Bestattung

 
Pfarrerin bei Bestattung

Quelle: © Peter Bongard / fundus-medien.de

Die kirchliche Bestattung ist die Kasualie, die den stärksten öffentlichen Charakter besitzt. Bei der Bestattung geht es darum, „präsent zu sein angesichts der schmerzlichen Erfahrung, dass da jemand nicht mehr anwesend ist; zu handeln in einer Situation, in der für Menschen nichts mehr zu „machen“ ist, Worte zu finden in einem Moment, in dem es Menschen die Sprache verschlägt.“ (Fechtner, S. 55).
 

Kirchliche Bestattungen werden herausgefordert durch die Pluralisierung, Indiviualisierung und Privatisierung der Bestattungskultur.
 
„Auf der Suche nach Sinnstiftung lassen sich Menschen nicht mehr einfach sagen oder gar vorschreiben, wie, wo und von wem sie bestattet werden.“ (Friedrichs, Bestattung, S. 15)
 
Bestatterinnen und Bestatter verstehen sich als Trauerbegleiter und nicht mehr wie einst (nur) als zuständig für die Toten. Sie bieten Möglichkeiten für individuelle Bedürfnisse des Abschiednehmens  durch die Beteiligung der Angehörigen an der Trauerfeier (Musikauswahl, Symbole, Abschiedsrede).
 

Die pastorale Aufgabe des Bestattens ist ein „Mitgehen“ (Daiber, S. 10-18): Die Wege der Trauer mit den Hinterbliebenen gehen, die für sie hilfreich sind, Trauer und Schmerz aushalten und Schritt für Schritt neue Perspektiven gewinnen.* Deshalb umfasst kirchliche Trauerbegleitung mehr als die Trauerfeier und Beisetzung. Sie trägt Sorge dafür, dass Sterbende und ihre Angehörigen seelsorgliche Begleitung in Anspruch nehmen können. Sie bietet Abschieds- und Aussegnungsandachten nach Eintritt des Todes an. Sie begleitet die Hinterbliebenen in ihrer Trauer (Trauergruppen). Sie lädt zu Gedenkgottesdiensten am Totensonntag (mancherorts auch an Weihnachten und Ostern) ein.
 
Auf dem Weg des Abschiednehmens gewinnen weitere Meilensteine an Bedeutung: Der Besuch nach sechs Wochen etwa, oder die Karte zum Jahrestag des Todes (evtl. mit beigelegter Traueransprache). Zukünftig werden verstärkt neue Formen der Trauer und des Totengedenkens in digitalen Räumen seelsorglich wahrzunehmen und zu gestalten sein.
 

Das Bestattungsgespräch reiht sich in eine Vielzahl von Gesprächen ein, die rund um den Tod eines Menschen zu führen sind. In der Regel sollte dieses Gespräch im Trauerhaus stattfinden. „Bücher im Regal, Zeitungen auf dem Tisch, Bilder und Sprüche an der Wand sagen oft mehr aus, als was in Frage und Antwort zu erfahren ist. Sie können auch als Frageimpulse dienen.“ (Winkler, S. 205). Das Aufstellen eines Fotos des/der Verstorbenen und das gemeinsame Hören der Musik für den Trauergottesdienst helfen, das Gespräch zu vertiefen.
 
Bestattungsgespräche haben meist drei Phasen: Zu Beginn die Sterbeerzählung  der Trauernden, in der Mitte das Erzählen der Lebensgeschichte der Verstorbenen und am Schluss das Besprechen des Bestattungsgottesdienstes. Dabei führen die Pfarrerinnen und Pfarrer die Regie des Gesprächs. In der dritten Phase orientieren sie sich am agendarischen Ablauf der Bestattung. Dieser wird meist als liturgisch verbindlich vorausgesetzt. Das schafft einerseits Sicherheit und Orientierung, kann aber auch den gemeinsamen Austausch über persönliche Wünsche zum Ablauf und eine Beteiligung von Angehörigen und Freunden be- bzw. verhindern.
 

Bestattung  bedeutet Abschied zu nehmen von einer konkreten Person mit ihrer je individuellen Lebensgeschichte. Deshalb nimmt der Bestattungsgottesdienst die Lebenswelt der Verstorbenen und Hinterbliebenen in den Blick und deutet diese im Horizont der biblisch-christlichen Tradition. Ziel des Bestattungsgottesdienstes ist es, „auf die Menschen einzugehen und unser Evangelium zum Strahlen zu bringen“ (Dorothea Greiner).  Der Bestattungsgottesdienst kann in einer säkularen Zeit diesen Trost des Evangeliums nicht voraussetzen, sondern muss ihn zugänglich machen. Pfarrerinnen und Pfarrer wie auch Prädikantinnen und Prädikanten handeln dabei als „Hebammen des Glaubens, … schaffen Räume, in denen sich Religion als Grundvertrauen in das Leben und Hoffnung über den Tod entfalten kann.“ (Friedrichs, Bestatten, S. 41). Im besten Fall gelingt es im Gottesdienst, Bilder hervorzurufen, die ein „Hindurchschauen“ zum Himmel möglich machen (M. Luther, Sermon von der Bereitung zum Sterben).
 

Musik kann die Trauernden durch den Prozess des Abschiednehmens begleiten. Sie ist nicht belanglos und sollte nicht an den Trauernden vorbei erklingen. Lieder sorgen für eine aktive Beteiligung der Gemeinde im Gottesdienst. Jedoch ist das Repertoire bekannter Kirchenliede schmal geworden. Das spricht für eine am Musikgeschmack und an der Lebenswelt der Beteiligten orientierten Musik. Es ist so gut wie immer möglich, die Texte der gewählten Musik auf die biblische Hoffnungsbotschaft zu beziehen. Deshalb kann die Verständigung über die Liedauswahl ein spannender Entdeckungsprozess für die Gestaltung des Gottesdienstes sein. Hier kann man an die Lebenswelt der Hinterbliebenen anknüpfen und diese dadurch gegenüber der Trostbotschaft des Evangeliums öffnen.
 

Die Frage nach der Bestattung von Nichtkirchenmitgliedern ist nach wie vor umstritten. Die Lebensordnung der Ekiba setzt die Mitgliedschaft des/der Verstorbenen für eine Bestattung „grundsätzlich“ voraus, lässt aber in „Ausnahmefällen“ seelsorgliche Entscheidungen dafür zu.
 
Die Logik der Ablehnung ist nachvollziehbar: Wer austritt hat keinen Anspruch mehr auf kirchliche Leistungen. Wer dagegen die Seelsorge in den Vordergrund rückt und Ausnahmen zulässt, muss abwägen und einfühlsam prüfen. Denn über den Wunsch evangelischer Angehöriger hinaus muss der Kirchenaustritt differenziert betrachtet werden. Welche (nachvollziehbare) Enttäuschung etwa führte dazu?
 
Ungeklärt bleibt nach wie vor die Frage: Welche Bedeutung hat die Taufe als unverlierbares Zeichen der Zugehörigkeit zu Jesus Christus? Ist sie nach einem Kirchenaustritt ohne Bedeutung?
 
Weist die Orientierung bei der Bestattung eines/einer aus der Kirche Ausgetretenen an der altkirchlichen Tradition einen Weg? Sie sah das kirchliche Bestatten als ein „Werk der Barmherzigkeit“. Unter diesem Aspekt könnte eine Gewährung erfolgen, wenn die Trauernden es wünschen und es dem Willen des/der Verstorbenen nicht widerspricht.
 

Die Agende IV „Bestattung“ (einzelne Liturgien) sowohl als pdf als auch als (bearbeitbare) Word-Datei ist eingestellt unter https://godi.ekiba.org/GuG/index.php
 
Fechtner, K., Kirche von Fall zu Fall, Gütersloh 20112
Friedrichs, L. (Hg.), Bestattung, Anregungen für eine innovative Praxis, Göttingen 2013
Friedrichs, L., Bestatten, Göttingen 2020
Daiber, K-F., Mitgehen, in: E. Domay (Hg.), Beerdigung, Gottesdienstpraxis B, Gütersloh 1996,
Winkler, E., Tore zum Leben. Taufe – Konfirmation – Trauung – Bestattung, Neukirchen-Vluyn 1995
 
*Burgdöfer, L., Mein Beileid! Dasein und Anteilnehmen, Ein Werkbuch für die Begleitung Trauernder, Gütersloh 2022