Kirchliche Gerichte
Nach Artikel 88 Grundordnung (GO) unterhält unsere Landeskirche ein kirchliches Verwaltungsgericht, ein kirchliches Disziplinargericht und ein kirchliches Arbeitsgericht.
Diese sind in ihren Entscheidungen, unbeschadet ihrer Bindung an Schrift und Bekenntnis, unabhängig. Ihre Zuständigkeit, ihre Verfahrensweise und die möglichen Rechtsmittel gegen ihre Entscheidungen werden durch kirchliches Gesetz geregelt.
Zur Verwaltung der kirchlichen Gerichte hat die Landeskirche eine Geschäftsstelle beim Evangelischen Oberkirchenrat in Karlsruhe eingerichtet.
Leiter der Geschäftsstelle aller kirchlichen Gerichte ist Herr Kirchenoberamtsrat Walter Moch.
Diese sind in ihren Entscheidungen, unbeschadet ihrer Bindung an Schrift und Bekenntnis, unabhängig. Ihre Zuständigkeit, ihre Verfahrensweise und die möglichen Rechtsmittel gegen ihre Entscheidungen werden durch kirchliches Gesetz geregelt.
Zur Verwaltung der kirchlichen Gerichte hat die Landeskirche eine Geschäftsstelle beim Evangelischen Oberkirchenrat in Karlsruhe eingerichtet.
Leiter der Geschäftsstelle aller kirchlichen Gerichte ist Herr Kirchenoberamtsrat Walter Moch.
Walter Moch
Bereichsleiter Stiftungs- und Nachlassangelegenheiten; Geschäftsstelle der kirchlichen Gerichte
