Radwegekirchen werden mit diesem Signet gekennzeichnet:
Voraussetzung für die Kennzeichnung mit dem Signet ist die Verleihung des Rechtes, eine Kirche als „Radwegekirche“ zu bezeichnen. Die Verleihung erfolgt auf Antrag durch die jeweilige Landeskirche. Voraussetzung ist die verlässliche Einhaltung der Leitlinien.
Schilder mit dem Signet sind von den Kirchengemeinden bei ihrer jeweiligen Landeskirche zu beziehen.
Radwegekirchen sind eine spezielle Form der „(verlässlich) geöffneten Kirchen“. Um diese Beziehung zu verdeutlichen (und um einen „Schilderwald“ an Kirchen zu vermeiden), ist es möglich, das Signet in das entsprechende Schild zu integrieren, ggf. im Zusammenhang mit weiteren Profilbildungen (z.B. Pilgerkirchen).