News und aktuelle Themen

was uns gerade beschäftigt

 

Broschüre zu Schwangerschaftsabbruch erschienen

Cover der Broschüre: Schwangerschaftsabbruch - was können wir in der Kirche tun?
Ungeplante Schwangerschaften können zu schwierigen Konfliktsituationen führen. Wie kann die Kirche Schwangere in dieser Situation unterstützen? Diese Broschüre fasst wichtige Gedanken und Anregungen dazu kurz und prägnant zusammen. Sie regt an, Schwangerschaftskonflikte ernst zu nehmen, faktenorientierte Beratung und Gespräche anzubieten, die Versorgung in evangelischen Krankenhäusern zu sichern und Familienfreundlichkeit zu fördern. Darüber hinaus gilt es, sich für kostenfreie Verhütung einzusetzen und eine generelle Ablehnung von Schwangerschaftsabbrüchen kritisch zu hinterfragen.
 
 
Herausgegeben von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Zusammenarbeit mit der
Konferenz der Genderreferate/Gleichstellungsstellen in den Gliedkirchen der EKD.
 
 

Leonore-Preis 2025 geht an drei Wissenschaftlerinnen

Bild: Logo vom Leonore-Preis und Portraits der drei Preisträgerinnen
Auf einem blauen Hintergrund ist das runde Logo vom Leonore-Preis zu sehen. Darum herum sind drei runde Portraitfotos der drei Preisträgerinnen.
Der Leonore Siegele-Wenschkewitz Preis für Feministische Theologie geht in diesem Jahr an Juniorprofessorin Dr. Christine Wenona Hoffmann, Privatdozentin Dr. Christiane Nagel und die Nachwuchswissenschaftlerin Nasreen Sarah Shah, M.A.
Der „Leonore Siegele-Wenschkewitz Preis“, kurz „Leonore-Preis“, würdigt herausragende Leistungen in Bezug auf Feministische Theologie oder Gender Studies in der Theologie. Er wird alle zwei Jahre vom Verein zur Förderung Feministischer Theologie in Forschung und Lehre vergeben. Die Preisträgerinne 2025 sind:
 
Christine Wenona Hoffmann, *1986 in San Diego, ist Juniorprofessorin in Frankfurt/Main. Sie erhält den Leonore-Preis für die Lehrveranstaltung und damit verbundene Exkursionen zum Thema ‚Identität und Diversität als Thema von Gottesdienst und Predigt‘. Nach dem Studium in Heidelberg, Rom und Cambridge war die ordinierte badische Pfarrerin in Gemeinden in Mannheim und dem Oberkirchenrat in Karlsruhe tätig. Seit 2023 ist sie Professorin für Praktische Theologie am Fachbereich Ev. Theologie der Goethe-Universität. Ihr ist es ein Anliegen, überhörten und unerhörten Stimmen aus Gesellschaft und der Theologie Gehör zu verschaffen. Professorin Renate Jost, Vorsitzende des Vereins, begründet die Vergabe an Christine Wenona Hoffmann unter anderem mit der intersektionalen Vernetzung der Veranstaltung mit den Studierenden der Gender Studies des Cornelia-Goethe-Zentrums, der Soziologie, der Ethnologie, der Islamischen Studien, sowie der katholischen Theologie. 
 
Christiane Nagel, *1988 in Bautzen, ist Privatdozentin in Marburg. Sie erhält den Leonore-Preis für ihre Habilitationsschrift „,Gute Theologie‘? Positionalität des forschenden Subjekts und theologische Wissenschaftsethik. Suchbewegungen in postkolonialer, gender- und queertheoretischer Perspektive am Beispiel der Anthropologie Mayra Riveras“. Rivera ist derzeit Professorin an der Harvard Divinity School und setzt einen Schwerpunkt auf postkoloniale Fragen mit besonderem Bezug zur Karibik. 
Nagel studierte in Leipzig, promovierte in Kiel und habilitierte sich 2024 für Systematische Theologie an der Philipps-Universität Marburg. Ihre Forschungsschwerpunkte erstrecken sich von der Wissenschaftstheorie der Theologie über Wissenschaftsethik bis hin zu Gender-, queerer und postkolonialer Theologie. Ihre Habilitation, so Renate Jost, biete auf hohem theoretischen Niveau wichtige Ansatzpunkte zu der Frage, worin wissenschaftliche Freiheit innerhalb des systematisch-theologischen Diskurses in Deutschland bestehe.
 
Nasreen Sarah Shah, *1999 in Achern, erhält den Leonore-Nachwuchspreis für ihre Magisterarbeit zum Thema „Intersektionalität und Interracial Ehen. Die fremde Frau im literarischen Diskurs um interracial Ehen am Beispiel von Esra 9-10“.
Sie hat in Heidelberg, Göttingen, Erlangen und Marburg studiert. Ihre Schwerpunkte liegen auf sozialer Gerechtigkeit, Antirassismus und intersektionalem Feminismus, vor allem in biblisch-theologischer Perspektive. Ihr Wunsch ist es, zu einer inklusiven Theologie beizutragen, die Ungerechtigkeiten und Vorurteilen entgegenwirken kann. Momentan bereitet sie ein Dissertationsprojekt im Bereich des Alten Testaments vor.

Leonore-Preis
Der Leonore-Preis ist benannt nach der ersten Frau an der Spitze der ehemaligen Evangelischen Akademie in Arnoldshain, Leonore Siegele-Wenschkewitz. Die 1999 im Alter von 59 Jahren Verstorbene war als erste Direktorin der Akademie Arnoldshain, kritische Kirchenhistorikerin und feministische Bibelexegetin bekannt, durch internationale Tagungen, aber auch durch Veranstaltungen für Menschen jeglicher sexuellen Orientierung, als diese noch nicht etabliert waren. 
Überreicht wird der Leonore-Preis vom Verein zur Förderung Feministischer Theologie in Forschung und Lehre in Kooperation mit den Evangelischen Frauen in Hessen und Nassau für den Nachwuchspreis der Evangelischen Akademie Frankfurt und der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN). „Gerade in Zeiten, in denen in den USA die Lehre an Harvard u. a. Orten eingeschränkt wird, wollen wir ein Zeichen setzen für Wissens- und Meinungsfreiheit und Diversität“ sagt Pfarrerin Ute Knie vom Vorstand des Vereins. 
Die Preisverleihung findet statt am Sonntag, 2. November 2025 um 14 Uhr in der Evangelischen Akademie Frankfurt.
Wir freuen uns, dass der Preis an zwei Personen mit Bezug zur badischen Landeskirche geht und gratulieren allen drei Preisträgerinnen sehr herzlich!
 

Pride Month: Nie wieder still!

Warum wir als Kirche im Pride Month nicht schweigen dürfen
Der Schriftzug "Nie wieder still!" vor einem grauen Hintergrund mit einem doppelten Regenbogen.
Im Juni begehen wir den Pride Month, der in diesem Jahr unter dem Motto “Nie wieder still!” steht. Einen Monat lang stehen die Sichtbarkeit, die Rechte und die Überlebenskraft von queeren Menschen im Fokus. An vielen Orten finden CSDs statt, die genau das hörbar machen, feiern und zugleich daran erinnern, dass auf dem Weg zur vollen Gleichberechtigung noch einige Schritte zu gehen sind. 
 
In diesem Jahr sind CSDs in Deutschland so stark bedroht wie noch nie: Rechtsextreme planen Gegendemonstrationen und rufen zu Störaktionen auf. Sponsor*innen ziehen sich aufgrund der aktuellen US-Politik zurück. CSDs werden abgebrochen. Dies führt zu Bedrohungslagen und zu Unsicherheit bei vielen, die CSDs unterstützen und sich auf sie gefreut hatten. 
Die Anzahl der Hassverbrechen und die Gewalt gegen queere Menschen ist im letzten Jahr erneut gestiegen. Weltweit, z. B. in Ungarn und in den USA, sehen wir, wie die Rechte von trans* und queeren Menschen missachtet werden.
 
Als Stabsstelle Gleichstellung und Diversity und als Christ*innen können wir hierzu nicht schweigen! Hass, Ausgrenzung, Abwertung, Hetze und jeglicher Form von Gewalt treten wir entschieden entgegen! Insbesondere wenn sie biblisch begründet und damit legitimiert wird!
Wir verurteilen jede Form religiöser und spiritueller Gewalt queeren Menschen sowie allen Menschen gegenüber. Als Kirche haben wir schon zu lange und zu oft geschwiegen! Weggesehen, bagatellisiert, negiert, wenn queere Menschen abgewertet und ausgegrenzt wurden. 
Und nicht nur das: Wir haben auch gesprochen, verkündigt, missioniert und theologisch und biblisch die Ausgrenzung queerer Menschen legitimiert. Als Kirche stehen wir in einer langen Schuldgeschichte. Christliche Theologie und Christ*innen haben dazu beigetragen und tragen noch dazu bei, queeres Leben im Namen Gottes abzuwerten, zu kriminalisieren und zu verdammen. In vielen Ländern ebnen die queerfeindlichen Predigten den Weg zu Gewalt und Verfolgung! Queerfeindliches kirchliches Handeln wird in Deutschland kirchenrechtlich noch zu wenig belangt.
 
Angesichts dessen können und dürfen wir nicht still sein. Schon gar nicht in einer Zeit, in der über Landesgrenzen organisiert gegen die Gleichstellung von Frauen und queeren Menschen gezielt vorgegangen wird. 
Als Stabstelle Gleichstellung und Diversity sind wir solidarisch mit den CSDs. Wir erinnern daran, dass in der Ev. Landeskirche in Baden ein Diskriminierungsverbot gilt. Ein Zuwiderhandeln wird verfolgt.
„Eine diskriminierende Behandlung etwa aufgrund des Geschlechtes, des Lebensalters, der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität, einer Behinderung, einer rassistischen Zuschreibung oder ethnischer Herkunft ist unzulässig“! 
Artikel 2(2) Grundordnung
 
Wir glauben: G*tt hat uns alle gut und einzigartig geschaffen. Die Würde jedes Menschen ist unantastbar. Alle Menschen haben das Recht, in Freiheit, Sicherheit und ohne Diskriminierung zu leben.
Dafür stehen wir. Im Pride Month und jeden Tag!
 

Broschüre zu Transfeindlichkeit und Rechtsextremismus erschienen

Herausgegeben von der Amadeu Antonio Stiftung und dem Bundesverband Trans* e.V.
Noch vor wenigen Jahren waren rechtsextreme Erzählungen am gesellschaftlichen Rand zu finden. Mittlerweile werden sie an vielen Stellen als vermeintlich valide Argumente gegen die Gleichberechtigung und gesellschaftliche Teilhabe von trans* und nicht-binären Personen wiedergegeben. Durch den Einsatz trans*feindlicher Argumente gelingt es rechtsextremen Akteur*innen in der gesellschaftlichen Mitte und innerhalb demokratischer Parteien Anschluss zu finden. Dadurch wird dem Erstarken von Antifeminismus, Verschwörungsideologien und rechtsextremen Strömungen Vorschub geleistet. Das Resultat dieser erfolgreichen Mobilisierung gegen Gleichstellung und Selbstbestimmung hat verheerende Konsequenzen wie beispielsweise die steigenden Zahlen queerfeindlicher Gewalt in Deutschland, der Backlash in den USA oder die aktuelle Lage in Großbritannien. Um den Zusammenhang von Trans*feindlichkeit und Rechtsextremismus zu erläutern und beide als gesamtgesellschaftliche und demokratiegefährdende Problemfelder zu benennen, haben der Bundesverband Trans* und die Amadeu Antonio Stiftung eine Broschüre mit dem Titel „Was bringt Trans*feindlichkeit rechtsextremen Akteur*innen? Und: Was ist daran so gefährlich?“ veröffentlicht. 
 

Internationale Wochen gegen Rassismus

Rassismusmonitor 2025 ist erschienen
https://stiftung-gegen-rassismus.de/
Am 21.03.2025 ist der Internationale Tag, vom 17.-30.03. die Internationalen Wochen gegen Rassismus. Auch in der Kirche müssen wir uns kritisch und ehrlich mit Rassismus auseinandersetzen: Denn Rassismus betrifft uns alle und ist in einer Kirche, in der Weißsein und Europäischsein die „Norm“ darstellt, tief verankert. Dass die Kirchen mit ihrer Theologie Sklavenhandel, Rassentheorien oder koloniale Ausbeutung von Menschen und Ländern gerechtfertigt und damit legitimiert haben, hat bis heute Folgen. So vieles wurde noch nicht angemessen aufgearbeitet. Menschen of Color haben nach wie vor oft das Gefühl, in unseren Gemeinden nicht dazu zu gehören. Sie erleben immer wieder, dass Gemeinden kein sicherer Ort für sie sind. Versteckter und offener Rassismus hindern sie daran, ihren Glauben, ihre Perspektiven und Potenziale einbringen zu können. Er nimmt ihnen wichtige Lebenskraft. Dabei wären ihre Perspektiven für alle ein Gewinn. 
 
Was können wir also tun? 
Zum einen können wir, vor allem in der Arbeit mit Kindern, antirassistische und diskriminierungssensible Materialien, z. B. Kinderbibeln und Kinderlieder, verwenden. Zum anderen ist es wichtig zu verstehen, was die Ursachen von Rassismus sind und wie er wirkt. Unter dem Reiter "Material" finden Sie eine Zusammenstellung von hilfreichen Ressourcen für beide Aspekte. 
 
Besonders hinweisen möchten wir zudem auf den jüngsten Monitoringbericht des Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors, der am 20.03.2025 erschienen ist. Unter dem Titel "Verborgene Muster, sichtbare Folgen. Rassismus und Diskriminierung in Deutschland" geht er drei zentralen Fragen nach:
  • Wie haben sich rassistische Einstellungen in der deutschen Gesellschaft entwickelt?
  • Und welche Erfahrungen machen rassistisch markierte Menschen in ihrem Alltag?
  • Welche Auswirkungen haben Diskriminierungserfahrungen?
 
 

Der 2. Atlas zur Gleichstellung in der EKD ist erschienen

Neue Zahlen und Fakten zur Gleichstellung der Geschlechter in der evangelischen Kirche
Zu sehen ist das Cover des 2. Gleichstellungsatlasses in der EKD.
Zum 8. März ist der neue Atlas zur Gleichstellung in der evangelischen Kirche in Deutschland erschienen. Er nimmt Geschlechterverhältnisse in der Kirche in den Blick: In Bezug auf Kirchenmitglieder, Leitung der Kirche und Menschen, die in der Kirche arbeiten. 
Zehn Jahre nach dem Erscheinen des ersten Gleichstellungsatlasses werden nicht nur aktuelle Zahlen präsentiert, sondern auch Entwicklungen der letzten Jahre sichtbar gemacht.
 
Dabei zeigt sich ein gemischtes Bild: So stieg z. B. der Frauenanteil in der mittleren Leitungsebene innerhalb der letzten zehn Jahre um zehn Prozent an und liegt nun bei 31%. Angesichts dessen, dass insgesamt 78% der kirchlichen Beschäftigten Frauen sind, ist das kein besonders hoher Anteil. Ein wichtiger Faktor, um Frauen in Führungspositionen auf mittlerer Ebene zu bringen, sind geteilte Leitungsämter: In diesen sind Frauen mit 48% nahezu paritätisch vertreten. Allerdings kommt dies äußerst selten vor, denn von den Leitungsämtern auf mittlerer Ebene sind EKD-weit nur 3 % in Stellenteilung besetzt.
 
Im Pfarrberuf ist zu beobachten, dass der Frauenanteil weiterhin steigt - er liegt nun bei 39%. Mit Blick auf die Frauenanteile unter den Vikar*innen (52%) und Theologiestudierenden (61%) ist zu erwarten, dass er auch weiter steigen wird. Unterrepräsentiert sind Frauen hingegen in der Kirchenmusik: Insgesamt liegt ihr Anteil bei 39%, bei den höher dotierten A-Stellen nur bei 24%.
 
All dies und noch viel mehr kann im Detail im Atlas nachgelesen werden. Hier kann er kostenfrei heruntergeladen werden, ebenso steht umfangreiches Begleitmaterial zur Verfügung. Der Atlas entstand in einer Kooperation des Studienzentrums der EKD für Genderfragen in Kirche und Theologie mit der Konferenz der Gleichstellungsstellen und Genderreferate in den Gliedkirchen der EKD.
 

Interview mit Claudia Baumann auf evangelisch.de

Auf evangelisch.de ist ein Interview mit Claudia Baumann, Leiterin der Stabsstelle Gleichstellung und Diversity, erschienen. Christinnen und Christen müssen sich äußern, wenn Menschen abgewertet, ausgeschlossen oder mit Gewalt bedroht werden, sagte sie im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Bibel sei ein Zeugnis dafür, wie vielfältig Gott menschliches Leben geschaffen habe. Hier können Sie das ganze Interview nachlesen.
 

Diskriminierungsverbot in Kraft getreten

Nach einstimmigem Beschluss der Landessynode im April
Diskriminierungsverbot
Ein wichtiger Meilenstein für die Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsarbeit:
Die Landessynode hat im April dieses Jahres einstimmig beschlossen, ein explizites Diskriminierungsverbot in die Grundordnung aufzunehmen. Es ist am 01. August 2024 in Kraft getreten. 

Art. 2 (2) Grundordnung lautet jetzt: "Eine diskriminierende Behandlung etwa aufgrund des Geschlechtes, des Lebensalters, der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität, einer Behinderung, einer rassistischen Zuschreibung oder ethnischer Herkunft ist unzulässig. Eine Ungleichbehandlung aus sachgebotenen Gründen bleibt unberührt."

Die hier aufgezählten beispielhaften Merkmale stellen Kern-Dimensionen dar, die am engsten mit der Persönlichkeit eines Menschen verbunden sind. Sie werden von jedem Menschen in der ein oder anderen Form verwirklicht.
Der Diskriminierungsbegriff wurde hier weiter gefasst, als er es beispielsweise in dem auch für die Kirchen seit 2006 geltenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist. Dieses verbietet die "Ungleichbehandlung" von Menschen aus nicht sachgebotenen Gründen. (Sachgebotene Gründe liegen etwa bei Regelungen zum Mutterschutz vor.) Die in der Grundordnung genannten Merkmale stellen keine sachgebotenen Gründe dar.  
Der von der Synode beratene Diskriminierungsbegriff nimmt über die Ungleichbehandlung hinaus auch in den Blick, dass Menschen in unserer Landeskirche nicht abgewertet, beschämt oder ausgegrenzt werden sollen.
Ganz im Sinne der Grundordnung, die implizit letztlich schon immer ein Diskriminierungsverbot enthalten hat:
"In der Gemeinschaft der Getauften, deren Haupt Jesus Christus ist, haben alle Unterschiede der Menschen ihre trennende Bedeutung verloren. Die Evangelische Landeskirche in Baden achtet in ihren Ordnungen und in ihrem Handeln die Würde jedes einzelnen Menschen als Ebenbild Gottes." Art. 2(1) Grundordnung

Die Stabsstelle gratuliert der Landessynode zu diesem einstimmig gefassten Beschluss! Die Synodalen stärken auf diese Weise unser Miteinander und senden sowohl in Hinblick auf unser Kirche-Sein als auch in Hinblick auf die gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen eine wichtige Botschaft!
 

§ 218 in der Diskussion

Argumentationshilfe der Ev. Frauen in Deutschland
Titelbild der Broschüre "Der § 218 in der theologischen Debatte"
Der § 218 des deutschen Strafgesetzbuches, der die Abtreibung unter Strafe stellt, steht erneut im Fokus der öffentlichen und theologischen Diskussion. Die Argumentationshilfe mit dem Titel „Der Paragraph 218 in der theologischen Debatte“ bietet evangelischen Frauen in Deutschland eine fundierte Grundlage, um sich in dieser komplexen Debatte zu orientieren. Die Broschüre beleuchtet die biblische Tradition, gesellschaftliche Aushandlungsprozesse und theologische Überlegungen und bietet Argumente für Diskussionen in Gemeinden. Gut gegliedert bietet sie einen Überblick über die häufigsten Fragen, die im Kontext von Abtreibung auftauchen. Wir haben sie versehen mit O-Tönen, Meinungen und Äußerungen, wie sie oft in unserem Alltag begegnen. Wie können wir darauf reagieren? Welche Argumente können wir vorbringen?
 
Hier geht es zur Broschüre.