ARK beschließt Zulage für Praxisanleitende in der Heilerziehungspflege

Praxisanleitende von Auszubildenden der Heilerziehungspflege erhalten zukünftig eine Zulage i. H. v. monatlich 70 Euro. Diese Arbeitsrechtsregelung tritt zum 01.06.2026 in Kraft und gilt unter dem Geltungsbereich AR-M.
