Theologische Berufe

 

Der Pfarrberuf ist so vielseitig wie fast kein anderer Beruf. Pfarrer*innen begleiten Menschen in allen Lebenslagen und Lebensphasen, feiern Gottesdienste, geben Religions- und Konfirmand*innen-Unterricht, leiten eine Kirchengemeinde, arbeiten im Team, erzählen von Gott und der Welt, von Glauben und Zweifel – und teilen das Leben der Menschen mit allem, was dazu gehört. 
 
Pfarrer*innen sind in Kirchengemeinden, aber auch in der Schule, in Kliniken, Altenheimen oder Gefängnissen tätig. Es gibt viele Einsatzmöglichkeiten und Gelegenheiten, sich nach einer soliden und breiten Ausbildung für ein Arbeitsfeld zu spezialisieren. Die Stellenaussichten in der Evangelischen Landeskirche in Baden sind für Pfarrer*innen wie auch für Diakon*innen ausgezeichnet. 
 
Um Pfarrer*in zu werden, ist das Abitur und das Studium der evangelischen Theologie notwendig – oder, wenn das Abitur schon lange zurückliegt, mehrere Jahre Berufserfahrung und ein Masterabschluss für Quereinsteiger*innen. Nach dem Studium schließt sich in beiden Fällen das Vikariat an, das mindestens zwei Jahre (mit vollem Deputat) und höchstens vier Jahre (mit halbem Deputat) dauert. Der individuelle Ausbildungsplan wird zu Beginn des Vikariats im Gespräch mit der Predigerseminarleitung erstellt. 
 
Herzlich willkommen!
 
 
 

  • Sie interessieren sich für den Beruf und möchten gern in den Evangelischen Landeskirche in Baden (EKIBA) als Pfarrer*in arbeiten?
  • Sie haben bereits Berufserfahrung und möchten sich mit Ihren Qualifikationen in der EKIBA einbringen?
  • Sie suchen nach Informationen zu den Zugangswegen ins Pfarramt in der EKIBA?
Eine Übersicht zu den wichtigsten Fakten haben wir für Sie zusammengestellt. Nutzen Sie gern die Links, um sich weiter zu informieren oder kommen Sie direkt auf uns zu (siehe Kontakt).
 
Für den Weg ins Pfarramt werden von der EKIBA (und der ganzen EKD) folgende Abschlüsse anerkannt
Für Absolvent*innen von Hochschulen in freier Trägerschaft besteht nach 5jähriger Berufserfahrung die Möglichkeit, sich mit dem Master of Theological Studies für das Pfarramt zu qualifizieren. 
Bei Absolvent*innen von ausländischen Hochschulen klärt die EKIBA im Rahmen einer Einzelfallprüfung, ob der Abschluss anerkannt werden kann oder ob es einer Nachqualifizierung bedarf. 
 
Nach allen genannten Abschlüssen schließt sich für die Absolvent*innen das Aufnahmeverfahren und das Vikariat an, bevor nach der Ordination der Probedienst folgt. 
 
 
Weitere Informationen: 
 
 

Talar mit Beffchen und Bibel
Was ist der Probedienst?
Der Probedienst schließt an das Lehrvikariat, das bestandene II. theologische Examen und das erfolgreich durchlaufene Übernahmeverfahren an. Er dauert in der Regel 24 Monate bei einem vollen Deputat und 36 Monate bei einem halben Deputat (§ 2 Abs. 2 AG-PfDG.EKD). In dieser Zeit werden die Pfarrer*innen im Probedienst in allen Bereichen der Gemeindearbeit eingesetzt und sollen die ihnen übertragenen Aufgaben selbstständig und eigenverantwortlich durchführen.
Wie läuft der Probedienst ab?
Zu Beginn dieser Probezeit werden die Pfarrer*innen im Probedienst ordiniert. Die Ordination ist Segnung und Sendung zur öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung.
In  dieser Probezeit sollen die Pfarrer*innen im Probedienst die Erfahrungen der beruflichen Praxis in Zusammenarbeit mit anderen intensiv reflektieren. Sie prüfen ihre eigenen Fähigkeiten und die Arbeitsmöglichkeiten in der Landeskirche, bevor sie sich auf eine Pfarrstelle bewerben können.
Sie kommen aus einer anderen Landeskirche und haben Interesse?
Bewerber*innen aus anderen Landeskirchen setzen sich zur weiteren Absprache bitte bei direkt mit Kirchenrat Thomas Jammerthal vom Personaleinsatz in Verbindung.
 
Den Leitfaden für den Probedienst können Sie hier herunterladen:

  

Ihre Ansprechperson:

Dr. Tanja Schmidt

Pfarrerin, Kirchenrätin, Leitung Personaleinsatz

 

 

Voraussetzungen für Übernahme und Einsätze im Probedienst

Voraussetzung für den Probedienst der Evangelischen Landeskirche in Baden sind nach Ablauf des Lehrvikariats das II. theologische Examen und das Übernahmeverfahren. Das Übernahmeverfahren ist derzeit nicht geöffnet für Theologinnen und Theologen aus anderen Landeskirchen. Mit der Übernahme in den Probedienst wird bei Personen bis 40 Jahren in der Regel ein Beamtenverhältnis auf Probe begründet.

 
ÜBERNAHMEVERFAHREN

1. Rechtsgrundlage
Das Verfahren zur Übernahme von Bewerberinnen und Bewerbern als Pfarrerinnen und Pfarrer in den Probedienst der Badischen Landeskirche ist in der Verordnung zur Durchführung des Kirchlichen Gesetzes über den Dienst des Pfarrers / der Pfarrerin im Probedienst geregelt.

2. Übernahmeverfahren
Das Übernahmeverfahren gliedert sich in drei Teile, aus denen sich das Gesamtergebnis der Bewertung ergibt:

o Interview von 50-60 Minuten
o Übung: Organisation eines Arbeitstages
o Argumentationsübung

3. Interview
Das Interview ist strukturiert. Es wird an Erfahrungen angeknüpft und nach Situationen, dem eigenen Verhalten und den erreichten Ergebnissen gefragt.

4. Organisation eines Arbeitstages
Hierbei will die Kommission etwas über die planerische und organisatorische Kompetenz erfahren. 45 Minuten stehen zur Verfügung, um einen Tagesablauf zu erstellen. In ca. 15 Minuten wird der erstellte Tagesablauf der Kommission präsentiert. Dabei werden die jeweiligen Entscheidungen begründet. Als Vorlage dient eine Mappe mit verschiedenen Vorgängen.

5. Argumentationsübung
Zum Pfarrberuf gehört es, immer wieder einen Einstieg in eine Sachfrage geben zu müssen, über die z. B. der Kirchengemeinderat zu diskutieren und zu entscheiden hat. 60 Minuten stehen zur Vorbereitung eines vorgegebenen Themas zur Verfügung. Die Zeit zur Präsentation vor der Kommission beträgt 5 Minuten, der sich eine 10minütige Diskussion anschließt.

6. Bewertungskriterien
Im Übernahmeverfahren sollen zu folgenden Kompetenzen Eindrücke gesammelt werden:

o Fähigkeit zur glaubwürdigen Vertretung des christlichen Glaubens
o Sprach-, Argumentations- und Dialogfähigkeit
o Initiative
o Entscheidungsfähigkeit
o Konfliktfähigkeit
o Strategische Kompetenz
o Kooperationsfähigkeit
o Belastbarkeit/Innere Stärke
o Planung und Organisation
o Selbstreflexion und Rollenbewusstsein

7. Bewertung
Die Bewerberin oder der Bewerber begegnet zwei Kommissionen (jeweils 4 Personen). In einer Kommission wird das Interview geführt, die andere Kommission beobachtet und wertet die beiden Übungen. Die Kommissionsmitglieder bringen ihre Eindrücke aus den einzelnen Beobachtungen der Kompetenzen in eine Wertung ein, die zu einer Gesamtwertung zusammen geführt wird. Die Gesamtwertung liegt bei maximal 5 Punkten pro Kompetenz.

8. Gesamtwertung
Die Gesamtwertung, die für die Rangfolge für die Übernahme entscheidend ist, ergibt sich aus der Zahl der Punkte, die Ergebnis der beiden theologischen Examina sind - maximal 20 Punkte - und der Zahl der Punkte aus dem Verfahren - maximal 5 Punkte.

9. Organisation
Die Anlage des Verfahrens erfordert für die Bewerberin oder den Bewerber eine ganztägige Anwesenheit. Nähere Informationen werden mit der Bewerbung um Übernahme mitgeteilt.

 
 

Allgemeine Orientierung Sinn - Zweck - Ziele

Pfarrerinnen / Pfarrer im Probedienst prüfen ihre eigenen Fähigkeiten und die Arbeitsmöglichkeiten in der Landeskirche, bevor sie auf eine Pfarrstelle berufen werden.
Der Probedienst ist eine Zeit, in der Pfarrerinnen und Pfarrer im Probedienst die Erfahrungen der beruflichen Praxis in Zusammenarbeit mit anderen intensiv reflektieren sollen.

Mit ihren Unterlagen und Berichten aus dem Probedienst geben Pfarrerinnen und Pfarrer im Probedienst der Kirchenleitung Auskunft über ihre Tätigkeit, Befähigung und Bewährung, aber auch über Erfahrungen von Spannungen und Enttäuschungen als neue Mitarbeiterin, als neuer Mitarbeiter unserer Kirche. Diese Unterlagen werden als "Visitenkarte", als Qualitätsnachweis der Arbeit gründlich gelesen, und Pfarrerinnen und Pfarrer im Probedienst erhalten in einem Bescheid und in einer Predigtbeurteilung Auskunft, wie sie wahrgenommen werden. Über diese Rückmeldung findet ein Gespräch statt.

Im Bescheid wird die Entlassung aus dem Probedienst ausgesprochen und die Bewerbungsfähigkeit zuerkannt. In begründeten Fällen kann im Bescheid die Verlängerung des Probedienstes mitgeteilt werden. Das Dienstverhältnis als Pfarrerin bzw. Pfarrer im Probedienst endet in der Regel mit der Berufung auf eine Pfarrstelle.

 
 

Für die ersten drei Amtsjahre gibt es für Pfarrerinnen und Pfarrer ein eigenes Fortbildungsangebot. Zu den verpflichtenden Kursen gehören die drei Kurse „Leiten im Pfarramt I-III“. Diese beinhalten Themen aus den Bereichen Leitungsverantwortung, Kommunikation und Geschäftsführung. Darüber hinaus ist jeweils ein Kurs aus den Wahlbereichen Gemeindepädagogik, Öffentlichkeitsarbeit und Diakonie zu besuchen. 
 
Innerhalb des Probedienstes sollen mindestens vier dieser sechs Kurse belegt werden.
 
Das gesamte Kursangebot mit der Möglichkeit zur Anmeldung findet sich unter: Buchungsportal Fort- und Weiterbildung: FEA-Kurse
 
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Pfarrerin Johanna Renner.
 
  

Ihre Ansprechpersonen:

Johanna Renner

Pfarrerin, Supervisorin (DGSv) und Lehrbeauftragte für TZI am Ruth-Cohn-Institute international

Joachim Vette

Leitung Personalförderung theologische Berufe
 
 

Herzlich willkommen auf der Seite zur Präsentation der beiden Berufsbildprozesse in der Evangelischen Landeskirche in Baden.
Hier können Sie sich über die Durchführung und die Ergebnisse der beiden Berufsbildprozesse ebenso informieren wie über weiterführende Themen, die sich aus den unterschiedlichen Veranstaltungen ergaben und die wir weiter entwickeln wollen.
 
Bewusst haben wir eine dynamische Darstellungsform gewählt. Diese lädt Sie hoffentlich ein, sich zu informieren, Ihren Fragestellungen nachzugehen, wichtige Dokumente abzurufen, weitere Ideen einzubringen.
 
Die Startseite erreichen Sie immer über https://tinyurl.com/ekiba-bbp
Falls Sie technische Probleme bei der Darstellung haben, beachten Sie bitte unten stehende "Technische Hinweise".
 
Da die Gesamtpräsentation viel Material enthält, ist sie in unterschiedliche Themenstränge aufgeteilt, die Sie hier einzeln anklicken können:
 
 
Pfarrbildprozess

Pfarrbild-Prozess

 
 
 
Berufsbildprozess Gemeindediakon*in

Berufsbildprozess (Gemeinde-) diakon*innen

 
 
 
KircheWeiterDenken

KircheWeiterDenken 

 
 
Tipps für reibungsloses Navigieren durch die Präsentation finden Sie hier: Technische Hinweise
Einige wenige Dokumente sind nur über das Intranet abrufbar. Sollten Sie diese nicht öffnen können, beantragen Sie einen Intranet-Zugang mit Hilfe folgender Anleitung selbst: Hilfe der Anleitung.
 
Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen und Ihre Diskussionsbeiträge. Im Intranet können Sie Ihre Rückmeldungen direkt eintragen, indem Sie in der Navigationsleiste hier im Fenster links auf "Forum" klicken. Sind Sie das erste Mal hier, dann müssen Sie zuerst den Button (Teamraum beitreten) betätigen.
 
Bei Rückfragen zur Prezi wenden Sie sich gerne per E-Mail an: berufsbildprozesse@ekiba.de
 
Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Entdecken!
 
Mit herzlichen Grüßen aus den Lenkungsteams der beiden Prozesse
Ihre Cornelia Weber
Oberkirchenrätin, Leitung des Referats Personal und Organisation 
 

Weitere Informationen zu den Berufsbildprozessen

Die Präsentation wird inhaltlich ergänzt durch die entsprechenden Artikel zum Stand der Berufsbildprozesse in der Landeskirche in den Ausgaben der Pfarrvereinsblätter:
 
 
 

Wer wir sind und was wir machen
 
Porträtfoto von Lisa Hallermann
  • "Ich arbeite gern als Diakonin in der badischen Landeskirche, weil ich junge Menschen in ihrem Leben und Glauben begleiten darf. Mir ist wichtig, dass sie erleben: "Glaube und Kirche haben etwas mit mir zu tun!" "Kirche ist nicht nur altbacken und staubig. Kirche kann auch cool sein." Dabei zu sehen, wie junge Menschen über sich selbst hinauswachsen, begeistert mich an meiner Tätigkeit als Diakonin."
  • Lisa Hallermann, Diakonin im Stadtkirchenbezirk Freiburg
 
 
Porträtfoto von Torben Bremm
  • "Als Diakon in der Gemeinde schätze ich besonders die Arbeit mit Menschen unterschiedlichen Alters und in unterschiedlichen Lebenssituationen. Für mich ist es etwas ganz Besonderes, Menschen ein Stück auf ihrem Lebensweg begleiten zu können. Dabei möchte ich sie nicht über den christlichen Glauben belehren, sondern ihnen ermöglichen, ihren eigenen Glauben zu entdecken und zu festigen."
  • Torben Bremm, Diakon in der Gemeinde Hinterzarten und Neustadt
 
Was machen Diakon*innen eigentlich?
„Diakon*innen sagen: „Unsere Kompetenz liegt darin,
BEZIEHUNGSARBEIT zu leisten und
ZIELGRUPPEN-SPEZIFISCH ZUGÄNGE ZU RELIGIÖSEN THEMEN zu schaffen.“ Und: „Wir haben die FÄHIGKEIT, MENSCHEN ZU MOTIVIEREN UND ANZULEITEN.“
Das sind tolle Seiten, die wir an unserem Beruf der/des Diakon*in schätzen.“
 
Dr. Cornelia Weber Oberkirchenrätin
(aus: Bericht vor der Landessynode zum Abschluss der Berufsbildprozesse, Oktober 2020, S.2)
Und was ist in der Badischen Landeskirche besonders?
Karte mit drei Symbolen: Symbol Herz mit Überschrift Arbeiten mit Sinn und Herz... Begleitung von Jung bis Alt durchs Leben und im Glauben, multiprofessionelle Teams und gabenorientierter Einsatz. Symbol Kreuz mit Überschrift Anstellung bei der Landeskirche... Bezahlung nach TVöD, kollegiale Vernetzung und Einsatz im Religionsunterricht und Symbol Daumen hoch mit Überschrift Coaching in de ersten Dienstjahren... Traineeprogramm, Menotoring und Supervision und Begleitung durch die Stabsstelle.
 
Sie möchten mehr wissen? Schauen Sie doch mal unter "WUSSTEN SIE SCHON...?" weiter unten vorbei...

Auf dieser Seite erfahren Sie u.a.,
  • wie und wo Sie sich bewerben können,
  • welche Möglichkeiten Sie als Quereinsteiger*in haben und
  • was welche rechtlichen Punkte mit den Beruf der/des Diakon*in verbunden sind.
Für Diakon*innen in den ersten Dienstjahren wurde das TRAINEEPROGRAMM entwickelt (weitere Informationen)
 

lächelnde Frau schaut durch Fernglas aus gerolltem Papier
Stelle gesucht?
Freie Stellen für Diakon*innen (w/m/d) in der Badischen Landeskirchen finden Sie unter Infothek > Berufsperspektiven&Stellen > Stellenbörse
 
 
 
 
 
 
 
 

Informationen rund um Bewerbung, Aufbauausbildung und Studium
  • Ich habe Fragen zu Studium und Beruf.
  • Ich möchte bei der Badischen Landeskirche arbeiten und habe Fragen zu Bewerbung und Ablauf.
  • Ich habe meinen Abschluss an einer anderen Fachhochschule gemacht und komme aus einer anderen Landeskirche, kann ich mich trotzdem bewerben?
Ihr Interesse freut uns sehr! Hier lesen Sie, welche Voraussetzungen es für eine Bewerbung gibt, welche Schritte Sie bei einer Bewerbung erwarten und wo Sie weitere Informationen erhalten.
Von Ihrer Bewerbung bis zu Ihrem Dienstbeginn
Die Voraussetzung für eine Anstellung durch die Landeskirche ist in der Regel ein abgeschlossenes Studium der Religionspädagogik/Gemeindediakonie (BA) und NEU (ab WS25/26): Religion und Soziales "Schwerpunkt Diakonie - Religionspädagogik" (BA) an der Evangelischen Hochschule Freiburg oder an einer anderen evangelischen Fachhochschule.
Übersicht Ablauf Übernahme: 1.Kontakt, 2.Bewerbung, 3.Übernahmegespräch mit Übernahmezusage, 4. Stellensuche, 5. Einsatzverfügung und Arbeitsvertrag, 6. Traineeprogramm und 7. ggf. Aufbauausbildung
 
 
  1. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
  2. Ihre Bewerbungsunterlagen schicken Sie per Mail an . Hier finden Sie alle Unterlagen auf einen Blick:
  3. Nach Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen werden Sie zu einem Übernahmegespräch in den Evangelischen Oberkirchenrat Karlsruhe (EOK) eingeladen. Nach Erhalt der Übernahmezusage kann die Suche nach einer konkreten Stelle beginnen. Eine Übersicht finden Sie über aktuell ausgeschriebene Stellen und in enger Absprache mit Herrn Wejwer.
  4. Nachdem ein Einsatzort gefunden und mit allen Beteiligten abgestimmt ist, wird eine Einsatzverfügung erstellt, die den Einsatzort, den Deputatsumfang und ggf. eine Befristung und weitere Details festlegt.
  5. Auf der Basis dieser Einsatzverfügung erstellt wird dann der konkrete Arbeitsvertrag erstellt.
  6. Mit Ihrem Dienstbeginn nehmen Sie an der Fortbildung in den ersten Dienstjahren - dem Traineeprogramm teil (siehe unten). Für Quereinsteiger*innen beginnt die Aufbauausbildung, die wir im nächsten Punkt näher erklären.
Informationen für Quereinsteiger*innen: Anerkennung und Aufbauausbildung
Sie haben Ihre Ausbildung an einer anderen Ausbildungsstätte abgeschlossen und/oder kommen aus einer anderen Evangelischen Landeskirche? Hier beraten und prüfen wir gemeinsam, ob Ihre Ausbildung vom EOK anerkannt wird. Im Übernahmegespräch werden dann alle Rahmenbedingungen rund um Ihre Aufbauausbildung festgelegt.
 
Bei einer Ausbildung mit Fachschulabschluss (z. B. bestimmte Bibelschulen mit mindestens 3-jähriger Ausbildung) ist eine berufsbegleitende Aufbauausbildung verpflichtend. Bis zum Abschluss der Aufbauausbildung ist lediglich eine befristete Anstellung möglich.
Die Module der Aufbauausbildung: Teil I Gemeindepädagogische Nachqualifikation an der EH-Freiburg (Abschluss schriftliche Hausarbeit und Kolloquium), Teil II Religionspädagogische Nachqualifikation an einem staatlichen Seminar (Abschluss Lehrprobe)
 
Sie stehen kurz vor Ihrem Abitur und interessieren sich für den Studiengang Religionspädagogik/Gemeindediakonie und NEU (ab WS25/26): Religion und Soziales "Schwerpunkt Diakonie - Religionspädagogik" (BA)an der EH-Freiburg?
Gruppe Student:innen am Tisch, im Vordergrund junge Frau mit Blick zur/m Betrachter:in
Informationen der Evangelischen Fachhochschule Freiburg mit Inhalten, Terminen und Ansprechpersonen. 
 
Hier erfahren Sie mehr:
 
 

Informationen rund um Rechtliches
Symbol Herz
Symbol Kreuz
  • direkt bei der Landeskirche angestellt sind:
    • "Unmittelbare Vorgesetzte sind bei Tätigkeiten für Pfarrgemeinden, Kirchengemeinden und Kirchenbezirken die Dekanin bzw. der Dekan; bezogen auf den Religionsunterricht, die/der Schuldekan*in. Die Funktion der mittelbaren Vorgesetzten wird vom Evangelischen Oberkirchenrat ausgeübt. Der Evangelische Oberkirchenrat legt für bestimmte Aufgabenfelder abweichende Regelungen fest." (Kirchenrecht: Diakoninnen- und Diakonengesetz, § 8)
    • d.h. es gilt der TVÖD-Bund: Diakon*innen werden nach Entgeltgruppe 10 bezahlt. Quereinsteiger*innen in der Aufbauausbildung starten mit Entgeltgruppe 9.
  • sich in Konventen kollegial vernetzen, z.B.
    • auf der Ebene der Kirchenbezirke in Diakonenkonventen.
    • "Der Landeskonvent dient dem Austausch über Fragen des Berufsstandes der Diakon*innen zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Bezirkskonvente und dem Evangelischen Oberkirchenrat. Er berät den Evangelischen Oberkirchenrat in Fragen, die die Berufsgruppe betreffen, soweit nicht die Zuständigkeit der Mitarbeitervertretung gegeben ist." und setzt sich aus Vertreter*innen der Bezirkskonvente, des EOK, der EH-Freiburg und der MAV (beratend) (so stehts im KIRCHENRECHT: Konventsordnung)
  • i. d. R. sechs Stunden Religionsunterricht pro Woche stemmen (bei einem ganzen Deputat).
  • mit ihrem Einsatz alle Menschen zum Glauben und in Kirche einladen. Dabei soll niemand ausgeschlossen oder diskriminiert werden (www.kirchenrecht-baden.de)! 
    Rechtstext Diskriminierungsverbot EKIBA
Symbol Daumen hoch
  • dazu auch gehören
    • Mentoring - Begleitung durch eine/n erfahrenen Diakon*in - und
    • Supervision - Beratung und begleitende Reflexion hin zu professionellem Handeln im beruflichen Kontext durch eine/n Supervisor*in. Die Kosten trägt die Landeskirche.
  • durch das Team der Stabsstelle im Referat 2, EOK persönlich und professionell begleitet und unterstützt werden.

Hier erfahren Sie mehr:
Symbol Paragraph und Internetadresse www.kirchenrecht-baden.de
 
Logo Evangelische Kirche Deutschland (EKD) und Internetadresse www.beruf-trifft-kirche.de
 
 
Hintergründe zum Berufsbild auf EKD-Ebene: www.beruf-trifft-kirche.de
 
 

Herzlich willkommen auf der Seite zur Präsentation der beiden Berufsbildprozesse in der Evangelischen Landeskirche in Baden.
Hier können Sie sich über die Durchführung und die Ergebnisse der beiden Berufsbildprozesse ebenso informieren wie über weiterführende Themen, die sich aus den unterschiedlichen Veranstaltungen ergaben und die wir weiter entwickeln wollen.
 
Bewusst haben wir eine dynamische Darstellungsform gewählt. Diese lädt Sie hoffentlich ein, sich zu informieren, Ihren Fragestellungen nachzugehen, wichtige Dokumente abzurufen, weitere Ideen einzubringen.
 
Die Startseite erreichen Sie immer über https://tinyurl.com/ekiba-bbp
Falls Sie technische Probleme bei der Darstellung haben, beachten Sie bitte unten stehende "Technische Hinweise".
 
Da die Gesamtpräsentation viel Material enthält, ist sie in unterschiedliche Themenstränge aufgeteilt, die Sie hier einzeln anklicken können:
 
 
Pfarrbildprozess

Pfarrbild-Prozess

 
 
 
Berufsbildprozess Gemeindediakon*in

Berufsbildprozess (Gemeinde-) diakon*innen

 
 
 
KircheWeiterDenken

KircheWeiterDenken 

 
 
Tipps für reibungsloses Navigieren durch die Präsentation finden Sie hier: Technische Hinweise
Einige wenige Dokumente sind nur über das Intranet abrufbar. Sollten Sie diese nicht öffnen können, beantragen Sie einen Intranet-Zugang mit Hilfe folgender Anleitung selbst: Hilfe der Anleitung.
 
Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen und Ihre Diskussionsbeiträge. Im Intranet können Sie Ihre Rückmeldungen direkt eintragen, indem Sie in der Navigationsleiste hier im Fenster links auf "Forum" klicken. Sind Sie das erste Mal hier, dann müssen Sie zuerst den Button (Teamraum beitreten) betätigen.
 
Bei Rückfragen zur Prezi wenden Sie sich gerne per E-Mail an: berufsbildprozesse@ekiba.de
 
Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Entdecken!
 
Mit herzlichen Grüßen aus den Lenkungsteams der beiden Prozesse
Ihre Cornelia Weber
Oberkirchenrätin, Leitung des Referats Personal und Organisation 
 

Weitere Informationen zu den Berufsbildprozessen

Die Präsentation wird inhaltlich ergänzt durch die entsprechenden Artikel zum Stand der Berufsbildprozesse in der Landeskirche in den Ausgaben der Pfarrvereinsblätter:
 
 
  

Ansprechpersonen Stabsstelle Diakon*innen

Joost Wejwer

Diakon, Landeskirchlicher Beauftragter für Diakon*innen in Baden
Nehmen Sie gern Kontakt auf, wenn Sie Fragen haben...
  • zum allgemeinen Dienst oder dem konkreten Einsatz vor Ort: Ausbildungserfordernisse, Interesse an einer Einstellung oder einer bestimmten Stelle, Regelungen zum Dienstplan oder der Dienstgruppe, Refinanzierung von Stellen, Gremienarbeit
  • zur Struktur und den aktuellen Prozessen in der Landeskirche und der Berufsgruppe (z.B. Strategie- und Transformationsprozess, Berufsbildprozess, rechtliche Stellung der Berufsgruppe)
  • bei Veränderungen und Fragen persönlicher Art: Konfliktsituationen, Wunsch nach Stellenwechsel, Einstieg nach längerer Krankheit oder Auszeit, Wunsch nach Deputatsreduzierung oder -erhöhung

Christine Harbous (ehemals Fischer)

Sachbearbeitung
Hier erreichen Sie mich, wenn Sie...
  • erste Fragen zu Bewerbung/Übernahme haben und auf der Suche nach den zuständigen Ansprechpersonen sind.
  • Informationen zu Vorgängen, Abläufen, Abrechnungen etc. brauchen oder Kontaktpersonen dazu.
 

Anita Eller

Diakonin
Sie haben Fragen...
  • rund um die Organisation des Traineeprogramms, der Jahresfortbildung oder
  • zur Bearbeitung der Stellenausschreibungen für Diakon*innen: 
Rufen Sie gern an oder schreiben Sie ein Mail >
Sie erreichen mich von Montag bis Donnerstag, 9:00-12:00 Uhr und nach Vereinbarung.

Chantal Schön

Diakonin, Nachwuchsgewinnung und kirchliche Studienbegleitung an der EH-Freiburg
Melden Sie sich gerne bei mir, wenn..
  • Sie Diakon*in in der Evangelischen Landeskirche in Baden werden möchten: z.B. Fragen haben zum Studium an der EH-Freiburg, zur Vereinbarkeit von Studium und Beruf oder bei einer grundsätzlichen Erstberatung zu Studium und Beruf.
  • Sie Fragen haben zum Beruf Diakon*in: Bewerbung, Übernahmeverfahren oder Arbeitsalltag als Diakon*in etc.
  • es um das Thema Werbung für die Himmlischen Berufe (Pfarrer*in/Diakon*in) in Baden geht (Nachwuchsgewinnung).
 
 
 

  • Sie haben Fragen zum Beruf Religionslehrerin oder Religionslehrer?
  • Sie sind an einer Anstellung bei der Badischen Landeskirche interessiert?
  • Sie möchten sich bewerben?
Hier haben wir die wichtigsten Fakten zum Religionsunterricht, zu grundlegenden Voraussetzungen für eine Anstellung und relevante Links auf einen Blick für Sie zusammengefasst.
Welche Lehrkräfte können Religionsunterricht erteilen? Für wen ist die Vocatio, d.h. die kirchliche Beauftragung relevant?
Religionsunterricht kann von staatlich ausgebildeten Lehrkräften und von kirchlichen Lehrkräften erteilt werden.
Staatliche Lehrkräfte benötigen dazu eine Vocatio. Das ist die kirchliche Beauftragung, Religionsunterricht erteilen zu können.
Ich habe Evangelische Theologie studiert und die Ausbildung mit dem Referendariat abgeschlossen: Wie geht es jetzt weiter?
Wer Evangelische Theologie als Lehrfach studiert und die Ausbildung mit dem Referendariat abgeschlossen hat, beantragt die Vocatio für den jeweiligen Schultyp über das zuständige Schuldekanat.
Die Landeskirche stellt dann die Vocatio als Berufung in den Religionsunterricht aus.
Ich möchte als kirchliche Lehrkraft Evangelische Religion unterrichten: Was muss ich beachten?
Kirchliche Lehrkräfte können Evangelische Religion unterrichten, wenn sie mindestens einen Bachelor-Abschluss einer Evangelischen Hochschule und eine schulpraktische Zusatzausbildung z.B. als Teil des Traineeprogramms nachweisen können.
Kirchliche Lehrkräfte, die an weiterführenden Schulen unterrichten wollen, benötigen dazu ein Hochschulstudium mit Masterabschluss und eine schulpraktische Ausbildung.