Gemeindeversammlung
Um der Leitungsaufgabe gerecht zu werden, muss der Ältestenkreis / Kirchengemeinderat die Meinung der „Basis“ kennen. Deshalb findet mindestens einmal im Jahr eine Gemeindeversammlung statt. Die Gemeindeversammlung ist die „Vollversammlung“ der Gemeindeglieder der Pfarrgemeinde. Sie dient einerseits der Information über die Tätigkeit in den verschiedenen Arbeitsfeldern der Gemeinde, andererseits sollen Wünsche und Anregungen der Gemeindemitglieder aufgenommen und in der künftigen Arbeit berücksichtigt werden. Kernstück der Gemeindeversammlung ist gewöhnlich der Jahresbericht des Ältestenkreises / Kirchengemeinderates. Im Weiteren berät die Gemeindeversammlung den Ältestenkreis insbesondere bei Entscheidungen von größerer Tragweite (z. B. größeren Bauvorhaben, Pfarrstellenänderung, Haushaltsplan, Änderung der Gemeindegrenzen, Pfarrstellenbesetzung).
In der Praxis hat sich Folgendes bewährt:
- Gemeindeversammlungen sollten im Anschluss an einen (verkürzten) Gottesdienst, im Rahmen eines Gemeindetags oder an einem Abend ohne gewichtige Fernsehübertragung stattfinden.
- Neben „brisanten“ Gemeindethemen und dem Jahresbericht des Ältestenkreises / Kirchengemeinderates sollten Berichte über die verschiedenen Arbeitskreise in der Gemeindeversammlung von den entsprechenden Gemeindekreisen vorgetragen werden.
- In das Vorsitzendenamt einer Gemeindeversammlung sollte eine Person gewählt werden, die demokratische Gesprächsführung beherrscht, Aussprachen zügig leitet und sich als neutraler Mittler zwischen den Gemeindemitgliedern und der Gemeindeleitung versteht.
Gemeinden, die in der Gemeindeversammlung nur ein notwendiges Übel sehen, versäumen eine Chance. Denn die Gemeindeversammlung ist Stimmungsbarometer, lässt Anerkennung und Kritik laut werden und schenkt Bestätigung und Mut.
