In der Handreichung zum Leitungs- und Wahlgesetz finden Gemeinden alle Informationen zur Planung und zum Ablauf der Kirchenwahlen 2025.
Kirchenwahlen organisieren
Am 30. November 2025 (1. Advent) werden die neuen Kirchenältesten gewählt. Das Verfahren wird einfacher. Bernd Lange vom Wahlbüro im EOK erklärt, welche Änderungen sich mit dem neuen Leitungs- und Wahlgesetz ergeben, welches die Landessynode im Herbst 2024 beschlossen hat.
Was ist dir größte Änderung zur letzten Kirchenwahl 2019?
Bernd Lange: Das ist wohl der Wechsel von einer allgemeinen Briefwahl, die mit sehr viel Aufwand verbunden ist, zur Wahl in einer Wahlversammlung. Ein bisschen ist das „back to the Roots“, also zurück an die Urne.
Was sind die Gründe für diese Änderung?
Bernd Lange: Überall sind wir angehalten, Einsparungen vorzunehmen. Dem und der eh schon hohen Belastung vor Ort durch die vielen Veränderungsprozesse soll mit der Änderung Rechnung getragen werden. Die allgemeine Briefwahl bedeutet für alle Beteiligte einen enormen Aufwand. Allein die sicher zu gewährleistende Zustellung an alle Wahlberechtigten bedeutet einen logistischen Aufwand, angefangen von der ganzen vorbereitenden Logistik, wie beispielsweise das Einlegen der Unterlagen in den entsprechenden Umschlag, bis zur namentlichen Adressierung. Und wenn die Unterlagen mit der Post versendet werden, gibt es dazu noch einen enormen finanziellen Aufwand. Dagegen brachte das aufwändige Verfahren der allgemeinen Briefwahl bei den letzten Wahlen - anders als erhofft - keine Steigerung der Wahlbeteiligung.
Gibt es sonst noch Änderungen, die interessant sind?
Bernd Lange: Die Wahl von minderjährigen Kirchenältesten ab 16 Jahren wurde erweitert. Die Regel, dass maximal zwei Minderjährige als Kirchenälteste gewählt werden dürfen, wurde abgeschafft.
Auch der Wahlausschuss fällt weg, die Verantwortung für die Durchführung der Wahl liegt beim Ältestenkreis. Das Wählerverzeichnis wird knapp vor der Wahl vor Ort über das DaviP-Programm selbst ausgedruckt. Bisher wurde das Verzeichnis zentral versendet und die Gemeinde musste es bis zum Wahltag auf dem aktuellen Stand halten. Das war mit Aufwand verbunden. Jetzt kann das Verzeichnis gemäß Zeitplan dann erstellt werden, wenn es wirklich gebraucht wird. Es ist somit tagesaktuell. Der Aufwand, es zu pflegen, entfällt dadurch weitestgehend.
Gibt es Veränderungen in der Anzahl der Personen, die in den Ältestenkreis gewählt werden müssen, oder in der Zusammensetzung des Ältestenkreises?
Bernd Lange: Nein, hier sind keine wesentlichen Veränderungen vorgesehen.
Wie sehen denn die wichtigsten Schritte zur Vorbereitung auf die Wahl aus? Gibt es einen Zeitplan?
Bernd Lange: Der wichtigste Schritt ist tatsächlich, auf Menschen zuzugehen und diese für eine Kandidatur zu begeistern. Dazu braucht es auch kein verabschiedetes Wahlgesetz. Das geht immer und jederzeit. Das formale Prozedere beginnt dann im Frühjahr 2025. Bis Anfang nächstes Jahr veröffentlicht das EOK Wahlbüro eine angepasste Handreichung und den amtlichen Zeitplan. Diese beiden Dokumente erläutern den Ablauf.
Welche Möglichkeiten hat eine Gemeinde, die gerne möglichst eine „herkömmliche“ Wahl mit allen damit verbundenem Aufwand betreiben möchte?
Bernd Lange: Hier haben die Gemeinden keine Optionsmöglichkeit. Das Wahlgesetzt lässt nur die eine Wahlform zu. Präsenzwahl in einer Wahlversammlung plus der Möglichkeit der Briefwahl im Einzelfall, wenn ein Gemeindemitglied am Wahltag verhindert ist. Die Unterlagen dazu gibt es dann über das Pfarramt vor Ort. Die Dauer der Wahlversammlung kann von der Gemeinde nach den örtlichen Gegebenheiten selbst bestimmt und z.B. mit einem Fest verbunden werden.
Können Wähler auch noch direkt und persönlich von ihrer Kirchengemeinde angeschrieben und zur Wahl eingeladen werden?
Bernd Lange: In der Kommunikation zur Wahl sind die Gemeinden selbstverständlich völlig frei. Wie immer zur Wahl wird es zentral vom EOK einige Materielaien für die Werbung geben, aber die direkte Kommunikation vor Ort ist entscheidend.
Was sagen Sie zu der Befürchtung, dass künftige Kirchenälteste sich nicht mehr von ihrer Kirchengemeinde getragen fühlen könnten, wenn die Wahl auf diese einfache Art abgehalten wird?
Bernd Lange: Ja, das Empfinden kann ich nachvollziehen. Allerdings ist die Form, zu der wir zurückgehen, also die klassische Wahl vor Ort, die Form, wie Wahlen in Vereinen oder auch Parlamentswahlen in der Regel durchgeführt werden. Dass sich nur noch so wenige beteiligen, liegt wohl nicht am Wahlverfahren, sondern an der Gesamtsituation der Kirche.
Im Durchschnitt haben 83% der Wahlberechtigten 2019 keine Stimme abgegeben, entweder, weil es ihnen egal war, wer sie in der Gemeinde vertritt, oder sie sind nicht zur Wahl gegangen, weil es sowieso keine echte Auswahl gab, da es gerade mal so viele oder sogar weniger Kandidierende gab als zu vergebende Plätze. Vielleicht kommt das Gefühl, sich getragen zu wissen, in einer Wahlversammlung sogar noch eher auf, weil das ganze formale Prozedere persönlicher wird.
Wird die Wahlbeteiligung in dieser neuen Form der Ältestenwahl nicht noch weiter absinken?
Bernd Lange: Davon gehe ich ehrlicherweise aus. Aber das sollte gar nicht unser Blick sein. Unser Blick sollte vielmehr darauf gerichtet sein, Mensch zu motivieren, in der Gemeinde aktiv und verantwortlich mitzuarbeiten. Darauf sind wir angewiesen. Formal kann eine Gemeinde weiter existieren, auch wenn die Wahlbeteiligung bei einem Prozent liegt. Und was nützt es, wenn es in der Gemeinde 100 Prozent Wahlbeteiligung gibt, aber viel zu wenig Gemeindeglieder, die als Kirchenälteste Verantwortung übernehmen wollen. In allen Landeskirchen wird über dieses Problem nachgedacht und es gibt auch bereits die Variante, dass unter bestimmten Bedingungen gar keine Wahl mehr stattfindet.
Übrigens bietet Anne Lepper von der Fachstelle Ehrenamt zusammen mit der Evangelischen Erwachsenenbildung Baden Beratungen bei der Suche nach Kirchenältesten an.
Die Fragen stellte Alexandra Weber
