Erschütterung über Missbrauch

Karlsruhe/Freiburg, (19.02.2020). Nach Abschluss des Prozesses gegen einen Pfadfinderbetreuer in der evangelischen Kirchengemeinden Staufen hat sich die badische Landeskirche erschüttert gezeigt über das Leid, das den jungen Menschen angetan worden ist. „Unser tiefes Mitgefühl gilt den Betroffenen und ihren Angehörigen“, erklärte Landesbischof Jochen Cornelius-Bundschuh. „Wir sind erschrocken über das jetzt bekannt gewordene Ausmaß der Taten.“

Dem Angeklagten konnte nachgewiesen werden, zwischen 2009 und 2019 vier Jungen missbraucht zu haben. Den Kontakt zu zwei der Geschädigten hat der Beschuldigte über seine frühere Tätigkeit als Pfadfinderbetreuer hergestellt. Er erhielt dafür eine Haftstrafe von acht Jahren mit anschließender Sicherheitsverwahrung.

Der Straftäter war 2003 schon einmal des Missbrauches beschuldigt worden. Das Gericht konnte sich aber nicht von der Schuld des Angeklagten überzeugen. Aus Mangel an Beweisen wurde er in einem Berufungsverfahren freigesprochen. Nach seinem Freispruch 2007 war er ohne Auflagen wieder als ehrenamtlicher Betreuer bei der örtlichen Pfadfindergruppe der Christlichen Pfadfinderschaft Deutschlands (CPD) und von 2010 bis 2012 zusätzlich bei der Kirchengemeinde als Mitarbeiter der Kinder- und Jugendarbeit angestellt, teilweise mit 50%, teilweise im Umfang eines Minijobs.

Die badische Landeskirche hat einen externen Juristen beauftragt, der derzeit überprüft, wie es seinerzeit zur Anstellung kam. „Aus heutiger Sicht ist es eine Fehleinschätzung gewesen, die wir zutiefst bedauern“, erklärte der Landesbischof. Man habe damals jedoch bewusst dem Freispruch der Justiz vertraut.

Unabhängig von diesem im letzten Jahr bekannt gewordenen Missbrauchsfall hat die Landeskirche bereits im Oktober 2013 eine Richtlinie zum Schutz des Kindeswohls beschlossen. Diese beinhaltet u.a. die Pflicht zur Einholung eines erweiterten Führungszeugnisses für Mitarbeitende, die Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung durch haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende und die Erstellung von Handlungsplänen bei einer Vermutung auf Übergriffe. Zusätzlich werden alle Haupt- und Ehrenamtlichen der Landeskirche, die in ihrer kirchlichen Arbeit Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben, für eine „Kultur der Grenzachtung“ geschult.


Informationen unter https://alleachtung.net