Solarstrom fürs Pfarrhaus? - Mit Steckersolaranlagen

Photovoltaikanlagen auf Pfarrhäusern lassen sich aus rechtlichen Gründen nicht so einfach realisieren. Eine unkomplizierte Alternative kann eine Steckersolaranlage sein. Wir erklären, wie es funktioniert.
Auch in Ihrer Miet- oder Dienstwohnung können Sie eigenen Solarstrom gewinnen und aktiver Teil der Energiewende werden. Dazu brauchen Sie nur ein Stecker-Solargerät und im einfachsten Fall eine Steckdose.
Steckersolar- Was ist das und wie funktioniert es?
Stecker-Solargeräte bestehen meist aus einem oder zwei Standard-Solarmodulen, einem Wechselrichter und dem passenden Montagematerial. Der aus Sonnenlicht erzeugte Strom wird im Wechselrichter in Haushaltsstrom umgewandelt und direkt in einen in der Wohnung vorhandenen Stromkreis eingespeist.
Die Leistung, die der Wechselrichter bei einem Stecker-Solargerät einspeisen darf, ist auf 800 Watt begrenzt. Sie dürfen die Geräte selbst anbringen, anschließen und im Marktstammregister anmelden. Die Kleinsolaranlagen lassen sich einfach entfernen und bei einem Umzug woanders weiterbetreiben.
Als Aufstellort sind viele Orte geeignet. Wichtig ist, dass eine sichere Befestigung und eine schattenfreie Besonnung möglich sind. Denkbar sind Installationen auf Balkon oder Terrasse, im Garten, auf Garage oder Carport, an Fassaden oder auf einer Dachfläche.
Wie lässt sich eine Steckersolaranlage anschließen?
Die meisten Stecker-Solargeräte sind mit einem Schukostecker (haushaltsüblicher Gerätestecker) versehen und können einfach in eine vorhandene Außensteckdose eingesteckt werden. Sollte an Ihrem Pfarrhaus keine geeignete Steckdose vorhanden sein, kann ein Elektrofachbetrieb entweder eine Schukosteckdose oder eine Wieland-Einspeisesteckdose installieren. Mehrfachsteckdosen dürfen nicht benutzt werden. Bei älteren Pfarrhäusern kann die Überprüfung der Elektroinstallation durch den Elektrofachbetrieb sinnvoll sein.
Wer muss bei einer Steckersolaranlage zustimmen?
Bitten Sie vor der Anschaffung einer Steckersolaranlage Ihre Kirchengemeinde um Zustimmung. Mit der seit Oktober 2024 geltenden Privilegierung für Steckersolar-Geräte dürfen Vermietende oder die WEG-Versammlung die Anfrage nur ablehnen, wenn die Installation für sie unzumutbar wäre. Eine Ablehnung ohne Begründung oder nur aus optischen Gründen ist nicht mehr zulässig.
In besonderen Fällen können Vorschriften des Denkmalschutzes oder andere baurechtliche Vorgaben der Installation eines Stecker-Solargeräts entgegenstehen. Bitte fragen Sie im Zweifel beim kommunalen Bauamt nach oder lassen sich bei Ihrem Verwaltungs- und Serviceamt beraten.
Ihr Steckersolar-Gerät müssen Sie beim Marktstammregister der Bundesnetzagentur mit einem Online-Formular anmelden. Neben Angaben zu Ihnen als Betreiber oder Betreiberin benötigen Sie nur folgende 5 Angaben:
- Leistung der Module
- Leistung des Wechselrichters
- Standort
- Datum der Inbetriebnahme
- Stromzählernummer
Ohne Anmeldung im Marktstammdatenregister kann ein Bußgeld drohen. Die Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr notwendig.
Was ist beim Stromzähler zu beachten?
Mechanische Drehscheibenstromzähler könnten bei der Einspeisung von Strom durch Steckersolaranlagen rückwärtslaufen. Deshalb wird Ihr Zähler automatisch und für Sie kostenlos nach Anmeldung im Marktstammregister durch Ihren Messstellenbetreiber ausgetauscht. Sie müssen mit der Inbetriebnahme Ihrer Solaranlage nicht bis zum Zählertausch warten. Grundsätzlich müssen alle analogen Zähler deutschlandweit bis 2032 durch digitale Zähler ersetzt werden.
Beim Kauf einer Steckersolaranlage sollten Sie unbedingt darauf achten, dass der Wechselrichter auf eine Ausgangsleistung (AC-Leistung) von maximal 800 Watt (AC) begrenzt ist. Die Solarmodule dürfen mehr Leistung haben.
So finden Sie das passende Gerät und berechnen die Wirtschaftlichkeit
Die Verbraucherzentralen empfehlen beim Kauf darauf zu achten, dass Herstellerfirmen für das Steckersolar-Gerät den DGS-Sicherheitsstandard (DGS 0001:2023-01) einhalten. Voraussichtlich im Sommer 2025 wird eine Produktnorm für Steckersolar-Geräte vorliegen. Bis dahin bietet der Sicherheitsstandard eine gute Orientierung für technisch sichere Geräte.
Die Wirtschaftlichkeit eines Steckersolar-Gerätes ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu gehören die Anschaffungskosten, die Ausrichtung und Neigung des Moduls, der erreichte Eigenverbrauchs-Anteil und der aktuelle Strompreis Ihres Stromversorgers. Für einen Standort mit durchschnittlicher Sonnenscheindauer in Deutschland können Sie die Wirtschaftlichkeit eines Steckersolar-Gerätes mit dem Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin abschätzen.
Gut für Umwelt und Geldbeutel
Mit einem Steckersolar-Gerät reduzieren Sie aber nicht nur Ihre Stromrechnung, sondern tun auch der Umwelt etwas Gutes: Etwa 2,5 Tonnen CO2-Ausstoß spart das Mini-Solarsystem in 20 Jahren.
Die normale elektrische Haushaltsgrundlast wie Kühlschrank, Router und Geräte im Stand-by-Betrieb versorgt eine Steckersolaranlage unauffällig nebenbei. Gerade Menschen, die häufiger tagsüber zu Hause arbeiten, können gezielt Geräte wie Waschmaschinen und Geschirrspüler anschalten, wenn eigener Strom produziert wird. So können mit einer geringen Investition jahrelang recht hohe Erträge erzielt werden.
Steckersolar und Pfarrhaus- das passt zusammen!