Außenanlagen pflegen
Bäume prüfen, öffentliche Wege freischneiden, Brutzeiten beachten

Große Bäume prägen, genau wie Kirchen, unsere städtischen und ländlichen Lebensräume. Sie spenden Schatten, gestalten Plätze und bieten Habitate für Pflanzen und Tiere. Doch bei aller Freude über die Schönheit der Schöpfung: Außenanlagen müssen regelmäßig gepflegt und instandgehalten werden. Was ist dabei zu beachten?
Viele Bäume auf kirchlichen Grundstücken befinden sich in öffentlich zugänglichen Bereichen, etwa auf dem Kirchplatz, dem KiTa-Gelände oder im Gemeindegarten. Astbrüche oder umstürzende Bäume können hier schwerwiegende Folgen haben.
Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben zur Art und Umfang einer Baumkontrolle, doch tragen Kirchengemeinden die Verantwortung für die Verkehrssicherheit und handeln fahrlässig, wenn sie regelmäßige Kontrollen unterlassen. Lassen Sie Ihre Bäume daher möglichst jährlich von Fachleuten begutachten, abwechselnd im belaubten und unbelaubten Zustand.
Vorsicht ist geboten, wenn Pilzbefall oder Faulstellen sichtbar werden, Risse im umgebenden Erdreich oder im unteren Stammbereich entstehen, der umgebende Boden mit dem Wurzelteller angehoben ist oder plötzliche Veränderungen am Baum sichtbar werden. Auch nach Stürmen, Anfahrschäden oder Bauarbeiten in unmittelbarer Nähe ist eine zusätzliche Kontrolle ratsam.
Besondere Aufmerksamkeit gilt dort, wo kirchliche Grünflächen an öffentliche Wege und Straßen grenzen. Geh- und Radwege sowie Straßen dürfen nicht durch überhängende Äste und breitwachsende Pflanzen eingeengt werden. Fußgänger und Radfahrer werden durch solche Hindernisse leicht in den Fahrverkehr gedrängt.
Für die Verkehrssicherheit gelten folgende Regeln:
· Auf Geh- und Radwegen muss eine Durchgangshöhe von 2,50 m freigehalten werden.
· Die freie Mindesthöhe auf Fahrbahnen beträgt 4,50 m.
· An Kreuzungen und Einmündungen dürfen Hecken nicht höher als 0,80m sein, um die Sicht auf den Straßenverkehr nicht zu behindern.
· Straßenbeleuchtungen und Verkehrsschilder dürfen nicht verdeckt werden.
Achten Sie bei Schneide- und Pflegearbeiten auf die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden und Helfenden. Stellen Sie persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung und organisieren Sie die Sicherheitsunterweisung. Wertvolle Hinweise zum Arbeitsschutz finden Sie in den Broschüren der VBG- Unfallversicherung.
Bitte planen Sie Baumpflegearbeiten, Hecken- und Gehölzschnitte rechtzeitig. Hecken und Gehölze sind wertvolle Lebensräume für brütende Vögel und bieten Säugetieren und Amphibien Unterschlupf. Die Schonfrist laut Bundesnaturschutzgesetz gilt vom 1. März bis 30. September.