Landeskirche & Strukturen

Karte der EKIBA

Die Evangelische Landeskirche in Baden ist eine der beiden evangelischen Kirchen im Bundesland Baden-Württemberg. Sie gliedert sich in die zwei Kirchenkreise (Nord- und Südbaden), die sogenannten Prälaturen, unter der Leitung eines Prälaten bzw. einer Prälatin.

945.054 Mitglieder (2025) der Evangelischen Landeskirche in Baden leben in ca. 600 Pfarr- und Kirchengemeinden, die in 24 Kirchenbezirken zusammengefasst sind (ab 2027 sind es 21). Der Sitz der Kirchenleitung ist in Karlsruhe. Die Evangelische Landeskirche in Baden umfasst heute das Gebiet des früheren Großherzogtums (1806-1918) und Landes Baden. In der Landeskirche gibt es 857 Kirchengebäude. 

Geleitet wird die Landeskirche von der Landessynode, dem Landeskirchenrat, der Landesbischöfin und dem Oberkirchenrat. Der Sitz der Kirchenleitung ist in Karlsruhe. Die Leitungsgremien, egal, ob in der Gemeinde, im Kirchenbezirk oder auf Landesebene bestehen zum großen Teil aus Ehrenamtlichen, die durch ihre Mitarbeit eine demokratische Leitung der Kirche von der Gemeinde bis zur Landeskirche gewährleisten.

 
 

Sie versteht sich als Gemeinde Jesu Christi, in der es Gemeindemitgliedern möglich ist, in unterschiedlicher Weise am kirchlichen Leben teilzunehmen. Die Evangelische Landeskirche macht keine das Gewissen bindenden Vorschriften darüber, wie ihre Mitglieder ihren Glauben leben. In dieser im Evangelium gründenden freiheitlichen Weite ist die Evangelische Landeskirche eine Volkskirche. Die Evangelische Landeskirche in Baden ist eine unierte Kirche, das heißt lutherische und reformierte Christen sind hier zu einer Kirche vereinigt. Der Unterschied in der Abendmahlslehre von Lutheranern und Reformierten hat seit 1821 in der badischen Landeskirche keine kirchentrennende Bedeutung mehr.

Die Evangelische Landeskirche in Baden ist mit allen Christen in der Welt befreundet und arbeitet eng mit den unterschiedlichsten Organisationen im Bereich der Ökumene und Kirche weltweit zusammen.
 

Die Leitungsorgane der Evangelischen Landeskirche in Baden

Im Dienste der Leitung der Landeskirche wirken zusammen die Landessynode, die Landesbischöfin bzw. der Landesbischof, der Evangelische Oberkirchenrat und der Landeskirchenrat. - nach Artikel 64 (2), Grundordnung der Evangelischen Landeskirche in Baden
 
,,Was haben die im Oberkirchenrat sich wieder ausgedacht!" heißt es , wenn manchmal über "die da oben" geschimpft wird. Nun wird die Kirche nicht allein vom Oberkirchenrat geleitet, sondern gemeinsam mit der Landessynode, dem Landeskirchenrat und der Landesbischöfin.
 
 

Die Landessynode ist das "Parlament" der Landeskirche, das wesentliche Entscheidungen über das geistliche, rechtliche und finanzielle Leben trifft. Die Mehrheit der Landessynodalen sind nicht ordinierte bzw. nicht hauptamtlich im Dienst der Kirche und Diakonie stehende Personen. Sie tagt zweimal im Jahr, gewöhnlich im Frühjahr und im Herbst. Zu ihren Aufgaben gehört alles, was das Leben der Landeskirche auf lange Frist beeinflusst. Die Plenumssitzungen der Landessynode sind öffentlich. Jedes Kirchenmitglied kann sich mit Anregungen und Themen schriftlich an die Synode wenden.

 

Die Landesbischöfin vertritt die Landeskirche im kirchlichen und öffentlichen Leben. Genauso wie die Pfarrerinnen und Pfarrer in ihren Gemeinden leitet die Landesbischöfin die Landeskirche durch Gottes Wort. Sie beruft Pfarrerinnen und Pfarrer und andere Amtsträger in ihr Amt. Sie achtet darauf, dass in den verschiedenen Aufgabenfeldern der Kirche (Gottesdienst, Seelsorge und Unterricht) das Evangelium verkündigt wird und die Sakramente (Abendmahl und Taufe) ihrer Stiftung gemäß verwaltet werden. Sie berät, belehrt, tröstet und ermutigt die Gemeinden und alle, die ein kirchliches Amt ausüben. Dabei stehen ihr die Prälaten und die Mitglieder des Oberkirchenrats zur Seite. In regelmäßigen Abständen besucht sie die Kirchenbezirke und ihre Gemeinden (Bezirksvisitation). Zu den Tagungen der Landessynode verfasst die Landesbischöfin einen Bericht zur Lage, in dem rückblickend Ereignisse in Gesellschaft und Kirche reflektiert und aktuelle Herausforderungen benannt werden (Berichte vor der Synode). Im Kollegium des Oberkirchenrats und des Landeskirchenrats übt sie den Vorsitz aus (soweit er mit allen seinen Mitgliedern und nicht nur mit seinen synodalen Mitgliedern zu entscheiden hat). Sie ist für 12 Jahre von der Landessynode gewählt. Die Portraits der Landesbischöfe bzw. Prälaten seit 1819 finden Sie in einer Übersicht.

 

Das Kollegiums des Oberkirchenrats ist "der zum Dienst an der Kirchenleitung berufene ständige Rat der Landeskirche". Ihm gehören die Landesbischöfin sowie theologische und nichttheologische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an. Die Prälaten bzw. Prälatinnen sind beratende Mitglieder. Zu den Aufgaben des Kollegiums des Oberkirchenrats gehört es, über Lebensformen und Ordnungen der Landeskirche zu beraten und zu entscheiden. Er hat die Aufsicht über das Vermögen der Kirche und alle kirchlichen Amtsträger.

 

Den Landeskirchenrat bilden die Landesbischöfin, die stimmberechtigten Mitglieder des Kollegiums des Oberkirchenrats und die von der Landessynode gewählten Synodalen. Die Prälaten bzw. Prälatinnen, deren Aufgabe es ist, die Landesbischöfin in der geistlichen Leitung der Landeskirche zu unterstützen, nehmen beratend teil. Auch im Landeskirchenrat überwiegen die Ehrenamtlichen. In diesem Gremium ist die Landesbischöfin die Vorsitzende, der Präsident der Landessynode seine Vertreterin. Manche Entscheidungen fällt der Landeskirchenrat in synodaler Besetzung, dann führt der Präsident den Vorsitz.

 

Weitere Ebenen der Evangelischen Landeskirche in Baden

Die Leitung der Evangelischen Landeskirche in Baden geschieht auf allen ihren Ebenen geistlich und rechtlich in unaufgebbarer Einheit. Ihre Organe wirken im Dienste der Leitung zusammen. Die verschiedenen Ämter in der Kirche begründen keine Herrschaft der einen über die anderen, sondern haben teil an dem der ganzen Kirche anvertrauten Dienst. - Artikel 7, Grundordnung der Evangelischen Landeskirche in Baden
 
 

Die Prälatinnen und Prälaten unterstützen die Landesbischöfin in der geistlichen Leitung der Landeskirche. Sie können in den Gemeinden ihres Kirchenkreises Gottesdienste und andere Versammlungen halten. Im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Baden gibt es derzeit zwei Prälaturen: Nordbaden - mit Sitz in Heidelberg, und Südbaden - mit Sitz in Freiburg.
 

Die beiden Prälaturen gliedern sich in 24 Kirchenbezirke (ab 2027 sind es 21). Geleitet wird ein Kirchenbezirk in kollegialer Weise vom Dekan bzw. der Dekanin, dem Schuldekan bzw. der Schuldekanin, dem Bezirkskirchenrat und der Bezirkssynode. Neben den Dekanaten und Schuldekanten gibt es in Kirchenbezirken auch übergemeindliche Bezirksdienste, wie z.B. Diakonische Werke, Kinder- & Jugendwerke oder Bezirkskantorate.

 

Die kleinste rechtliche Einheit in unserer Landeskirche sind die Kirchengemeinden. Manche Kirchengemeinden, meist in größeren Orten und Städten, sind oft in sog. Pfarreien unterteilt. Sie werden geleitet vom Pfarrer bzw. der Pfarrerin und dem Kirchengmeinderat bzw. dem Ältestenkreis. Dort, wo es Pfarrgemeinden gibt, ist der Ältestenkreis zuständig für die Belange in den eigenen Gemeindegrenzen. Alles, was mit rechtlichen Fragen (z.B. Finanzen, bauliche Veränderungen etc.) zu tun hat, muss jedoch vom Kirchengemeinderat beschlossen werden. Dieser setzt sich aus einer festgelegten Anzahl von Vertretern (Ältesten) der einzelnen Pfarreien zusammen.