Der Sanierungsgesamtplan (SGP) als Gesamtschau von einzelnen Bezirkslisten ist ein abgestimmter Plan zwischen dem Evangelischen Oberkirchenrat, den Kirchenbezirken, Kooperationsräumen und Kirchengemeinden.
Für jeden Kirchenbezirk werden die grün und hellgrün kategorisierten Gebäude gelistet und zunächst durch die Bausachverständigen der Landeskirche bewertet. Diese Listen werden mit den Kirchenbezirken beraten und ggf. angepasst, um gemeinsam eine einvernehmliche Planung zu erstellen.
Alle Beteiligten erhalten hierdurch eine verlässliche Planungsgrundlage und Wissen darüber, wann und wie welches Gebäude saniert werden soll. Ziel ist es, die Energiekosten zu senken, die Gebäude langfristig nutzbar zu halten und das von der Landessynode gesetzte Ziel der Klimaneutralität zu erfüllen.
Argumente für den Sanierungsgesamtplan:
- Das Vorgehen nach Sanierungsgesamtplan ersetzt das bisherige „Windhundprinzip“. Es werden alle grün kategorisierten Gebäude bedarfsgerecht saniert und erhalten landeskirchliche Unterstützung.
- Durch eine übergeordnete Gesamtplanung können die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel/das Baubudget fair auf alle grünen Gebäude in der Landeskirche verteilt werden.
- Vorbereitende Planungen können beauftragt und durchgeführt werden, z.B. eine Energieberatung oder die Erstellung eines Nutzungskonzeptes für das Gebäude.
- Das Wissen über eine anstehende Bauaufgabe ermöglicht ein frühzeitiges Anfragen von „Ausweichquartieren“ oder die Ansprache von Engagierten, z.B. für den Bauausschuss.
- Gemeinden bzw. Gebäudeeigentümerinnen können frühzeitig beginnen, Budgets zu bilden, Fördermittel z.B. bei Bund und Land zu beantragen oder Spendenaktionen zu initiieren.
- Durch die Kenntnis des möglichen Baubeginns, können Einzelmaßnahmen an einem Gebäude zusammengefasst, gemeinsam geplant und effizient umgesetzt werden.
- Gemeinden haben auch Gewissheit wann nicht gebaut wird. Kapazitäten können anderweitig verplant und besser für die Gemeindearbeit genutzt werden.
- Durch die Kenntnis über landesweit ähnliche Maßnahmen können gute Konditionen durch Rahmenvertragspartner erwirkt werden, wie z.B. bei KNUT.
- Die Kenntnis über wiederkehrende Maßnahmen ermöglicht es, optimierte Prozesse und gezielte Unterstützung auf Seiten der Landeskirche zu erarbeiten, z.B. Förderprogramme.