Strukturfragen Kirchengemeinden

 
Strukturveränderungen in der Evangelischen Landeskirche in Baden berühren Grundlagen des Gemeindeverständnisses.
Insbesondere auf Ebene der Kirchen- und Pfarrgemeinden werden Vereinigungen begleitet. Die Offenlegung von Entscheidungsprozessen und das Aufzeigen von Handlungsalternativen ermöglichen es, die Anliegen der örtlich Beteiligten angemessen zu berücksichtigen.

Für das Strukturrecht als Ausprägung des Verfassungsrechtes gilt nichts anderes als für das gesamte Kirchenrecht. Aufgabe, Ziel und Maßstab ist es, das Zeugnis Jesu Christi zu verlebendigen. 
 
Zu unseren Aufgaben im Bereich des  Rechts der kirchlichen Körperschaften gehören u.a:
  • die umfassende rechtliche Begleitung von Strukturreformen von Kirchengemeinden (Vereinigung und Neugliederung von Kirchengemeinden),
  • unter Federführung der Ökumeneabteilung des Referates 5, die Gründung und Begleitung von Personalgemeinden, insbesondere Gemeinden anderer Sprache und Herkunft,
  • der Entwurf von zwischenkirchlichen Vereinbarungen bei grenzüberschreitenden Parochien bzw. grenzüberschreitender pfarramtlicher Versorgung,
  • die Änderung von Rechtsverordnungen über Verwaltungszweckverbände und
  • die Beratung von Kirchengemeinden und Kirchenbezirken wg. des Erlasses von Satzungen und Geschäftsordnungen mit Ausnahme der Stiftungen.
Als rechtliche Grundlage für Veränderungen im Gebiet für Pfarr- und Kirchengemeinden sind die Artikel 15 und 24 Grundordnung zu nennen.
  

Nicole Gutknecht

Stellvertretende Referatsleitung Recht und Rechnungsprüfung und Abteilungsleitung Recht

Dr. Jörg Augenstein

Kirchenrat, Leiter Personal- und Strukturplanung

Nike Luber

Sekretariat der Referatsleitung Recht und Rechnungsprüfung