Abschluss der Frühjahrstagung der Landessynode

- 30.04.2022 - 

Gebäudeplanung, Klimaschutz und Kooperationsräume

Bad Herrenalb, (30.04.2022).  Mit einer Vielzahl an Beschlüssen ist am Samstag (30.4.) die Frühjahrstagung der badischen Landessynode in Bad Herrenalb zu Ende gegangen. „Mit den getroffenen Entscheidungen zur Ressourcensteuerung, zu den Möglichkeiten konkreter Formen der Zusammenarbeit in den Kirchenbezirken und der Möglichkeit, Immobilien auch langfristig in Kirchenhand zu halten, sind wir für die Herausforderungen der Zukunft gut gerüstet“, erklärte Synodalpräsident Axel Wermke (Ubstadt). 

Präsidium der Landessynode vor großer Leinwand im Haus der Kirche
Bereits 2021 hatte die Landessynode beschlossen, den Gebäudebestand der Evangelischen Landeskirche Baden zu reduzieren, da zukünftig mit weniger Kirchensteuern zu rechnen ist. Mit dem Beschluss der Frühjahrstagung 2022 ist es nun möglich, den Kirchenbezirken genaue Quoten in Form einer Gebäudeampel zu geben, mit der sie in die weitere Liegenschaftsplanung gehen können: „Rote Gebäude“ können nicht mehr zentral mitfinanziert werden, „gelbe Gebäude“ werden in der Bewertung zunächst zurückgestellt und bei „grünen Gebäude“ werden zukünftige Sanierungsmaßnahmen aus zentralen Mitteln mitfinanziert.
Bereits bis 2040, statt ursprünglich geplant 2050, sollen alle Gebäude der Evangelischen Landeskirche in Baden klimaneutral sein. Ziel ist es, die direkten CO2-Emissionen um 90-95% zu reduzieren. Ein Restbetrag von 10% der CO2-Emissionen kann durch nachhaltige, hochqualitative Kompensationsprojekte ausgeglichen werden. Die Synode erachtet auch einen möglichst schnellen Ausbau von Photovoltaik auf allen geeigneten Dächern der Evangelischen Landeskirche in Baden für nötig.
 
Die Synode beschloss ferner die Gründung einer kircheneigenen Immobilienplattform zur wirtschaftlichen Verwertung und Entwicklung derjenigen Liegenschaften, die in den kommenden Jahren abgegeben, umgenutzt oder erweitert genutzt werden soll. Aus heutiger Sicht wird dies bis 2050 etwa die Hälfte aller kirchlichen Liegenschaften sein. Liegenschaften, die nach Abschluss der Gebäudeplanung in den Kirchenbezirken aus der kirchlichen Nutzung fallen, werden dadurch als kirchliche Vermögenswerte erhalten, statt sie an private Investoren oder die Kommunen zu verkaufen. Dabei wird auch die Perspektive der Klimaneutralität aufgenommen. 
Im Rahmen der Stellenplanung sprach sich die Landessynode dagegen aus, den Beschluss der Landessynode vom Vorjahr über die Kürzung von 30% der Pfarrstellen in den Gemeinden bis zum Jahr 2036 noch einmal in Frage zu stellen. Unter anderem wurde darauf verwiesen, dass Kirche künftig in unterschiedlichen Formen und Netzwerken zu denken und zu leben sein wird. Die Parochie werde dabei sicher eine wichtige, doch nicht die einzige Rolle spielen. Zudem würden auch die Gemeinden kleiner werden, so dass die Zahl der Gemeindepfarrer*innen längerfristig in etwa gleichem Verhältnis zur Zahl der Gemeindeglieder sein wird wie heute. Die 30%-Kürzung wird auch bei den anderen zentral finanzierten Stellen im pastoralen Dienst umgesetzt. Für fünf Doppelhaushalte werden jedoch 11,5 Personalstellen für Diakon*innen oder Kirchenmusiker*innen vorgesehen, die für Innovationen bzw. Vernetzungsarbeit im Bereich bezirklicher Jugendarbeit, der Kirchenmusik sowie der Seelsorge in besonderen Arbeitsfeldern eingesetzt werden sollen. 
Um die Hauptaufgaben der Kirche von Seelsorge und Verkündigung auch weiterhin zukunftssicher und flächendeckend im Sinne der Grundversorgung zu erfüllen, verabschiedete die Landessynode ein Erprobungsgesetz zum gemeindlichen und übergemeindlichen Zusammenwirken in Kooperationsräumen. Zur Grundversorgung gehören unter anderem Gottesdienstangebote in festem Rhythmus, die Erreichbarkeit eines Seelsorgers oder einer Seelsorgerin und die Gestaltung von Taufen, Trauungen und Trauerfeiern. Aufgrund der künftigen Kürzungen im Personalbereich kann über die Grundversorgung hinaus eine weitergehende Versorgung nur in Form von Schwerpunktbildungen geschehen. Diese werden von der Profilierung einzelner kirchliche Orte mit besonderen Angeboten abhängen, beispielsweise besonderer Gottesdienstformate, Kindergärten oder besonderer diakonischer Prägung. Dabei ist es der Landessynode wichtig, auch Menschen anzusprechen, die bisher weniger Kontakt zur Kirche haben.
Ein weiterer wesentlicher Zweck des Erprobungsgesetzes besteht darin, Vorgaben zu einer verbindlichen regionalen Kooperation zu machen. Das Gesetz gibt dafür einen rechtssicheren Rahmen und schafft die Erprobungsmöglichkeiten neuer Strukturen. Formen der Kooperation sind die Vereinigung von Gemeinden eines Kooperationsraumes zu einer Kirchengemeinde, die Bildung eines Gemeindeverbandes, in dem die Gemeinden weiterhin selbstständige Kirchengemeinden bleiben, aber Teile ihrer Kompetenzen an den Verband übertragen sowie die Bildung eines Vernetzungsraumes durch die beteiligten Gemeinden. Eine übergemeindliche Zusammenarbeit des hauptamtlichen pastoralen Personals in Dienstgruppen wird überall verpflichtend.
 
Die Landessynode beschäftigte sich auch mit dem Thema Aufarbeitung und Prävention im Bereich sexualisierter Gewalt und erklärte: „Erfahrenes Leid kann nicht ungeschehen gemacht werden. Es kann aber benannt, öffentlich gemacht und aufgearbeitet werden und so zur Vermeidung von neuem Leid beitragen. Bitte melden Sie sich, wenn Sie selbst von sexualisierter Gewalt betroffen oder Ihnen entsprechende Fälle bekannt sind“, heißt es in einer Erklärung. Hierfür stehen mehrere Anlaufstellen zur Verfügung.
 
In einer einstimmig angenommenen Stellungnahme zum Krieg in der Ukraine ermutigte die Landessynode die Gemeinden, Dienste und Werke, sich auch weiterhin vor Ort für geflüchtete Menschen einzusetzen und ihnen die notwendige Hilfe zukommen zu lassen. „Die Zusammenarbeit mit den Kommunen im Bereich der schulischen Versorgung oder der Kindertagesstätten, die seelsorgliche Begleitung der Geflüchteten sind ebenso wichtig wie konkrete Hilfen im Alltag“, heißt es. Zugleich erklären die Synodalen: „Die Landessynode achtet das Recht auf Selbstverteidigung der Ukraine. Auf dieser Grundlage kann sie die Entscheidung der Bundesregierung nachvollziehen, gemeinsam mit anderen Nationen neben finanzieller und humanitärer Unterstützung auch Waffen für die Verteidigung der Ukraine zu liefern. Sie bringt zugleich ihre Sorge zum Ausdruck, dass Waffenlieferungen die Gefahr einer weiteren Eskalation des Krieges mit sich bringen können.“
 
Die Landessynode beschloss zudem eine Änderung im Ehrenamtsgesetz. So besteht künftig die Möglichkeit, das ehrenamtliche Engagement im Einzelfall zu vergüten, wie es vergleichbar auch in Sportvereinen geschieht. Das betrifft beispielseiweise die Helferinnen und Helfer bei den Vesperkirchen, aber auch ehrenamtliche Freizeitbegleiter/-innen oder Jungscharleitungen. Mit der Vergütung kirchlicher Ehrenämter gerade in der Jugendarbeit soll z.B. für Studierende auch eine attraktive Alternative zum Jobben geschaffen werden.
 
  

Dr. Daniel Meier

Ehemaliger Pressesprecher der Landeskirche (2012-2023)
 
Weitere Informationen zur Tagung der Frühjahrssynode finden Sie unter www.ekiba.de/landessynode/fruehjahrstagung2022. Informationen zum Strategieprozess „Kirche.Zukunft.Gestalten“ unter www.ekiba.de/2032