Wie wird die Planung umgesetzt?

Um den Sanierungsgesamtplan (SGP) zu erstellen werden die grün/hellgrün kategorisierten Gebäude eines jeden Kirchenbezirks in sogenannten Bezirkslisten aufgeführt.
 
Dann folgt eine objektive Bewertung gemäß den in der Gebäudedatenbank vorhandenen Parametern „Energieträger der Heizung“, „Alter der Heizung“ und „Gebäudezustand nach Baubereisung“. In einem weiteren Schritt findet eine qualitative Bewertung durch die Bausachverständigen der Landeskirche statt: „Was ist notwendig“ (z.B. Barrierefreiheit), „wo gibt es Probleme“ (z.B. Feuchteschäden), „was ist denkbar“ (z.B. Umrüstung auf körpernahe Umfeldtemperierung > KNUT). Und ein erster, sehr grober Kostenrahmen wird für die anvisierten Maßnahme(n) hinterlegt (günstig – teuer – sehr teuer).
 
Alle Bezirkslisten werden im SGP zusammengeführt und mit dem Haushalt der Landeskirche abgeglichen. Danach werden die Planungen für einen Kirchenbezirk den Leitungsgremien der Bezirke vorgeschlagen (> Bezirksempfehlung) und in einem gemeinsamen Prozess beraten. Rückmeldungen und individuelle Planungen der Kirchenbezirke, Kooperationsräume und Gemeinden werden nach Abstimmung (und Rückkopplung mit dem landeskirchlichen Bauhaushalt) eingearbeitet. Erst dann ist der landeskirchliche Sanierungsgesamtplan final aufgestellt.
 
Um den Zeitraum bis 2040 in überschau- und absehbare Einheiten einzuteilen, wird der SGP  in Etappen erstellt und abgestimmt. Hierzu werden die Gebäude mit Handlungs- bzw. Sanierungsbedarf auf vier Konvois verteilt.
Der 1. Konvoi läuft seit 2024 und endet mit dem Jahr 2027. Es folgt der 2. Konvoi, 2028 bis Ende 2031, 3. Konvoi von 2032 bis Ende 2035, 4. Konvoi von 2036 bis Ende 2039.
 
Diese vier Etappen bis 2040 werden mit den Kirchenbezirken immer frühzeitig und einvernehmlich abgestimmt (jeweils ca. 1 Jahr vor Beginn des nächsten Konvoi) und erlauben eine solide Finanzplanung, eine Anpassung und Aktualisierung der Listen sowie auch eine Überprüfung der umzusetzenden Maßnahmen und Ausgaben. Wichtig zu wissen ist, dass die landeskirchlichen Baufördermittel immer nur innerhalb der abgestimmten Konvois durch die Gebäudeeigentümerinnen abgerufen werden können. Die Umsetzung der genehmigten Bauaufgabe kann im Anschluss an den eigentlichen Konvoi erfolgen (SGP und Konvoi dienen der Ressourcensteuerung > Finanzplanung).
 
Grundsätzlich ist es in Rücksprache mit Bezirksleitung und dem Oberkirchenrat auch immer möglich Gebäude zwischen den Konvois zu tauschen, z.B. im Falle von Vakanzen. Zudem hält die Finanzplanung immer auch einen „Puffer“ vor, hierdurch ist es möglich, jederzeit auf Unvorhergesehenes zu reagieren, z.B. bei einem Defekt der Heizung.
 
  
Beispiel eines Konvoi-Plans für einen Beispielbezirk
Schematische Darstellung des Sanierungsgesamtplans und der Bezirkslisten