Unsere Angebote und Themen

Vielfältige und inklusive Kirche sein

 

Gemeinsam Glieder am Leib Christi

"Wie kann Vielfalt in der Kirche gelebt werden?“
Die Stabstelle berät und unterstützt Sie bei allen Fragen nach einem gelingenden vielfältigen und inklusiven Kirche-Sein.
 

Die wichtigste Ressource der Kirche sind die Mitarbeitenden in all ihrer Vielfalt!
Ehrenamtliche sollen ermutigt werden, sich mit ihren Gaben einzubringen und gemeinsam Kirche zu gestalten.
Wir beraten Sie, wie es möglich werden kann, Ehrenamtliche in all ihrer Vielfalt zu gewinnen und zu begleiten, zum Beispiel in Gremien, Ausschüssen oder Arbeitskreisen.
 

"Hier kann ich mich einbringen, so wie ich bin!"
Menschen mit unterschiedlichsten Vielfaltsmerkmalen sind in unserer ekiba beruflich tätig. Je vielfältiger wir gemeinsam unterwegs sind, desto kreativer, effektiver und zukunftsfähiger handeln wir als Kirche. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir Strategien und Instrumente zur Förderung von Gleichstellung und Diversity - damit unsere Mitarbeitenden in all ihrer Vielfalt Chancengleichheit erleben.
 

"Wo finde ich barrierefreie Angebote?"
Sie suchen einen Gottesdienst in Gebärdensprache, Angebote für blinde und sehbehinderte Menschen oder Informationen in Leichter Sprache? All das und viele weitere Informationen zum Thema "inklusive Kirche" finden Sie hier bei unseren Kolleg*innen im Arbeitsbereich Inklusion.
 

"Wie kann ich meine Kinder und meine Tätigkeit gut vereinbaren?"
Chancengerechtigkeit wird auch dort erreicht, wo wir uns für eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Arbeitsleben einsetzen.
 
Wir beraten Sie, auf welchen Wegen Sie Ihre Mitarbeiter*innen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützen können.  
 

Rechtliche Grundlagen unserer Arbeit

"Welche Rechte habe ich?"
Sowohl in unserem Staat als auch in unserer Kirche haben Menschen ein Recht darauf, nicht diskriminierend behandelt zu werden. Wir informieren Sie über Ihre Rechte, setzen uns dafür ein, dass sie geachtet werden und unterstützen, wenn das nicht der Fall war. Hier stellen wir zentrale rechtliche Grundlagen unserer Arbeit vor.
 

Artikel 2: Implizites und explizites Diskriminierungsverbot
Die Grundordnung ist die Verfassung der Evangelischen Kirche in Baden. Artikel 2 (1) enthält bereits ein implizites Verbot von Diskriminierung. 2024 hat die Landessynode zusätzlich einstimmig ein explizites Diskriminierungsverbot aufgenommen. Dieses findet sich in Artikel 2 (2). 
 
Grundordnung der Evangelischen Kirche in Baden, Artikel 2:
"( 1 ) In der Gemeinschaft der Getauften, deren Haupt Jesus Christus ist, haben alle Unterschiede der Menschen ihre trennende Bedeutung verloren. Die Evangelische Landeskirche in Baden achtet in ihren Ordnungen und in ihrem Handeln die Würde jedes einzelnen Menschen als Ebenbild Gottes.
( 2 ) Eine diskriminierende Behandlung etwa aufgrund des Geschlechtes, des Lebensalters, der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität, einer Behinderung, einer rassistischen Zuschreibung oder ethnischer Herkunft ist unzulässig. Eine Ungleichbehandlung aus sachgebotenen Gründen bleibt unberührt."
 
In der Folge ist jegliches kirchliche Handeln, das Menschen aufgrund der genannten Vielfaltsmerkmale abwertet, beschämt, ausgrenzt oder benachteiligt, unzulässig.
 

Menschen sind unabhängig von sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität in der Kirche willkommen
2016 hat die Landessynode der Evangelischen Kirche in Baden beschlossen, die Gleichwertigkeit von verschiedengeschlechtlicher und gleichgeschlechtlicher Liebe, Sexualität und Partnerschaft anzuerkennen. Das bedeutete auch, gleichgeschlechtlich-liebende Paare kirchlich zu trauen. 
 

Grundrechte gelten für alle!
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland legt direkt in Artikel 1 fest: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Artikel 2 verankert das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Das schließt auch ein, die eigene sexuelle Orientierung zu leben und die eigene Geschlechtsidentität selbst benennen zu können. Artikel 3 stellt klar: 
"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Es ist Aufgabe des Staates, diese Grundrechte für alle Menschen zu schützen.
 

Das Strafgesetzbuch (StGB) schützt u.a. auch das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung.
Also das Recht, selbst über die eigene sexuelle Orientierung sowie die geschlechtliche Identität bestimmen zu können sowie das Recht, frei entscheiden zu können, ob und wie eine Person sexuellen Handlungen in Interaktion mit einer anderen Person durchführen möchte.
 

Staatlicher Schutz vor Diskriminierung
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wurde 2006 eingeführt. Sein Ziel ist es, "Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen" (§ 1). Es schützt zudem vor sexueller Belästigung. 
 
Nach §12 AGG sind die Arbeitgeberinn und damit alle Dienststellen der evangelischen Kirche verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor mittelbaren und unmittelbaren Benachteiligungen wegen eines in §1 AGG genannten Grundes zu treffen und eine innerbetriebliche Beschwerdestelle einzurichten. Wertvolle Hinweise dazu gibt es im AGG-Wegweiser der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. 
 

Konversionsbehandlungen unterliegen strikten gesetzlichen Regelungen
Das Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen ist 2020 in Kraft getreten. Es schützt insbesondere Kinder und Jugendliche vor allen Behandlungen, die ihre sexuelle Orientierung oder ihre geschlechtliche Identität verändern sollen. Doch auch für Erwachsene, die sich nicht aus freiem Willen für eine solche Behandlung entschieden haben, sind sie untersagt.
Das bedeutet beispielsweise, dass in seelsorglichen Gesprächen Menschen nicht implizit oder explizit dazu aufgefordert werden dürfen, ihre sexuelle Orientierung oder ihre geschlechtliche Identität zu ändern. Auch spirituelle Handlungen wie etwa Gebete, die die Veränderung der sexuellen Orientierung zum Ziel haben, fallen darunter.
 
Wer eine untersagte Behandlung durchführt, muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr rechnen. Es ist zudem verboten, für solche Behandlungen zu werben. Zuwiderhandlungen gegen das Werbeverbot sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße bis zu 30000 Euro geahndet werden. 
 

Das Selbstbestimmungsgesetz (Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag, kurz: SBGG) ist 2024 in Kraft getreten. Es hält das Recht fest, den eigenen Geschlechtseintrag im amtlichen Personenstandsregister ändern zu lassen. Wie genau dies vonstatten geht, wird in § 2 erklärt. 
Das SBGG enthält auch ein Offenbarungsverbot (§ 13). Darin heißt es: "(1) Sind Geschlechtsangabe und Vornamen einer Person nach § 2 geändert worden, so dürfen die bis zur Änderung eingetragene Geschlechtsangabe und die bis zur Änderung eingetragenen Vornamen ohne Zustimmung dieser Person nicht offenbart oder ausgeforscht werden." 
Das bedeutet: Der frühere Name und die frühere Geschlechtsangabe von einer anderen Person dürfen nicht ohne ihr Einverständnis offengelegt werden. 
Innerhalb der Kirche können sich hier Fragen ergeben, z. B. in Bezug auf die Führung von Kirchenbüchern. Wenn Sie hierzu Beratung wünschen, können Sie sich an Janina Schilling (Janina.Schilling@ekiba.de) oder unsere Stabsstelle wenden.
 

Das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) trägt den Titel „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“. Es gilt seit dem 1. Juli 2001 und steht für einen Paradigmenwechsel: Nicht mehr der Gedanke von Fürsorge für Menschen mit Behinderungen steht im Vordergrund. Stattdessen wird das Ziel verfolgt, Teilhabe und Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderungen je nach Bedarf zu unterstützen, zu ermöglichen oder zu fördern.
 
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) gilt seit dem 1. Mai 2002. Es regelt die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Bereich des öffentlichen Rechts auf Bundesebene und ist ein wichtiger Teil der Umsetzung des Benachteiligungsverbotes aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
 

Diskriminierende Strukturen und Muster in kirchlicher Arbeit erkennen und verhindern

"Auf dem Weg zu einer diskriminierungsfreieren Kirche!"
Die Stabstelle unterstützt und berät bei allen Fragen und Anliegen zu den Themen Gleichstellung, Diversity, Chancengleichheit und Diskriminierung in unserer Kirche. 
 

"Wo finde ich Hilfe, wenn ich benachteiligt und verletzt werde?"
Leider erfahren Menschen nach wie vor auch im kirchlichen Rahmen, ganz konkret durch Menschen oder strukturell Diskriminierung aufgrund unterschiedlicher Vielfaltsmerkmale. Sie werden verletzt, benachteiligt oder ausgeschlossen. Wir wollen uns nicht damit abfinden, sondern an uns und unserer Kirche arbeiten.
 
Bei einem Wunsch nach Beratung und der Suche nach Lösungen stehen wir Ihnen hörend und helfend zur Seite. 
 

Queer in der Kirche
Die badische Landessynode hat 2016 beschlossen, gleichgeschlechtlich-liebende Paare kirchlich zu trauen und festgehalten, dass in der evangelischen Landeskirche in Baden alle Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität willkommen sind. Am 1. August 2024 ist zudem ein explizites Diskriminierungsverbot in die Grundordnung aufgenommen worden, das die Merkmale "sexuelle Orientierung" und "Geschlechtsidentität" explizit benennt.
Gemeinsam und in all unserer Vielfältigkeit prägen wir unsere Kirche, teilen wir unseren Glauben und bringen wir uns haupt- und ehrenamtlich ein. Nur gemeinsam sind wir Kirche Jesu Christi!
 
Wir unterstützen Gemeinden und Bezirke in der Frage danach, wie ein vielfältiges Kirche-Sein auch auf die Frage nach geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung hin gelingen kann:
 
Wir sind Ansprechpartnerin zu allen Fragen, die das Thema Kirche und queer-sensibles Handeln/ Leiten und Führen betreffen.
 
Wir beraten Sie in Hinblick auf eine queer-sensible Theologie/ Liturgie und Seelsorge und stehen für persönliche Gespräche zur Verfügung.
 
Wer auf der Suche nach einer explizit queer-sensiblen Seelsorge ist, findet hier eine Liste mit den Namen von Ansprechpersonen, die gerne kontaktiert werden können. Die Kontaktaufnahme und seelsorgliche Begleitung kann digital oder präsentisch erfolgen und ist dabei nicht abhängig vom Bezirk oder der Gemeinde. Gerne können Sie auch als Angehörige, Freund*innen oder Wahlfamilie Seelsorge in Anspruch nehmen. 
 
Wer sich eine queer-sensible religiöse Feier oder ein queer-sensibles Segensritual allein, mit Freund*innen, mit der Wahl- oder Herkunftsfamilie wünscht beispielsweise anlässlich einer Transition oder beim persönlichen Coming-Out, darf sich gerne an uns wenden. Weitere Infos finden Sie hier
 
In unserer Landeskirche, aber auch an anderen Orten finden regelmäßig queere Gottesdienste statt. Weitere Infos dazu, sowie die Links zu den entsprechenden Veranstaltenden finden Sie hier. Wer das Queergottesdienst-Team Heidelberg und seine Gottesdienste näher kennenlernen möchte, findet hier weitere Infos dazu. 
 
Gut zu wissen: Die badische Landessynode hat 2016 beschlossen, homosexuelle Paare kirchlich zu trauen und festgehalten, dass in der evangelischen Landeskirche in Baden alle Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität willkommen sind. Zugleich bedauert sie das Leid, das lesbischen und schwulen Menschen zugefügt wurde und sieht die Notwendigkeit, dies unter Einbeziehung der Landessynode aufzuarbeiten. Hier finden Sie den Beschluss der Landessynode.
 

Der Christopher Street Day (CSD) ist nach seinem Ursprungsort benannt:
In der Christopher Street in New York gab es in den 1960er Jahren das Stonewall Inn, eine bekannte Kneipe, in der queere Menschen willkommen waren und offen leben konnten. Allerdings führte die Polizei dort häufig Razzien durch und ging dabei auch mitunter gewaltsam vor. Auch am 28. Juni 1969 fand eine solche Razzia im Stonewall Inn statt, aber diesmal setzten die Besucher*innen, vor allem BI_PoC, sich dagegen zur Wehr. Dieser Widerstand gegen Polizeigewalt führte zu Aufruhren in den folgenden Tagen. Ein Jahr später fand in Erinnerung daran der erster Christopher Street Day mit Parade statt. 
 
Heute finden weltweit, meist zwischen Juni und September, Pride-Paraden oder CSDs statt. Sie sind politische Demonstrationen für gleiche Rechte, aber immer auch Feste der Sichtbarkeit, Solidarität und Lebensfreude. Gerade in den letzten Jahren, in denen ein Pushback gegen queere Rechte zu beobachten ist, wird das politische Element wieder stärker betont. Zugleich ist es in den letzten Jahren verstärkt zu rechtsextremen oder auch fundamentalistischen Störaktionen und Angriffen bei CSDs gekommen. Dadurch hat das Eintreten für die volle und tatsächliche Gleichberechtigung und ein Leben in Sicherheit noch einmal eine neue Dringlichkeit erhalten.
 
Auch als Kirchengemeinde gibt es viele Möglichkeiten, sich beim CSD zu engagieren: Zum Beispiel durch anlassbezogene Gottesdienste und Andachten, Mitlaufen auf der Demo, einem Stand oder einen Beitrag zum Rahmenprogramm des lokalen CSD-Vereins. Wir haben Ideen, Tipps und Material dafür zusammengestellt – schreiben Sie uns bei Interesse gern eine E-Mail!
 

zwei Frauen werden kirchlich getraut
eine Pfarrerin traut zwei Frauen in einer Kirche
Infos für Menschen, die eine queere + queer-sensible Trauung wünschen 
 
Was gilt in der evangelischen Landeskirche in Baden:
Die Landessynode unserer Kirche hat bereits 2016 vor Einführung der Ehe für alle beschlossen, gleichgeschlechtlich-liebende und verschiedengeschlechtlich-liebende Paare gleichzustellen. 
In der Evangelischen Landeskirche in Baden sind alle Menschen gleichermaßen willkommen − ungeachtet der Herkunft, des Alters, der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität, einer Behinderung oder anderer Unterscheidungsmerkmale. Gott hat uns in großer Vielfalt erschaffen. Aus dieser Überzeugung heraus erbitten wir Gottes Segen für Paare in ihren individuellen Lebens- und Beziehungsmodellen. 
 
Wo kann ich mich trauen lassen? 
Ob Heimatkirche oder die Kirche an einem besonderen Ort - jedes Paar hat das Recht auf eine Trauung in der Kirche ihrer Wahl, sofern diese für Trauungen genutzt werden kann.  
 
Kann ich mir eine*n Pfarrer*in aussuchen?  
Gerne kann die gewünschte Pfarrperson angesprochen werden. Falls die angesprochene Person aus persönlichen Gründen für die Trauung nicht zur Verfügung stehen kann, wird sie aber auf andere mögliche Pfarrpersonen verweisen oder den*die Dekan*in bitten, bei der Suche nach einer queer-sensiblen Pfarrperson behilflich zu sein. 
 
Wird die Trauung queer-sensibel gestaltet? 
Es gibt in unserer Landeskirche viele Pfarrer*innen die queer-sensible Trauungen anbieten wollen und anbieten. Aber: Nicht alle konnten sich schon mit diesem Thema so auseinandersetzen, dass sie für alle wichtigen Feinheiten sensibel wären. Noch sind wir als Kirche unterwegs und Lernende. Deshalb: Bitte ansprechen, was Euch in der Trauung besonders wichtig ist, worauf sie achten sollen und was ihr nicht wollt.  
 
Paare aus unterschiedlichen Konfessionen oder Religionen 
Viele Ehen verbinden Paare und Familien über die Grenzen von Konfessionen und Religionen hinweg.  
Wir möchten sie dabei unterstützen. In Baden gibt es deshalb die Möglichkeit einer ökumenischen Hochzeit. Sie ist allerdings davon abhängig, ob auch die anderen Kirchen die Trauung queerer Paare vorsehen. Bei einigen ist dies der Fall. Falls dies nicht vorgesehen sein sollte, kann auf jeden Fall eine rein evangelische Trauung in unserer Landeskirche gefeiert werden. 
Eine evangelische Hochzeit ist in der badischen Landeskirche auch für Paare möglich, bei denen eine Person keiner Religionsgemeinschaft angehört. Voraussetzung ist die gegenseitige Toleranz und die Achtung beider gegenüber dem christlichen Glauben. Bei der Hochzeit können Freund*innen, Familienmitglieder oder Geistliche auch Gebete oder Lesungen aus der anderen Religionsgemeinschaft sprechen. 
 
Paare mit Kind oder Kindern 
Bringt ein Paar Kinder aus einer früheren oder aus der bestehenden Beziehung mit, kann aus dem Fest für zwei ein Fest der Familie werden. Unsere Pfarrer*innen haben viel Erfahrung damit, Kinder am Traugottesdienst zu beteiligen. Kleinere Kinder können während der Trauzeremonie an der Seite der Eltern bleiben. Ältere Kinder freuen sich vielleicht darüber, eine besondere Aufgabe zu übernehmen, wie dem Paar die Ringe zu reichen. In den Segen kann auch die ganze Familie mit hineingenommen werden. 
 Es besteht auch die Möglichkeit, Kinder im Traugottesdienst zu taufen. Bei einer sogenannten „Traufe“ findet die Taufe meist nach der Trauzeremonie statt. Auf diese Art können beide schönen Anlässe in einem Fest verbunden werden. 
 
Wieder heiraten 
Auch Menschen, die schon einmal verheiratet waren − auch kirchlich Getraute − und geschieden wurden, können sich in der Evangelischen Landeskirche in Baden kirchlich trauen lassen. 
 
Und wenn wir doch eine schlechte Erfahrung machen? 
Wir hoffen sehr, dass dies nicht der Fall sein wird, können es aber natürlich nicht ausschließen. Leider sind manche Gemeinden auch in unserer Landeskirche nach wie vor kein Safe Space für queere Menschen. Falls solche Erfahrungen auftreten sollten, bitten wir Euch darum zu unserer Stabsstelle Kontakt aufzunehmen. Wir werden dann dafür sorgen, dass wir auf jeden Fall eine queersensible Person finden, die Eure Trauung leitet!  
 

Unterwegs zu einer rassismus-sensiblen Kirche
Unsere Kirche soll für alle Menschen offen und möglichst sicher sein. Dafür ist es grundlegend, dass wir uns auch mit Rassismus in seinen verschiedenen Dimensionen auseinandersetzen. Denn unsere Gesellschaft ist von Rassismus geprägt - und das endet nicht an der Kirchentür. 
Auch in der Stabsstelle Gleichstellung und Diversity beschäftigen wir uns mit Rassismus sowie Antirassismus und sind auf diese Themen ansprechbar. Hier haben wir Ihnen einige hilfreiche Materialien und Links zusammengestellt. 
Weitere Informationen zur Auseinandersetzung mit Rassismus und Hinweise zum Umgang mit Vorurteilen finden Sie zudem hier bei unseren Kolleg*innen im Arbeitsbereich Flucht und Migration.
 

Vielfalt in Kirche und Gesellschaft

"Gleichstellung und Diversity in der Diskussion - wir reden mit!"
Themen aus dem Bereich Vielfalt und Gleichstellung werden auch in vielen Kirchengemeinden und Landeskirchen intensiv diskutiert. Dabei sind sie Gegenstand teils heftiger Auseinandersetzungen. Wie verhalten wir uns als Christ*innen in diesen Diskussionen und Konflikten?
 

"Wie halten wir die Konflikte aus?"
Auch in unsere Gemeinden bilden sich gesellschaftspolitische Diskurse ab. Wir ringen gemeinsam um oft sehr emotional besetzte Themen, die unser menschliches Zusammensein betreffen. 
Dabei tragen wir Verantwortung: dafür, wie wir miteinander ringen und streiten und welche Botschaften wir in unsere Gemeinden und Bezirke aber auch in die Gesellschaft als Ganze hinein senden. Wie können wir informiert streiten und eine Streitkultur entwickeln?
Wir vermitteln Ihnen Schulungen, Referent*innen und Material zu den Themen Rechtspopulismus, Antisemitismus, Rassismus, Ableismus, Intersektionalität, Gender, Antifeminismus, Homo- und Transphobie und alle Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.
"Wir fürchten Konflikte nicht, sondern nutzen sie!"
 

Gemeinsam gegen Rechtsextremismus
Viele Menschen sind besorgt über rechtspopulistische und rechtsextreme Stimmen, die in unserer Gesellschaft lauter werden. Das haben nicht zuletzt der Bericht von Correctiv im Januar 2024 und die darauffolgenden deutschlandweiten Demonstrationen gegen Rechts gezeigt. Die Kirche ist Teil der Gesellschaft und nimmt an diesen Prozessen teil. Auch in vielen Gemeinden werden diese Themen diskutiert. Als Stabsstelle Gleichstellung und Diversity sind wir auch deshalb mit dem Thema befasst, weil rechtspopulistische Stimmen häufig gegen Feminismus, Geschlechterstudien oder vielfältige Familienformen Position beziehen.
Hier haben wir einige Materialien aus Kirche und Gesellschaft sowie Links zu den Themen Rechtspopulismus und Rechtsextremismus zusammengestellt.
 

Gemeinsam gegen den Backlash
Weltweit und auch in Deutschland werden Stimmen gegen den Feminismus und gegen die Gender Studies laut. Wir haben Ihnen hier verschiedene Materialien zu diesem Themenfeld zusammengestellt. Eine Linksammlung zum Einstieg finden Sie hier