Die Zukunft unserer Gebäude

Rapsfelder und blauer Himmel, im Hintergrund das Dorf Wilamowice
Die kirchlichen Gebäude beschäftigen uns weiterhin auch nach der Priorisierung (Gebäudeampel) auf allen Ebenen der Landeskirche. Hier finden Sie den Text der Info-Mail vom 29.06.2026 zum Nachlesen. 

Ein Prozess, der in Bewegung bleibt 

Der Gebäudestrukturprozess ist ein Weg, auf dem wir als Kirche gemeinsam unterwegs sind – Schritt für Schritt, immer wieder neu prüfend, immer wieder nachjustierend.
 
Denn die Rahmenbedingungen verändern sich stetig und nicht immer können wir diese beeinflussen: Die Entwicklung der Kirchensteuer, wirtschaftliche Krisen, Gemeindestrukturen, Nutzungsmöglichkeiten, gesellschaftliche Erwartungen. Darauf muss die Kirche reagieren können. Deshalb braucht es einen Prozess, der offen bleibt – und Menschen, die bereit sind, ihn in aller Offenheit mitzugestalten.
 

Ende der Priorisierungsphase – und nun? 

Für viele Kirchengemeinden war die Einstufung eines Gebäudes als „gelb“ oder „rot“ ein Einschnitt. Erinnerungen, Engagement und Identität hängen an unseren kirchlichen Orten. Nach wie vor gilt jedoch: Die Einstufung ist noch keine Entscheidung darüber, was mit dem Gebäude letztendlich geschieht.
 
Nach Abschluss des Priorisierungsprozesses zeigt sich allerdings ein deutliches Bild:
Rund 47 % der Gebäude, also fast die Hälfte unserer Immobilien, sind nun als „grün“ eingestuft – deutlich mehr als die ursprünglich geplanten 30 %. Denn hinzu kommen 170 Kirchen, die zum größten Teil finanziell vom Land oder von der Stiftung Schönau getragen werden und aufgrund des Pfarrstellenplans werden 70 Pfarrhäuser mehr als ursprünglich geplant erhalten werden.
 
Das ist einerseits ein positives Signal: Viele Gebäude sind für die kirchliche Arbeit langfristig gesichert. Gleichzeitig hat diese Entwicklung aber auch eine schmerzhafte Konsequenz: Der finanzielle Spielraum für gelbe Gebäude ist dadurch ausgeschöpft.


Was „gelb“ und „rot“ wirklich bedeuten

Die Einstufung eines Gebäudes als „gelb“ oder „rot“ sagt zunächst vor allem: Die Landeskirche kann diese Gebäude nicht mehr in gewohntem Umfang finanziell tragen. In der Regel gibt es keine oder nur noch eine sehr eingeschränkte landeskirchliche Förderung für Bau und Sanierung.
 
Die Einstufung eines Gebäudes als „gelb“ oder „rot“ sagt nicht, dass ein Gebäude keine Bedeutung mehr hat und kurzfristig aufgegeben werden muss. Vielmehr stellt sie eine Frage an jede Gemeinde: Kann dieser Ort unter veränderten Bedingungen eine Zukunft haben und wenn ja, wie gelingt das?

 
Zwischen Abschied und Aufbruch 

Manche Entscheidungen werden nicht leichtfallen. Der Prozess bedeutet auch, Gewohntes loszulassen oder neu zu ordnen. Gleichzeitig eröffnet sich Raum für Neues:
für andere Formen von Nutzung
für Kooperationen, die zuvor nicht denkbar waren
für eine andere Präsenz im Gemeinwesen
Kirchliche Orte können sich verändern – und weiterhin Orte des Glaubens und der Begegnung bleiben.


 
Flexibilität wird zur gemeinsamen Aufgabe 

Dieser Weg gelingt nur, wenn Gemeinden solidarisch handeln und nicht nur auf sich selbst, sondern auch auf die Nachbargemeinden schauen. Deshalb legt der Prozess großen Wert auf Zusammenarbeit und das gemeinsame Nutzen von Gebäuden:
im Kooperationsraum
mit Kommunen, Vereinen, Diakonie und anderen kirchlichen Partnern
mit Menschen vor Ort, die neue Ideen einbringen.
Das verlangt von allen Beteiligten ein hohes Maß an Flexibilität, Offenheit und auch Mut.
Vieles wird erst möglich, wenn wir bereit sind, Gewohntes zu überdenken.


 
Verantwortung gilt für alle Gebäude – auch für die grünen 

So notwendig die Klärung bei gelben und roten Gebäuden ist: Grüne Gebäude stehen nicht außerhalb dieses Prozesses. Sie haben eine gesicherte Perspektive – aber sie ist keine Selbstverständlichkeit. Auch hier gilt:
Die Nutzung muss am tatsächlichen Bedarf ausgerichtet sein.
Die Gebäude sollen wirtschaftlich und effizient betrieben werden. Sie können auch wirtschaftliche Erträge erzielen.
Kooperationen und gemeinsame Nutzung machen Gebäude zukunftsfähig.
Denn nur wenn es gelingt, die grünen Gebäude verantwortungsvoll und ressourcenschonend weiterzuentwickeln, entstehen finanzielle Spielräume für kirchliche Arbeit.
Daher ist es notwendig, die Zukunft jedes Gebäudes aktiv anhand folgender Fragen zu prüfen:
Wie weiter nutzen?
Wie anders nutzen?
Wie mit anderen teilen?
oder wann perspektivisch aufgeben?


 
Unterstützung durch die Landeskirche 

Die Landeskirche wird Kirchengemeinden und Kooperationsräume auf diesem Weg begleiten. Gerne beraten wir bei Fragen zu:
 
Erstberatung in Ihrem VSA, EKV oder DLZ 
 
Nutzungsmöglichkeiten 
Entwicklung/Verkauf/Vermarktung 
Kooperationen 
Weitere Finanzierungsfragen

Der Strukturprozess der Landeskirche ist nicht abgeschlossen, sondern geht stetig weiter. Aber genau darin liegt seine Stärke: dass er Raum lässt für Entwicklung, für Lernen und für neue Perspektiven.