Aufgaben der Landesbischöfin
Wie die Pfarrerin bzw. der Pfarrer die Gemeinde so leitet die Landesbischöfin die Landeskirche durch Gottes Wort.
Zu den Aufgaben des Bischofsamtes gehört es unter anderem,
- die Landeskirche im kirchlichen und öffentlichen Leben zu vertreten;
- Pfarrerinnen und Pfarrer und andere Mitarbeitende nach den gesetzlichen Bestimmungen in ihr Amt zu berufen;
- das geschwisterliche Miteinander von Haupt- und Ehrenamtlichen zu fördern;
- und zu einer in den Formen vielfältigen Verkündigung des Evangeliums zu ermutigen, nach der Maßgabe, dass „in Gottesdienst, Seelsorge und Unterweisung das Evangelium recht verkündigt wird und dass die Sakramente (Abendmahl und Taufe) ihrer Stiftung gemäß verwaltet werden“ (Artikel 73 Abs. 2 Nr. 2 GO).
Die Landesbischöfin übt nicht nur die Dienstaufsicht über den Prälaten und die Prälatin und die Mitglieder des Oberkirchenrats aus. Sie ist auch Vorsitzende im Kollegium des Oberkirchenrats und des Landeskirchenrats, soweit er mit allen seinen Mitgliedern und nicht nur mit seinen synodalen Mitgliedern zu entscheiden hat.
