Neue Richtlinie: Gemeinsame Standards für Anerkennung sexualisierter Gewalt

- 05.01.2026 - 

Unabhängige Kommission für Baden und die Pfalz nimmt ihre Arbeit auf

Speyer/Karlsruhe, (05.01.2026). Zum 1. Januar 2026 ist im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Baden und der Evangelischen Kirche der Pfalz sowie ihrer Diakonischen Werke die EKD-weite Richtlinie zur Anerkennung sexualisierter Gewalt in Kraft getreten. Die Vereinbarung ersetzt die bisher jeweils geltenden Anerkennungsrichtlinien in Kirche und Diakonie. Zeitgleich hat die gemeinsame Anerkennungskommission für Baden und die Pfalz ihre Arbeit aufgenommen. 

Logos der Landeskirche Baden und Pfalz
Am 21. März 2025 hatte der Rat der EKD die neue Anerkennungsrichtlinie für Betroffene sexualisierter Gewalt und ihre Umsetzung zum Jahresbeginn 2026 beschlossen. Die neue Anerkennungsrichtlinie setzt einen gemeinsamen, einheitlichen Standard für Anerkennungsverfahren in evangelischer Kirche und Diakonie.  
 
Die Anerkennungskommission, die nicht mit kirchlichen oder diakonischen Beschäftigten besetzt ist und weisungsfrei arbeitet, hört das erfahrene Unrecht betroffener Personen und spricht eine Anerkennungsleistung zu. Diese setzt sich aus einer individuellen Leistung und bei strafbaren Taten einer pauschalen Summe von 15.000 Euro zusammen. Damit wird das Leistungsniveau wird erhöht, zudem wird das Anerkennungsverfahren auch für nicht-verjährte Fälle geöffnet. 
 
„Mit der neuen Anerkennungsrichtlinie ziehen wir Konsequenzen aus den Ergebnissen der ForuM-Studie und deren Forderung nach Einheitlichkeit und Standardisierung“, sagt die pfälzische Kirchenpräsidentin Dorothee Wüst und fügt hinzu: „Die Expertise betroffener Personen ist deutlich eingeflossen, was sich vor allem auch in den Möglichkeiten von Unterstützung und Begleitung während des Verfahrens und der vorgesehenen Transparenz in der Kommunikation mit betroffenen Personen zeigt. In Sachen Anerkennung sind wir damit hoffentlich einen guten Schritt weiter, zur Wahrheit gehört aber auch, dass es im Bereich ‚sexualisierte Gewalt‘ nach wie vor viel zu tun gibt, was uns betroffene Personen zu Recht auch deutlich aufzeigen.“ 
 
Die badische Landesbischöfin Heike Springhart sagt: „Für die Anerkennung dessen, was Betroffene von sexualisierter Gewalt erlitten haben, markiert die Anerkennungsrichtlinie wesentliche Leitplanken. Dazu gehört, dass Betroffene das Recht haben, in den Verfahren gehört zu werden, dass es die Möglichkeit für Begleitung im Verfahren gibt und dass die Kommission mit Expertinnen und Experten besetzt sind, die über traumatherapeutische Expertise verfügen. Die Anerkennung erlittenen Leids macht das Leid nicht ungeschehen, aber sie ist das Mindeste, was wir als Institution tun können, um Betroffenen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.“  
 
Die gemeinsame Anerkennungskommission für die Evangelischen Kirchen und die Diakonischen Werke in Baden und der Pfalz ist mit fünf Mitgliedern besetzt. Ihr Zuständigkeitsbereich ist deckungsgleich mit dem der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommission (URAK) Südwest, die im Frühjahr 2025 ihre Arbeit aufgenommen hat. In die gemeinsame Anerkennungskommission berufen wurden Christina Klein, Dr. Henning Freund, Gert-Ulrich Geister, Ilse Seifert und Anja Schraut.  
 
Christina Klein ist systemische Therapeutin, Psychotraumatologie und Traumatherapeutin. Sie verfügt über umfassende Erfahrungen zum Thema sexualisierte Gewalt an Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen, Frauen und in der Vereinsarbeit. Sie ist zudem ausgebildet unter anderem in den Bereichen Systematische Beratung, Mediation und Psychodrama. Seit 2022 arbeitet sie für den Mannheimer Verein Mädchennotruf.  
 
Gert-Ulrich Geister ist Diplom-Psychologe. Bis zum Beginn seiner Alterssteilzeit leitete er das Heilpädagogium Schillerhain in Kirchheimbolanden (Evangelische Heimstiftung). Er war zudem ehrenamtlich unter anderem in der Krankenhausseelsorge tätig. 
 
Der Heidelberger Dr. Henning Freund ist ein auf Traumatherapie spezialisierter Psychotherapeut. Er unterrichtete Religionspsychologie, war in der Fachklinik Hohenmark tätig und hat im Rahmen eines Forschungsprojektes mit traumatisierten Kindern der Colonia Dignidad gearbeitet. 
 
Ilse Seifert ist Heilpraktikerin für Psychotherapie, evangelische Theologin und Germanistin. Sie verfügt über Erfahrung in sexualpädagogischer Arbeit mit Jugendlichen und Erwachsenen sowie beraterisch-therapeutischer Arbeit mit Einzelnen und Paaren bei Pro familia. In ihrer Praxis für Gestalttherapie in Bad Dürkheim arbeitet sie therapeutisch mit Einzelnen, Paaren sowie Gruppen und bietet Supervision an. 
 
Anja Schraut ist Juristin. Nach ihrem Studium in Trier, Kiel und Lausanne (Schweiz) befindet sie sich seit 1999 im rheinland-pfälzischen Justizdienst. Seit 2023 ist sie Präsidentin des Landgerichts Landau. Zuvor hat ist sie Vizepräsidentin des Landgerichts Frankenthal und Richterin am Oberlandesgericht Zweibrücken gewesen. 
 
  

Stefan Herholz

Pressesprecher / Bereichsleitung Presse und Öffentlichkeitsarbeit