Stiftungen & Erbschaften
Stiftungsrecht
Kirchensteuermittel ermöglichen viele Angebote. In Kirchengemeinden, Diensten und Werken haben Menschen Visionen und Projekte, die weit darüber hinausgehen. Einzelpersonen und Firmen ermöglichen ihre Umsetzung durch große und kleine Geld- oder Sachspenden.
Weil dadurch ein wertvoller Beitrag zu einer menschlichen Gesellschaft geleistet wird, können Spenden für mildtätige, kirchliche oder gemeinnützige Zwecke bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte bei der Steuer geltend gemacht werden.
Sie möchten sich informieren, wo Sie persönlich am sinnvollsten spenden und helfen können? Sie suchen Wissenswertes über verschiedene Spendenzwecke, gesetzliche Grundlagen oder gesellschaftliche Hintergründe?
Sie möchten sich informieren, wo Sie persönlich am sinnvollsten spenden und helfen können? Sie suchen Wissenswertes über verschiedene Spendenzwecke, gesetzliche Grundlagen oder gesellschaftliche Hintergründe?
Sprechen Sie uns einfach an.
In allen rechtlichen Fragen erhalten Sie Auskunft von Herrn Moch, alle inhaltlichen Fragen beantworten Ihnen Herr Dr. Sternberg, Herr Carp und Herr Erbacher.
Übrigens: Einige konkrete Beispiele finden Sie im Spendenportal der Evangelischen Landeskirche in Baden.
Walter Moch
Bereichsleiter Stiftungs- und Nachlassangelegenheiten; Geschäftsstelle der kirchlichen Gerichte
