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Landtagswahl 2026
Kirchen und Wohlfahrtsverbände rufen zum Wählen auf
Mit der Beteiligung an der Landtagswahl am 8 März 2026 tragt jede Bürgerin und jeder Bürger aktiv zur Stärkung der Demokratie bei. Die Sozial-, Gesundheits-, Bildungs- und Migrationspolitik beeinflussen viele Lebensbereiche, die direkt unseren Alltag bestimmen - sei es in der Kinderbetreuung, in Krankenhäusern oder in Pflegeeinrichtungen.  Daher ist Mitbestimmung nicht nur ein Recht, sondern eine Verantwortung.
 
Kirchen: Menschrechte achten, für eine pragmatische Flüchtlingspolitik und den Zusammenhalt in einer solidarischen, vielfältigen Gesellschaft  
2024 sind die Asylzugangszahlen auf knapp 230.000 Erstanträge um 30% zurückgegangen. Dieser Trend setzte sich 2025 fort. Ungefähr 60-70% der Asylbewerber*innen erhalten einen Schutzstatus. Asylverfahren werden beschleunigt bearbeitet, abgelehnte Asylbewerber*innen konsequent abgeschoben. Ressourcen im Integrationsbereich wurden zurückgefahren.
 
Dass die Aufnahme von schutzsuchenden Menschen das Bildungssystem, die Unterbringung und Arbeitsmarktintegration vor Herausforderungen stellt, ist unbestritten. Die weltweiten Krisen machen auch vor Deutschland nicht halt. 
Dabei sind Flüchtlinge nicht die Ursache der aktuellen Krisen, sondern das Symptom. „Die Flüchtlinge“ werden schnell zu Sündenböcken. Rechtspopulistische Forderungen finden einen gefährlichen Nährboden. Die Kirchen und Wohlfahrtsverbände setzen sich für den Schutz der Menschenrechte sowie den Flüchtlingsschutz und eine solidarische Gesellschaft ein, sie stärken die Integrationsstrukturen.
Durch eine Versachlichung der Diskussion versuchen Sie Orientierung zu bieten und zeigen auf wie eine realistische Flüchtlingspolitik aussehen kann.  
Zu Positionen und Hintergründen der Flüchtlingspolitik
 
Während Deutschland dringend auf Zuwanderung angewiesen ist und viele Flüchtlinge auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich Fuß fassen, kommen trotz den neuen Regelungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz nach wie vor nur wenige Fachkräfte nach Deutschland. 
 
Die Themen Flucht und Migration müssen getrennt werden. Flüchtlinge erhalten Schutz, wenn sie individuell im Falle der Rückkehr hochgradig gefährdet sind. Ob dies der Fall ist, wird im Asylverfahren geprüft. Erhalten sie einen Schutzstatus, erhalten sie wegen der Gefährdungssituation vorerst einen befristeten Aufenthalt. Auch wenn viele Flüchtlinge hier erfolgreich beruflich Fuß fassen und genauso dringend gebraucht werden, ist der Grund des Aufenthalts ein anderer und auch unabhängig davon, ob sie beispielsweise wegen Krankheit oder Altersgründen auf Unterstützung angewiesen sind.
Das Thema Migration behandelt die geregelte Zuwanderung aus unterschiedlichen Gründen. Für EU-Bürger*innen, EWR-Staatsbürger*innen und Schweizer*innen besteht unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Freizügigkeit, eine der Grundfreiheiten innerhalb der EU.  
Nicht-EU-Bürger*innen kommen meist nach Deutschland, um hier zu studieren, eine Ausbildung zu machen oder wegen familiärer Gründe. Häufig aber auch, weil sie als Fachkräfte im Rahmen der Arbeitsmigration unter bestimmten Voraussetzungen ein Visum erhalten haben.
Für alle Menschen, die nach Deutschland fliehen oder nach Deutschland zuwandern, geht es um die Unterstützung im Integrationsprozess. Dazu zählen gute Deutschsprachkurse, die erfolgreiche berufliche Qualifikation (einschließlich der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen), die Förderung von Bildungserfolgen im deutschen Bildungssystem, die gesellschaftliche Integration und der Schutz vor Ausbeutung und Abhängigkeiten.
Zu unseren Positionen für eine erfolgreiche Migrations- und Integrationspolitik       
 
 

Flucht

Informationen - Hintergründe - Positionen
 

5 zentrale Punkte für eine realitätsbezogene Flüchtlingspolitik

Lichtblicke Sendung
1. Die Flüchtlinge sind nicht die Ursache der aktuellen Krisen, sondern ein Symptom 
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Viele Menschen in Deutschland haben Ängste im Hinblick auf die Zukunft. Während der Wohlstand einer Minderheit in den letzten Jahren weiter gestiegen ist, sind vermehrt Menschen von Armut und Ausgrenzung betroffen. Die verschiedenen Problemlagen (Auswirkungen der Klimakrise, wirtschaftliche Auswirkungen des Ukrainekrieges, zu wenig Arbeitskräfte und vor allem Mangel an Fachkräften, zu wenig bezahlbare Wohnungen, ein nicht sehr gut aufgestelltes Bildungssystem, fehlende Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen, die Folgen der Corona-Pandemie, zu wenig Personal im Gesundheitssystem…) haben vielfältigste Ursachen. Daran sind aber nicht die gestiegenen Zugangszahlen bei den Geflüchteten schuld und sie bestehen größtenteils auch schon viele Jahre. Zur Lösung dieser Krisen benötigt Deutschland u.a. auch Fachkräfte und Menschen, die erfolgreich auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen. Vor diesem Hintergrund tragen auch Flüchtlinge ihren Anteil an der Lösung von Problemlagen bei. 
 
2. Die gestiegenen Flüchtlingszahlen sind eine enorme Herausforderung für die Aufnahmestrukturen vor Ort  
Ungefähr 70% der derzeit in Deutschland schutzsuchenden Menschen bekommt am Ende des Asylverfahrens einen Schutzstatus (Flüchtlingsstatus oder sog. subsidiärer Schutz bei individuell drohenden schwersten Gefahren in Kriegssituationen). Die Flüchtlingszahlen sind im Gegensatz zu 2023 gesunken. Im Jahr 2024 waren es in Deutschland 229.751 Menschen, die einen Erstantrag für Asyl gestellt haben. Das sind ca. 100.000 Personen weniger, als im Vorjahr. Von diesen Personen werden nach Abschluss ihres Asylverfahrens ca. 70% im Land verbleiben. 
Hinzu kommen ca. 1,2 Mio. Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die seit Beginn des russischen Angriffskriegs aus dem Land nach Deutschland geflohen sind und kein individuelles Asylverfahren durchlaufen müssen.
Dass vieles in der Aufnahme und Integration gut gelingt, liegt vor allem am großen Engagement der vielen Menschen, die sich ehren- oder hauptamtlich engagieren und z.B. in Initiativen, den Verbänden, den Kirchen, in Unternehmen, in der Verwaltung mithelfen, dass die zu uns kommenden Menschen erfolgreich Fuß fassen können. Man darf aber nicht vergessen: Die meisten Geflüchteten suchen zunächst Schutz in den Nachbarländern und Anrainerstaaten. 
3. Flüchtlinge haben einen Anspruch auf Schutz - nicht jeder Asylsuchende darf bleiben - Abgelehnte werden sehr konsequent zurückgeführt  
Flüchtlinge haben einen Anspruch auf Schutz - aber nicht jede*r, der aus - oft nachvollziehbaren Gründen - seine*ihre Heimat verlassen hat, ist ein Flüchtling. Es gehört zum Kernbestand der internationalen Menschenrechte: Kein Staat darf Flüchtlinge, zurückweisen, zurückschieben oder abschieben, wenn die Person dort politische, religiöse, ethnische Verfolgung befürchten muss; gleiches gilt auch für eine schwer individuelle Gefährdung im Kontext von Kriegen und Bürgerkriegen. Die Hürden für den Flüchtlingsschutz bzw. den sog. subsidiären Schutz sind sehr hoch. Hier handelt es sich um ein Individualrecht, das aus den Weltkriegserfahrungen für Zeiten von Krieg und Krisen geschaffen wurde und keiner zahlenmäßigen Begrenzung unterliegt. 
Ob eine Person einen Schutzanspruch hat, wird im Asylverfahren überprüft. In offensichtlich unbegründeten Fällen kann ein Antrag nach bestehender Rechtslage sehr schnell abgelehnt werden; ein gerichtliches Verfahren blockiert nicht die Abschiebung. Über den in diesen Fällen noch möglichen „Eilantrag“ wird im schriftlichen Verfahren innerhalb von 2-3 Wochen entschieden. Das geltende Recht ist ein extrem kurzes Verfahren, das sehr schnell durchgeführt werden kann - vorausgesetzt es gibt hierfür ausreichend Personal beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und bei den Verwaltungsgerichten. 
Abgelehnte Asylbewerber müssen grundsätzlich Deutschland verlassen und werden im Falle einer nicht-freiwilligen Ausreise auch abgeschoben. Dies ist für ein funktionierendes Asylsystem essenziell; die - auch zwangsweise - Rückführung abgelehnter Asylbewerber*innen durchaus legitim. Viele der abgelehnten Asylbewerber*innen kehren „freiwillig“ in ihr Herkunftsland zurück. Nur wenige lassen es auf eine zwangsweise Abschiebung ankommen und werden dann auch abgeschoben. Bei einzelnen Herkunftsländern und -gruppen – dies betrifft nur eine kleinere Zahl der Ausreisepflichtigen - ist eine Rückführung nicht möglich, insbesondere wenn die Herkunftsländer die Rücknahme verweigern. Dies wird auch nicht einfacher durch die geplanten Verschärfungen der Gesetze. Nach den Daten des Ausländerzentralregisters gibt es derzeit ca. 220.000 (Stichtag 31.12.2024) ausreisepflichtige, abgelehnte Asylsuchende. Dies Zahl ist nicht sehr hoch, wenn man die hohen Zugangszahlen in den letzten Jahren, den Bearbeitungsstau beim BAMF und den Gerichten und die Vollstreckungsproblemen während der Corona-Pandemie berücksichtigt. Hinzu kommt, dass sich unter diesen Personen, auch viele befinden, die selbst schon „freiwillig“ gegangen sind, und viele Personen, die aus Ländern kommen, in die Rückführungen aus guten Gründen nur eingeschränkt vorgenommen werden. Eine genauere Analyse der Daten zeigt vielmehr, wie konsequent schon heute zurückgeführt wird.
 
4. Die unbequeme Wahrheit ist: Es gibt keine einfachen, Lösungen – Flucht ist nur bedingt steuerbar     
Es ist eine Illusion zu glauben, man müsse „nur“ die Außergrenze besser kontrollieren und könne damit die Asylzugänge reduzieren. Menschen, die vor schwersten Lebensgefahren fliehen, haben nicht die Option, in ihrer Heimat zu bleiben. Fast alle Flüchtlinge erreichen die „Festung Europa“ mit Hilfe von „Schleppern“ irregulär. Sie werden in Booten, LKWs oder zu Fuß über die Grenzen geschmuggelt, ohne dass dies in der EU, die weltweit vielfältige Wirtschaftsbeziehungen unterhält, immer verhindert werden kann. Selbst wenn man das Flüchtlingsrecht durch die Aufkündigung aller menschen- und völkerrechtlichen Verpflichtungen abschaffen würde, wären die Flüchtlinge de-facto hier, jedoch ohne Zugang zu einem fairen Asylverfahren und dadurch in die vollständige Illegalität verdrängt. Die Probleme der faktischen Rückführbarkeit wären die gleichen. Die Forderungen nach der Begrenzung des Zugangs von Flüchtlingen bedeuten konsequent zu Ende gedacht, dass der irreguläre Grenzübertritt von schutzsuchenden und schutzbedürftigen Menschen auch gewaltsam z.B. durch Schusswaffengebrauch verhindert werden soll. 
Vor diesem Hintergrund gibt es nur relativ geringe Steuerungsmöglichkeiten, diese müssen aber konsequent/intensiv genutzt werden:
  • sehr schnelle Durchführung der Asylverfahren (mit ausreichend Personal), gerade bei aussichtslosen Fällen
  • Verbesserungen bei Fällen, in denen Rückführungen de-facto scheitern, allerdings abhängig von guten Kooperationen mit den Zielländern der Rückführung
  • Gangbarmachung legaler Migrationsalternativen für Menschen, die wenig Chancen haben, auf eine Asylanerkennung
  • Anreize für eine schnelle Integration schaffen
5. Integration von Anfang an 
Zu einer konsequenten Integrationsförderung von Anfang an gibt es keine Alternative. Die meisten der zu uns kommenden Menschen werden mittel- u. langfristig dauerhaft bleiben; selbst wenn man alle Maßnahmen zur Rückführung konsequent nutzt.
Ziel jeder realitätsbezogenen Politik muss es daher sein, alles dazu tun, damit Integrationsprozesse der ankommenden Menschen möglichst gut gelingen und möglichst selten scheitern. Alle vor Ort müssen mit anpacken; es ist eine gesamtgesellschaftliche Mammutaufgabe, bei der Ehren- und Hauptamtliche möglichst gut zusammenwirken müssen. Unsere Gesellschaft braucht gute Konzepte und den Aufbau von nachhaltigen Strukturen, die zielstrebig umgesetzt werden:
  • Kinder- und Jugendliche müssen von Anfang an gut gefördert werden, damit sie im Bildungssystem erfolgreich vorankommen (gute Vorbereitungsklassen und Begleitstrukturen, Hausaufgabenhilfe, sprachlichen Zusatzunterricht, gerade auch unter Einbeziehung von Ehrenamtlichen, unterstützt durch Fachkräfte),
  • Jede/r Erwachsene sollte sofort mit guten Intensivsprachkursen beginnen können; die Teilnahme ist verpflichtend, diese werden kombiniert mit Sprach- u. Begegnungsmöglichkeiten, Praktika u.ä. 
  • Ziel ist die schnelle, nachhaltige Integration in möglichst qualifizierte Beschäftigung; hierauf liegt der Fokus. Daher müssen mitgebrachte Qualifikationen schnell anerkannt und Praktika ermöglicht werden. Es braucht die Verknüpfung mit guten Deutschkenntnissen und die Herstellung der Ausbildungsfähigkeit nach dem Grundsatz Fördern und Fordern. Integrationsbemühungen sind konsequent zu belohnen, um Anreize zu setzen,
  • Bildungsintegration von unbegleiteten minderjährigen Ausländer*innen sicherstellen,
  • Förderung der gesellschaftlichen Integration,
  • Gute Begleitung und Unterstützung von besonders Schutzbedürftigen, z.B. von traumatisierten Personen, um auch diese schnell zu integrieren,
  • Priorisierung von Asylverfahren einerseits und Aufenthaltsbeendigung bei fehlender Bereitschaft zur Integration andererseits.  
 
 
 
 
Eine interessante und hitzige "Hart aber fair" Diskussionsrunde (Das Erste) mit u.a. Wiebke Judith von Pro Asyl und Lars Castellucci (SPD-Fraktionssprecher zu Migration) vom 15.08.2023 zu einer möglichen "Wende in der Asylpolitik" finden Sie hier
 
 
 

Die EU-Grenzen: Schutz oder Schiffbruch der Menschenrechte? Die Lage von Asylsuchenden in Spanien und der EU –
Von der 17. Europ. Asylrechtskonferenz der Kirchen und Diakonie auf den Kanarischen Inseln und in Madrid





Sie finden das Programm zum Download unter:

United4Rescue 
„Damit das Leben weitergeht: 20 Geschichten voller Mut und Neuanfang“

Wie Menschen nach ihrer Flucht in Deutschland weiterleben, wird nur selten erzählt. Unser Bündnis United4Rescue hat zum diesjährigen Weltflüchtlingstag 24 solcher Geschichten gesammelt und in der Broschüre „Damit das Leben weitergeht“ zusammengestellt. Die Betroffenen erzählen nicht nur von erlebter Angst, Gewalt und Gefahr, sondern auch von Hoffnung, Mut und Neuanfang.
 
Sie finden die Broschüre zum Download unter: 
 U4R-Broschüre„Damit das Leben weitergeht“   
 
Gedruckte Exemplare können kostenlos bestellt werden unter: 

Die geplante Reform des europäischen Asylrechts 

Asyl ist ein Grundrecht und internationale Verpflichtung aller Staaten. Die Genfer Flüchtlingskonvention verpflichtet alle Staaten - so auch die EU und ihre Mitgliedstaaten, Personen, die die im Abkommen festgelegten Kriterien erfüllen, die Flüchtlingsanerkennung zu gewähren. Die EU hat die Voraussetzungen für die Gewährung von internationalem Schutz in ihre eigene Rechtsetzung integriert und gewährt zudem Personen, die aus anderen völkerrechtlichen Regelungen, wie die der Europäischen Menschenrechtskonvention ein Anspruch auf Schutz haben, ohne die Kriterien der Flüchtlingsanerkennung zu erfüllen, den subsidiären Schutzstatus. Art. 18 der EU-Grundrechtecharta enthält das Recht auf Asyl.
Worum geht es beim europäischen Asylrecht? 
1999-2004 wurde das Flüchtlingsrecht in der EU vergemeinschaftet und im EU-Recht geregelt. Es wurden dazu verschiedene EU-Gesetze (Verordnungen und Richtlinien erlassen), die in allen EU-Staaten bindendes Recht sind. Wichtig sind u.a.:
- die Anerkennungsrichtlinie (Qualifikationsrichtlinie), die die Kriterien für die Anerkennung als Flüchtling oder den subsidiären Schutz regelt wie auch den damit zusammenhängenden Status
- die Asylverfahrensrichtlinie u.a. mit Verfahrensgarantien
- die Aufnahmerichtlinie (Verpflichtungen zur Unterbringung, Versorgung, medizinische Behandlung von Asylsuchenden)
- die EU-Asyl-Zuständigkeits-Verordnung ("Dublin-III-Verordnung").
Warum das europäische Asylsystem nicht richtig funktioniert
Das Kernproblem im Europäischen Asylsystem ist die sog. Dublin-Verordnung, die in den 1980er Jahren von Deutschland und Frankreich entwickelt wurde. Diese besagt, dass im Grundsatz die EU-Staaten das Asylverfahren durchführen müssen, die die Verantwortung dafür tragen, dass ein Asylsuchender überhaupt an die Grenzen oder in die EU gelangt ist. Das sind dann i.d.R. die Außengrenzen-Staaten. D.h. die Dublin-Verordnung führt zu einer ungerechten Verteilung von Lasten und von Verantwortung zwischen EU-Außengrenzen– und EU-Binnenstaaten. Wegen dieser Regelung haben die Staaten an den Außengrenzen wiederum kein Interesse, die gemeinsam vereinbarten Standards einzuhalten bzw. Asylbewerber und Asylbewerberinnen zu registrieren, weil sie dann diese Person auch aufnehmen müssten. Deutschland, Frankreich, die Benelux-Staaten haben nur deshalb eine größere Anzahl von Asylantragsstellern, weil in vielen Fällen der zuständige Staat nicht ermittelt werden konnte. Die Kirchen hatten schon 1999 zu Beginn der Verhandlungen für ein gemeinsames EU-Asylrecht ein anderes System vorgeschlagen, dass eine Verteilung nach einem fairen Verantwortungsschlüssel vorsieht (Einwohnerzahl, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit) und stärker auf Anreize setzt, Asylsuchenden und Flüchtlinge auch aufzunehmen.
Neuer Anlauf für eine Reform 2020 - Abschaffung des Asylrechts oder mehr Solidarität?
Mit dem Pakt für Migration hat die EU-Kommission 2020 einen neuen Anlauf   unternommen, ein Vorschlag für ein Gesetzespakt vorzulegen, um das EU-Asylrecht zu ändern. Statt - wie vom EU-Parlament schon 2016 - gefordert, das Dublin-System durch einen gerechten Verteilmechanismus zu ersetzen - setzten die neuen Vorschläge auf mehr Abschottung, eine stärkere Externalisierung des Flüchtlingsschutzes - Verweis auf angebliche "sichere" Drittstaaten und sog. Grenzverfahren in Haftzentren oder haftähnlichen Lagern an den Außengrenzen sowie die Einführung eines Solidaritätsmechanismus, um stark belastete Aufnahmeländer etwas durch Umverteilung von Flüchtlingen zu entlasten. 
 
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Am 08.06.2023 hat der EU-Rat der Innen- u. Justizminister*innen sich auf eine gemeinsame Position zu den Gesetzgebungsvorschlägen verständigt. Im anschließenden Trilog-Verfahren zwischen Rat, Parlament und Kommission kam es am 20.12.2023 zu einer Einigung. Formal soll die Reform im Frühjahr 2024 verabschiedet werden und tritt dann zwei Jahre später - also 2026 in Kraft. Die Einigung wird von den Kirchen und Wohlfahrtsverbänden scharf kritisiert: Die Reform folgt nicht dem Grundsatz, Schutzbedürftigen auch Schutz zukommen zu lassen. Im Gegenteil: sie höhlt das Asylrecht aus.
 
 
Zwei Vorschläge sind besonders problematisch:
Asylschnellverfahren an der Grenze in großen Lagern inhaftiert oder Haft-ähnlich
Schon nach bisherigem Recht ist es möglich, dass alle an der Grenze aufgegriffenen Schutzsuchenden registriert werden und aussichtslose Asylanträge gleich abgelehnt und die Betroffenen ins Herkunftsland dann zurückgeführt werden. Durch die neue Reform sollen jedoch regulär alle Schutzsuchende aus Ländern, bei denen die Anerkennungsquote unter 20% liegt,  für ihr Asylverfahren in Haftanstalten oder in großen Lagern unter haftähnlichen Bedingungen untergebracht werden. Dabei wird der Grundsatz, dass das Asylrecht ein Individualrecht ist, missachtet. 
Push-Backs und Rückschiebungen in angeblich „sichere“ Drittstaaten außerhalb der EU  
Menschen mit Schutzanspruch auf eine Flüchtlingsanerkennung können durch die Reform ohne Prüfung ihrer Fluchtgründe durch ein Asylverfahren in angeblich „sichere“ Drittstaaten verwiesen werden. Dabei wird nur geprüft, ob Schutzsuchende rechtlichen Zugang zu ausreichenden Mitteln zur Bestreitung des Lebensunterhalts, zu Bildung und Gesundheitsversorgung haben. Die tatsächlichen Bedingungen in der Praxis werden dabei vermutlich außer Acht gelassen.  Der sog. „EU-Türkei-Deal“ zeigt, dass dieses Vorgehen die Genfer Flüchtlingskonvention und die anderen menschenrechtlichen Flüchtlingsschutzregelungen komplett aushöhlt. Das Konzept der angeblich „sicheren Drittstatten“ soll völkerrechtswidrige Praktiken legitimieren.             
 
Informationen und Stellungnahmen zur Einigung im Trilog Verfahren vom 20.12.2023
Den Mitschnitt des Webinars (21.12.2023) von Europe Calling zur Einigung unter anderem mit Erik Marquardt (MdEP, Verhandler für die GEAS-Reform von Bündnis90/Die Grünen) finden Sie hier.
 
 
Informationen und Positionen zum EU-Asylkompromiss vom 09. Juni 2023
ECRE-Newsletter-Was wurde beim EU-RA am 2023 beschlossen zum Pakt für Migration
Pressemitteilung Diakonie und Brot für die Welt-Asylkompromiss hebelt faire Asylverfahren an EU-Außengrenzen aus
Gemeinsames Statement der NGOs zur GEAS-Reform-2023
Eine Pressemitteilung samt einem gemeinsamen Migrationswort mehrere Kirchen finden Sie hier.  
Ein informatives Video mit Erklärung und Einordnung der aktuellen Reform des EU-Asylrechts finden Sie hier
Auf evangelisch.de findet sich auch eine Stellungnahme zum Thema. 
 

Material zu Europäischen Asylrechtstagungen 


 
 
 

Fluchtrouten 
Die Tödlichste Fluchtroute der Welt: Von Westafrika zu den Kanarischen Inseln.
 
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Quelle: IOM

Für die meisten Deutschen sind die Kanarischen Inseln der Inbegriff eines erholsamen Sommerurlaubs. Doch während wir gemütlich ins Flugzeug steigen, riskieren Menschen aus Westafrika ihr Leben auf der mehrtägigen Bootsüberfahrt, um in Europa Frieden und Sicherheit zu finden. Die „kanarische Fluchtroute“ ist die tödlichste Fluchtroute der Welt. 2024 starben weltweit 8.938 Menschen auf ihrem Weg. Statt Rettungsmissionen schickt Spanien Überwachungsdrohnen nach Senegal, um Menschen an der Überfahrt zu hindern.
 
Weitere Infos:
 
 
 
Seenotrettung
"Das tausendfache Sterben an der europäischen Außengrenze darf nicht weitergehen. Seenotrettung ist humanitäre Pflicht und staatliche Aufgabe. Alle Menschen, die bei ihrem Weg über das Mittelmeer ertrinken, haben Schutz und eine menschenwürdige Zukunft für sich und ihre Familien gesucht. Verfolgung, Krieg, Armut, Unrecht und Klimawandel haben sie dazu gebracht, ihre Heimat zu verlassen."
- Aus der Bündniserklärung von United4Rescue
 
Die Landeskirche und die Diakonie Baden unterstützen das Aktionsbündnis "United4Rescue - Gemeinsam Retten!"
Hier können Sie spenden und hier geht's zur Pressemitteilung der Diakonie.
#WirSchickenEinSchiff
Weitere Informationen zum Bündnis finden Sie hier.

 
Flucht und Migration im digitalen Zeitalter 
Hier finden Sie eine interaktive Infoseite von Brot für die Welt dazu, welche Auswirkung die Digitalisierung auf die Flucht hat. Denn Smartphones sind inzwischen immer mit dabei auf der Flucht. Dies ist einerseits ein Segen: Sie ermöglichen den Kontakt mit der Familie, helfen beim Übersetzen, der Informationsbeschaffung und Navigation und werden genutzt für finanzielle Transaktionen. Doch Polizei und Sicherheitsbehörden sehen Smartphones als Instrument für Überwachung, sodass sie auch zum Fluch werden können. 
 

Bezahlkarte
Berlin, 1. März 2024 - Die Ampelregierung hat sich auf eine Regelung geeinigt, nach der Asylbewerber künftig statt Geld auch eine Bezahlkarte erhalten können. Die Diakonie Deutschland fordert Bund, Länder und Kommunen auf, die Bezahlkarte so auszugestalten, dass sie sinnvoll und diskriminierungsfrei genutzt werden kann.
 
Dazu erklärt Diakonie-Sozialvorständin Maria Loheide: „Eine Bezahlkarte kann sinnvoll und diskriminierungsfrei eingesetzt werden, sie ist aber von der Bundesregierung so nicht geplant. Die gestern beschlossene Bezahlkarte soll das Bargeld für Asylbewerber:innen drastisch einschränken und schließt Kontofunktionen wie Überweisungen und Lastschriften aus. Aus unserer Sicht sollte eine solche Karte – wenn überhaupt – nur in der Phase der Erstaufnahme von Geflüchteten eingesetzt werden, solange noch kein Konto eröffnet werden kann. Für uns ist ganz klar: Konto vor Bezahlkarte, spätestens, wenn die Menschen in den Kommunen ankommen. 
Das „Konto für Jedermann“ ist eine sozialpolitische Errungenschaft der EU, es ermöglicht auch Asylsuchenden und Geduldeten ein Konto. Mit stark reduziertem Bargeld können die Betroffenen Angebote von Sozialkaufhäusern, Märkten und örtlichen Händlern ohne Kartenterminal, bei Gebrauchtwarenmärkten und Tafeln nicht ausreichend nutzen. Vor allem für Kinder und Jugendliche werden Zahlungen in die Klassenkasse, bei Ausflügen, am Kiosk, der Eisdiele, an Imbissständen erschwert. Zudem können die Betroffenen nur in Läden einkaufen, die Debitkarten akzeptieren – gerade in kleineren Läden ist dies meist gar nicht oder erst ab bestimmten Beträgen möglich. 
Damit kann der notwendige persönliche Bedarf nicht gedeckt und die Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben verkompliziert werden, insbesondere in ländlichen Gebieten. Es sollte jedoch das Bestreben sein, dass geflüchteten Menschen so zügig wie möglich in unsere Gesellschaft und in Arbeit gut integriert werden.“ 
 
 Eine aktuelle Stellungnahme des Rates für Migration anlässlich der bevorstehenden MPK u.a. zu Bezahlkarten (vom 05.03.2024):
Die am 1.3.2024 vom Kabinett beschlossene bundesweite Regelung für eine Bezahlkarte für Asylbewerber:innen stellt erneut eine restriktive Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes dar. Die Regelung wurde im Geiste einer „hostile environment policy“ beschlossen und soll die Barauszahlung von Leistungen für Asylbewerber:innen beenden. Ziel ist es, die Rücküberweisungen von in bar ausgezahlten Leistungen für Asylbewerber:innen zu verhindern. Gerechtfertigt wird diese Maßnahme mit einer Reduktion der Pull-Faktoren für irreguläre Migration. Popularisiert wird damit die Theorie der so genannten Push- und Pullfaktoren, die jedoch jeglicher evidenzbasierten Gültigkeit in der internationalen Migrationsforschung entbehrt.[1] Eine weitere Annahme, dass  Asylbewerber:innen die ihnen monatlich zur Verfügung stehenden 460 Euro[2] an Schlepper:innen oder an ihre Familien ins Ausland überweisen würden, ist spekulativ, wissenschaftlich unhaltbar und integrationspolitisch kontraproduktiv.[3] So reiht sich diese Abschreckungsmaßnahme in eine lange Tradition fehlgeschlagener migrationspolitischer Steuerungsansätze ein.[4]
 
 

Geflüchtete leben zum größten Teil in den Nachbarstaaten ihrer Herkunftsländer, manchmal über Jahrzehnte ohne Rückkehrperspektiven und unter menschenunwürdigen Bedingungen in großen Flüchtlingslagern. Um auch hier Menschen die Perspektive einer Einwanderung in ein aufnahmebereites Land zu ermöglichen, gibt es Resettlement-Programme des UNHCR und auch weitere, freiwillige Aufnahmeprogramme in verschiedenen Staaten. In Deutschland gibt es immer wieder Bundes- und Landesaufnahmeprogramme, aktuell z.B. das NesT – Programm, das jedoch hohe Anforderungen an zivilgesellschaftliches Engagement und Sponsoring stellt. 
 

Familiennachzug für viele Flüchtlinge schwierig
Flüchtlinge, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt wurden, haben einen Rechtsanspruch auf Familiennachzug. Diejenigen, die nur subsidiären Schutz bekommen, weil sie zum Beispiel aufgrund des Krieges in Syrien geflohen sind, aber nicht individuell verfolgt werden, haben seit dem 01. August 2018 keinen Rechtsanspruch mehr. Der Grund: Die Kommunen sollten wegen der hohen Flüchtlingszahlen bei der Aufnahme entlastet werden. Die Zahlen sind jedoch erheblich zurückgegangen. Dennoch dürfen seither nur bis zu 1.000 Familienangehörige von subsidiär Schutzberechtigten im Rahmen eines Kontingentes einreisen. So können zwischen Einreise und Familiennachzug ohne weiteres fünf Jahre liegen, wenn er überhaupt gewährt wird. Zudem setzt die Bundesrepublik ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Rechtsanspruch auf Familiennachzug unbegleiteter Minderjähriger nicht um.
Die Ampel-Koalition hat im Koalitionsvertrag vereinbart, den Familiennachzug zu allen Flüchtlingen, auch Personen mit subsidiärem Schutz, wieder zu ermöglichen. Bisher wurde ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren jedoch noch nicht auf den Weg gebracht. 
Ein breites Bündnis aus 33 Organisationen (u. a. die Diakonie Deutschland) fordert daher die Bundesregierung in einem gemeinsamen Statement nun schon zum zweiten Mal dazu auf, das Recht auf Familiennachzug umzusetzen. Dazu heißt es: " Für Zehntausende [...] war die Ankündigung, den Familiennachzug zu Schutzberechtigten zu erleichtern, der letzte Hoffnungsschimmer. Geflüchtete Kinder und ihre Familien warten nun seit knapp zwei Jahren darauf, dass die Bundesregierung ihrem Recht auf Familie und ihren damit verbundenen Kinderrechten endlich Priorität einräumt." Für gelingende Integrationsprozesses ist es wichtig, dass Familien, die durch die Flucht getrennt wurden, schnell wieder zusammenfinden und Personen mit zuerkanntem Schutzstatus ihre Ehepartner*innen und minderjährigen Kinder schnell nachkommen lassen können. Dies erleichtert die nachhaltige Integration und damit den Prozess einer erfolgreichen Flüchtlingsaufnahme vor Ort.      
 
„Wer aus wahltaktischer Opportunität verhindert, dass Geflüchtete ihre engsten Angehörigen nachholen, darf sich nicht über schwerwiegende Folgen wie Desintegration wundern” 
Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie Deutschland
Diakonie-Broschüre-Familienzusammenführung
Integration als Familienprojekt
Aus kirchlich-diakonischer Sicht braucht Integration eine Zukunftsperspektive für Familien. Die Sorge von subsidiär Schutzberechtigten um in der Herkunftsregion verbliebene Angehörige bindet ihre Kräfte. Besonders gravierend ist die Aussetzung für unbegleitete Minderjährige, die sich allein ohne ihre Familie in eine für sie fremde Gesellschaft einleben müssen. Aus Sicht der Kirche und Diakonie funktioniert Integration besser, wenn die ganze Familie zusammenleben kann. Das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention verpflichten, familiäre Bindungen zu berücksichtigen. Entscheidend ist dabei, ob die Familie auch im Herkunftsland zusammenleben kann. Für Bürgerkriegsflüchtlinge ist das nicht möglich. Der Schutz von Familie muss auch für sie gelten. 
 
Nachgefragt
Wie Geflüchtete in Deutschland ihre Angehörigen aus Krisen- und Kriegsländern nachholen können und wer einen Anspruch auf Familienzusammenführung hat, erklärt Diakonie-Flüchtlingsexperte Sebastian Ludwig.
 
Die Familienzusammenführung erfolgt nach dem Botschafts- bzw. im Visumsverfahren oder dem Dublinverfahren. Das Visumsverfahren kommt für Familienangehörige innerhalb und außerhalb der EU in Frage, wenn der Ehepartner oder das minderjährige Kind eine Aufenthaltserlaubnis nach der Genfer Flüchtlingskonvention für Deutschland besitzt. Hier ist es wichtig, den Antrag auf Familienzusammenführung innerhalb von drei Monaten nach der Anerkennung als Flüchtling zu stellen. Nach dieser Frist gibt es keinen Anspruch mehr auf den Nachzug, wenn die anerkannten Flüchtlinge ihren Lebensunterhalt und ausreichenden Wohnraum nicht selbst sichern können. Diese Frist gilt nicht für subsidiär Schutzberechtigte, da sie keinen Rechtsanspruch auf Familiennachzug mehr haben. Es dürfen nur bis zu 1.000 enge Familienangehörige pro Monat aus humanitären Gründen einreisen. Die Visumsanträge können bei den deutschen Auslandsvertretungen gestellt werden. Das Bundesverwaltungsamt soll auf  Grundlage der vorliegenden Informationen von den Auslandsvertretungen und Ausländerbehörden entscheiden, welche Personen einreisen dürfen. In ihre Entscheidung gehen die Dauer der Trennung, eine ernsthafte Gefährdung von Leib, Leben oder Freiheit der Familienangehörigen, sowie das Vorliegen einer schweren Erkrankung, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit ein und, ob ein minderjähriges lediges Kind von der Trennung betroffen ist. Bisher war jedoch keine Auswahl zu treffen, da das ohnehin kleine Kontingent aufgrund der verzögerten Rückmeldungen der Ausländerbehörden nicht ausgeschöpft wurde. Am 01.08.2018 lagen ca. 26.000 vor. Hinzu kommen fortwährend weitere Schutzberechtigte, die Anträge stellen.
Wenn sich die nachziehenden Familienmitglieder in einem Mitgliedstaat der Dublinverordnung befinden und über ihren Asylantrag noch nicht entschieden wurde, kann ein Antrag auf Zusammenführung im Rahmen des Dublinverfahrens gestellt werden. Dazu müssen die Nachziehenden vor Ort einen Antrag auf Asyl stellen und angeben, dass sie einen Angehörigen in Deutschland haben und zu diesem nachziehen möchten. Die jeweilige Asylbehörde wendet sich dann an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Deutschland und leitet die Überstellung ein. Auch hier verzögert sich die Familienzusammenführung erheblich. Viele Familienangehörige, die sich insbesondere in Griechenland befinden, warten lange auf Ihre Zusage im Rahmen des Dublin-Verfahrens.
 
Welche Familienangehörige dürfen kommen?
 
Anerkannte Geflüchtete und subsidiär Schutzberechtigte dürfen im Botschaftsverfahren nur ihre Ehepartner und die minderjährigen, ledigen Kinder nachholen. Dazu müssen Sie die Verwandtschaft, zum Beispiel durch übersetzte und beglaubigte Heirats- und Geburtsurkunden oder durch einen DNA-Test nachweisen. Minderjährige anerkannte Geflüchtete können ihre Eltern nachholen, wenn sich kein sorgeberechtigter Elternteil in Deutschland aufhält. Geschwister dürfen nur einreisen, wenn sie auch minderjährig und ledig sind und der sorgeberechtigte Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland besitzt. Laut einem Gerichtsurteil kann das Visum der Eltern schon als Aufenthaltserlaubnis angesehen werden, wodurch die Geschwister gleich mit einreisen können. Laut deutschem Recht dürfen anerkannte unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ihre Eltern nur bis zu ihrem 18. Geburtstag nachholen. Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist diese Regelung jedoch rechtswidrig. Da für den Anspruch auf Familiennachzug nicht ausschlaggebend sein kann, wie lange das Verfahren in Deutschland gedauert hat, ist daran anzuknüpfen, ob der Flüchtling bei Asylantragstellung minderjährig war.
Die Familienzusammenführung nach der Dublin-III-Verordnung bietet gegenüber dem Botschaftsverfahren den Vorteil, dass der Familienbegriff weiter gefasst ist und die Zusammenführung schon vor dem Abschluss des Asylverfahrens durchgeführt werden kann.
 

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Integration von Geflüchteten beginnt nicht erst nach dem Durchlaufen des Asylverfahrens. Sobald Menschen nach Deutschland kommen, beginnen sie Kontakte zu knüpfen, sich mit ihrem Umfeld vertraut zu machen und nach Anschluss zu suchen. Eine gelebte Offenheit und Willkommenskultur sind genauso wichtig wie die Rahmenbedingungen, die eine Integration befördern oder behindern. Wichtig sind hier:
 
  • gute Deutschsprachkurse, damit die zu uns geflüchteten Personen von Anfang an ein gutes Deutschniveau erlangen können
  • die Unterstützung beim Einstieg in vor allem auch qualifizierte Erwerbstätigkeit (Anerkennung mitgebrachter beruflicher Qualifikationen, Aus- und Weiterbildung)
  • die Förderung der Integration in das Bildungssystem und von Bildungserfolge (Kindertageseinrichtungen, Schulen)
  • die gesellschaftliche Integration - hierbei haben Begegnungs- und Unterstützungsangebote eine wichtige Funktion.  
Erfolgreiche Soziale Arbeit mit Geflüchteten
 
 
Konzepte der schwarz-grünen Landesregierung in Baden-Württemberg zu Integration: CDU-Die Grünen-Koalitionsvertrag-2021 bis 2026
 

Flüchtlinge benötigen Unterstützung in sehr vielen Bereichen, z.B. Sprachförderung für Erwachsene, Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Ausbildungs- und Arbeitsplatz, bei Ämter- und Behördengängen, im Asylverfahren, bei der gesellschaftlichen Integration, in der Schaffung von Begegnungsmöglichkeiten; Kinder und Jugendliche benötigen ebenfalls im Hinblick auf Kindergarten- und Schulbesuch wie auch bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz Begleitung und Unterstützung, Die Menschen freuen sich, wenn ihnen mit offenen Herzen und Armen begegnet wird.  In vielen Kirchengemeinden engagieren sich Einzelne und Initiativen für Flüchtlinge. An vielen Orten werden Begegnungsmöglichkeiten organisiert. Vielleicht können auch Sie sich an solchen Initiativen beteiligen oder diese unterstützen. Dabei ist es nicht notwendig, immer regelmäßig und viel Zeit zu investieren, auch einmalige Aktivitäten sind gut und willkommen. 
Nehmen Sie mit den Flüchtlingsberatungsstellen in Ihrer Region Kontakt auf. Sie wissen, welche Initiativen es in Ihrer Region gibt und wo Ihre Unterstützung gebraucht wird.
 
Vielleicht sind Sie auch Eigentümer einer Wohnung, die Sie an Flüchtlinge vermieten können oder Sie kennen jemand in Ihrem Bekanntenkreis. Unsere Beratungsstellen in der Flüchtlingsarbeit sind dankbar um jede Mietwohnung, die für Flüchtlingsfamilien bzw. als Wohngemeinschaften für Einzelpersonen zur Verfügung gestellt werden kann. Die angemessenen Mietkosten werden in der Regel von den Unterbringungsbehörden übernommen. Selbstverständlich kann der Vermieter entscheiden, an welche Person/Familie er die betreffende Wohnung vermieten möchte. Auch hier stehen Ihnen die Flüchtlingsberatungsstellen helfend zur Seite.
 
Wenn Sie allgemein helfen möchten, können Sie auch gerne Ihr Pfarramt vor Ort oder das Diakonische Werk bei Ihnen im Kirchenbezirk ansprechen. Diese wissen, welche Unterstützung bei Ihnen vor Ort benötigt wird.
Die Evangelische Landeskirche in Baden freut sich auch immer über Spenden, denn gerade die Asylverfahrensbegleitung durch kompetente Anwälte und Anwältinnen oder Familienzusammenführungen von Geflüchteten kosten viel Geld.
Erstaufnahmeeinrichtungen müssen Geflüchteten ein gutes Ankommen ermöglichen und die Integration fördern - keine "Anker-Zentren" oder ähnliche Einrichtungen
Seit August 2018 werden in Deutschland Asylsuchende in einigen Bundesländern in sogenannten Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückkehrzentren (Anker-Zentren) und vergleichbaren Einrichtungen untergebracht. Nach der Verschärfung des Asylgesetzes ist es zulässig, dass erwachsene Asylbewerber und Asylbewerberinnen bis zu 18 Monaten (bei den „sicheren“ Herkunftsländern und bei Ausreisepflichtigen auch länger) und Familien mit minderjährigen Kindern bis zu 6 Monaten in Erstaufnahmeeinrichtungen leben müssen. In diesen Anker-Zentren wird zudem die Flüchtlingsaufnahme von Anfang an eng mit einer möglichen Ausreise oder Abschiebung verbunden, was zu einer Retraumatisierung führen kann. In Baden-Württemberg gibt es zwar keine Anker-Zentren, aber auch dort werden Asylbewerber zunächst in sehr großen Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht (Landeserstaufnahmeeinrichtungen und dem Ankunftszentrum in Heidelberg). Auch nach Verlassen der Erstaufnahme leben Geflüchtete, auch Familien und Kinder zu einem großen Teil jahrelang in großen, lagerähnlichen Unterkünften und Wohnheimen.
 
Niemand kann über Monate oder Jahre hinweg in solchen Unterkünften leben, ohne Schaden zu nehmen. Sie liegen oft sehr abgelegen, was den Zugang zu ehrenamtlichen Helfern und Helferinnen, Beratungsstellen und Rechtsbeiständen erschwert, von der oftmals ungenügenden Beschulung von Kindern und Jugendlichen ganz abgesehen. Als Kirche ist es uns ein Anliegen, dass schutzsuchende Menschen gut ankommen können. Die EKD-Synode hat deshalb im November 2021 gefordert, dass das „Experiment Anker-Zentren“ und damit alle vergleichbaren Zentren so bald wie möglich beendet werden und eine Erstaufnahme gefördert wird, bei der den Geflüchteten ein gutes Ankommen ermöglicht wird und bei der sie würdig und schnellstmöglich dezentral leben können“.  Die Kirchen in Baden-Württemberg begrüßen, dass die neue Landesregierung sich im Koalitionsvertrag dazu bekennt, Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive rasch in die Kommunen zu verteilen. Eine menschenwürdige Unterbringung, Gewaltschutz und Angebote der Integrationsförderung von Anfang an müssen aus Sicht der Kirchen gewährleistet sein.   
 
Die verschiedenen Beratungsstellen finden Sie hier. 
Beispiele für Flüchtlingsarbeit vor Ort finden Sie hier.
 
Ein unabhängiges Beratungsportal für Geflüchtete und deren Unterstützer und Unterstützerinnen (Informationen zum Asylverfahren, Hinweise zu Sprache und Bildung, Vermittlung von Wissen für besonders Schutzbedürftige uvm.) finden Sie hier.
 
 
 
 
 

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge leben bis zur Volljährigkeit in Jugendhilfeeinrichtungen. Oft müssen sie diese verlassen mit Erreichen des 18. Lebensjahres, obwohl weitere Begleitung bei der Integration und beim Erwachsenwerden in Deutschland dringend erforderlich wäre. Alleinreisende Minderjährige sind oft traumatisiert durch die Flucht und Fluchtwege.  Sie waren als Kinder und Heranwachsende mit traumatischen Ereignissen durch Krieg und Vertreibung und durch gewaltsame Erfahrungen auf dem Fluchtweg konfrontiert und können diese noch schwerer verarbeiten als Erwachsene. Therapeutische Unterstützung fehlt häufig, ebenso fehlen der Familienverband, die erwachsenen Vorbilder, die ihnen auch in Rollenkonflikten helfen und ihr Erwachsenwerden begleiten. Schnell werden sie zu Außenseitern in der Schule, machen Diskriminierungserfahrungen. Es fehlt die Familie, die Orientierung für eine berufliche Perspektive, Unterstützung beim Spracherwerb und in der Berufsschule leisten kann. Auch hier ist ehrenamtliche Unterstützung dringend gefragt, damit die Integration in Deutschland und noch ein bisschen Erleben positiver Kindheit und Jugend möglich wird. 
 
Der Jugendmigrationsdienst und die Betreuung in der Jugendhilfeeinrichtung bieten qualifizierte Beratung für unbegleitete Minderjährige , Ehrenamt kann jedoch einen wichtigen Beitrag leisten, besser in der Gesellschaft anzukommen.
Für unbegleitete Minderjährige ist es ein wichtiges Ziel, schnellstmöglich schulisch und in einer Berufsausbildung erfolgreich voranzukommen, denn eine begonnene Berufsausbildung schützt auch bei negativem Asylverfahren vor einer Abschiebung ins Heimatland.
Die Beratungsstellen des Jugendmigrationsdienstes für Ihren Wohnort/Landkreis finden Sie unter https://www.jugendmigrationsdienste.de/
 
 
Rechtliche Informationen zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen finden Sie hier
 

Unter den Menschen, die nach Deutschland kommen (ob als Asylsuchende/Flüchtlinge oder aus anderen Gründen), sind viele aus Ländern, in denen Krieg herrscht, bis vor kurzem herrschte oder andere unmenschliche und grausame Verbrechen begangen wurden und werden. Viele dieser Menschen leiden auch heute noch, wenn sie in Deutschland leben, unter dem, was sie erlebt haben. Bei Personen, die extremen psychischen Belastungen ausgesetzt waren (z.B. Folter, Krieg, Verlust von nahen Angehörigen, traumatische Fluchterfahrungen etc.) kann sich u.a. das Krankheitsbild einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) entwickeln. Wenn jemand an einer PTBS oder einer anderen schwerwiegenden psychischen Erkrankung leidet, bedarf diese Erkrankung fachkundige therapeutisch-medizinische Behandlung. In diesen Fällen gibt es die Möglichkeit, psychosoziale Unterstützung oder eine Therapie zu erhalten.
Nachfolgend finden Sie einige nützliche Links zu diesem Thema.
 
Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V. (BAfF) hilft Opfern von politischer Verfolgung und von Menschenrechtsverletzungen wie z.B. Folterüberlebenden, Folteropfern und Kindersoldaten und Kindersoldatinnen.
 
Auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg gibt es die Möglichkeit bei der erweiterten Arztsuche einen Psychotherapeut oder eine Psychotherapeutin nach Fachgebiet, Landkreis und u.a. auch Sprachkenntnissen zu suchen.
 
Hier finden Sie die psychologischen Beratungsstellen der evangelischen Kirche in Baden und der Erzdiözese Freiburg.
 
Auf der Homepage der Bundespsychotherapeutenkammer können Sie einen sehr hilfreichen Ratgeber für Flüchtlingshelfer und Helferinnen "Wie kann ich traumatisierten Flüchtlingen helfen" und einen für Flüchtlingseltern "Wie helfe ich meinem traumatisierten Kind" (deutsch, englisch und arabisch) downloaden oder bestellen.
Die deutschen Dokumente finden Sie auch unter Materialien.
 
Hier werden Flüchtlinge sowie Migrantinnen und Migranten beraten, erste Diagnosen erstellt und psychiatrische und psychotherapeutische Behandlungen vermittelt. Dabei steht ein Netzwerk an Dolmetscherinnen und Dolmetscher zur Verfügung.
 
Villingen Schwenningen: Refugio Villingen Schwenningen e.V.
Hier werden traumatisierte Flüchtlinge therapeutisch und pädagogisch betreut. Zusätzlich zu Diagnosen, Therapien und Weitervermittlungen an Fachärzte und Kliniken können die Flüchtlinge sich auch sozial oder rechtlich beraten lassen und an Gruppenangeboten, Kinderbetreuung und Deutschkursen teilnehmen. Der Verein arbeitet mit Dolmetscherinnen und Dolmetschern.

Stuttgart: refugio stuttgart e.v.
Hier werden traumatisierte Flüchtlinge psychologisch aber auch medizinisch beraten, begleitet und gegebenenfalls vermittelt. Außerdem gibt es Angebote zur sozialen Beratung in Zusammenarbeit mit Sozialberaterinnen und Sozialarbeitern.
 
Ulm: Behandlungszentrum für Folteropfer Ulm
Hier werden Diagnosen und Therapien für traumatisierte Menschen angeboten. Dabei werden sowohl Deutsche als auch Flüchtlinge sowie Migrantinnen und Migranten behandelt.
Materialien: 
BAfF-living in a box-psychosoziale Folgen für KinderHandreichung BAfF-Identifizierung besonderer Schutzbedürftigkeit bei Traumafolgestörungen
 

Wenn das Asylverfahren trotz aller Bemühungen negativ verläuft, keine Gründe für die Flüchtlingsanerkennung, subsidiären Schutz oder Abschiebungsverbote vorliegen, wird der Ausländer oder die Ausländerin ausreisepflichtig. Es läuft eine Frist, innerhalb derer er oder sie Deutschland freiwillig verlassen muss. Bleibt der Ausländer oder die Ausländerin dennoch hier, droht ihm die Abschiebung bzw. Rückführung. In besonderen Fällen kann es sogar zur Abschiebehaft kommen. Ist zu befürchten, dass sich der Ausländer oder die Ausländerin der Abschiebung entzieht, kann unter bestimmten Voraussetzungen durch den Richter oder die Richterin Abschiebungshaft angeordnet werden.
                                                                                                 
Meist werden die Betroffenen früh morgens von der Landespolizei abgeholt und bis zum Flughafen gebracht, wo sie von der Bundespolizei bis ins Flugzeug begleitet werden.
 
Hier finden Sie weitere rechtliche Regelungen im Flüchtlings- und Aufenthaltsrecht.
Materialien:
Diakonie-Abschiebehaft in DE-Positionen u. Mindestanforderungen-2011
Diakonie-Positionspapier-Ausreise u. Rückkehrberatung-Flüchtlingsarbeit
Hier finden Sie Informationen zur Kontakt- und Beratungsstelle für Geflüchtete in der Abschiebungshafteinrichtung Pforzheim.
 

Häufig melden sich Geflüchtete, wenn ihr Asylverfahren negativ abgeschlossen wurde oder die mit einem negativen Dublin Bescheid in ein anderes Land der Europäischen Union überstellt werden sollen, bei einer Kirchengemeinde vor Ort und bitten um Kirchenasyl. 
Die Entscheidung einer Kirchengemeinde, Kirchenasyl zu gewähren, ist eine Gewissensentscheidung vor dem Hintergrund, dass sie davon ausgeht, dass dem oder der Geflüchteten bei Abschiebung Gefahr für Leib, Leben und Gesundheit droht.
Die Evangelische Landeskirche Baden berät ihre Gemeinden in Fällen von Kirchenasyl, das an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist.
 
Materialien dazu finden Sie hier:
Das EKD Dossier zum Thema: "Kirchenasyl wird nicht infrage gestellt" 
Mehr Informationen dazu unter www.kirchenasyl.de
Handreichungen und Infoblätter
DBK-Handreichung Kirchenasyl
 

 

Migration

Informationen - Hintergründe - Positionen
Rund 24,9 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund leben in der Bundesrepublik. Integration verlangt Offenheit und Vertrautheit mit eigener und fremder Tradition. Jede und jeder kann in ihrem oder seinem persönlichen Lebensumfeld dazu beitragen.
Kirche im SWR: Anstöße im SWR1 BW/ Morgengedanken im SWR4 BW zur Obergrenze von Migrationsschüler:innen
Ein zweiminütiger Impuls zu einem aktuellen Thema, zusammengefasst von Sabine Winkler (Kirche im SWR)Obergrenze Migrationsschüler:innen (24.07.2025) 
 

Integrationsbegleitstruktur soll massiv zurückgeführt werden - Sozialer Zusammenhalt gefährdet
Die Kürzungen bei der Migrationsberatung haben massive Auswirkungen auf erfolgreiche Integrationsarbeit vor Ort. Die konkreten Folgen zeigt ein Video der Caritas, Diakonie und des Deutschen Roten Kreuz im Schwarzwald-Baar-Kreis.  
 
 
 
 
 
 
 

Migration hat unterschiedliche Gründe
Menschen kommen aus unterschiedlichen Gründen nach Deutschland. 2023 sind nach den Daten des Melderegisters ca. 288.800 Personen aus dem Ausland nach Baden-Württemberg zugezogen, ca. 200.700 sind aus Baden-Württemberg ins Ausland weggezogen. Das Saldo von Plus 88.100 bedeutet damit den vierthöchsten Wanderungsgewinn über die Bundesgrenze in den vergangenen 30 Jahren.
Unter den Menschen, die nach Deutschland migrieren entfiel in den letzten Jahren der größte Anteil auf den Zuzug aus der Ukraine. Im Gegensatz zu den Vorjahren, ist die Zahl gesunken, aber sie liegt mit 22.000 Zuzügen nach Baden-Württemberg immer noch vor allen anderen Herkunftsstaaten.
Aus anderen Drittstaaten waren es vor allem Personen, die aus familiären Gründen zugezogen sind, daneben Personen zu Ausbildungszwecken (Studium, Berufsausbildung), zu Erwerbszwecken (Fachkräfte) und Menschen, die humanitär aufgenommen wurden oder nach einem erfolgreichen Asylverfahren einen Schutzstatus oder ein Bleiberecht erhielten.
Gleichberechtigte Teilhabe fördern
Kirche und ihre Diakonie treten dafür ein, dass für alle zugewanderten Menschen möglichst schnell eine gleichberechtigte und gleichverpflichtende Teilhabe am gesellschaftlichen, sozialen und politischen Leben ermöglicht wird. Integration kann nur gelingen, wenn diese möglichst früh nach der Ankunft in Deutschland ansetzt. Dazu Hilfestellungen anzubieten, ist eine wesentliche Aufgabe von Kirchengemeinden und diakonischer Fachdienste. Hierzu gehört auch, dass mit zunehmender Aufenthaltsdauer die Rechtssicherheit über den Aufenthalt zunimmt (Aufenthaltsverfestigung) und Rechtsansprüche auf Einbürgerung nach einer gewissen Aufenthaltsdauer bzw. durch Geburt in Deutschland begründet werden.
(aus der Rahmenkonzeption der Diakonie Baden „Herausgefordert zur Arbeit mit Flüchtlingen sowie Migranten und Migrantinnen“)
Eine gelebte Willkommenskultur
Damit Integrationsprozesse gelingen, sind Zuwanderer und Zuwanderinnen wie die aufnehmende Gesellschaft gefordert. Wichtig sind hier eine gelebte Willkommenskultur, dass Menschen hier Schutz und Aufnahme finden, Teil der Gesellschaft werden. Wir fördern daher interkulturelle Öffnungsprozesse in Kirchengemeinden, diakonischen Einrichtungen und im Sozialraum vor Ort.
 

Es ist ein zentraler Grundsatz des Demokratieprinzips, dass Menschen, die sich seit längerem und voraussichtlich dauerhaft in einem Staat aufhalten und somit zur Wohnbevölkerung gehören, auch Staatsbürgerinnen und Staatsbürger werden können und das Wahlrecht erhalten können. Von daher ist es staatsrechtlich ein grundlegendes Problem, dass „Staatsvolk“ und Wohnbevölkerung in den letzten Jahrzehnten durch Zuwanderung weiter auseinandergefallen sind. Teilhabe und Partizipation setzt auch die rechtliche Integration voraus und von daher ist es im deutschen Interesse, dass Menschen, die längerfristig zugewandert sind und hier langfristig leben, auch die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben.
 
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag auf eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts verständigt. Mittlerweile wurde von Bundesministerium für Inneres, Bau und Heimat in Abstimmung mit den Koalitionspartnern (SPD, Grüne, FDP) ein Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vorgelegt.
Da der Gesetzentwurf vom Bundestag mehrheitlich verabschiedet wurde, gelten seit dem  27. Juni 2024 die neuen Regeln im Staatsangehörigkeitsrecht. 
Wesentliche Änderungen:
Generelle Hinnahme der Mehrstaatigkeit. So soll bei Einbürgerungen es künftig nicht mehr erforderlich sein, bestehende Staatsangehörigkeiten alle aufgeben zu müssen, um in Deutschland eingebürgert werden zu können. 
Verkürzung der Aufenthaltszeiten, nach denen eine Einbürgerung möglich ist, von 8 bzw. 7 Jahren auf 5 Jahre, bei besonderen Integrationsleistungen schon auf 3 Jahre.
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland bei ausländischen Eltern, wenn ein Elternteil sich seit mindestens 5 Jahren in Deutschland rechtmäßig und gewöhnlich aufhält und einen verfestigtes Aufenthalts recht (statt 8 Jahre wie bisher). 

Die Einbürgerung soll nur noch möglich sein, wenn der Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln vollständig gesichert ist. Die vorherige Regelung, dass dies auch möglich ist, wenn der Leistungsbezug nicht zu vertreten ist, soll – darauf bestand die FDP – gestrichen werden und ersetzt werden durch eine Ausnahmeregelung, die nur greift bei bestimmten Personen aus der ersten Gastarbeitergeneration und bei Personen, die in Vollzeit erwerbstätig sind oder in den letzten 2 Jahren in Vollzeit erwerbstätig waren. Diese Verschärfung wird von Seiten der Kirchen und Wohlfahrtsverbände abgelehnt. Sie würde Personen, die wegen Krankheit, Behinderung, als Allein erziehende nicht in Vollzeit arbeiten können, von der Einbürgerung – teilweise sogar dauerhaft ausschließen. Eine solche Regelung wäre mit dem Demokratieprinzip und Art. 3 des GG nicht vereinbar und verfassungswidrig (siehe hierzu die Stellungnahme der Diakonie Deutschland zum aktuellen Gesetzgebungsverfahren).  
Materialien zu Einbürgerung und Staatsangehörigkeit:   
 
 

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz 
Am 23.06.2023 hat der Bundestag das Fachkräfteweiterentwicklungsgesetz beschlossen. Das Gesetz besteht aus mehreren Teilen, die ab 18. November 2023 sukzessive in Kraft getreten sind.
Der bisherige rechtliche Rahmen für die Fachkräftezuwanderung
Mit dem Zuwanderungsgesetz 2005, weiteren Veränderungen (u.a. neue Beschäftigungsverordnung 2013) und vor allem dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das zum 01.04.2020 in Kraft trat, wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen bereits verändert, um die Fachkräfteeinwanderung zu erleichtern. Seit 2020 können unter bestimmten Voraussetzungen auch Nicht-EU-Bürger und Bürgerinnen nach Deutschland zuwandern als akademische Fachkräfte, als Fachkräfte mit Berufsausbildung, als angehende Fachkräfte (Berufsausbildung und Studium), weitere Personen für qualifizierte Beschäftigungen und die Ehepartner und minderjährigen Kinder dieser Personen.  Mit dem jetzt verabschiedeten Fachkräfteweiterentwicklungsgesetzt werden einzelne Regelungen nachjustiert, um die Fachkräfteeinwanderung weiter zu vereinfachen. An bestimmten Grundsätzen ändert sich jedoch nichts. Nach wie vor ist eine Zuwanderung von Nicht-EU-Bürger und Bürgerinnen grundsätzlich nur möglich für qualifizierte Beschäftigungen.  
Was ändert sich?
Durch das neue Gesetz wird u.a. geändert/eingeführt:
 
  • Ein Aufenthalt als akademische Fachkraft oder Fachkraft mit Berufsausbildung wird ermöglicht zu jeder qualifizierten Beschäftigung (auch auf Ausbildungsniveau), dies ist nicht begrenzt auf den Beruf, den die Person studiert hat oder in der sie die Ausbildung abgeschlossen hat.
  • Die Einwanderung von Arbeitskräften, deren Qualifikation zwar nicht formal anerkannt ist, wird auch bei nachgewiesener Berufsausbildung im Herkunftsland ermöglicht, wenn sie zusätzlich eine passende Berufserfahrung mitbringen.
  • Für die Blaue Karte EU werden die bestehenden Gehaltsschwellen abgesenkt und attraktivere Bedingungen für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger geschaffen. IT-Kräften mit Berufserfahrung auf akademischem Niveau wird der Zugang zur Blauen Karte EU eröffnet.
  • Damit notwendige Anerkennungsverfahren den Arbeitsbeginn nicht verzögern, wird die Möglichkeit einer Anerkennungspartnerschaft zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern geschaffen: Das Anerkennungsverfahren kann starten, während die Person bereits in Deutschland beschäftigt ist. Im Gegenzug verpflichtet sich der Arbeitgeber, die Arbeitskraft für möglicherweise notwendige Qualifizierungen freizustellen. So ist vom ersten Tag an eine existenzsichernde Beschäftigung möglich.
  • Einführung der Chancenaufenthaltskarte: Bisher war der Grundsatz, dass ein Visum zum Zwecke der Erwerbstätigkeit nur erteilt wird, wenn der konkrete Arbeitsplatz nachgewiesen wird. Neben diesen bestehenden Möglichkeiten, die im Einzelfall die bessere Alternative sein können, wird neu eingeführt das Visum in Form der Chancenaufenthaltskarte, das zur Arbeitssuche in Deutschland erteilt wird (für max. 6 Monate, bis die qualifizierte Tätigkeit gefunden ist und unter der Voraussetzung der Lebensunterhaltssicherung). Die Chancenaufenthaltskarte basiert auf einem Punktesystem. Zu den Auswahlkriterien gehören Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und mitziehende Lebens- oder Ehepartnerinnen oder -partner.
  • Die Bildungsmigration wird dadurch erleichtert, dass bei der Berufsausbildung oder dem Studium in Deutschland die Such- und Nebenbeschäftigungsmöglichkeiten verbessert werden.
  • Pflegehilfskräfte mit einer in Deutschland absolvierten Berufsausbildung können zukünftig eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung erhalten, auch wenn die reguläre Ausbildungsdauer kürzer als zwei Jahre war.
  • Mit Entfristung der sogenannten „Westbalkanregelung“ können Arbeitskräfte aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien dauerhaft einreisen, wenn sie eine Anstellung in Deutschland nachweisen können, auch im nicht-qualifizierten Bereich. Dabei wird das bisherige Kontingent verdoppelt.
  • Arbeitskräfte aus allen Staaten können für acht Monate im Jahr jede sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, wenn der Arbeitgeber tarifgebunden ist und vollständig die Reisekosten trägt.
  • Am Grundsatz, dass das Visumsverfahren einhalten werden muss, wird festgehalten. Es gibt aber ausnahmsweise erweiterte Möglichkeiten, dass auf das Visumsverfahren verzichtet wird, dadurch wird bei abgelehnten Asylbewerbern im Rahmen einer Stichtagsregelung ermöglicht, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen für einen Aufenthalt als Fachkraft von der Nachholung des Visumverfahrens abgesehen wird.
  • Die „Ausbildungsduldung“, die in bestimmen Fällen, abgelehnte Asylbewerber und Asylbewerberinnen unter strengen Voraussetzungen erhalten können, wird in eine „Aufenthaltserlaubnis“ und damit zu einem rechtmäßigen Aufenthalt schon während der Ausbildung.
  • Bei Fachkräften wird unter der Voraussetzung der Finanzierung des Lebensunterhalts aus eigenen Mitteln ermöglicht, dass auch die Eltern der Fachkraft oder des Ehepartners einen Aufenthalt bekommen können. Allerdings wird diese Erweiterung in der Praxis oft daran scheitern, dass kein Krankenversicherungsschutz zu erlangen ist, der aber nachgewiesen werden muss.  
  • Die Rahmenbedingungen der Einwanderung nach Deutschland sollen weiter über die gesetzlichen Regelungen hinaus mit folgenden Maßnahmen verbessert werden: mit Sprachförderung im In- und Ausland, mit einfacher und schneller Anerkennung von Qualifikationen und mit unkomplizierten digitalen Verwaltungsabläufen.
Pflegehelfer und Pflegehelferinnen
Eine für die Sozialwirtschaft wichtige geplante Änderung betrifft die Möglichkeit, als „Pflegehelferin oder Pflegehelfer“ einen Aufenthalt zum Zwecke der Erwerbstätigkeit erhalten zu können. Soweit eine Drittstaatsangehörige oder ein Drittstaatsangehöriger „nur“ einen Abschluss als „Pflegehelfer oder Pflegehelferin“ hat, gilt er oder sie nach der aktuellen Rechtslage im Aufenthaltsrecht nicht als „Fachkraft“ und kann darüber keinen Aufenthalt zum Zwecke der Erwerbstätigkeit erhalten. Soweit die Person, sich aus anderen Gründen in Deutschland aufhalten darf (z.B. aus familiären oder humanitären Gründen) oder (weiter) eine Ausbildung zur Pflegefachkraft macht (die 3-jährige Ausbildung) ist das irrelevant. Wenn der Weg über die 3-jährige Pflegefachkraftausbildung zur Fachkraft zu werden unrealistisch ist und andere aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten nicht bestehen, standen die Personen mit einer „nur“ einjährigen Ausbildung zum Pflegehelfer oder Pflegehelferin bisher vor der Abschiebung. Mit dem neuen Gesetz soll sich das nun ändern. Mit Änderungen im AufenthG bzw. in der Beschäftigungsverordnung, soll es nun auch ermöglicht werden, dass Pflegehilfskräfte einen Aufenthalt zum Zwecke der Erwerbstätigkeit bekommen können, wenn sie eine entsprechende Ausbildung erworben haben bzw. eine mitgebrachte ausländische Qualifikation durch die zuständige Stelle entsprechend anerkannt wurde.
 

Familien werden durch Flucht und Migration in vielen Fällen getrennt. Diese Trennung bedeutet eine enorme Belastung sowohl für den oder die hier Lebenden als auch für den zurückgebliebenen Teil der Familie. Familien gehören zusammen, dazu stehen Kirche und Diakonie und berufen sich auf den grundgesetzlichen Anspruch auf Schutz von Ehe und Familie.
Daher engagieren sich alle unsere Beratungsstellen, schnellstmöglich die Voraussetzungen für den Familiennachzug zu erreichen. Jahrelang andauernde Visaverfahren beim Familiennachzug zu Geflüchteten erschweren langfristig die Integration, berauben Kinder jahrelang eines Elternteils oder beider Elternteile. Problematisch ist vor allem auch der ungeregelte Familiennachzug zu subsidiär Geschützten. Familien warten jahrelang deswegen auf ihre Wiedervereinigung.
 
Migration stellt Familien aber auch in anderer Weise vor hohe Herausforderungen: Ankommen in einer Gesellschaft mit anderen Rollen-, Familien- und Frauenbildern, Nichtwissen über die Erziehung in deutschen Kitas, über das deutsche Bildungssystem und vieles mehr erschweren das Leben in der Migration. Es fehlen Kita- und Hortplätze, so dass Kinder nicht früh genug in Kontakt mit der deutschen Sprache kommen. Fehlende Lehrkräfte an Schulen, Corona-bedingter Schulausfall und vieles mehr erschweren gleichberechtigte Bildungschancen. Auch Frauen können oft keine Sprachkurse besuchen wegen fehlender Kinderbetreuung,
Die Migrationsberatungsstellen für erwachsene Zuwanderer und Flüchtlingsberatungsstellen begleiten die Integration von Familien und Frauen von Anfang an. Nachbarschaftliche und ehrenamtliche Kontaktmöglichkeiten sind ebenfalls wichtig, um gut im Stadtteil ankommen zu können.
 

Das Projekt "Vorbereitet und erfolgreich nach Deutschland" geht einen Schritt weiter als viele andere Integrationsangebote : Hier wird Menschen in zehn nicht-EU Ländern (unter anderem die Ukraine, Äthiopien und die Türkei), die nach Deutschland kommen wollen, Beratung zum oft steinigen Einwanderungsprozess angeboten. Unter dem Aspekt "Vorbereitet" finden schon vor der Einreise Deutsch- und Integrationskurse z.B. zu kulturellen Unterschieden statt. Mehr Informationen dazu finden sie auf Vorbereitet und erfolgreich nach Deutschland (legal-migration.de) oder hier auf dieser Website. 
 

Geflüchtete sind häufig aufgrund ihrer Lebenssituation vor der Flucht, durch traumatische Erfahrungen im Heimatland und während der Flucht gesundheitlich stark belastet. Oft wurden lebensnotwendige Therapien wegen der schwierigen Situation im Heimatland und auf der Flucht nicht durchgeführt. 
 
Schwerwiegender Erkrankungen, Ernährungsmangel und traumatische Erfahrungen werden oft erst spät erkannt und behandelt. Das Asylbewerberleistungsgesetz sieht zunächst nur Behandlungen bei lebensbedrohlichen Erkrankungen und Schmerzzuständen vor. 
Es fehlen auch stabilisierende Familienstrukturen und gesunde Wohnverhältnisse in Deutschland. Der Verlust der Heimat führt oft auch zu psychischen Erkrankungen wie Depressionen.
Die Situation in großen Sammelunterkünften trägt nicht zu einer gesunden Entwicklung von Kindern und Jugendlichen bei, dennoch leben auch Familien jahrelang in solchen Unterkünften, weil keine Wohnungen gefunden werden können.
Hilfreich sind muttersprachliche Informationsmaterialien, u.a. von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, zu Erkrankungen, Verhütung und Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruchmöglichkeiten, zur Krebsvorsorge und Verhütung oder zu HIV und anderen ansteckenden Krankheiten wie Covid. Diese erleichtern den Zugang in unser Gesundheitssystem und sollten in jeder Beratungsstelle, in jedem Bürgerdienst und auch anderen Orten zugänglich sein. 
 
Kliniken und Arztpraxen haben selten muttersprachliches Personal und Geflüchtete machen als neue Patienten oft die Erfahrung, in Praxen nicht oder nur mit sehr langen Wartezeiten aufgenommen zu werden.
Kranke, schwangere Geflüchtete, alte und behinderte Menschen und Kinder sind besonders vulnerable Gruppen. Sie benötigen besonderer Aufmerksamkeit und Unterstützung. Für sie ist Integration, vor allem die berufliche Integration, doppelt schwer. Engagieren Sie sich ehrenamtlich vor Ort besonders für solche Menschen, z.B. als Integrationspate.
Links
Hier finden Sie zahlreiche Materialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), beispielsweise zu
 
Hier kommen Sie zu pro familia und zahlreichen Beratungsangeboten, u. a. zum Thema 
Hier finden Sie Informationen der deutschen Aidshilfe zu HIV, darunter auch zu
Mehrsprache Materialien 
Mehrsprachige Materialien in Ihrer Muttersprache finden Sie u.a. auf der Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Unter "Infomaterialien" werden Sie in den Shop weitergeltet, wo Sie unter "Schwerpunkte" Ihre Muttersprache auswählen können. Wenn Sie nun nach einem bestimmten Thema, beispielsweise Corona, suchen, finden sie mehrsprachiges Material. 
 
Hier finden Sie mehrsprachige Infos zu Zahngesundheit.
Hier und hier finden Sie weitere Materialien in 6 Sprachen zum Thema Impfungen. 
Hier kommen Sie zu einer Broschüre zum Thema HIV in 6 Sprachen. 
Hier und hier finden Sie mehrsprachige Informationen rund ums Thema Verhütung und Schwangerschaft. 
Hier gibt es mehrsprachiges Material zu Krebs. 
Hier kommen Sie zu zahlreichen Links rund um Infektionsschutz und Corona. 
 
 

Vorintegrationsprojekt "Vorbereitet und erfolgreich nach Deutschland" - Beratung zu legaler Migration in 13 Ländern
Social Media der Diakonie Baden (FacebookYoutube)
 

Ansprechpersonen

  

Herr Jürgen Blechinger

Jurist und Migrationsexperte; Leitung Fachbereich Flucht, Migration, Interkulturelle Kompetenz, Interreligiöses Gespräch des  Evangelischen Oberkirchenrats Karlsruhe und Leitung Abteilung Flucht und Migration des Diakonischen Werks Baden; Gesamtleitung von Vorbereitet und erfolgreich nach Deutschland und Stellv. Leitung Welcome-Center Sozialwirtschaft

Regine Gnegel

Referentin im Bereich Flucht und Interkulturelle Kompetenz

Jeannette Bell

Referentin für die Fachberatung der Migration