Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS)

Was ändert sich für die Praxis in Baden-Württemberg?

GEAS
Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ist seit dem 12. Juni 2026 anwendbar. Die neuen EU‑Verordnungen und die Richtlinie führen einheitliche Verfahren und neue Regelungen für Asyl und Migration in der Europäischen Union ein.
 
Welche Änderungen ergeben sich? Einen Überblick finden Sie hier - unter Flüchtlingsrecht → Das Gemeinsame Europäische Asylsystem.
 
Die aktuellen EU‑Verordnungen sowie die Richtlinie des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) finden Sie hierunter Flüchtlingsrecht.