Vor den Kommunal- und Europawahlen im Juni rücken die Themen Flucht und Migration stärker in den Fokus. Manche Menschen sehen Geflüchtete als Problem und Bedrohung für den eigenen Wohlstand und haben Angst vor Überfremdung. Unsere kleine Reihe zum Thema Flucht und Migration räumt auf mit Mythen und Vorurteilen. Im ersten Teil geht es um Fluchtwege und Fluchtursachen und die Frage, wer in Deutschland bleiben darf. Lesen Sie mehr dazu im Interview mit Jürgen Blechinger, Jurist und Leiter des Bereichs Flucht und Migration in der Evangelischen Landeskirche in Baden.
Schutz und Zuflucht für Verfolgte

Herr Blechinger, warum fliehen Menschen?
Jürgen Blechinger: Menschen fliehen aus akuten Bedrohungssituationen, wegen drohender politischer Verfolgung oder aus Kriegs- und Bürgerkriegssituationen, wenn sie akut an Leib und Leben bedroht sind. Das sind Gründe, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention und den internationalen Menschenrechtskonventionen zur Gewährung eines Schutzstatus führen können. Allerdings führen nur schwerwiegende Gefährdungssituation zu einem Schutzstatus, schwierige Lebensbedingungen führen nicht zu einer Schutzgewährung.
Wohin fliehen sie?
Jürgen Blechinger: Die meisten Menschen, die ihr Heimatland verlassen müssen - sei es aufgrund von politischer Verfolgung oder wegen Kriegen oder aktuellen Krisen - fliehen in die Nachbarländer. Der größte Teil der Flüchtlinge kommt nicht nach Europa, sondern findet in den Nachbarregionen Zuflucht und Schutz. Wenn sie dort keinen Schutz finden, dann fliehen sie auch weiter weg und versuchen, auch nach Europa zu kommen. Inzwischen haben wir durch den Krieg in der Ukraine die Situation, dass von dort Menschen kommen, da wir geographisch nah dran sind. Die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine haben einen besonderen Schutzstatus.
Jürgen Blechinger: Für Geflüchtete ist es kaum möglich, legal in die Europäische Union einzureisen. Denn in der Regel benötigen Personen aus fast allen Nicht-EU-Ländern ein Visum. Das zu bekommen, ist für Menschen, die politisch verfolgt werden oder die akut vor einem Krieg oder Bürgerkrieg fliehen, praktisch nicht möglich.
Fluggesellschaften oder Reedereien ist es verboten, Personen ohne gültige Dokumente und Visa zu transportieren. Bei Nichtbeachtung drohen Geldstrafen bis hin zum Landeverbot auf allen EU-Flughäfen. Damit ist die Pass- und Visakontrolle schon in die Abflugflughäfen verlagert.
Eine Flucht in die Europäische Union ist also nur auf irregulären Wegen mithilfe von Schlepperorganisationen möglich. Das kostet oft über 10.000 Euro oder noch mehr und ist nicht selten lebensgefährlich. Da werden Menschen zum Beispiel heimlich in einem Lkw quer durch Europa geschmuggelt oder in einem Boot über das Mittelmeer. Viele kostet das das Leben.
Wenn es den Schleppern doch gelingt, die Flüchtlinge beispielsweise über das Mittelmeer zu bringen, werden sie meistens irgendwo an einem Strand ausgesetzt. Die Schlepper bringen sie dann mit Kleinbussen in irgendeinen Hinterhof, dort werden sie wieder umgeladen auf andere Lkws und werden weitertransportiert. Auf diesem Weg kommen Geflüchtete dann auch nach Deutschland und beantragen hier Asyl.
Was regelt in diesem Zusammenhang die „Dublin-Verordnung“?
Jürgen Blechinger: In den 90er Jahren hat man sich in der Europäischen Union für ein gemeinsames, europäisches Asylrecht entschieden. Die EU-Asylzuständigkeitsverordnung oder das Dublin-System regelt, dass der Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist, über den eine Person es geschafft hat in die EU zu kommen. Bei einer irregulären Einreise ist es der Staat, der seine Außengrenze nicht ausreichend gesichert hat, i.d.R. das Ersteinreiseland. Wenn es also zum Beispiel ein afghanischer Flüchtling schafft, in die Türkei zu kommen und von dort auf eine griechische Insel zu schwimmen, dann ist Griechenland automatisch dafür zuständig, das Asylverfahren durchzuführen.
Und wenn der Geflüchtete doch lieber in Deutschland einen Asylantrag stellen will, weil vielleicht schon Angehörige hier sind?
Jürgen Blechinger: Die Menschen können sich nicht aussuchen, wo sie einen Asylantrag stellen. Bei allen Personen, die irregulär eingereist sind, müssen – wenn sie irgendwo aufgegriffen werden - Fingerabdrücke genommen werden. Ebenso von allen Personen, die einen Asylantrag stellen. Das heißt, wenn jemand zum Beispiel in Griechenland ankommt, werden Fingerabdrücke genommen. Stellt die Person dann in Deutschland einen Asylantrag, werden die Daten über das Eurodac-System abgeglichen. Ist die Person in Griechenland schon registriert worden, muss Griechenland das Asylverfahren durchführen.
Deutschland hat praktisch keine EU-Außengrenzen, müssten nicht die meisten Geflüchteten in anderen EU-Staaten das Asylverfahren durchlaufen?
Jürgen Blechinger: Das Ganze funktioniert nur, wenn man feststellt, wie jemand eingereist ist. In dem Moment, wo es jemandem gelingt, unerkannt durch die Europäische Union nach Deutschland zu fahren und hier Asyl zu beantragen, ist zwar klar, dass Deutschland nicht zuständig ist, weil es von lauter sicheren Staaten umgeben ist. Aber dann gilt die Regelung: Wenn nicht ermittelt werden kann, über welchen Staat die Person eingereist ist, muss der Staat das Verfahren durchführen, in dem der Asylantrag gestellt wird. Das Dublin-System hat dazu geführt hat, dass die Länder an den EU-Außengrenzen stark belastet sind. Deshalb haben diese Staaten auch kein Interesse daran, die gemeinsam vereinbarten Standards für faire Asylverfahren einzuhalten. In Griechenland ist die Situation katastrophal schlecht für Asylbewerber. Die Europäischen Gerichte kamen deshalb zu dem Ergebnis, dass es nicht zumutbar ist, ein Asylverfahren in Griechenland durchzuführen. Deshalb finden im Moment keine Überstellungen dorthin statt. Italien weigert sich, Asylbewerber zurückzunehmen, obwohl das Verfahren dort durchgeführt werden müsste.
Ist das Dublin-System dann überhaupt sinnvoll?
Jürgen Blechinger: Staaten mit EU-Außengrenzen sind durch das System ganz stark belastet und haben deshalb kein Interesse, sich an gemeinsame Regelungen einzuhalten. Wir als Kirchen haben schon von Anfang an gesagt, dass wir eine gerechte Verantwortungsteilung brauchen: nach einem Einwohnerschlüssel, nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Staaten, so dass Schutzsuchende gerecht verteilt werden. Nur dann besteht ein Interesse, dass auch alle mitmachen, die gemeinsamen vereinbarten Standards auch einhalten und das System dann auch funktioniert.
Wer bekommt Asyl in Deutschland oder der Europäischen Union?
Jürgen Blechinger: Nicht jede Person, die Asyl beantragt, bekommt automatisch Schutz. Im Asylverfahren wird geprüft, ob die Person einer besonderen, sehr schweren akuten Gefährdung ausgesetzt ist, ob politische Verfolgung im Herkunftsland droht oder konkrete individuelle Gefährdung für Leib und Leben besteht aufgrund von Kriegs- oder Bürgerkriegssituationen. Dann bekommt eine Person Schutz. In allen anderen Fällen wird der Antrag abgelehnt und die Person ist ausreisepflichtig. Sie muss wieder zurück in ihr Herkunftsland. Wenn sie nicht freiwillig ausreist, droht die Abschiebung. Im Moment liegt die Anerkennungsquote bei circa 70 bis 80 Prozent. Das ist relativ hoch.
Wie ist das mit den Flüchtlingen aus der Ukraine?
Jürgen Blechinger: Als die russische Invasion begann, hat die Europäische Union beschlossen, dass Menschen, die aus der Ukraine fliehen, den vorübergehenden Schutzstatus bekommen. Sie bekommen also einen besonderen Schutzstatus, der weitestgehend dem Flüchtlingsstatus entspricht, aber ohne, dass individuelle Asylverfahren durchlaufen werden müssen. Sobald der Konflikt vorbei ist, endet der vorübergehende Schutzstatus. Wichtig zu wissen: Dieser Status ist im EU-Recht auf maximal drei Jahre angelegt und läuft de facto im Februar 2025 aus. Sollte der Krieg noch andauern, kann das zum Problem werden. Die EU oder aber die einzelnen Staaten müssten andere Regelungen finden.
Warum setzt sich Kirche für Geflüchtete ein?
Jürgen Blechinger: Es ist praktisch ein biblisches Gebot, dass wir verfolgten Menschen Schutz gewähren. Dazu gehört auch, dass sich die Menschen eine neue Heimat aufbauen können und dass Integration funktioniert. Das ist auch wichtig im Interesse der Aufnahmegesellschaft und eines funktionierenden Asylsystems.
Weitere Informationen zu Flucht und Migration
Jürgen Blechinger
Jurist und Migrationsexperte; Leitung Fachbereich Flucht, Migration, Interkulturelle Kompetenz, Interreligiöses Gespräch des Evangelischen Oberkirchenrats Karlsruhe und Leitung Abteilung Flucht und Migration des Diakonischen Werks Baden; Gesamtleitung von Vorbereitet und erfolgreich nach Deutschland und Stellv. Leitung Welcome-Center Sozialwirtschaft
