Materialien und Termine

 

Materialien

Pixabay
Hier finden Sie Vorträge, Regelungen, Erläuterungen und Präsentationen zu den Themen des Strategieprozesses. Eine kurze Übersicht über die wichtigsten Begriffe aus dem Strategieprozess finden Sie im Glossar.
 

Pixabay
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Prozess ekiba 2032
 
Vorstellung des Strategieprozesses ekiba 2032 (Version 2022): Fokus Transformation
 
Vorstellung des Strategieprozesses ekiba 2032 (Version 2021): Fokus Strukturen des Prozesses
 
Vorstellung der Ergebnisse der Frühjahrssynode (Infoveranstaltungen für Prozessbeteiligte Mai 2022)
 
Synodensonderausgabe ekiba intern 04/2022 zur Frühjahrssynode 2022, u.a. zur Zukunft der Gebäude, zu Kooperationsräumen und Stellen und in der Fläche. 
 
Synodensonderausgabe ekiba intern 09/2021 zur Herbstsynode 2021, u.a. zum Strategieprozess ekiba2032.
 
Synodensonderausgabe ekiba intern 09/2020 zur Herbstsynode 2020, u.a. zu den  Beschlüssen zur Ressourcensteuerung und zu den Einsparungen bis 2032, sowie der Transformation der Landeskirche.
 
 

Pixabay
 
 
 
 
 
Allgemeine Information zum Thema Bauen
Informationen zu allen Aspekten rund um das Thema Bauen finden Sie in der Infothek.
Vorgaben und Gesetze
Das Ressourcensteuerungsgesetz der Ev. Landeskirche in Baden, u.a. zur Entscheidungsbefugnis des Bezirkskirchenrats im Hinblick auf die Stellenplanung und die Liegenschaften im Kirchenbezirk. Bitte beachten Sie: In dem Gesetz ist noch von einer Quotierung der Gemeindehausflächen die Rede (§8, Abs. 1). Nach Beschluss der Frühjahrssynode 2022 bezieht sich die Quotierung auf die Anzahl der Gebäude.
 
Die Rechtsverordnung zur Festlegung von Klassifizierungsquoten für Liegenschaften ergänzt das Ressourcensteuerungsgesetz und regelt u.a. die Berechnungsquoten für die Klassifizierung der Gebäude im Rahmen der "Gebäudeampel".
Materialien zum Umgang mit Gebäuden
Erklärfilm zur Zukunft der Häuser: Eine kurze Darstellung mit Ideen, wie es mit unseren Gebäuden weitergehen kann.
 
Prozessvorschlag Gebäudeklassifizierung: Der Vorschlag erläutert, wie Bezirke und Regionen die Klassifizierung der Gebäude angehen können. Es werden formale Anforderungen erläutert und mögliche Kriterien aufgelistet.
 
Prozessmodul Umgang Kirchen: Wenn Kirchen(-gebäude) aus der Bauförderung fallen, beginnt eine Suchbewegung, wie es mit den Gebäuden weitergehen kann. Das Modul unterstützt bei der Suche nach Optionen unter möglichst breiter Beteiligung.
 
Bauen und Finanzieren - Das neue Baurecht ab 2024
Protokoll zur Info-Veranstaltung für Kirchengemeinderäte am 16. und 18.01.2024
 
Einen Mitschnitt der Infoveranstaltung vom 16.01.2024 sehen Sie hier:
 
Allgemeine Informationen zum Thema Gebäude und Finanzen
Veranstaltung "Die Zukunft der Finanzen" November 2021: Informationen zur Entwicklung der Kirchensteuern, der Ressourcensteuerung, der Kirchensteuerzuweisungen an die Gemeinden (FAG), dem VSA-Gesetz, den kirchlichen Liegenschaften und dem Fundraising.
 
Vortrag von Dr. Fabian Peters zur Projektion der Mitgliederzahlen bis 2060 und der sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Einnahmen aus der Kirchensteuer ("Freiburger Studie").
 

Pixabay
 

Austausch mit den Sekretariaten
 
Um zu erfahren, welche Auswirkungen die Veränderungen im Strategieprozess auf die Arbeit in den Pfarrämtern hat und um gut darauf reagieren zu können, sind wir in den direkten Austausch mit den Pfarramtssekretär*innen gegangen und wollen diesen auch weiterführen. 
Die Notizen dazu finden Sie jeweils hier:
 
Notizen zum Austausch mit den Pfarramts-Sekretariaten vom 12.10.2023
 
 

Das gemeinsame Pfarramts-Büro
 
 
Um als Kirche präsent zu bleiben, werden Gemeinden und andere kirchliche Präsenzen künftig eng zusammenarbeiten, auch mit geringer werdenden Mitteln. Die Hauptamtlichen in den Kooperationsräumen sollen von Verwaltungstätigkeiten entlastet und Verwaltung insgesamt effizienter werden.

Dabei können gemeinsame Pfarramtsbüros helfen.
Hier finden Sie Materialien zur Orientierung für kooperierende Gemeinden, die sich für ein gemeinsames Pfarramtsbüro interessieren und dieses bilden wollen.
Sie finden außerdem Vorschläge zur Prozessgestaltung und  Beispiel-Dokumente.
 
Gemeinsame Pfarramtsbüros - Handreichung
 
Anlage 1: Gemeinsame Pfarramtsbüros - Präsentation
 
Anlage 2: Checkliste Erste Vorüberlegungen
 
Anlage 2b: Pfarramtsbüro-Jahresübersicht
 
Anlage 3a: Stellenbeschreibung - Tabelle
 
Anlage 3b: Stellenbeschreibung - Erläuterung
 
Anlage 4: ASR-Raumbemessungen
 
Anlage 5: Beschlussvorschlag KGRs - Start
 
Anlage 6: Vereinbarung § 4 VSAG - Vorlage
 
Anlage 7: Checkliste Durchführungs-Vereinbarung
 
Anlage 8: Beispiel Letter-of-Intent
 
 
 

Pixabay
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vortrag von Andrea Müller "Perspektivwechsel Mitgliederorientierung" im Rahmen des Digitalen Stammtisches am 18. April 2023
 
Artikel von Steffen Schramm „Kirchentheorie in Stein: Warum es schwer fällt, sich von Gebäuden zu trennen, und die Aufgabe eine andere ist“ (Deutsches Pfarrerinnen- und Pfarrerblatt)
Kirchentheorie in Stein, Teil 1
 
Arbeitsergebnis des Synodalausschusses Kirchenbild "Dimensionen der Transformation in der Evangelischen Landeskirche in Baden"
 
Vortrag von Dr. Matthias Kreplin "Zur Zukunft der Ortsgemeinde in ländlichen Kontexten"
 
Vortrag von Hayo Büsing "Gemeinwohlorientierung: Chancen für unsere Kirche in der Transformation"
 
Vortrag von Barbara Schulte und Judith Winkelmann "Sorgende Gemeinde werden"
 

Pixabay
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Handreichung zur Change Kommunikation
 
Gemeindebriefvorlage zum Strategieprozess allgemein (ZIP-Datei mit mehreren Formaten)
 
Gemeindebriefvorlage zum Thema Kooperationsraum im Strategieprozess (ZIP-Datei mit mehreren Formaten)
 
Gemeindebriefvorlage zum Thema Personal im Strategieprozess (ZIP-Datei mit mehreren Formaten)
 
Gemeindebriefvorlage zum Thema Gebäude im Strategieprozess (ZIP-Datei mit mehreren Formaten)
 
Vorstellung des Strategieprozesses ekiba 2032 (Version 2022): Fokus Transformation
 
Wort-Bild-Marke (Logo) zum Strategieprozess "ekiba 2032 - Kirche. Zukunft. Gestalten."
 

Pixabay
 
 
 
 
 
Informationen zur Gestaltung von Kooperationsräumen
Hinweis: Das nachfolgende Material wird kontinuierlich erweitert.
 
 
Roadmap I: Rechtsformen im Kooperationsraum
 
Roadmap II: Vollzug der Fusionen
 
Übersicht zum Thema Kooperationsräume: Wozu braucht es Kooperationsräume in der Landeskirche? Und welche Formen sind möglich?
 
Prozessvorschlag zur Einrichtung von Kooperationsräume und Informationen zum Zusammenhang zwischen den Kooperationsräumen und der Gebäudefrage.
 
Inspiration zur inhaltlichen Ausgestaltung der Kooperationsräume: Wie können die verschiedenen kirchlichen Arbeitsfelder im Kooperationsraum umgesetzt werden?
 
Vorschläge zur Ausgestaltung der Kooperationsräume im Hinblick auf die Strukturen und Gremien: Wie können Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten im Kooperationsraum effizient organisiert werden?
 
Kooperations-Raum - Arbeitsfelder Sorgende Gemeinde
 
Ein Aufsatz von Oberkirchenrat Dr. Matthias Kreplin über die Chancen der Kooperationsräume
 
Vorgaben und Gesetze
Übersicht über die Entscheidungen und Vorgaben zum Thema Kooperationsräume
 
Im Erprobungsgesetz sind die wesentliche Aspekte zur Einrichtung der Kooperationsräume geregelt. U.a. wird das Konstrukt des Vernetzungsraums eingeführt, das Verfahren zur Zuordnung der Gemeinden zu einem Kooperationsraum bestimmt und die Verpflichtung zur Einrichtung einer Dienstgruppe erlassen. 
 
 

Im Rahmen des Strategieprozesses und in der Vorbereitung der Kooperationsräume wurde seit 01.01.2024 die Einführung von Dienstgruppen verpflichtend eingeführt.
 
Starthilfe für Dienstgruppen: Informationen und Anregungen für den Start in die Zusammenarbeit

Um Ihnen das Arbeiten in den neuen Kontexten zu erleichtern, haben wir die gängigsten Fragen zu diesem Thema hier aufgegriffen:
 
 

Die Dienstgruppe besteht aus den Pfarrer*innen und Diakon*innen mit einem gemeindlichen Auftrag innerhalb des Kooperationsraums sowie den Kantor*innen, die gemeindlich eingesetzt sind. Dazu gehören auch die Pfarrer*innen und Diakon*innen, die einen Auftrag auf Ebene des Kooperationsraums oder gemeindebezogenen Aufgaben in einer oder mehrere Gemeinden im Kooperationsraum wahrnehmen. 

Die Dienstgruppe kann um weitere Personen ergänzt werden, z.B. Personen mit allgemeinen kirchlichen Auftrag oder allgemein kirchliche Mitarbeitende. 
 


 

Die Dienstgruppe ist gemeinsam für folgende Aufgaben innerhalb eines Kooperationsraums zuständig: Gottesdienste, Kasualien, Seelsorge und Diakonie, Versorgung des Pflichtdeputats im Religionsunterricht und die wechselseitige Vertretung. Weitere Aufgaben können durch Beschluss der Ältestenkreise bzw. der Kirchengemeinderäte auf die Dienstgruppe übertragen werden. 

Die Verteilung und Wahrnehmung der Aufgaben wird in einem >Dienstplan geregelt. 


 

Die Mitglieder erstellen einen gemeinsamen Dienstplan, mit dem sie die Zuständigkeiten für die verschiedenen >Aufgaben festlegen. Der Dienstplan ist das entscheidende Instrument für eine gabenorientierte und profilierte Zusammenarbeit in der Dienstgruppe. Er umfasst alle Aufgaben, welche von den Mitgliedern der DG in den Gemeinden und im Kooperationsraum wahrgenommen werden. Die Dienstgruppe erstellt den Dienstplan selbstständig unter Berücksichtigung der Schwerpunkte der Kirchengemeinden. Die Ältestenkreise und Kirchengemeinderäte der betroffenen Gemeinden müssen dem Dienstplan zustimmen (siehe >Gremien im Kooperationsraum). Sie können diese Zuständigkeit an einen gemeinsamen Ausschuss übertragen. Besteht eine strukturierte Zusammenarbeit obliegt die Zustimmung immer dem entsprechenden Leitungsorgan. Mit dem Dienstplan wird auch festgelegt, welche Aufgaben auf Ebene des Kooperationsraums wahrgenommen werden soll und welche eher ortsbezogen. Der Dienstplan muss durch die/den Dekan*in genehmigt werden und dem EOK angezeigt werden. Bei der erstmaligen Erstellung eines Dienstplans ist dieser auch dem BKR zur Kenntnisnahme vorzulegen. 


 

Dienstgruppen erhalten auf Wunsch Unterstützung durch die Landeskirche. Die >Gemeindeberatung begleitet die Prozesse rund um die Konstituierung der Dienstgruppen und die Erstellung von >Dienstplänen. Der >24h-Check ist ein spezielles Format für eine erste Orientierung und die Konstituierung von Dienstgruppen. Methodisch wird die Erstellung der Dienstpläne durch die Nutzung des >Terminstundenmodells unterstützt. Darüber hinaus können Dienstgruppen regelmäßig Supervision in Anspruch nehmen. Personen, die neu zu einer bestehenden Dienstgruppe dazukommen, haben im ersten Jahr Anspruch auf eine begleitende Supervision oder ein Coaching. 

Siehe §10 Dienstgruppen-RVO 


 

Das Terminstundenmodell ist eine Software-gestützte Methode, um die zeitlichen Belastungen der verschiedenen Aufgaben und Zuständigkeiten in die Dienstplangestaltung einfließen zu lassen. Es handelt sich nicht um ein Zeiterfassungstool und entbindet auch nicht von der Aufgabe, sich in der Dienstgruppe über Prioritäten und ein gemeinsames Vorgehen zu verständigen. Deshalb ist es auch bei Nutzung des Terminstundenmodells möglich, eine Begleitung durch speziell geschulte >Gemeindeberater*innen in Anspruch zu nehmen.  


 

Analog zum Zusammenwirken zwischen Pfarrer*in und Ältestenkreis/Kirchengemeinderat arbeitet auch die Dienstgruppe in enger Abstimmung und Verbundenheit mit den Gremien im Kooperationsraum. Die konkrete Ausgestaltung ist dabei abhängig von den Strukturen des Kooperationsraums. Prinzipiell richten die Ältestenkreise aller Gemeinden im Kooperationsraum einen gemeinsamen beschließenden Ausschuss ein, der über die Gegenstände der Zusammenarbeit beschließt. Gibt es im Kooperationsraum bereits eine strukturierte Form der Zusammenarbeit (z.B. Gemeindeverband oder fusionierte Kirchen-Gemeinde), dann übernimmt das entsprechende Vertretungsorgan die Funktion des gemeinsamen Ausschusses. In den gemeinsamen Ausschüssen gilt, sofern nichts anderes vereinbart, das Mehrheitsprinzip. 

Die Zustimmung zum >Dienstplan obliegt den Ältestenkreisen und Kirchengemeinderäten, sofern sie Zuständigkeit nicht an den gemeinsamen Ausschuss explizit übertragen haben. Hier gilt das Konsensprinzip. Bei einer strukturierten Zusammenarbeit obliegt die Zustimmung dem Leitungsorgan. Dort ist kann in einer Geschäftsordnung geregelt werden, nach welchen Prinzipien gemeinsame Entscheidungen getroffen werden sollen.  

Darüber hinaus können thematisch orientiere Ausschüsse gebildet werden (beratend oder beschließend), welche entsprechend die Dienstgruppe beraten bzw. Entscheidungen für den Kooperationsraum treffen.  

Siehe §5, §6, Abs. 2 und 3 Dienst-RVO
und
Leitungs- und Wahlgesetz §32a und b 


 

Über die Zusammenarbeit mit den Gremien hinaus bezieht die Dienstgruppe die Ehrenamtlichen in den Gemeinden und die kirchlichen Präsenzen im Kooperationsraum in ihre Überlegungen mit ein. Dies gilt z.B. auch für die Prädikant*innen, wenn es um den Gottesdienst geht. Auch in Bezug auf die Gremien und die Ehrenamtlichen gilt die Zielrichtung einer allgemeinen Entlastung und der Stärkung eines gabenorientierten Arbeitens. 
 


 

Die Dienstgruppen sind zum 1.1.2024 verpflichtend eingerichtet worden. Im Laufe des Jahres 2024 müssen alle Dienstgruppen einen gemeinsamen Dienstplan erstellt haben. Parallel dazu vertiefen die Kirchengemeinden im Kooperationsraum ihre Zusammenarbeit und beraten über die gemeinsame Rechtsform. Die Entscheidung über die angestrebte Rechtsform soll bis Ende 2025 getroffen werden. 


 

Teambuilding
Die Dienstgruppe lebt davon von einer vertrauensvollen Zusammenarbeit ihrer Mitglieder. Deshalb sollte vor der Erarbeitung eines Dienstplans Zeit in das Teambuilding gesteckt werden. Dazu gehört z.B. ein Austausch über die gegenseitigen Erwartungen, Begabungen und Arbeitsweisen sowie der Blick auf Gemeinde und Theologie. Auch weitere Unterstützungsmaßnahmen wie der 24h-Check tragen zum Teambuilding bei. 

Siehe §10, Abs. 3-5 Dienstgruppen-RVO


 

Nach einem personellen Wechsel in der Dienstgruppe ist ein neuer Dienstplan zu erstellen, der die Bedürfnisse und Interessen des neuen Mitglieds berücksichtigt. 

Siehe §6, Abs. 5 Dienstgruppen-RVO


 

Wenn Pfarrstellen innerhalb eines Kooperationsraums nicht besetzt sind, übernehmen in der Regel die Mitglieder der Dienstgruppe die Vakanzvertretung. Sollte dies nicht in Gänze möglich sein, können weitere Personen nach den Regeln der Vertretungskostenverordnung einbezogen werden. Diese können für begrenzte Zeit Teil der Dienstgruppe werden. 

Siehe §3, Abs. 3 Dienstgruppen-RVO


 

Die Dienstgruppe regelt die Zusammenarbeit der Hauptamtlichen eines Kooperationsraums. Die Zusammenarbeit der Kirchengemeinden als Körperschaften wird im Rahmen einer überparochialen Zusammenarbeit festgelegt, die perspektivisch in eine Rechtsform nach dem Erprobungsgesetz Kooperationsräume zu überführen ist. Beispiele für die Zusammenarbeit der Kirchengemeinden sind z.B. Schwerpunktbildungen bei der Arbeit mit verschiedenen Zielgruppen (Kinder-, Jugend-, Seniorenarbeit usw.), die Kirchenmusik, gemeinsame Freizeiten, gemeinsame Nutzung von Gebäuden usw.. Bei der Erstellung der Vereinbarung soll das Rechtsreferat des EOK eingebunden werden, um mögliche Steuerfragen zu klären.  


 

Innerhalb der Dienstgruppe können die Deputate des Religionsunterrichts eines Mitglieds durch ein anderes Mitglied vertreten werden. Das eigene und vertretene Deputat darf für jedes Mitglied in Summe nicht mehr Stunden als ein halbes Deputat umfassen. Dienstpläne, die eine Vertretung beim Pflichtdeputat vorsehen, müssen von der/dem Schuldekan*in genehmigt werden. 

Siehe §6, Abs. 4 Dienstgruppen-RVO 


 

Im Rahmen der Zusammenarbeit der Gemeinden in einem Kooperationsraum soll die Einrichtung eines zentralen Pfarramtsbüros bedacht werden. Die Zuständigkeiten für die pfarramtlichen Aufgaben wird im Rahmen des Dienstplans festgelegt. 


 

Die Dienstgruppe wählt aus ihrer Mitte eine Geschäftsführung für eine Amtszeit von drei Jahren. Die Zustimmung der/des Dekan*in ist erforderlich. Die Geschäftsführung leitet die Sitzungen der Dienstgruppe, lädt dazu ein, sorgt für eine angemessene Protokollierung und die Umsetzung der Absprachen. Wenn ein >gemeinsames Pfarramt eingerichtet wird, soll die Geschäftsführung auch die Leitung des Pfarramtes übernehmen. Dafür wird eine Vertretungszulage gezahlt. 


 

Sofern nichts anderes vereinbart, werden die Kosten für die Arbeit der Dienstgruppe bzw. die gemeinschaftliche Wahrnehmung von Aufgaben von den Gemeinden gemeinsam getragen. Die Verteilung erfolgt, soweit nicht anders geregelt, im Verhältnis der Mitglieder. 
 
 

Pixabay
 
 
 
 
 
Vorgaben und Gesetze
Übersicht über die Entscheidungen und Vorgaben zum Thema Personal
 

Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)
“Hinaus ins Weite - Kirche auf gutem Grund” - 12 Leitsätze zur Zukunft einer aufgeschlossenen Kirche - verabschiedet auf der EKD-Herbstsynode 07.11.20
 
"Regiolokale Kirchenentwicklung - Wie Gemeinden vom Nebeneinander zum Miteinander kommen können" - eine Arbeitshilfe der Evangelischen Arbeitsstelle für missionarische Kirchenentwicklung und diakonische Profilbildung
Evangelische Landeskirche in Württemberg (ELKW)
Die ELKW stellt auf einer Website „Neue Aufbrüche“ ihre innovativen Ansätze vor. Hier finden Sie „Informationen, Berichte und Anregungen rund um die Themen neue Formen von Kirche und Gemeinde, FreshX, kirchliche Start-Ups und Innovationen“:
Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (ELKB)
In der ELKB wurde 2017 der „PUK“-Prozess: „Profil und Konzentration“ gestartet. 2019 wurden dazu von der Synode Strategische Ziele verabschiedet. Als Beteiligungsprozess wird jetzt auf allen Ebenen der Kirche damit gearbeitet.
Damit verbunden ist der Prozess „M.U.T.“ – „missional, unkonventionell und Tandem“. Hier geht es vor allem um innovative Projekte und Experimente, die gefördert und vernetzt werden.
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN)
Die EKHN hat im Herbst 2019 einen neuen Zukunftsprozess eröffnet. Er soll die evangelische Kirche über das Jahr 2030 hinaus führen. Das Projekt mit dem Namen „ekhn2030“ nimmt dabei die künftige gesellschaftliche Situation ebenso wie die Mitgliederentwicklung und deren Folgen für die Kirche in den Blick.“
Evangelische Kirche im Rheinland (EKIR)
Die EKIR hat bisher über das „Zentrum Gemeinde und Kirchenentwicklung“ verschiedene Aktivitäten gebündelt, dazu gehörten auch Reform-Projekte. Das Zentrum wird nun zwar aufgelöst, die Aufgaben werden jedoch im Landeskirchenamt weitergeführt.
Evangelische Kirche in Berlin - Brandenburg - Schlesische Oberlausitz (EKBO)
Die EKBO hat schon sehr früh begonnen mit dem Reformprozess »Salz der Erde« - Begabt und mutig. Dieser Prozess lief von 2007 bis 2019 und ist umfassend dokumentiert und evaluiert.
Daraus ist das Konzept „Dritte Orte“ erwachsen, dort werden innovative Projekte gefördert.
Erzbistum Freiburg (EBFR)
Im EBFR läuft derzeit unter dem Stichwort "Kirchenentwicklung 2030" ein großer Reformprozess, der unter anderem eine weitgehende Neuordnung der Seelsorgeeinheiten und eine Stärkung der Kooperation beeinhaltet.
Kirchenentwicklung 2030 der Erzdiözese Freiburg (Weblink)
 
 
 

pray4ekiba2032

 
www.amd
Unsere evangelische Kirche in Baden liegt uns am Herzen.
In unterschiedlichen Herausforderungen und an verschiedenen Orten denken und gestalten wir Kirche als lebendige Gemeinschaft mit.
Unsere Gedanken, Wünsche und Träume können wir dabei Gott anvertrauen - mit der Bitte, dass er den Prozess führt und begleitet.
 
In Zusammenarbeit von Church Convention, CVJM, dem Amt für missionarische Dienste amd (ekiba) und dem Strategieprozess ekiba 2032 ist dabei eine Gebetsliturgie entstanden, die uns ermutigen soll und kann, uns immer wieder neu auszurichten.
 
 
 
Der Gebetsflyer ist kostenlos und kann über mailto:amd@ekiba.de bestellt werden.