Anmeldeverfahren und Kostenregelung
ANMELDUNG
Hauptamtliche landeskirchliche Mitarbeiter*innen reichen nach Absprache mit dem Dekanat/Schuldekanat bzw. dem/der Dienstvorgesetzten ihren Antrag auf dem Dienstweg über www.ekiba.bildungskirche.com/zfs ein. Hierbei bitten wir um Abgleich der Daten und falls nötig um entsprechende Aktualisierung. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass die Dienstvorgesetzten richtig hinterlegt sind. Wir empfehlen, auch den Ältestenkreis/Kirchengemeinderat/Kolleg*innen bzw. entsprechende Gremien in die Planung der Fortbildungsmaßnahme einzubeziehen.
Hauptamtliche landeskirchliche Mitarbeiter*innen reichen nach Absprache mit dem Dekanat/Schuldekanat bzw. dem/der Dienstvorgesetzten ihren Antrag auf dem Dienstweg über www.ekiba.bildungskirche.com/zfs ein. Hierbei bitten wir um Abgleich der Daten und falls nötig um entsprechende Aktualisierung. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass die Dienstvorgesetzten richtig hinterlegt sind. Wir empfehlen, auch den Ältestenkreis/Kirchengemeinderat/Kolleg*innen bzw. entsprechende Gremien in die Planung der Fortbildungsmaßnahme einzubeziehen.
Ehrenamtliche Mitarbeitende der EKiBa vereinbaren ihre Fortbildungswünsche mit
der Leitung ihres Arbeitsbereiches und melden sich bitte per E-Mail direkt beim Veranstalter an.
Andere Teilnehmende und Pfarrer*innen i. R. melden sich bitte ebenfalls per E-Mail direkt beim Veranstalter an.
MIT IHRER ANMELDUNG ZU UNSEREN FORTBILDUNGEN STIMMEN SIE ZU,
DASS WIR IHREN NAMEN UND ADRESSDATEN AN ALLE TEILNEHMER*INNEN
UND DAS TAGUNGSHAUS WEITERGEBEN. SOLLTEN SIE DAS NICHT WÜNSCHEN BITTEN WIR UM ENTSPRECHENDE INFO BEI ANMELDUNG!
Bildungsbeitrag HA + EA EKiBa
Der Bildungsbeitrag für Fortbildungsmaßnahmen gilt für haupt- u. ehrenamtliche
Mitarbeitende der Evang. Landeskirche in Baden (EKiBa) und beträgt z. Zt. 15,00 € pro Tag (für einige Fortbildungen mit erhöhtem Aufwand gilt ein höherer, in jedem
Fall der ausgewiesene Bildungsbeitrag). Für Fortbildungen in den ersten Amtsjahren (FEA und Pflichtpfarrkolleg) entfällt der Eigenbeitrag nach Absprache mit der Abt. Personalförderung. Mitarbeitende in Evangelischen Tageseinrichtungen für Kinder zahlen einen mit dem Träger vereinbarten Eigenbeitrag. Ihre Anmeldung gilt als verbindlich, sobald Ihnen die Teilnahmebestätigung zugegangen ist.
Bildungsbeitrag Externe
Andere Teilnehmende sowie Pfarrer*innen i. R. bezahlen den in den Ausschreibungen ausgewiesenen Bildungsbeitrag für Externe. Dieser enthält die Kosten für Studienleitung, Referent*innen und Materialien, sofern nichts anderes angegeben ist. Kosten für Übernachtung und Verpflegung sind i. d. R. von den Teilnehmenden selbst im Tagungshaus, unter Angabe der Fortbildung, zu buchen und vor Ort im Tagungshaus zu entrichten. Mit der jeweiligen Dienststelle/Anstellungsträger*in sollten vorab die Regelungen für eine evtl. Kostenübernahme bei Teilnahme an Aus-, Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich einer anderen Landeskirche geklärt werden.
Für alle Bildungsbeiträge gilt:
Nicht in Anspruch genommene Einzelleistungen (z. B. Übernachtung, Verpflegung)
führen nicht zu einer Reduktion des Kostenbeitrages, es sei denn, es sind gesonderte Preise/Regelungen für Teilnahme mit/ohne Übernachtung ausgewiesen.
Nicht in Anspruch genommene Einzelleistungen (z. B. Übernachtung, Verpflegung)
führen nicht zu einer Reduktion des Kostenbeitrages, es sei denn, es sind gesonderte Preise/Regelungen für Teilnahme mit/ohne Übernachtung ausgewiesen.
Fahrtkostenerstattung
Gemäß den Regelungen der EKiBa
Durchführungsvorbehalt
Das ZfS bittet um Verständnis, dass für einzelne Angebote eine auch kurzfristige Absage vorbehalten bleibt, falls nicht genügend Anmeldungen eingehen. Angemeldete Personen werden in diesem Fall umgehend informiert und bekommen evtl. bereits gezahlte Bildungsbeiträge zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche an das ZfS sind ausgeschlossen.
Desweiteren behält sich das ZfS vor, eine geplante Präsenzveranstaltung in ein
Onlineformat umzuwandeln. Diese Umwandlung berechtigt nicht zum kostenfreien
Rücktritt von der Veranstaltung.
Stornierung durch Teilnehmende
Absagen durch die Teilnehmer*innen müssen grundsätzlich schriftlich per E-Mail
erfolgen. Für die Berechnung des Rücktrittszeitpunktes und der folgenden Fristen
gilt grundsätzlich der Eingang der Mitteilung im ZfS. Bei Eingang am Wochenende
gilt der darauffolgende Werktag.
Bei einer Absage durch die/den Teilnehmer*in nach Anmeldeschluss fallen Storno-
gebühren an, gemäß den Regelungen des jeweiligen Tagungshauses. Diese können u. U. höher sein, als die jeweilige Teilnahmegebühr! Im Krankheitsfall entfallen diese Gebühren bei Vorlage einer ärztlichen Krankmeldung.
Arbeitsrechtsregelung und Richtlinien zur Personalförderung
Diese sind im GVBl 2004, S. 67–70 und GVBl 2006, S. 191–194 veröffentlicht.
Ebenso im Internet unter www.ekiba.de .
