Was ist der Probedienst?
Wie läuft der Probedienst ab?
In dieser Probezeit sollen die Pfarrer*innen im Probedienst die Erfahrungen der beruflichen Praxis in Zusammenarbeit mit anderen intensiv reflektieren. Sie prüfen ihre eigenen Fähigkeiten und die Arbeitsmöglichkeiten in der Landeskirche, bevor sie sich auf eine Pfarrstelle bewerben können.
Sie kommen aus einer anderen Landeskirche und haben Interesse?
Voraussetzungen für Übernahme und Einsätze im Probedienst
Voraussetzung für den Probedienst der Evangelischen Landeskirche in Baden sind nach Ablauf des Lehrvikariats das II. theologische Examen und das Übernahmeverfahren. Das Übernahmeverfahren ist derzeit nicht geöffnet für Theologinnen und Theologen aus anderen Landeskirchen. Mit der Übernahme in den Probedienst wird bei Personen bis 40 Jahren in der Regel ein Beamtenverhältnis auf Probe begründet.
1. Rechtsgrundlage
Das Verfahren zur Übernahme von Bewerberinnen und Bewerbern als Pfarrerinnen und Pfarrer in den Probedienst der Badischen Landeskirche ist in der Verordnung zur Durchführung des Kirchlichen Gesetzes über den Dienst des Pfarrers / der Pfarrerin im Probedienst geregelt.
2. Übernahmeverfahren
Das Übernahmeverfahren gliedert sich in drei Teile, aus denen sich das Gesamtergebnis der Bewertung ergibt:
o Interview von 50-60 Minuten
o Übung: Organisation eines Arbeitstages
o Argumentationsübung
3. Interview
Das Interview ist strukturiert. Es wird an Erfahrungen angeknüpft und nach Situationen, dem eigenen Verhalten und den erreichten Ergebnissen gefragt.
4. Organisation eines Arbeitstages
Hierbei will die Kommission etwas über die planerische und organisatorische Kompetenz erfahren. 45 Minuten stehen zur Verfügung, um einen Tagesablauf zu erstellen. In ca. 15 Minuten wird der erstellte Tagesablauf der Kommission präsentiert. Dabei werden die jeweiligen Entscheidungen begründet. Als Vorlage dient eine Mappe mit verschiedenen Vorgängen.
5. Argumentationsübung
Zum Pfarrberuf gehört es, immer wieder einen Einstieg in eine Sachfrage geben zu müssen, über die z. B. der Kirchengemeinderat zu diskutieren und zu entscheiden hat. 60 Minuten stehen zur Vorbereitung eines vorgegebenen Themas zur Verfügung. Die Zeit zur Präsentation vor der Kommission beträgt 5 Minuten, der sich eine 10minütige Diskussion anschließt.
6. Bewertungskriterien
Im Übernahmeverfahren sollen zu folgenden Kompetenzen Eindrücke gesammelt werden:
o Fähigkeit zur glaubwürdigen Vertretung des christlichen Glaubens
o Sprach-, Argumentations- und Dialogfähigkeit
o Initiative
o Entscheidungsfähigkeit
o Konfliktfähigkeit
o Strategische Kompetenz
o Kooperationsfähigkeit
o Belastbarkeit/Innere Stärke
o Planung und Organisation
o Selbstreflexion und Rollenbewusstsein
7. Bewertung
Die Bewerberin oder der Bewerber begegnet zwei Kommissionen (jeweils 4 Personen). In einer Kommission wird das Interview geführt, die andere Kommission beobachtet und wertet die beiden Übungen. Die Kommissionsmitglieder bringen ihre Eindrücke aus den einzelnen Beobachtungen der Kompetenzen in eine Wertung ein, die zu einer Gesamtwertung zusammen geführt wird. Die Gesamtwertung liegt bei maximal 5 Punkten pro Kompetenz.
8. Gesamtwertung
Die Gesamtwertung, die für die Rangfolge für die Übernahme entscheidend ist, ergibt sich aus der Zahl der Punkte, die Ergebnis der beiden theologischen Examina sind - maximal 20 Punkte - und der Zahl der Punkte aus dem Verfahren - maximal 5 Punkte.
9. Organisation
Die Anlage des Verfahrens erfordert für die Bewerberin oder den Bewerber eine ganztägige Anwesenheit. Nähere Informationen werden mit der Bewerbung um Übernahme mitgeteilt.
Allgemeine Orientierung Sinn - Zweck - Ziele
Pfarrerinnen / Pfarrer im Probedienst prüfen ihre eigenen Fähigkeiten und die Arbeitsmöglichkeiten in der Landeskirche, bevor sie auf eine Pfarrstelle berufen werden.
Der Probedienst ist eine Zeit, in der Pfarrerinnen und Pfarrer im Probedienst die Erfahrungen der beruflichen Praxis in Zusammenarbeit mit anderen intensiv reflektieren sollen.
Mit ihren Unterlagen und Berichten aus dem Probedienst geben Pfarrerinnen und Pfarrer im Probedienst der Kirchenleitung Auskunft über ihre Tätigkeit, Befähigung und Bewährung, aber auch über Erfahrungen von Spannungen und Enttäuschungen als neue Mitarbeiterin, als neuer Mitarbeiter unserer Kirche. Diese Unterlagen werden als "Visitenkarte", als Qualitätsnachweis der Arbeit gründlich gelesen, und Pfarrerinnen und Pfarrer im Probedienst erhalten in einem Bescheid und in einer Predigtbeurteilung Auskunft, wie sie wahrgenommen werden. Über diese Rückmeldung findet ein Gespräch statt.
Im Bescheid wird die Entlassung aus dem Probedienst ausgesprochen und die Bewerbungsfähigkeit zuerkannt. In begründeten Fällen kann im Bescheid die Verlängerung des Probedienstes mitgeteilt werden. Das Dienstverhältnis als Pfarrerin bzw. Pfarrer im Probedienst endet in der Regel mit der Berufung auf eine Pfarrstelle.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Pfarrerin Johanna Renner.

















