Als Christ*innen für Flüchtlingsschutz und gesellschaftlichen Zusammenhalt

Politik & Gesellschaft
Migration ist zu einem der wichtigsten Themen im Bundestagswahlkampf 2025 geworden. Warum das Grundrecht auf Asyl geschützt werden muss und was das mit dem biblischen Gebot der Nächstenliebe zu tun hat, erläutern Jürgen Blechinger, Regine Gnegel und Elisabeth Hartlieb vom Arbeitsbereich „Flucht und Migration“ der Evangelischen Landeskirche in Baden.
Dem Schrecken des Nationalsozialismus sind im 2.Weltkrieg Millionen Menschen zum Opfer gefallen. Viele Menschen sind geflohen. Manche haben in anderen Ländern Schutz und Aufnahme gefunden. Andere wurden zurückgeschickt und landeten in deutschen Konzentrationslagern.
Das Grundgesetz und die Genfer Flüchtlingskonvention
Vor diesem historischen Hintergrund entstand nach dem 2. Weltkrieg das Asylgrundrecht in Artikel 16 des Grundgesetzes (1949). 1950 folgte das Recht auf Schutz von Flüchtlingen in der Europäischen Menschenrechtskonvention und 1951 in der Genfer Flüchtlingskonvention. Jürgen Blechinger, Jurist und Leiter des Arbeitsbereiches Flucht und Migration, erläutert: „Das Recht auf Asyl ist heute Teil der Europäischen Grundrechtecharta. Menschenrechtliche und rechtstaatliche Verpflichtungen sind Teil der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und des EU-Verfassungsrechts.“
Nach den Regelungen des Grundgesetzes und der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) haben Flüchtlinge also ein Recht auf Schutz. Das betrifft Menschen, denen bei der Rückkehr Verfolgung droht aufgrund ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder ihrer politischen Überzeugung. Davon zu unterscheiden sind Menschen, die in Bürgerkriegssituationen hochgradig gefährdet sind, aber nicht aus den in der GFK genannten Gründen verfolgt werden: sie erhalten den subsidiären Schutzstatus. Asylbewerber und -bewerberinnen, die die strengen Kriterien für die Flüchtlingsanerkennung bzw. den subsidiären Schutzstatus nicht erfüllen (weil sie individuell nicht hochgradig gefährdet sind) und deshalb im Asylverfahren abgelehnt werden, sind ausreisepflichtig. Wenn sie nicht freiwillig ausreisen, werden sie zwangsweise in ihre Herkunftsländer zurückgeführt.
Die Dublin-Verordnung
Die Asylrechts-Regelungen sind jedoch noch weitaus komplexer: Aufgrund des Anstiegs der Asylbewerberzahlen in den 1980er und 1990er Jahren gab es schon damals in Deutschland und anderen europäischen Ländern massive Einschränkungen beim Flüchtlingsschutz. 1990 wurde zwischen den EU-Staaten das „Dubliner Übereinkommen“ getroffen, das später als sog. „Dublin-Verordnung“ in das gemeinsame EU-Asylrecht übernommen wurde. Damit sollte erreicht werden, dass für jegliche Asylantragsstellenden immer nur ein Staat für die Prüfung des Asylantrags zuständig ist.
Jürgen Blechinger bewertet diese Regelung folgendermaßen: „Damit sollte ein gefährliches Ping-Pong-Spiel vermieden werden, das Flüchtlinge de-facto schutzlos stellt. Welcher Staat jedoch zuständig ist, wurde leider in einem gegenüber den Staaten an den europäischen Außengrenzen unfairen System festgelegt. Im Grundprinzip – und das gilt bis heute – ist immer der Staat für die Prüfung des Asylantrages zuständig, der ‚schuld‘ daran ist, dass es der Asylbewerber bzw. die Asylbewerberin geschafft hat, die EU-Außengrenze oder einen EU-Staat zu erreichen. Die Folge war, dass die Staaten an den europäischen Außengrenzen überproportional von hohen Flüchtlingszahlen betroffen waren und ein fairer Verteilmechanismus nie zustande kam. Zustände, wie wir sie auf den griechischen bzw. kanarischen Inseln in den Flüchtlingslagern oder in bulgarischen Gefängnissen erleben, erleben, sind Folge dieser ungerechten Zuständigkeitsregelungen.“
Anstatt einen fairen Verteilmechanismus zu etablieren, hält die EU am Dublin System weiterhin fest und verschärft in der aktuellen Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS-Reform) viele Regelungen, die bis 2026 auch in deutsches Recht umgesetzt werden.
Das geplante europäische Asylsystem
Die GEAS-Reform hat zum Ziel, Asylverfahren noch stärker an die Staaten der EU-Außengrenzen zu verlagern. In den neuen Grenzverfahren sollen Asylbewerber*innen – auch Familien mit Kindern – in großen gefängnisähnlichen Flüchtlingslagern einem Schnellverfahren unterzogen werden. Aufgegriffene Asylbewerber*innen sollen in Drittstaaten außerhalb der EU gebracht werden, in gefängnisartigen Lagern, wie sie zum Beispiel von Italiens Ministerpräsidentin Meloni in Albanien in Auftrag gegeben wurden.
Der Jurist der Evangelischen Landeskirche in Baden hält für besonders problematisch: „Die Möglichkeit, gegen eine solche Entscheidung Rechtsmittel einzulegen, ist extrem eingeschränkt. Rechtsbeistände und NGOs haben keinen Zugang zu diesen Zentren, um Geflüchtete zu vertreten. Es ist zu befürchten, dass durch die Reform des EU-Asylsystems die Standards des Asylverfahrens so stark herabgesenkt werden, dass keine fairen und rechtsstaatlichen Asylverfahren mehr zu erwarten sind. Menschen, die am Ende bleiben dürfen, lange in solche Lager zu stecken, ist für den Integrationsprozess kontraproduktiv und nicht im Interesse der Aufnahmegesellschaft.“
Rechte politische Kräfte in Deutschland und Europa
Doch damit nicht genug. Blechinger und seine Kollegin Regine Gnegel beobachten, dass selbst die geplante GEAS-Reform den rechten politischen Kräften in Europa nicht reicht: Europaweit arbeiten politische und gesellschaftliche Strömungen auf die weitestgehende Abschaffung des Flüchtlingsschutzes hin. Sie stellen Menschenrechte, Rechtstaatlichkeit und europäische Werte in Frage. Erschreckend finden beide, dass auch Politiker*innen aus den demokratischen Parteien die Forderung erheben, aus der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention ‚auszutreten‘. Die Errungenschaften der verfassungs-, europa- und völkerrechtlichen Grundlagen des Menschrechtsschutzes in Frage zu stellen, sehen sie als Kampfansage an die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Gnegel, Referentin im Bereich Flucht und Interkulturelle Kompetenz, führt weiter aus: „Bedingt durch die menschenfeindlichen Kampagnen rechter Kräfte in Deutschland und Europa gibt es einen massiven Anstieg an Gewalt gegenüber Geflüchteten. Die Gesellschaft wird gespalten und viele sehen überhaupt nicht den Beitrag, den Geflüchtete in Deutschland an vielen Stellen leisten, zum Beispiel als Pflegekräfte, in der Industrie, auf dem Bau oder im Handwerk.“ Zu welchen Mitteln rechte Parteien im Bundestagswahlkampf greifen, zeigt das Beispiel der Rückflugtickets, das die AfD an Menschen mit sichtbarem Migrationshintergrund in Karlsruhe verteilt hat.
Persönliche Geschichte und biblisches Gebot
„Menschen, die fliehen, die ihre Heimat verlassen müssen, haben eine Geschichte und wir kennen die Gründe ihrer Flucht sehr gut. Jeden Tag können wir sie in den Nachrichten hören: Krieg, Völkermord, schwerste Menschenrechtsverletzungen,“ gibt Pfarrerin Dr. Elisabeth Hartlieb zu bedenken.
Nur ein kleiner Bruchteil der weltweit ca. 120 Millionen Flüchtenden erreicht überhaupt Europa. In Deutschland beantragten 2024 ca. 229.000 Menschen Asyl. Trotz der harten Kriterien erhalten in Deutschland 60-70% der Antragstellenden einen Schutzstatus. „Die meisten von ihnen werden im Laufe weniger Jahre wichtige Mitglieder unserer Gesellschaft. Viele von ihnen fühlen sich aber durch Hass, Hetze und ‚Remigrationspläne‘ zunehmend unsicher und verlieren ihr Gefühl der Zugehörigkeit zu unserer Gesellschaft,“ berichtet Regine Gnegel.
Hartlieb, landeskirchliche Beauftragte für die Seelsorge an Aussiedlern, Ausländern und Flüchtlingen, erinnert daran, dass wir in Deutschland mit dem Grundrecht auf Asyl und der Aufnahme von Flüchtlingen das biblische Gebot der Nächsten- und Fremdenliebe umgesetzt haben. „Wer das Asylrecht abschaffen will und Geflüchtete an den Außengrenzen abweist, macht sich schuldig. So eine Politik vergisst nicht nur die Lehren der deutschen Geschichte, so eine Politik untergräbt auch Menschenwürde und Menschenrechte, unsere gemeinsamen demokratischen Grundlagen. Für uns als Christinnen und Christen gelten Menschenrechte universal, jeder Mensch ist als Einzelner und Einzelne Gottes Ebenbild und hat eine unvergleichliche Würde.“
Blechinger, Gnegel und Hartlieb sind sich einig: „Es ist unsere Aufgabe als Christinnen und Christen, nicht zuzulassen, dass Flüchtlingsrechte in Deutschland und Europa abgeschafft werden. Geflüchtete, die bei ihrer Rückkehr hochgradig gefährdet sind, müssen weiterhin sichere Fluchtwege und Schutz in Europa und Deutschland finden.“ Und sie verweisen darauf, dass Christinnen und Christen in Baden mit viel haupt- und ehrenamtlichem Engagement seit Jahrzehnten zeigen, dass sie es mit der Aufnahme und der Integration von Geflüchteten ernst meinen. Regine Gnegel weiß: „Ehrenamtliche und Initiativen stecken viel Herzblut in die Arbeit, damit Geflüchtete bei uns in Baden eine neue Heimat und Freund*innen finden.“
Elisabeth Hartlieb fügt hinzu: „Ja, wir leben in einer unsicheren Zeit, mit Kriegen in vielen Teilen der Welt. Der Klimawandel, die Transformation unserer Wirtschaft sowie die Inflation machen uns Sorgen. Arbeitskräftemangel in Bildung und Pflege einerseits, drohende Arbeitslosigkeit beispielsweise in Bereichen der Automobilindustrie andererseits, betreffen viele Menschen massiv. Ganz zu schweigen vom Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Aber gerade als Christ*innen sind wir stark darin, zusammenzuhalten und solidarisch zu sein mit Schwächeren, so auch mit Geflüchteten.“
Gemeinsam rufen sie dazu auf: „Wir sollten unser Kreuz bei der Bundestagswahl für Menschenwürde machen, nicht nur für die Geflüchteten, für uns alle!“ (05.02.2025)
Weitere Informationen zum Thema Flucht und Migration (Fakten, Hintergrundinfos, Einordnungen zu den aktuellen Diskussionen u.v.m) finden Sie auf www.ekiba.de/migration