Ombudsstelle
Kurzinformation
Die Evangelische Landeskirche in Baden hat nach § 4 Abs. 2 ZAG-ARGG-EKD eine Ombudsstelle errichtet.
Aufgabe der Ombudsstelle ist es, Beschwerden von Mitarbeitenden der Landeskirche, ihrer Körperschaften und der rechtlich selbstständigen Mitgliedseinrichtungen des Diakonischen Werkes der Evangelischen Landeskirche in Baden, hinsichtlich der Anwendung des ZAG-ARGG-EKD entgegenzunehmen.
Die Ombudsstelle fordert die von der Beschwerde betroffene Körperschaft oder Mitgliedseinrichtung auf der Beschwerde nachzugehen und unterrichtet die Beschwerde führende Person und je nach betroffener Einrichtung den Evangelischen Oberkirchenrat oder das Diakonische Werk der Landeskirche über das Ergebnis.
Die aktuelle Besetzung, mit den Kontaktdaten und den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen finden sie im GVBl. 6/2025, S. 196.
