Die unierten Kirchen

Unierte Kirchen heißen diejenigen evangelischen Kirchen in Deutschland, die infolge der von staatlicher Seite betriebenen Unionen zwischen Lutheranern und Reformierten im 19. Jahrhundert in konfessionell gemischten Territorien entstanden sind.

 

Durch die obrigkeitliche Gründung und ihre vorwiegend administrative Zwecksetzung unterschieden sie sich von Unionskirchen, die im Zuge der ökumenischen Bewegung im 20. Jahrhundert als Konsensunionen mit voller Bekenntnis-, Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft in vielen Teilen der Welt entstanden sind (Südindien, Pakistan). Die gegen erheblichen Widerstand und auch im den Preis der Kirchenspaltung rechtlich als Verwaltungsunionen in Gang gesetzten Vereinigungen stellten die Gottesdienst- und Abendmahlsgemeinschaft innerhalb einer Landeskirche her und führten als empirisch gelebte Unionen zu einem eigenen Typ evangelischer Kirchlichkeit, der als Vorstufe zur Konsensunion gewertet werden kann. Wieweit die unierten Kirchen nicht nur Verwaltungsunionen, sondern schon Bekenntnisunionen sind, ist umstritten und bedarf noch weiterer Klärung.

 

Gegenwärtige Situation in der EKD

Arnoldshainer Konferenz und EKU bildeten 2003 die „Union evangelischer Kirchen“ (UEK) mit dem erklärten Ziel, sich letztlich in die EKD hinein aufzulösen. Langfristig konnte der personelle und finanzielle Aufwand der unterschiedlichen Zusammenschlüsse nicht mehr gehalten, inhaltlich auch nicht unbedingt gerechtfertigt werden. Die Kirchenleitung der EKU in Berlin wurde aufgelöst, sogar die Kirchenleitung der VELKD wurde verkleinert und in das Kirchenamt der EKD in Hannover integriert. Die Vollkonferenz der UEK tagt mit der Synode der EKD zusammen, sodass ausschließlich die VELKD noch eine hohe Eigenständigkeit bewahrt.

Innerhalb der EKD besteht zwischen allen Gliedkirchen Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft, allerdings erst seit 1973, als mit der Leuenberger Konkordie eine gemeinsame Basis der europäischen evangelischen Kirchen geschaffen worden ist. In dieser Lehrschrift erklärten die lutherischen, reformierten und unierten Kirchen Europas (Ausnahmen: die lutherischen Kirchen der skandinavischen Länder) sowie die vorreformatorischen Kirchen der Waldenser und der Böhmischen Brüder gegenseitig Kirchengemeinschaft. Die Lehrübereinkunft bezieht sich vor allem auf ein gemeinsames Verständnis des Evangeliums, sodass die Verwerfungen der Reformation den gegenwärtigen Stand der Lehre nicht mehr treffen. Unterschiede im Bekenntnis, in der Gestaltung der Gottesdienste und in der Frömmigkeit werden als Bereicherung gekennzeichnet und stellen keine kirchentrennenden Faktoren mehr dar. Die konkordierenden Kirchen bildeten eine Vollversammlung, die seit einiger Zeit Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE) heißt.