Baulasten Dritter werden entsprechend vorab berücksichtigt.
Das gesamte kirchliche Vermögen der Rechtsträger dient der Verkündigung des Wortes Gottes und der Diakonie und darf nur zur rechten Ausrichtung des Auftrages der Kirche verwendet werden (Artikel 101 Abs. 1 GO).
Gebäude und Finanzen müssen im Hinblick auf Generationengerechtigkeit und rückläufiger Kirchensteuermittel betrachtet werden. Dabei sind auch die Gebäude unter inhaltlichen und finanziellen Aspekten auf Grundlage der neuen Beziehungsräume zu bewerten. Die Gebäudeampel bietet die Basis für die Liegenschaftsplanung.
Ein Nutzungs- und Finanzierungskonzept gestaltet die inhaltlichen und finanziellen Aspekte aus. Hieran orientiert sich das kirchliche Handeln und auch der Baubedarf.
Gebäudeveränderungen schaffen daher den finanziellen Spielraum für die inhaltliche Arbeit vor Ort.
Zum Haushaltszeitraum 2022/23 wurde die Zuweisungssystematik im FAG geändert. Dafür wurden die ehemaligen Einzelzuweisungen nach § 4 (Gemeindeglieder), § 6 (Gebäude im Eigentum) und § 9 (Mieten) zusammengefasst und als Berechnungsgrundlage für den neuen § 4 (Grundzuweisung) genommen. Die neue Zuweisung nach § 4 FAG wurde seitdem im Allgemeinen mit der jährlichen Steigerung des FAG-Volumens sowie den individuellen demografischen Faktoren der einzelnen Kirchengemeinden fortgeschrieben und enthält somit auch die alte Zuweisung für Gebäude.
Dadurch wird auch deutlich, dass sich die nicht kirchlichen Gebäude, wie ehemalige Pfarrhäuser, Wohnhäuser und die Alternativen für rote Gebäude wirtschaftlich eigenständig tragen müssen incl. der Bildung der Substanzerhaltungsrücklage. Das bedeutet auch, dass Kirche zukünftig wirtschaftlich darstellbare Mieten erheben muss.
Die Situation von gelben und roten Gebäuden muss individuell vor Ort im Beziehungsraum betrachtet und beurteilt werden. Lösungsansätze sind jeweils mit den Gemeindefinanzen und Bau abzusprechen. Im Einzelfall wird es gelingen, einzelne gelbe oder rote Gebäude spendenfinanziert zu unterhalten – vor allem dort, wo es größere Erbschaften oder Stiftungsinitiativen gibt. Ein nachhaltiges Nutzungs- und Finanzierungskonzept ist erforderlich, auch im Hinblick auf eine mögliche Entnahme von Geldern der Substanzerhaltungsrücklage.
Für Baumaßnahmen an gelben Gebäuden erhalten Kirchengemeinden keine Baubeihilfe. Als Bauförderung können sie für Instandhaltungs- und Verkehrssicherungsmaßnahmen ein zinsgünstiges Baudarlehen bis zur Höhe von 55 % des förderfähigen kirchengemeindlichen Kostenanteils erhalten. Der Zinssatz beträgt 1% über die gesamte Laufzeit bei 4% Tilgung. Baulasten Dritter werden entsprechend vorab berücksichtigt.
Für rote Kirchen mit ortsbildprägendem Charakter wird neben der Verwendung der Substanzerhaltungsrücklage (SERL) zur Verkehrssicherung hier vermehrt bürgerschaftliches Engagement nötig sein, um diese zu erhalten.
Für rote Gebäude, die nicht mehr in kirchlicher Nutzung stehen, somit also als sonstige Gebäude gelten und nicht mehr dem kirchlichen Zweck gewidmet sind, bedarf es keiner Baugenehmigung.
Eine entsprechende Nutzungsänderung/Entwidmung ist dem EOK über das VSA anzuzeigen.
Spenden an die Kirchengemeinde dürfen nicht für wirtschaftliche Zwecke verwendet werden (z. B. PV-Anlage mit Einspeisevergütung, Spenden für Maßnahmen an wirtschaftlich genutzten Gebäuden, Mietwohnungen, …).
Bei Rücklagen der Kirchengemeinden wird zwischen Pflichtrücklagen (z. B. Haushaltssicherungs-, Substanzerhaltungs-, Verwertungsrücklage) und sonstigen Rücklagen unterschieden. Im Zusammenhang mit Bau- und Liegenschaftsentwicklungsmaßnahmen spielen vor allem die letzten beiden eine maßgebliche Rolle.
Der Verwertungsrücklage gehen alle Verkaufserlöse aus der Verwertung kirchlicher Liegenschaften zu.
Die Entnahme für Baumaßnahmen an grünen Gebäuden gilt als genehmigt und braucht nicht gesondert beantragt werden. Gleiches gilt für Maßnahmen der Verkehrssicherung unabhängig von der Gebäudeart und Ampelfarbe.
Für die Genehmigung der Rücklagenentnahme an gelben und roten Gebäuden bedarf es begründende Unterlagen zur Baumaßnahme. Dazu zählt das Nutzungs- und Finanzierungkonzept, welches nicht nur die Finanzierung der Baumaßnahme, sondern insbesondere bei roten Gebäuden auch die nachhaltige Finanzierung der Folgejahre beinhaltet.
Dabei spielen neben inhaltlichen Ausrichtungen auch grundstücksrechtliche sowie vertragliche Fragestellungen und bei Ensemblelagen nicht zuletzt auch technische Aspekte eine Rolle. Auch die Abgabe/Überlassung von Gebäuden an Vereine, Institutionen u. ä. sind möglich und sollten erfolgen. Die Abteilung Gemeindefinanzen und das zuständige Verwaltungs- und Serviceamt sind frühzeitig in den Beratungsprozess einzubinden, um Handlungsspielräume aufzuzeigen und rechtliche Hilfestellung hin zur Genehmigungsfähigkeit zu geben.
Denn die Beschlüsse der Kirchengemeinden zu Verkäufen von Gebäuden und die Vergabe von Erbbaurechten sind genehmigungspflichtig.
Die Entwicklung unseres Kirchensteueraufkommens wird in den nächsten Jahren von der demographischen Entwicklung geprägt werden. Danach werden sich die Kirchensteuereinnahmen aufgrund dieser absehbaren demographischen Entwicklung in den nächsten 20 Jahren spürbar nach unten entwickeln. Auch die Kaufkraft unserer Kirchensteuereinnahmen sinkt deutlich und kontinuierlich!
Haushaltskonsolidierung ist die Reaktion auf einen in vielen Fällen nicht mehr darstellbaren Haushaltsausgleich.
Unter dem Begriff Haushaltskonsolidierung werden allgemein alle Maßnahmen zum Abbau von Defiziten, zum Ausgleich des Haushalts und zur langfristigen Sicherung eines finanziellen Handlungsspielraumes verstanden. Dabei ist es jedoch nicht damit getan, nach dem Rasenmäherprinzip die Ausgaben zu kürzen oder die Zahl der Gebäude einfach zu verringern.
Haushaltskonsolidierung im heutigen Sinn ist nicht in erster Linie ein Instrument zur Bewältigung aktueller Krisen, sondern Haushaltskonsolidierung ist ein strategischer Ansatz für die nachhaltige kirchliche Haushaltswirtschaft und Gemeindeentwicklung.
Methoden und Instrumente der Haushaltskonsolidierung wurden in den vergangenen Jahren entwickelt, um die schwierigen Konsolidierungsprozesse zügig und mit Erfolg zu bewältigen.
Wir begleiten nach Möglichkeit die Konsolidierungsprozesse auch vor Ort durch Teilnahme an Strukturausschusssitzungen, Veranstaltung von Workshops und anderen begleitenden Maßnahmen, je nach Bedarf. Es handelt sich um keine leichte Aufgabe, aber eine zunehmende Zahl von Kirchengemeinden konnten erste Erfolge erzielen und ihren Haushaltsausgleich nachhaltig sichern.
Das Thema Haushaltskonsolidierung ist ein "Dauerbrenner" und aktueller als je zuvor.
