Die Menschen nicht allein lassen

junge Hände halten alte Hand

Lebensformen & Lebensfragen

Sterbehilfe ist ein umstrittenes Thema. Was soll erlaubt sein, was nicht? Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2022 entschieden, dass Menschen grundsätzlich ein legaler Weg zum assistierten Suizid offenstehen muss. Deshalb ist eine neue rechtliche Regelung notwendig. Die Abgeordneten des deutschen Bundestages haben bereits intensiv über mehrere Gesetzesentwürfe beraten. Die Entscheidung im Bundestag wird in diesem Sommer erwartet. Zur politischen Debatte äußern sich die badische Landesbischöfin Heike Springhart und Urs Keller, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werkes Baden e.V., in einem Interview.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Es gibt ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Landesbischöfin Heike Springhart sieht im Aspekt der Autonomie einen großen Freiheitsgewinn. Sie warnt jedoch: „Wir müssen aufpassen, den Menschen nicht ausschließlich als autonomes Wesen zu bestimmen.“ Sie betont: „Ich bin davon überzeugt, dass vor Gott jeder Mensch etwas wert ist, unabhängig von Gesundheit und Leistung, egal, wie abhängig er oder sie von anderen Menschen ist.“
 
Auch für Urs Keller, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werkes Baden e.V., ist Selbstbestimmung ein hohes Gut. Er schränkt aber ein: „Dass ich über mich selbst in jedem Punkt bestimme, ist eine Fiktion und manchmal auch eine Ideologie.“
Porträt Urs Keller
Vorstandsvorsitzender der Diakonie Baden, Urs Keller

Sterbebegleitung statt Sterbehilfe

Auch innerhalb von Kirche und Diakonie wird über die gesetzliche Neuregelung und ihre Konsequenzen für diakonische Einrichtungen diskutiert und gerungen. Es gibt kein eindeutiges Votum für einen der im Bundestag debattierten Entwürfe. Urs Keller macht aber deutlich: „Wir werden nie im Sinne einer Sterbehilfeorganisationen tätig werden.“ Er hofft auf ein begleitendes Suizidpräventionsgesetz: „Ein solches Gesetz würde den raschen Zugang zu niederschwelliger Beratung festschreiben, und zwar überall, wenn ich in Lebenskrisen komme. Es bedeutet aber auch die Aufklärung bereits in der Schule, um mit einem Suizidwunsch als Teil des Lebens umzugehen.“ 

Nachdenklichkeit vor Scheinbarer eindeutigkeit

Potrait von Heike Springhart
Landesbischöfin Prof. Dr. Heike Springhart
Landesbischöfin Heike Springhart wirbt für die differenzierte Auseinandersetzung mit dem Thema Sterbehilfe: „Es ist ein äußerst komplexes Thema, bei dem es nicht hilfreich ist, mit allzu plakativen Sätzen scheinbare Eindeutigkeit zu kommunizieren. Unsere Aufgabe ist es, die Nachdenklichkeit einzubringen.“ Zentral sei die Begleitung der Menschen, gerade auch durch Seelsorgerinnen und Seelsorger. „Das Entscheidende ist, dass Menschen nicht in ihrer Verzweiflung und ihrer Einsamkeit allein gelassen werden, die mit dem Sterben oft einhergeht.“
Nach ihrem eigenen Umgang mit einer Krankheit ohne Heilungsperspektive gefragt, betonen beide, dass man diese Situation nicht gedanklich vorwegnehmen könne. Sie wünschen sich aber, „dass einfach Menschen an meiner Seite stehen, die mein Selbst wahrnehmen und wir gemeinsam einen Weg finden, der gut ist.“ Das gesamte Interview können Sie hier lesen

Käme Sterbehilfe für mich in Frage?

Karin Lackus war Krankhauseelsorgerin. Dann erkrankte sie selbst lebensbedrohlich und ist inzwischen gestorben. Im letzten Jahr war sie zu Gast in der Sendung „Lichtblicke. Das Magazin für Lebensfragen“ und äußerte sich sehr persönlich zur Sterbehilfe.  
 
Lichtblick 65 - Ist Sterben rechtlich regelbar? - Assistierter Suizid
 
 
Wenn Sie selbst Suizidgedanken haben oder jemanden kennen, der Hilfe benötigt, können Sie sich rund um die Uhr an die kostenlose Hotline der Telefonseelsorge wenden: 0800 – 1110111 oder 0800 – 1110222. Seelsorgerinnen und Seelsorger in Ihrer Kirchengemeinde, in vielen Kliniken und Pflegeheimen stehen ebenfalls für persönliche und vertrauliche Gespräche bereit.
 
 
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