Voraussetzung für die Bewerbung auf eine Pfarrstelle
Voraussetzung für die Bewerbung auf eine Pfarrstelle ist die Übernahme in den Dienst der Landeskirche. Die Übernahme führt in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis mit zentraler Anstellung im Rahmen des landeskirchlichen Pfarrdienstrechts.
Die Bewerbungsfähigkeit für eine Pfarrstelle wird nach erfolgreich abgeschlossenem Probedienst (im Pfarrvikariat) erteilt.
Zur Besetzung stehen zur Verfügung:
- Gemeindepfarrstellen und
- landeskirchliche Pfarrstellen (für übergemeindliche Aufgaben, für den Dienst der Leitung und für den hauptamtlichen Religionsunterricht).
