Freie Pfarrstellen mit gemeindlichem Auftrag und mit allgemeinem kirchlichem Auftrag sowie freie Schuldekanats- und Dekanatsstellen

Auf die nachfolgenden Stellen können sich bewerben:
  • Pfarrer*innen denen nach den Bestimmungen des Pfarrdienstrechts die Anstellungsfähigkeit zuerkannt wurde und die im Dienst der Landeskirche sind. 
  • Pfarrer*innen anderer evangelischer Kirchen und ordinierte Theolog*innen, denen nach den Bestimmungen des Pfarrdienstrechts generell oder für den Einzelfall die Anstellungsfähigkeit zuerkannt worden ist und die im Einzelfall zur Bewerbung vom Evangelischen Oberkirchenrat zugelassen wurden.
 
Alle Inhalte dieser Seite auf einen Blick:
 

Bewerbungsschluss: 12. Mai 2026
Pfarrstellen mit gemeindlichem Auftrag
Kirchenbezirk Breisgau-Hochschwarzwald:
 
 
 
Kirchenbezirk Ortenau:
 
 
Pfarrstellen mit allgemeinem kirchlichem Auftrag
 
EOK, Referat 1 - Verkündigung in Gemeinde und Gesellschaft: 
 
 
 
 
 
 

 
Stellen mit gemeindlichem Auftrag
 
Kirchenbezirk Adelsheim-Boxberg (zukünftig Kirchenbezirk Odenwald-Tauber):


 
Kirchenbezirk Baden-Baden & Rastatt:
 
 
 
Kirchenbezirk Badischer Enzkreis:
 
 
 
Kirchenbezirk Breisgau-Hochschwarzwald:
 
 
 
Kirchenbezirk Bretten-Bruchsal:
 
 
 
Kirchenbezirk Emmendingen:
 
 
 
Stadtkirchenbezirk Heidelberg:
 
 
 
Kirchenbezirk Hochrhein:
 
 
 
Kirchenbezirk Karlsruhe-Land:
 
 
 
Stadtkirchenbezirk Mannheim:
 
 
 
Kirchenbezirk Markgräflerland:
Kirchenbezirk Mosbach (zukünftig Kirchenbezirk Odenwald-Tauber):



Kirchenbezirk Neckargemünd-Eberbach (zukünftig Kirchenbezirk Neckar-Kraichgau):
 
 
 
Kirchenbezirk Ortenau:
 
 
 
Kirchenbezirk Überlingen-Stockach:
 
 
 
Kirchenbezirk Villingen:
Kirchenbezirk Wertheim (künftig Odenwald-Tauber):
 
 
 
Stellen mit allgemeinem kirchlichem Auftrag
 
Stadtkirchenbezirk Heidelberg:



Kirchenbezirk Konstanz:
 
 
 
Stadtkirchenbezirk Pforzheim:
 
 
 
 
 

Wer kann sich bewerben?
Auf die benannten Pfarrstellen können sich ausschließlich Pfarrpersonen (m/w/d) bewerben, denen die Anstellungsfähigkeit in der Badischen Landeskirche zuerkannt wurde.
 
Bei Fragen zu den vakanten Pfarrstellen wenden Sie sich bitte an Kirchenrätin Gabriele Hofmann.
 
Interessent*innen aus anderen Landeskirchen wenden sich bitte an Kirchenrat Thomas Jammerthal, um die Möglichkeiten für einen Pfarrdienst in der Badischen Landeskirche zu klären.
 
Bewerbungen auf Ausschreibungen für EKD Auslandsgemeinden senden Sie bitte digital als Kopie über den Dienstweg an bewerbung.pfarrstellen@ekiba.de
Welche Unterlagen sind der Bewerbung beizufügen? Wohin schicke ich meine Bewerbung?
Ihre Bewerbung besteht aus
  • einem Motivationsschreiben an den Ältestenkreis / das Besetzungsgremium (1 DIN-A4-Seite)
  • einem tabellarischen Lebenslauf mit relevanten Fortbildungen (in Auszügen)
  • einem Kurzbericht zur bisherigen Tätigkeit, zu den Schwerpunkten Ihrer Arbeit Ihrem geistlichen Profil (1-2 DIN-A4-Seiten)
  • einer Predigt und einer anonymisierten Kasualansprache
Senden Sie sämtliche Bewerbungsunterlagen ausschließlich digital an bewerbung.pfarrstellen@ekiba.de mit einer Kopie („cc“) an Ihre dienstvorgesetzte Stelle.
Was ist sonst noch "gut zu wissen"?
Der Stellenwechsel erfolgt in der Regel zum Schuljahresbeginn (01.08./01.09.) bzw. zum Schulhalbjahr (01.02.).
 
Die Mietwerte der Pfarrhäuser/Pfarrwohnungen für die ausgeschriebenen Pfarrstellen können beim Evangelischen Oberkirchenrat in Karlsruhe unter Telefon 0721 9175-766 erfragt werden.
 
 

Stellenausschreibung Beispielfotos und Text
Nutzen Sie dafür gern das 
 
Für die Stellen in den neuen Kooperationsräumen nutzen Sie bitte dieses 
 
(Hinweis: Bitte herunterladen, extern speichern und mit einem aktuellen PDF-Reader öffnen. Dann können alle Formularfelder genutzt werden.
Links bitte mit dem üblichen Format "www." angeben, andere Formate können nicht erkannt und verlinkt werden, z.B. "musterstadt.de")

Wie wird die Stellenausschreibung eingereicht?

Nach wie vor schicken Sie den Vorschlag der Ausschreibung an das zuständige Dekanat. Dieses überprüft die Angaben und kann auch noch Tipps für eine Optimierung geben.
Das Dekanat leitet dann den Vorschlag des Ausschreibungstextes mit einer Stellungnahme des Bezirkskirchenrates an den Evangelischen Oberkirchenrat weiter, der die endgültige Ausschreibung auf der Homepage veröffentlicht.
 
Die Termine für die Veröffentlichung orientieren sich am Redaktionsschluss des Gesetzes- und Verordnungsblattes (GVBl.):  Termine für das Jahr 2026

Wie geht es nach der Veröffentlichung weiter?

Die Ausschreibungsfrist beträgt fünf Wochen.
War diese ergebnislos, wird die Stelle in die Besetzungsliste aufgenommen. Der Evangelische Oberkirchenrat schlägt der Gemeinde eine geeignete Pfarrperson zur Besetzung vor. Die Entscheidung erfolgt im Konsens mit dem Ältestenkreis/Besetzungsgremium.
 

Stellen mit allgemeinem kirchlichem Auftrag werden vom Evangelischen Oberkirchenrat besetzt.
Ist die Stelle einem oder mehreren Kirchenbezirken unmittelbar zugeordnet, ist vor der Ausschreibung und der Besetzung das Benehmen mit den beteiligten Bezirkskirchenräten herzustellen, soweit es sich nicht um Stellen im Bereich des Religionsunterrichts handelt. (siehe StBesG, Abschnitt 4, §14 (1))
 
Nutzen Sie für eine Stellenausschreibung mit allgemeinem kirchlichem Auftrag gern das 
Das Formular kann für alle Ausschreibungen von Stellen mit allgemeinem kirchlichem Auftrag für Pfarrer*innen und/oder Diakon*innen genutzt werden.
 
Bitte beachten Sie, dass bei Stellenkombinationen (gemeindlicher Auftrag und allgemein kirchlicher Auftrag) besondere Regelungen zu beachten sind. Bitte setzen Sie sich in diesen Fällen mit dem in Verbindung. 
Nutzen Sie dafür gern das 
 
(Hinweis: Bitte herunterladen, extern speichern und mit einem aktuellen PDF-Reader öffnen. Dann können alle Formularfelder genutzt werden.
Links bitte mit dem üblichen Format "www." angeben, andere Formate können nicht erkannt und verlinkt werden, z.B. "musterstadt.de")

Wie wird die Stellenausschreibung eingereicht?

Nach wie vor schicken Sie den Vorschlag der Stellenausschreibung nach Anhörung des jeweiligen Bezirks- bzw. Stadtkirchenrats über das Dekanat an das zuständige Fachreferat im EOK.
Das Fachreferat leitet dann den Vorschlag des Ausschreibungstextes an das Personalreferat weiter, das die endgültige Ausschreibung auf der Website veröffentlicht.

Die Termine für die Veröffentlichung orientieren sich am Redaktionsschluss des Gesetzes- und Verordnungsblattes (GVBl.):  Termine für das Jahr 2026
 
 
 
Diese Webseite wird zeitnah geführt. Trotzdem kann es vorkommen, dass eine hier veröffentlichte Stellenausschreibung nicht mehr zur Verfügung steht. Bitte informieren Sie sich bei Interesse: .
 
Sie suchen nach einer Stellenausschreibung? Nutzen Sie dafür gern das Archiv des Gesetzes- und Verordnungsblattes (GVBl.) (z.B. über die Suchfunktion).
 
 

Aktuell sind in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg folgende Pfarrstellen an der Grenze zu Baden zu besetzen:
 
 
Kirchenbezirk Rottweil:
(Seit dem Zeitpunkt der Ausschreibung hat sich der Kirchenbezirk Tuttlingen in Kirchenbezirk Rottweil verändert)
 

Ansprechpartnerin im Personalreferat der Evangelischen Landeskirche in Württemberg ist Frau Kirchenrätin Margund Ruoß,
E-Mailadresse: margund.ruoss@elk-wue.de.

Ihre Bewerbung schicken Sie bitte über den Dienstweg (Dekanat und EOK/Personalreferat) an das Personalreferat der Evangelischen Landeskirche in Württemberg:
E-Mailadresse: referat3.1@elk-wue.de,
 
Postanschrift:
Evangelischer Oberkirchenrat, 
Referat 3.1, Planung, Einsatz, Verwaltung Pfarrdienst,
Rotebühlplatz 10,
70173 Stuttgart.
 
  

Ansprechpersonen Personaleinsatz Pfarrer*innen

Gabriele Hofmann

Pfarrerin, Kirchenrätin, Leitung Personaleinsatz

Thomas Jammerthal

Pfarrer, Kirchenrat, Stabsstelle „Personal und Strategie"