Neufassung Lebensordnungen

 
Seit einigen Jahren gibt es in der evangelischen Kirche eine Diskussion über die Gottesdienste, die anlässlich von Taufen, Hochzeiten und Bestattungen gefeiert werden (Kasualien). Es geht dabei um ihre Zugänglichkeit für die Menschen, ihre Gestaltung und ihre Bedeutung für die Kirche und die Gemeinden vor Ort. Wie können diese Gottesdienste für die Menschen bedeutungsvoll und attraktiv bleiben, auch wenn sich die Gesellschaft verändert?
 
Unsere bisherigen Regelungen für die Taufe, die kirchliche Hochzeit und die kirchliche Bestattung/Trauerfeier sind in so genannten Lebensordnungen niedergeschrieben. Im Verlauf der Diskussion hat sich gezeigt, dass diese Lebensordnungen überarbeitet werden sollten. Die Liturgischen Kommission unserer Landeskirche hat darum einen Entwurf für die Neufassung der drei Lebensordnungen erarbeitet. Alle Dokumente dazu finden Sie hier.
 
Nach Art. 65, Abs. 5 der Grundordnung sind die Gemeinden und Kirchenbezirke an einer Änderung der Lebensordnung zu beteiligen. Deshalb liegt der Entwurf für die Neufassung der Lebensordnungen nun den Gemeinden und Kirchenbezirken vor, und sie sind bis Ende Mai 2025 um ihre Rückmeldungen gebeten.
 
Über folgenden Link gelangen Sie zu der entsprechenden Microsoft-Forms-Umfrage:
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