Der Rechnungsprüfungsausschuss
Zusätzlich zu den vier ständigen Ausschüssen nach der Geschäftsordnung der Landessynode besteht ein weiterer Ausschuss, der zwar während der gesamten Legislaturperiode ständig tätig ist, aber nicht als ständiger Ausschuss im Sinne der Geschäftsordnung gilt. Es handelt sich hierbei um den Rechnungsprüfungsausschuss. Dieser setzt sich aus drei Mitgliedern des Finanzausschusses, je einem Mitglied der anderen ständigen Ausschüsse und einem Mitglied des Ältestenrats somit aus 7 Mitgliedern zusammen. Er ist im Übrigen der einzige Ausschuss, der auch in einem kirchlichen Gesetz, nämlich dem Rechnungsprüfungsgesetz, seine Rechtsgrundlage hat.
Ihm obliegt die wichtige Aufgabe, die Berichte über die vom Oberrechnungsamt der EKD Außenstelle Baden bei der Landeskirche durchgeführten Prüfungen des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, der Wirtschaftsführung und der Vermögensverwaltung zu beraten und hierüber der Synode zu berichten. Im Rahmen seiner Berichtserstattung kann der Ausschuss auch Anträge stellen (z.B. zur Entlastung des Evangelischen Oberkirchenrats oder zur Behebung von Prüfungsfeststellungen). Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses nehmen eine große Verantwortung hinsichtlich des Finanzgeschehens der Landeskirche wahr.
Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses: Helmut Wießner
Stellvertretender Vorsitzender: Klaus Utech