Themen
Gottesdienst in der Diskussion
Gottesdienste gibt es nur im Plural: Je nach Ort und Zeit, Anlass und Teilnehmenden, Tradition und aktueller Situation werden sie durch unterschiedliche Themen und Formen geprägt. Einerseits orientieren sie sich an den Erfahrungen der Menschen mit Gott, die in den Büchern der Bibel vor vielen Jahrhunderten aufgeschrieben und in einer langen Geschichte überliefert wurden; andererseits vertrauen sie darauf, dass Gottes Wort in unsere Zeit spricht und sind sensibel für den „Puls der Zeit“. Aktuelle Aspekte gottesdienstlichen Lebens finden sie hier.
Jeder Gottesdienst folgt einem verabredeten Ablauf, einer Ordnung, die allen Beteiligten Handlungssicherheit gibt. Das gilt selbst für ganz freie Gottesdienstformen, bei denen die Abläufe von Mal zu Mal verabredet werden. Für Gottesdienstformen, die auf Wiederholung angelegt sind, werden die Ordnungen in Agenden veröffentlicht. Das Wort „Agende“ kommt vom lateinischen „agere“ (tun, handeln) und heißt übersetzt „das, was zu tun ist“. Eine Agende beschreibt also, was die Mitwirkenden und Teilnehmenden im Gottesdienst (Pfarrer/in, Kirchenmusik/er, Lektor/in, Gemeinde…) wann tun (stehen, sitzen, beten, singen etc.). In den evangelischen Kirchen liegt die Verantwortung für den Gottesdienst nicht alleine bei Pfarrerinnen und Pfarrern, sondern bei allen Christinnen und Christen. Das entspricht einem zentralen Anliegen der Reformation, das Martin Luther 1526 in seiner Vorrede zur Deutschen Messe formulierte. In Wahrnehmung dieses „allgemeinen Priestertums“ entscheidet in der Evangelischen Landeskirche in Baden die Landessynode über den Gebrauch von Agenden und der Ältestenkreis über das Gottesdienstkonzept der Gemeinde (Zeiten, Orte, Gottesdienstformate). Für die Gestaltung der einzelnen Gottesdienste sind in der Regel Pfarrerinnen und Pfarrern (im Einzelfall auch Prädikantinnen und Prädikanten, Diakoninnen und Diakone, Religionslehrerinnen und –lehrer) zusammen mit den Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern verantwortlich. In vielen Gemeinden sind weitere Personen mit gottesdienstlichen Aufgaben (Lesungen, Austeilung des Abendmahls, Abkündigungen etc.) betraut. Die Agenden sind für die Gottesdienstverantwortlichen wichtige Hilfsmitteln bei der Gestaltung.
Kleine Geschichte badischer Agenden
1836 erschien in Baden die erste offizielle Unionsagende. Sie war vom damaligen „Geist der Zeit“ (pfarrerorientierte Liturgie, rationalistische Sprache bei vorsichtiger Abkehr von der Aufklärungsliturgie, Rücksicht auf die regionalen und konfessionellen Verschiedenheiten) geprägt, enthält jedoch in einigen Formulierungen und liturgischen Formeln gesamtkirchliche Elemente. Literarhistorisch bedeutsam ist, dass sie Formulare für Taufe und Abendmahl von Johann Peter Hebel enthält.
Das folgende Kirchenbuch von 1858 war ganz vom ökumenischen Miteinander der in der evangelischen Kirche Badens beheimateten Konfessionen bestimmt. Es versuchte, durch Alternativen in der Liturgie (z.B. durch die Möglichkeit einer responsorischen Beteiligung der Gemeinde) und dem aus beiden Traditionen entworfenen Eingangsteil des Gottesdienstes eine der Union entsprechende liturgisch einheitliche Gottesdienstgestalt zu geben. Dieses vorausschauende liturgische Modell, das zu seiner Zeit noch heftig befehdet wurde, hat den Gottesdienst in Baden bis heute entscheidend geprägt und wurde zudem Vorbild für die überregionale „Erneuerte Agende“ bzw. das von VELD und EKU herausgegebene Gottesdienstbuch mit seinen beiden Grundformen. Die Aufnahme und Überarbeitung liturgischer Elemente aus altkirchlichen Liturgien sowie aus Preußen, Bayern und der französisch-sprechen-den Schweiz zeigt die konfessionelle und überregionale Offenheit dieser Agende.
Das Kirchenbuch von 1877, das zwar nicht mehr das Strukturmodell von 1858, wohl aber die liturgische Grundordnung des Hauptgottesdienstes sowie eine große Zahl von Texten übernahm und sprachlich modernisierte, wurde überregional bedeutsam, da es dem 1888 in der Pfalz herausgegebenen Kirchenbuch als Vorlage diente und in dieses nahezu wörtlich übernommen wurde.
Nach zwei alternativen und liturgisch wie theologisch unterschiedlich geprägten Agendenentwürfen von 1912 und 1915 wurde 1930 ein neues „Kirchenbuch“ eingeführt, das deren Materialreichtum aufnahm, liturgisch eheonservar kb, jedotiv blie ch durch neue Proprienundf Gottesdienstformen (z.B. Volkstrauertag, Kindergottesdienst) au Veränderungen im Gemeindeleben reagierte und das mit einem liturgischen Wegweiser für die praktische Gottesdienstgestaltung versehen war.
Ein liturgischer Neubeginn erfolgte erst wieder in der Agende I von 1965, die einerseits von der Tradition Badens (1858), andererseits von den liturgischen Aufbrüchen der Nachkriegszeit und ihrer Agenden geprägt war. Vor ihrer Einführung ging dieser Agende eine umfangreiche Erprobungsphase und Begutachtung durch die landeskirchlichen Gremien voraus. Die in den Vorarbeiten zur Agende enthaltene akribische Quellendokumentation zu den Gebetstexten, aber auch zu sämtlichen liturgischen Stücken zeigt die Breite der in die Agende eingeflossenen Überlieferung von den Anfängen christlicher Liturgie bis zu zeitgenössischen Texten (S. Heinzelmann, K.B. Ritter u.a.).
Bestattungsagende (1971), Trauagende (1972), Tauf- und Konfirmationsagende (1984) sowie Ordinations- und Einführungsagende (1987) wurden als separate Bände 2-5 herausgegeben. Der Blick über den liturgischen „Gartenzaun“ (Schulz) war bei ihrer Erarbeitung selbstverständlich.
Gegenwärtige Herausforderungen
Der Umgang mit Agenden, die Art ihrer Erarbeitung und Herausgabe stehen derzeit in einem Veränderungsprozess: Die Unterschiede zwischen den Gottesdienstformen werden größer, weil Zielgruppen und Anlässe in der Gestaltung berücksichtigt werden (müssen). Bei der Neuherausgabe von gottesdienstlichen Büchern stellt sich die Frage nach dem angemessenen Medium (Buch, Loseblattsammlung oder digitale Form), auch angesichts der Kosten. Wie in anderen Gliedkirchen der EKD stellt sich auch in der Ev. Landeskirche in Baden die Frage, ob sie ihre eigene Agendentradition weiterführen oder angesichts der größer gewordenen Bedeutung der Kirchenbünde und des damit verbundenen „ökumenischen“ Aspekts noch stärker von deren agendarischer Arbeit profitieren bzw. sich in den überregionalen Arbeitsprozess einbringen sollte.
Aufbau der Agende I für den Sonntagsgottesdienst
Die Agende für den sonntäglichen Gottesdienst enthält neben der gleichbleibenden Ordnung („Ordinarium“) auch Texte für die jeweiligen Sonn- und Feiertage („Proprium“).
Die Texte und Lieder des „Ordinariums“ werden immer im gleichen Wortlaut gesprochen oder gesungen und stellen so ein für die Wiedererkennung wichtiges Bindeglied zwischen den Gottesdiensten dar - nicht nur in der evangelischen Kirche, sondern auch in vielen anderen Konfessionen, in vielen Sprachen und schon seit sehr langer Zeit. Sie verbinden uns mit Christinnen und Christen aller Zeiten, Länder und Konfessionen.
Zum Ordinarium gehören:
- Votum ("Im Namen des Vaters und des Sohnes und
des Heiligen Geistes") - Gloria Patri („Ehr sei dem Vater…“
- Kyrie („Kyrie eleison – Herr, erbarme dich…“)
- Gloria in excelsis („Ehre sei Gott in der Höhe…“)
- Halleluja
- Glaubensbekenntnis
- Sanctus („Heilig, heilig, heilig“)
- Agnus Dei („Christe, du Lamm Gottes“)
- Vater unser
- Segen
Die Elemente des Propriums (von lateinisch „proprius“: eigentümlich) geben jedem Sonn- und Festtag im Kirchenjahr seinen besonderen „Klang“. Dazu gehören:
- Liturgische Farbe
- Wochenspruch
- Wochenlied
- Wochenpsalm
- Evangelium
- Epistel
- Predigtexte
Gottesdienste interkulturell
Gottesdienst so feiern, dass Menschen unterschiedlicher Sprachen, Konfessionen, Erfahrungen und Gewohnheiten sich willkommen fühlen - das hat eine lange Tradition: Schon die ersten Christ*innen standen vor der Herausforderung, die kulturellen Mauern zwischen Christ*innen jüdischer und nichtjüdischer Herkunft zu überwinden. Wäre das nicht gelungen, wäre keine christliche Kirche entstanden. Die interkulturelle Öffnung des Gottesdienstes liegt in der DNA des Christentums!
Diese Herausforderung sieht für heutige Gemeinden sehr unterschiedlich aus:
- Christ*innen, die mit einer anderen Form evangelischen Christentums aufgewachsen sind, nehmen als Konfirmand*innen oder Kindergarteneltern am Gemeindeleben teil.
- Eine Gruppe von Christ*innen anderer Sprache und Herkunft benutzt Kirche und Räume der Gemeinde.
- Eine Gemeinde gewinnt durch ihr sozialdiakonisches Engagement Kontakt zu Geflüchteten anderer religiöser Traditionen, die Christ*innen werden und sich taufen lassen möchten.
- Eine Gemeinde hat auf ihrem Gebiet eine Flüchtlingsunterkunft, die Menschen mit weiteren christlichen Konfessionen beherbergt.
- Im Gemeindegebiet leben, arbeiten und studieren Christ*innen aus anderen Ländern.
- In der Gemeinde leben Deutsche aus Russland.
Die Öffnung des Gottesdienstes für alle wird deshalb unterschiedlich aussehen. Geht es um einen besonderen interkulturellen Gottesdienst zu einem bestimmten Anlass oder um den allsonntäglichen Gottesdienst? Wichtig ist in jedem Fall eine Haltung der Offenheit und des Willkommens: Wer im Gottesdienst vermeintlich am Handy spielt, liest vielleicht den Predigttext online mit! Deswegen ist es hilfreich, Gelegenheiten des Kennenlernens zu schaffen, damit Beziehungen entstehen und Vertrauen wächst, bevor mehrere Gemeindegruppen einen besonderen interkulturellen Gottesdienst vorbereiten. Im sonntäglichen Gottesdienst können z. B. in einem Begrüßungsritual Menschen als Antwort auf Fragen gebeten werden, aufzustehen (wobei die Frage nach der Herkunft nicht die einzige sein sollte, sodass sich Überschneidungen ergeben). Weitere Begegnungen sind nach dem Gottesdienst möglich: gesellige Mahlzeiten wie ein Kirchkaffee oder ein Eintopfessen. Der Gottesdienst ist nicht mit dem Segen zu Ende!
Eine besondere Herausforderung ist die Frage der Sprache(n). Nicht immer wird es gelingen, sich allen in ihrer Muttersprache verständlich zu machen. Das ist auch nicht nötig. Vieles spricht für Deutsch in einfacher Sprache und kurzen Sätzen. Eine Lesung und einzelne Fürbitten können durchaus in anderen Sprachen von Muttersprachlern gesprochen werden. Das Vaterunser können alle in der je eigenen Muttersprache beten. Wenn eine größere Gruppe dieselbe Sprache spricht, können Gottesdienstprogramme mit Texten und Liedern zweisprachig hilfreich sein.
Große Chancen bietet die Musik als universelle Sprache, die auch über kulturelle Grenzen hinweg verstanden wird, weil sie mit „Herzen, Mund und Händen“ ausgeübt wird. Wenn Lieder oder Musikstücke unterschiedlicher Tradition in einem Gottesdienst vorkommen, berührt das alle.
Interkulturelle Kompetenz wächst in einem Team aus Menschen mit verschiedenen Begabungen und unterschiedlicher Herkunft: Dann plant man nicht für, sondern mit den Menschen!
weitere Anregungen für interkulturelle Gottesdienste:
Unser Licht auf den Scheffel stellen:
Kasualien in der evangelischen Kirche
Mit Gottesdiensten zur Taufe, Konfirmation, Hochzeit und Bestattung, mit Segensfeiern zu Schwangerschaft und Geburt, zur Einschulung, zu Jubiläen und an anderen Lebensübergängen haben wir wunderbare Möglichkeiten: Menschen auf einem wichtigen Abschnitt ihres Lebens zu begleiten, ihre spirituellen Suchbewegungen und Fragen kennenzulernen, Gottes Segen mit ihnen zu teilen. In diesem Feld haben wir als Kirche viel zu bieten: Hier finden Sie Anregungen für eine kreative Kasualpraxis, die bei Bedarf in ein breites Begleitangebot in Kitas, Krabbelgruppen und Schulseelsorge, Erwachsenenbildung und Trauerbegleitugn münden kann.
Kasualprozess:
„Kasualien als Ankerpunkte für die Beziehung zur Evangelischen Kirche“
„Kasualien als Ankerpunkte für die Beziehung zur Evangelischen Kirche“
Damit Menschen die tollen Möglichkeiten der Kasualien für sich entdecken, müssen sie auf die Idee kommen, danach bei uns zu fragen. Es ist heute nicht mehr selbstverständlich, die neugeborene Tochter im Pfarramt zur Taufe anzumelden oder den 13-jährigen Sohn zum Konfirmandenunterreicht, seine Hochzeit kirchlich zu feiern oder beim Tod eines Angehörigen die Pfarrerin anzurufen.
Im Evangelischen Oberkirchenrat wurde darüber nachgedacht, wie die Kasualien bekannter und attraktiver werden können. Ein Thesenpapier dazu wurde 2021 badenweit diskutiert.
Dieser Konsultationsprozess mündete im April 2023 in ein von der Landessynode beschlossenes Kasualgesetz, das Spielräume eröffnet, Verfahren vereinfacht und Zuständigkeiten bedarfsgerecht regelt:
Liturgische Kommission
Die Liturgische Kommission wird vom Evangelischen Oberkirchenrat gebildet, um die Landeskirche in allen gottesdienstlichen Fragen zu beraten. Zu diesen Fragen gehören insbesondere
- die gottesdienstlichen Fortbildungen der Landeskirche
- die Herausgabe von gottesdienstliche Materialien, Arbeitshilfen und Agenden
- die Zusammenarbeit mit den anderen Gliedkirchen von UEK, VELKD und EKD zur Erarbeitung und Einführung von Agenden, Gesangbüchern, etc.
- die Begleitung von Gottesdienstberatung und Gottesdienstcoaching in der Ev. Landeskirche in Baden
Die Liturgische Kommission setzt sich zusammen aus synodalen Mitgliedern, Fachleuten aus gottesdienstlichen Arbeitsfeldern und vom Evangelischen Oberkirchenrat berufenen Mitgliedern.
aktuelle Mitglieder:
- Dr. Sascha Alpers (Synodaler, Pfinztal-Berghausen)
- Pfrn. Ulrike Beichert (Arbeitsstelle Gottesdienst, Stellv. Vorsitzende)
- Pfrn. Monika Hautzinger (Zentrum für Kommunikation)
- Dr. Roland Kaminsky (Synodaler, Schönau)
- OKR Dr. Matthias Kreplin (Verkündigung in Gemeinde und Gesellschaft)
- Pfr. Thomas Lehmkühler (Neckargemünd)
- Pfrn. Susanne Mathis-Meuret (Predigerseminar Heidelberg)
- Prof. Dr. Martin-Christian Mautner (Hochschule für Kirchenmusik, Arbeitsstelle Gottesdienst)
- LKMD Kord Michaelis (Gottesdienst und Kirchenmusik)
- Pfrn. Dr. Ute Niethammer (Prädikant*innendienst)
- Pfrn. Sabine Ningel (Mannheim)
- Pfrn. Prof. Dr. Sibylle Rolf (Theologische Ausbildung)
- Pfrn. Dr. Alwine Slenczka (Freiburg, Vorsitzende)
- Pfr. Ekkehard Stier (Konfirmand*innenarbeit)
Derzeitige Arbeitsschwerpunkte:
- Erarbeitung eines Gottesdienst-Wegweisers (erschienen im Juli 2023)
- Weiterentwicklung der Kasualien (Taufe, Hochzeit, Bestattung, neue Kasualien), Vorbereitung eines Kasualgesetzes (in Kraft getreten im Juli 2023) und Überarbeitung der Lebensordnungen
- Neuauflage der Arbeitshilfe „Israel im Gottesdienst“
- Erprobung des Agendenentwurfs „Einweihung – Widmung – Entwidmung“ von UEK und VELKD
- aktuelle Veränderungen der Gottesdienstlandschaft (aufgrund der Pandemie; im Hinblick auf die „Kooperationsräume“)
- Begleitung des Erarbeitungsprozesses zu einem neuen Evangelischen Gesangbuch
Prof. Dr. Martin-Christian Mautner
Pfarrer, Direktor der Hochschule für Kirchenmusik, Arbeitsstelle Gottesdienst
