Nutzen Sie dafür gern das
Für die Stellen in den neuen Kooperationsräumen nutzen Sie bitte dieses
(Hinweis: Bitte herunterladen, extern speichern und mit einem aktuellen PDF-Reader öffnen. Dann können alle Formularfelder genutzt werden.
Links bitte mit dem üblichen Format "www." angeben, andere Formate können nicht erkannt und verlinkt werden, z.B. "musterstadt.de")
Wie wird die Stellenausschreibung eingereicht?
Nach wie vor schicken Sie den Vorschlag der Ausschreibung an das zuständige Dekanat. Dieses überprüft die Angaben und kann auch noch Tipps für eine Optimierung geben. Das Dekanat leitet dann den Vorschlag des Ausschreibungstextes mit einer Stellungnahme des Bezirkskirchenrates an den Evangelischen Oberkirchenrat weiter, der die endgültige Ausschreibung auf der Homepage veröffentlicht.
Die Termine für die Veröffentlichung orientieren sich am Redaktionsschluss des Gesetzes- und Verordnungsblattes (GVBl.):
Termine für das Jahr 2026
Wie geht es nach der Veröffentlichung weiter?
Die Ausschreibungsfrist beträgt fünf Wochen. War diese ergebnislos, wird die Stelle in die Besetzungsliste aufgenommen. Der Evangelische Oberkirchenrat schlägt der Gemeinde eine geeignete Pfarrperson zur Besetzung vor. Die Entscheidung erfolgt im Konsens mit dem Ältestenkreis/Besetzungsgremium.