Das Kurzgespräch in zwei Teilen 2026 (Modulweg)
Termin
Do. 10.12.2026, 10:00 Uhr bis Fr. 11.12.2026, 16:00 Uhr
Wird für den Modulweg in Baden angerechnet
„Kann ich Sie mal kurz sprechen?”
Grundkurs Kurzgespräch in zwei zusammenhängenden Teilen
Beschreibung
Inhalt
Das Kurzgespräch befähigt dazu, Gesprächsanliegen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zwischen Tür und Angel anzunehmen und sie lösungsorientiert zu begleiten.
Dabei werden vor allem die Möglichkeiten und Ressourcen in den Blick genommen und ein Zugang über die Sprache gefunden.
Teilnehmende: 12 Personen
Sobald Sie sich für Teil 1 anmelden, gilt Ihre Anmeldung auch für Teil 2.
Wir weisen darauf hin, dass beim Modul: Kurzgespräch beide Teile besucht werden müssen.
Termin Teil 1: Do. 10.12.2026, 10:00 Uhr bis Fr. 11.12.2026, 16:00 Uhr
und
Termin Teil 2: Do. 18.02.2027, 10:00 Uhr bis Fr. 19.02.2027, 16:00 Uhr
Tagungsort: Haus der Kirche, Ev. Akademie Baden, Dobler Straße 51,
76332 Bad Herrenalb; https://www.hdk.ev-akademie-baden.de
76332 Bad Herrenalb; https://www.hdk.ev-akademie-baden.de
Zielgruppe
Evangelische (Religions-)Lehrkräfte aller Schularten und Schulstufen
Leitung
Mareike Klaus, Studienleitung Schulseelsorge RPI
Referent:
Karl Menger, Trainer für das Kurzgespräch der AgK, Pfarrer und Supervisor (DGfP)
Anmeldung
Über das Buchungsportal der Evangelischen Landeskirche in Baden: https://ekiba.bildungskirche.com/rpi/schulseelsorge
Rückfragen per Mail an: schulseelsorge@ekiba.de
Anmeldeschluss
30.10.2026
Voraussetzungen zur Teilnahme am Modulweg
Für badische Teilnehmende gilt:
Für die Anmeldung zum Modulweg ist ein individuelles Vorgespräch notwendig, um zu klären, ob eine Beauftragung als Schulseelsorger*in grundsätzlich möglich ist und welche Module für eine Anerkennung absolviert werden müssen.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Frau Klaus (mareike.klaus@ekiba.de) und vereinbaren einen telefonischen Gesprächstermin.
Für die Anmeldung zum Modulweg ist ein individuelles Vorgespräch notwendig, um zu klären, ob eine Beauftragung als Schulseelsorger*in grundsätzlich möglich ist und welche Module für eine Anerkennung absolviert werden müssen.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Frau Klaus (mareike.klaus@ekiba.de) und vereinbaren einen telefonischen Gesprächstermin.
Für die anschließende Anmeldung reichen Sie bitte folgende Dokumente per Mail an schulseelsorge@ekiba.de ein.
Zustimmung der Schulleitung zur Schulseelsorgeausbildung mit Vermerk, dass die Schulleitung sowohl der Ausbildung als auch der späteren Beauftragung als Schulseelsorger*in zustimmen.
Zustimmung des zuständigen Schuldekanats zur Ausbildung und zur späteren Beauftragung.
Wichtig: Die Möglichkeit einer Anrechnungsstunde kann nach abgeschlossener Ausbildung und Beauftragung nur an staatlichen Schulen gewährt werden. Pro Schule kann nur ein/e Schulseelsorgende/r beauftragt werden. Bei privaten Schulen kann die Schulseelsorge nur mit einer schulinternen Stunde angerechnet werden. Bitte vorher schulintern klären.
Für württembergische Teilnehmende gilt:
Die Fortbildungen im Modulweg richten sich an Interessierte im Bereich Schulseelsorge und Krisenteam. Zur Beauftragung als Schulseelsorger*in ist in Württemberg der Modulweg nicht vorgesehen. Eine Beauftragung ist entweder über den badischen Jahreskurs oder den dreijährigen Qualifikationskurs in Württemberg möglich.
Die Fortbildungen im Modulweg richten sich an Interessierte im Bereich Schulseelsorge und Krisenteam. Zur Beauftragung als Schulseelsorger*in ist in Württemberg der Modulweg nicht vorgesehen. Eine Beauftragung ist entweder über den badischen Jahreskurs oder den dreijährigen Qualifikationskurs in Württemberg möglich.
Ansprechpartner
- Frau Pfarrerin Mareike KlausStudienleitung SchulseelsorgeRPI
- Frau Martina TrieblerVerwaltungsangestellte - Vocatio-Anträge, Schulseelsorge, Personalangelegenheiten ReligionsunterrichtReferat 4
Veranstaltungsort
Haus der Kirche, Bad Herrenalb
Veranstalter
Religionspädagogisches Institut der ev. Landeskirche in Baden (RPI)
