Fördermittel
Schritt für Schritt zum Schutz der Schöpfung
Das Klima-Schritt-Programm der Landeskirche
Die badische Landeskirche will bis 2040 klimaneutral werden. Das bedeutet, dass sie bis 2040 ihre Treibhausgas-Emissionen um mindestens 95 Prozent senken will im Vergleich zum Basisjahr 2005. Zugleich will sie die Energieeffizienz der Gebäude deutlich steigern. Die rechtliche Grundlage bildet das Klimaschutzgesetz. Die Landeskirche hat ein Förderprogramm aufgelegt, um die Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen zu unterstützen. Grundlage ist die landeskirchliche Förderrichtlinie Klima.
Das Klima-Schritt-Programm läuft seit 01.08.2024 und hat eine Laufzeit von voraussichtlich sieben Jahren.
Das Programm unterstützt Projekte für:
- Energieberatung
- Gebäudemonitoring und Raumklima-Steuerung
- Grüner Gockel und Energiemission
- Mobilität
- Artenvielfalt
- Bildung
- Eigene Ideen zur Unterstützung der Klimaziele
Die jeweils zuständigen Ansprechpersonen finden Sie in den Beschreibungen der Handlungsfelder.
Projekte, die sich nicht exakt einem Handlungsfeld zuordnen lassen, können ebenfalls gefördert werden. Ihre ganz eigene Idee zum Schutz der Schöpfung können Sie hier einbringen.
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Wir freuen uns auf Ihre Anträge!
Schritt für Schritt klimaneutral werden
Lesen Sie hier, wie Ihre Initiativen durch das KlimaSchritt-Programm gefördert werden. Grundlage ist die landeskirchliche Förderrichtlinie Klima.
Antragsberechtigt sind Kirchengemeinden, Gemeindeverbände und Kirchenbezirke.
Zur Antragstellung füllen Sie ein digitales Formular unter Angabe Ihrer Ekiba-Mailadresse aus. Falls Sie keine eigene Ekiba-Mailadresse besitzen, nutzen Sie bitte die Adresse Ihres Pfarramts. Sie können Projektbeschreibungen, Kostenschätzungen und Angebote für Ihr Projekt hochladen: maximal drei Dateien mit jeweils 10 MB. Bitte legen Sie eine Ansprechperson für Rückfragen fest. Die Antragsformulare finden Sie bei der Erläuterung der einzelnen Handlungsfelder.
Über die Förderrichtlinie Klima stehen jährlich 900.000 EUR zur Verfügung, dabei sind den Handlungsfeldern unterschiedliche Fördersummen zugeordnet. Einige Klimaschutzinstrumente werden zu 100 % gefördert, andere zu 50 %. Näheres erfahren Sie im Text zu den einzelnen Handlungsfeldern oder in der Richtlinie.
Ihre Anträge werden laufend auf Schlüssigkeit und Effektivität für den Klimaschutz geprüft. Nach Klärung eventueller Rückfragen erhalten Sie einen Zuschussbescheid, die Fördersumme wird sofort ausgezahlt. Eine Nachfinanzierung ist leider nicht möglich. Die Förderung muss vor Durchführung der Maßnahme beantragt werden.
Die Fördermittel im Handlungsfeld Energiewende können nur für grün kategorisierte Gemeindehäuser und Kirchen oder für Pfarrhäuser, die eine Perspektive über 2036 hinaus haben, beantragt werden.
Gefördert werden können nur Projekte an Gebäuden, die in kirchlicher Nutzung sind. Auch privat genutzter Wohnraum ist von der Förderung ausgeschlossen.
Gefördert werden können nur Projekte an Gebäuden, die in kirchlicher Nutzung sind. Auch privat genutzter Wohnraum ist von der Förderung ausgeschlossen.
Genaueres entnehmen Sie bitte dem Text der Richtlinie.
Wenn Sie für Ihr Projekt weitere, öffentliche Fördermittel beantragen oder Spendenzusagen für Ihr Projekt erhalten haben, bitten wir Sie, dieses im Förderantrag anzugeben. Hier finden Sie eine Übersicht mit externen Fördergebern und Stiftungen, die wir regelmäßig aktualisieren.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche passender Förderprogramme, um gemeinsam die Klimaschutzziele zu erreichen.
Bei vielen Maßnahmen können Sie finanzielle Zuschüsse von Bund, Land und Kommunen beantragen, die bei der Umsetzung helfen können.
Die Datenbank Förder.Weg.Weiser umfasst alle Förderprogramme des Bundes, der Länder und der jeweiligen Landeskirche zum Thema Energieeffizienz in Gebäuden, Klimaschutz und Mobilität. Sie wird vom Netzwerk „Energie&Kirche“ gepflegt und regelmäßig aktualisiert.
Die Datenbank Förder.Weg.Weiser umfasst alle Förderprogramme des Bundes, der Länder und der jeweiligen Landeskirche zum Thema Energieeffizienz in Gebäuden, Klimaschutz und Mobilität. Sie wird vom Netzwerk „Energie&Kirche“ gepflegt und regelmäßig aktualisiert.
Sybille Feurer
Architektin und Energieberaterin - Leitung Fachgebiet Bauen und Energie, zuständig für Energiethemen und Umstellung Kirchenheizungen (KNUT) für die Bezirke in Südbaden (Details im Profil)
Ingrid Holler
Architektin - Projektleitung KNUT, zuständig für Energiethemen und Umstellung Kirchenheizungen (KNUT) für die Bezirke in Nordbaden (Details im Profil)
Die richtigen Schritte zum klimaneutralen Gebäude: Energiegutachten und Fachberatungen
Sie planen in den nächsten zwei Jahren die Sanierung Ihrer kirchlichen Gebäude oder wollen die Heiztechnik auf erneuerbare Energien umstellen? Dann ist das Wärmepumpen-Konzept die passende Energieberatung. Dafür haben wir Rahmenverträge mit einem Netzwerk aus erfahrenen Energieberatern abgeschlossen. Die Kosten für die Erstellung können bis zu einer Höhe von 6.000 EUR zu 100 % durch das Klima-Schritt-Programm übernommen werden.
Sie planen, Ihre Kirche in den nächsten zwei Jahren auf ein körpernahes, strombasiertes Heizsystem umzustellen? Die dazu notwendigen Voruntersuchungen sind zu 100 % förderfähig bis zu einer Höhe von 1.000 EUR.
Sie haben Ihr Heizsystem bereits umgestellt und wollen Klimadaten und Energieverbrauch messen und optimieren? Wir finanzieren ein Evaluierungsmonitoring durch webgestützte Fernabfrage für drei Jahre zu 100 % bis zu einer Höhe von 1.500 EUR.
Bitte sprechen Sie vor Beantragung Ihren Bezirksarchitekten oder Ihre Bezirksarchitektin an. Sollte keins unserer Angebote zu Ihren Anforderungen passen, sind nach Absprache auch andere Gutachten förderfähig. Gerne beraten wir Sie zu allen Fördermöglichkeiten.
Sie haben alle nötigen Informationen? Dann beantragen Sie hier die Förderung.
Sybille Feurer
Architektin und Energieberaterin - Leitung Fachgebiet Bauen und Energie, zuständig für Energiethemen und Umstellung Kirchenheizungen (KNUT) für die Bezirke in Südbaden (Details im Profil)
Ingrid Holler
Architektin - Projektleitung KNUT, zuständig für Energiethemen und Umstellung Kirchenheizungen (KNUT) für die Bezirke in Nordbaden (Details im Profil)
Heizungssteuerung optimieren, Energieverbräuche und Raumklima messen
Sie wollen mit Ihrem bestehenden Heizsystem den Energieverbrauch und den CO2-Ausstoß senken? Mehrmals jährlich bieten wir Kampagnen zur kostenlosen Heizungsoptimierung an. Für die Woche der Heizungsoptimierung vom 04. bis 08. Mai 2026 können Sie sich hier anmelden.
Sie möchten das Raumklima in Ihrer Kirche überwachen oder automatisch steuern? Wir übernehmen für ein 3-jähriges Klimamonitoring oder eine Lüftungssteuerung die Kosten bis zu einer Höhe von 3.000 EUR zu 100 %.
Sie benötigen andere Mess- oder Steuerungsgeräte zur Kontrolle Ihres Energieverbrauchs wie Zwischenzähler, Datenlogger, Fernsteuerungen für Thermostate oder Software-Tools? Wir übernehmen die Kosten bis 1.500 EUR zu 100 %.
Gerne beraten wir Sie zu allen Angeboten und Fördermöglichkeiten. Hier geht es direkt zum Antrag:
Ingrid Holler
Architektin - Projektleitung KNUT, zuständig für Energiethemen und Umstellung Kirchenheizungen (KNUT) für die Bezirke in Nordbaden (Details im Profil)
Grüner Gockel und Energiemission
Unsere bereits etablierten Umweltmanagementsysteme Grüner Gockel und Energiemission werden fortgeführt. Die genaue Förderrichtlinie für das Grüner Gockel Programm finden Sie hier.
- Grüner Gockel- und Energiemission-Maßnahmen werden zu 50 % gefördert.
- Validierungs- und Zertifizierungskosten bis zu einer Höhe von 2.500 EUR werden zu 100 % gefördert.
- Energieberaterkosten bei Klimaschutztagen und ähnlichen Formaten bis zu einer Höhe von 1.500 EUR werden ebenfalls zu 100 % gefördert.
- Im Antragsformular für Validierungs- und Energieberaterkosten können Sie uns erlauben, die Beauftragung und Abrechnung direkt durch den EOK zu veranlassen. Wir nehmen dann direkt mit Ihnen Kontakt auf zur Abstimmung.
Antrag auf Förderung für Grüner Gockel, Energiemission und kombinierte Maßnahmen (EKIBA-E-Mail-Adresse erforderlich):
Antrag für Validierungs- und Energieberaterkosten (EKIBA-E-Mail-Adresse nicht erforderlich):
Artenvielfalt rund um den Kirchturm
Heimische Gehölze anpflanzen, eine Blühwiese als Insektenbuffet anlegen, die verfallene Trockenmauer in Stand setzen oder Turmfalken und Co Nistplätze bieten: Kirchgärten und kirchliche Gebäude sind ideale „Spielwiesen“, um Biodiversität zu fördern und Lebensräume zu schaffen. Gleichzeitig wirkt Ihr Engagement positiv über die Kirchengemeinde hinaus und findet vielleicht Nachahmer.
Höhe des Zuschusses
Wir fördern Maßnahmen zur Erhöhung der Artenvielfalt mit jährlich insgesamt bis zu 50.000 EUR in Form eines 50 prozentigen Zuschusses. Wir fördern:
- die Erstellung von Fachgutachten und -untersuchungen bis maximal 1.500 EUR
- die Einrichtung, bzw. das Monitoring von Nistplätzen und Gelegen bis zu 1.000 EUR
- weitere Maßnahmen zum Artenschutz und zur Verbesserung der Artenvielfalt bis zu 3.000 EUR
Sie können die Zuschüsse für die Kirchengemeinde, aber auch für den Kooperationsraum beantragen.
Nachhaltig unterwegs: Mobilität im ländlichen Kooperationsraum
Auch wenn die Emissionen in den Gebäuden eine sehr relevante Rolle spielen, gilt es auch die Mobilität für unser kirchliches Engagement sukzessive klimaneutral zu bekommen. Das gilt umso mehr für die entstehenden Kooperationsräume – besonders im ländlichen Raum.
Deshalb sind gerade im ländlichen Raum Ihre Ideen und Ihr Engagement notwendig, um mehr Menschen zum Mitmachen zu motivieren.
Wir fördern Maßnahmen in Form eines 50 prozentigen Zuschusses, beispielsweise die Beauftragung von Mobilitätskonzepten mit bis zu 7.500 EUR.
Pilotprojekte zur „smarten“ Mobilität fördern wir mit bis zu 5000 EUR und Dienstfahrräder werden mit 1.500 EUR gefördert. Und auch der „Klassiker“, die Wallbox, wird mit bis zu 1.000 EUR gefördert.
Vielleicht haben Sie noch ganz andere Lösungen? So oder so: auf jeden Fall einfach Antrag stellen!
