Voraussetzungen und Beratung

Voraussetzung für die Bewerbung auf eine Pfarrstelle

Voraussetzung für die Bewerbung auf eine Pfarrstelle ist die Übernahme in den Dienst der Landeskirche. Die Übernahme führt in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis mit zentraler Anstellung im Rahmen des landeskirchlichen Pfarrdienstrechts.
Die Bewerbungsfähigkeit für eine Pfarrstelle wird nach erfolgreich abgeschlossenem Probedienst (im Pfarrvikariat) erteilt.

Zur Besetzung stehen zur Verfügung:

  • Gemeindepfarrstellen und
  • landeskirchliche Pfarrstellen (für übergemeindliche Aufgaben, für den Dienst der Leitung und für den hauptamtlichen Religionsunterricht).
Gemeindepfarrstellen und landeskirchliche Pfarrstellen/Funktionsstellen werden im Gesetzes- und Verordnungsblatt der Evangelischen Landeskirche in Baden ausgeschrieben.
 
 

Beratung bei Stellenwechsel

Bei der Besetzung einer Pfarrstelle müssen die persönlichen Voraussetzungen eines Bewerbers oder einer Bewerberin und die örtlichen Notwendigkeiten berücksichtigt werden.

Kenntnis der Personen und der örtlichen Gegebenheiten helfen zu einer personen- und sachbezogenen Beratung.

Das Beratungsgespräch bietet Interessenten und Interessentinnen Gelegenheit, sich über das Stellenangebot zu informieren, Wünsche und Vorstellungen für einen Wechsel zu benennen und sich mit Vorschlägen für mögliche Stellen auseinander zu setzen.