Kooperationsräume eröffnen die Möglichkeit für eine engere Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden. Dadurch können Ressourcen effizienter eingesetzt werden: Dienstgruppen aus Pfarrer*innen, Diakon*innen und ggf. Kirchenmusiker*innen können auch mit weniger Personen in den Gemeinden präsent bleiben. Gebäude werden künftig verstärkt gemeinsam genutzt werden, da nicht mehr an allen Orten alle Häuser vorhanden sein werden. Und auch ehrenamtlich Mitarbeitende können Gaben teilen und wirksam werden über den eigenen Kirchturm hinaus.
Der Bezirkskirchenrat hat jede Gemeinde einem Kooperationsraum zugeordnet. Es ist die Aufgabe der Kirchengemeinden im Kooperationsraum, sich nun auch rechtlich eine Struktur zu geben, die Zusammenarbeit effektiv ermöglicht. Dieser Prozess ist eine Herausforderung, wird doch in gewissem Maß Autonomie abgegeben und muss künftig mehr miteinander abgestimmt und gemeinsam entschieden werden. Informationen zu den Rechtsformen finden Sie unter „Materialien“.
Inhaltlich sind viele Bereiche der Zusammenarbeit denkbar: Konfirmandenarbeit kann gemeinsam gestaltet werden, es können aber auch unterschiedliche Formen in einem größeren Raum angeboten werden. Gottesdienste können zu unterschiedlichen Zeiten und in unterschiedlichen Formen angeboten werden, um verschiedene Menschen anzusprechen. Und die gemeinsam verwalteten Finanzen ermöglichen auch Spielräume für besondere Projekte.