Hochzeit
Voraussetzung für die Trauung in der Evangelischen Landeskirche in Baden ist , dass mindestens eine der beiden zu trauenden Personen Mitglied der evangelischen Kirche ist. Gehört eine Person des Paares der römisch-katholischen Kirche an, kann die Trauung auch unter Beteiligung einer römisch-katholischen Amtsperson als ökumenische Trauung (Formular C) oder nach evangelischem oder römisch-katholischem Ritus erfolgen. Gehört eine der zu trauenden Personen keiner christlichen Kirche an, kann eine Trauung erfolgen, wenn diese Person sich bereit erklärt, das christliche Verständnis der Ehe zu achten (vgl. unten 6)
„Aufgrund einer erneuten intensiven theologischen Beschäftigung erkennt die Landessynode die Gleichwertigkeit von verschiedengeschlechtlicher und gleichgeschlechtlicher Liebe, Sexualität und Partnerschaft an, die verantwortlich vor Gott gelebt werden.“ (Beschluss der Landessynode der Evangelischen Kirche in Baden vom 23. April 2016). Darum sind alle Paare, die die Voraussetzungen zur Trauung erfüllen, gleichberechtigt zu behandeln, unabhängig vom Geschlecht, der sexuellen Orientierung, der Herkunft, des Alters, einer Behinderung oder anderer Unterscheidungsmerkmale (LO Ehe und Trauung Artikel 5).
Das Heiratsalter steigt kontinuierlich und lag 2021 bei 32,3 (Frauen) bzw. 34,8 Jahren (Männer). Die meisten Paare wohnen bereits etliche Zeit vor der Eheschließung zusammen. Die Hochzeit verliert dadurch ihre Funktion als „rite de passage“. Als öffentliche Bestätigung einer bereits länger bestehenden Beziehung ist sie zu einem „rite de confirmation“ geworden.
Die Zahl der kirchlichen Trauungen in der EkiBa (evangelisch und ökumenisch) sank in den Jahren 2000 - 2019 um 30%. Diese Entwicklung ist aus Sicht der Kirche schmerzlich, weil damit auch die Wahrscheinlichkeit sinkt, dass die Paare eigene Kinder zu gegebener Zeit taufen lassen.
Der Rückgang der kirchlichen Trauungen hängt auch damit zusammen, dass die Kirchen mit freien Ritualbegleiterinnen und – begleitern in Konkurrenz stehen. Zudem bieten auch Standesämter Eheschließungen mit rituell reichhaltiger Ausgestaltung an repräsentativen oder außergewöhnlichen Orten an (Schloss, Weinberg, Heißluftballon) und verleihen damit dem ehemals schlichten Rechtsakt des zivilen Ja-Worts zeremoniellen Glanz.
Paare bereiten ihre Hochzeit in der Regel über einen längeren Zeitraum und sehr akribisch vor. Dabei ist der Traugottesdienst und seine Vorbereitung nur ein kleiner (wenn auch wichtiger) Teil des Gesamtprojektes Hochzeit. Bei der Gestaltung der Hochzeit orientieren sich Paare an den erlebten Feiern im Verwandten- und Freundeskreis. Einfluss darauf haben auch Kinofilme oder Fernsehberichte von Trauungen prominenter Paare. Die Kosten, die bei einer solchen Feier entstehen, sind nicht unerheblich. Die Ansprüche an die Feier der Hochzeit bzgl. der Individualität, des Ortes und der Ausgestaltung und Servicequalität sind hoch. Das gilt nicht nur für die gewerblichen Dienstleister (Floristin, Location, Caterer) sondern auch für die „Performance“ der kirchlichen Dienstleister und Dienstleisterinnen (Sekretariate, Kirche und kirchliche Infrastruktur, Gottesdienst). Dabei sind rund um den Gottesdienst verschiedene Akteurinnen und Akteure wohlwollend zu koordinieren.
Als Alternative zur „großen Feier“ sorgen z.Zt. Pop-up-Hochzeitsfeiern (bei bereits standesamtlich getrauten Paaren) bzw. Segensfeiern (für nicht standesamtlich getraute Paare) für Aufsehen. Das Reizvolle dieser Pop-up-Feiern besteht für die Paare im Zwanglosen. Die Hochzeit wird im kleinen Kreis, alleine oder mit wenigen Freundinnen und Freunden, gefeiert. Dabei legen die Paare, die oft kaum kirchlich gebunden sind, großen Wert auf die feierlich-liturgische Form der Trauung.
Immer seltener heiraten Paare in ihrer Heimatgemeinde bzw. deren Kirche, weil sie keine persönliche Bindung mehr an ihre Herkunfts- oder Wohnortgemeinde haben. Gleichzeitig erfreuen sich einige Kirchen wegen ihrer Atmosphäre oder der guten Kombinierbarkeit mit einer attraktiven „Location“ besonderer Beliebtheit.
Es ist auch keine Seltenheit mehr, dass Hochzeitsgottesdienste draußen an einem „besonderen Ort“ gefeiert werden: in Gärten oder Parks, auf einem Schloss oder sogar am Strand des Urlaubslandes. Die Auswahl des Ortes (und die Zusammensetzung der zur Feier Eingeladenen) verrät viel von den Erwartungen des Paares an diesen Tag.
Kasualien werden weitgehend als Familienfeste gefeiert. Dabei ist gerade die kirchliche Hochzeit eine Gelegenheit, die Familie als zusammengehörige Gruppe zu „inszenieren“ (doing family). Hinzu kommt der Aspekt, das Beziehungsgeflecht mit Freundinnen und Freunden zu zeigen, mit denen sich das Paar besonders verbunden weiß und mit denen es diesen speziellen Tag zusammen feiert (doing relations). Aus dem Kreis der Familie und Freunde werden dann auch häufig Personen gewählt, die sich am Hochzeitsgottesdienst liturgisch beteiligen.
Ein besonderer Aspekt des „doing family“ ist die „Brautzuführung“ des Vaters in die Kirche. Trotz der überkommenen Rollenzuweisungen erfreut sich dieser Brauch großer Beliebtheit. Er wird von den Paaren zunächst als ein Sich-Einfügen in eine alte Tradition betrachtet. Die Brautübergabe des Vaters an den Bräutigam verknüpfen die Paare jedoch nicht mit dem usprünglichen (patriarchalen) Recht des Vaters, seine Tochter an einen Mann zu übergeben. Es ist für sie Ausdruck, dass ihre Verbindung akzeptiert wird und sich die Herkunftsfamilie über das neue Familienmitglied freut und sich damit die alte mit der neuen Familie verbindet. Bisher finden sich nur spärliche Versuche, die Brautübergabe liturgisch in den Gottesdienst „einzubauen“ (ein Entwurf von mir findet sich in Gottesdienstpraxis, Serie B, Trauung, Gütersloh 2009, S. 124).
Das Traugespräch öffnet den Zugang zur Biografie des Paares. Sie bietet Gelegenheit zur gemeinsamen Arbeit an den Inhalten der Liturgie bzw. an den Erwartungen und Deutungen, die sich für das Paar mit dem Gottesdienst verbinden. Dabei ist es wichtig, die darin enthaltene implizite Theologie zu entdecken und sie konstruktiv in Liturgie und Predigt einzubeziehen.
Bei der Traupredigt wird sowohl eine christliche als auch eine persönliche Deutung der Hochzeit erwartet. Wird eine Abschrift der Predigt vom Hochzeitspaar erbeten oder wird sie zum 1. Hochzeitstag zugeschickt, findet sie auch noch nach dem Fest Beachtung.
Bei den Liedern und Musikwünschen greifen die Paare häufig auf Gottesdiensterfahrungen der eigenen Kindheit und Jugend zurück. Daneben tritt feierliche Musik, die durch die Medien bekannt sind (der Hochzeitsmarsch von Wagner oder Mendelssohn Bartholdy, der Kanon von Pachelbel) und Wünsche nach Musik, die für das Paar von persönlicher Bedeutung (ggf. von einer Sängerin / einem Sänger präsentiert) ist. Ggf. wird unter Einbeziehung der Kirchenmusikerin oder des Kirchenmusikers ein abgestimmter Mix unterschiedlicher Stile und Aufführungsformen eine „runde Sache“. Gerade bei den Musikwünschen gilt der kasualtheoretische Grundsatz Eberhard Hauschilds: Interpretation statt Konfrontation. Denn fast jeder musikalische Inhalt kann auf den Kasus bezogen und mit Gewinn interpretiert werden.
Eine Ehe zwischen einem Christen und einer Muslima oder einer Christin und einem Muslim verbindet nicht nur zwei unterschiedliche Menschen, sondern auch zwei unterschiedliche Religionen, Kulturen und Familientraditionen. Ein christlich-muslimisches Paar sollte die Differenzen zwischen staatlichem und islamischem Recht kennen und klären, welche Bedeutung das islamische Recht für den muslimischen Partner hat. Deshalb ist es hilfreich, dass vor einer gottesdienstlichen Handlung eines Christen /einer Christin und einer Muslima / eines Muslim ein ausführliches Gespräch geführt wird, in dem über das Ehe- und Familienverständnis der jeweiligen Religion informiert und die Frage der Kindererziehung thematisiert wird. Zu klären ist,
- ob beide Partner gewillt sind, eine monogame Ehe auf Lebenszeit zu schließen;
- dass der muslimische Partner erklärt, den evangelischen Gatten in der Ausübung seines Glaubens nicht zu behindern;
- dass der muslimische Partner den Wunsch nach einer kirchlichen Handlung ausdrücklich billigt. Der Trausegen geschieht in der evangelischen Kirche immer im Namen des dreieinigen Gottes, auch dann, wenn keine trinitarische Formel verwendet wird. Eine solche Segnung ist nur möglich, wenn der muslimische Partner oder die muslimische Partnerin dagegen keine Bedenken erhebt. Nach biblischem Verständnis setzt eine Segen kein Bekenntnis des Gesegneten voraus.
Beteiligen sich ein Imam oder muslimische Verwandte oder Freunde des Hochzeitspaares am Gottesdienst, sollen fremdsprachige Texte von einem zuverlässigen Dolmetscher oder einer Dolmetscherin übersetzt werden.
Die derzeit gültige Trauagende der UEK von 2006 bietet für diese Hochzeitsfeiern im Kapitel V „Der Traugottesdienst in besonderen Fällen“ unter 3. „Gottesdienst bei Ehen mit Nichtgetauften oder Ausgetretenen“ einen Gottesdienstentwurf mit weiten Gestaltungsmöglichkeiten.
Besonders kirchlich verbundene Paare entscheiden sich für einen Gottesdienst anlässlich des Ehejubiläums. Die unterschiedlichen Orte, an denen gefeiert wird, prägen den Gottesdienst als private (Wohnung), familiale (Gaststätte) oder öffentliche (Kirche) Feier.
Die Silberne Hochzeit ist schwerpunktmäßig als „Unterwegskasualie“ (K. Fechtner) zu gestalten. Das Paar schaut dankbar auf die gemeinsamen 25 Jahre zurück und fragt sich, wie der bei der Trauung zugesprochene und gemeinsam erlebte Segen auch in der Zukunft erlebbar werden wird.
Die Feier der Goldenen und Diamantenen Hochzeit ist vor allem vom Rückblick auf den gemeinsamen Weg geprägt. Neben dem Dank gehören auch die Verlusterfahrungen, die das Leben mit sich brachte, zu diesem Rückblick. Die Brüchigkeit des Lebens ist sowohl dem Paar als auch seinen Gästen bewusst und präsent. Der gemeinsame Zeit wird als von Gott gesegnet gedeutet. Für den Weg, der noch vor dem Paar liegt, wird um Gottes Segen gebeten.
Für Paare im hohen Lebensalter ist das Ehejubiläum mit dem Wissen verbunden, dass es sich um ein Fest in der letzten Lebensphase handelt. Dadurch wird der Gottesdienst zur Gelegenheit seelsorglicher Begleitung. Der Rückblick verbindet sich mit dem Ausblick und dem Versprechen Gottes, auch auf der letzten Wegstrecke des Lebens das Paar mit seinem Segen zu begleiten.
Im Mittelpunkt des Gottesdienstes zu den Ehejubiläen steht die Reinszenierung der kirchlichen Hochzeit: Das Ehepaar zieht gemeinsam ein. Es sitzt an einem herausgehobenen Platz. Der Trauspruch ist (meist) Predigttext. Höhepunkt ist die Segenshandlung.
Durch die Beteiligung von Familienmitgliedern am Gottesdienst mit Lesungen und Gebeten tritt ein wichtiger Teil der Lebensgeschichte des Paares zu Tage.
Die sich verändernde gesellschaftliche Situation stellt die Liturgin / den Liturgen bei der Gestaltung des Gottesdienstes zum Ehejubiläum vor die Fragen:
- Welche Ehevorstellung wird anlässlich eines Ehejubiläums vor Augen gestellt?
- Wird eine bestimmte Lebensform romantisiert oder religiös überhöht? Wie erleben nicht Verheiratete, Geschiedene oder gleichgeschlechtlich Verheiratete den Gottesdienst?
- Hat auch das Scheitern rückblickend einen Raum im Gottesdienst?
- Wie wird das Überreichen des Briefes der Landesbischöfin „inszeniert“ – als Segensgruß oder als „Urkunde“ für eine besondere Lebensleistung?
Domsgen, M., Warum soll man sich das eigentlich antun? Kasualien als Familienfeste, in: Krause, K. / Stetter, M. / Weyel, B., Kasualien als Familienfeste, Stuttgart 2022, S. 28-41
Evangelische Landeskirche in Baden, Hochzeitsbroschüre: it‘s your day; www. heiraten-in-der-kirche.de
Grethlein, C., Trauung – Segnung eines Ehepaares, in: Grundinformation Kasualien, Göttingen 2007, S.213-268
Nord, I., Fest des Glaubens oder Folklore? Praktisch-theologische Erkundungen zur kirchlichen Trauung, Stuttgart 2017
Wöhrle, S., Ehejubiläen, in: K. Fechtner / Th. Klie, Erinnerungskasualien , Gütersloh 2019, S. 42-52

