Baubeihilfe + Baudarlehen
Die Landeskirche fördert Bau- und Klimaschutzmaßnahmen auf der Basis der Bauförder-Rechtsverordnung mit in der Regel 55% Baubeihilfe oder Darlehen.
Kirchengemeinden mit Bauanliegen wenden sich bitte immer zunächst an das jeweilige Verwaltungs- und Serviceamt. Dieses berät Sie über die Möglichkeiten im Haushalt Ihrer Gemeinde und stellt für Sie die notwendigen Anträge.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen in der Abteilung Gemeindefinanzen und im Bereich Baufinanzierung zur Verfügung.
