Kirchenbezirke
In der Evangelischen Landeskirche gibt es insgesamt 24 Kirchenbezirke (ab 2027 sind es 21). Geleitet wird ein Kirchenbezirk in kollegialer Weise vom Dekan bzw. der Dekanin, der Schuldekanin bzw. dem Schuldekant, dem Bezirkskirchenrat und der Bezirkssynode. Ein Kirchenbezirk vereinigt eine bestimmte Anzahl von Gemeinden eines zusammengehörigen Gebietes zur gegenseitigen Unterstützung in ihrem Dienst und zur Erfüllung gemeinsamer Aufgaben.
Ein Dekanat ist die kirchliche Verwaltungstelle eines Kirchenbezirks und damit gleichzeitg der Dienstsitz des Dekans bzw. der Dekanin.
Ein Schuldekanat ist der Sitz des/der Schuldekans/Schuldekanin und Anlaufstelle für Religionslehrerinnen und Religionslehrer, oft mit einer Medienzentrale für den Religionsunterricht verbunden.
Ein Service- und Verwaltungsamt bzw. eine Evangelische Kirchenverwaltung ist zuständig für die Geschäftsführung, das Rechnungs,- Bau- und Personalwesen der angeschlossenen Gemeinden im jeweiligen Kirchenbezirk.
Ein Diakonische Werk nimmt die diakonischen Aufgaben wahr, die in den Orts- bzw. Kirchengemeinden nicht oder nicht ausreichend erfüllt werden können.
Ein Kinder- und Jugendwerk ist der Dienstsitz des/der Bezirksjugendrefenten/-refentin und Anlaufstelle der Evang. Jugend im Kirchenbezirk
Ein Bezirkskantorat ist der Dienstsitz des/der Bezirkskantor/in.
