Zentrales Element der Visitation sind die Zielvereinbarungen zwischen Ältestenkreis und Visitationskommission. Ziele zu formulieren gehört zu den anspruchsvollsten Aufgaben innerhalb des Visitationsgeschehens. Anspruchsvoll ist zum einen die sprachliche Formulierung selbst: Ziele müssen „smart“ formuliert sein (siehe Anhang 1), damit die Gemeinde nach der Visitation gut mit ihnen weiterarbeiten kann, d.h. damit sie die Umsetzung der Ziele möglichst konkret angehen und später auch überprüfen kann. Anspruchsvoll ist zum anderen die Verbindung der Zielvereinbarungen mit dem Visitationsgeschehen insgesamt und mit der dabei wahrgenommenen Situation der Gemeinde. Idealerweise werden in den formulierten Zielen wesentliche Aspekte des gesamten Visitationsgeschehens gebündelt.
Ziele und Gemeindesituation aufeinander beziehen
Gute und hilfreiche Zielvereinbarungen, die die Gemeinde wirklich weiterbringen und in ihrer Entwicklung fördern, sollen sich aus dem Verlauf der Visitation organisch ergeben. Damit dies gelingen kann, ist es hilfreich, die abschließenden Zielvereinbarungen von Anfang an mit im Blick zu haben (siehe dazu den Text zu § 9 – Diskussionspapier).
Der einfachste Weg, um zu Zielformulierungen zu kommen, ist die Vorarbeit durch eines der moderierten Formate. Oft sind hier Schwerpunkte künftiger Arbeit genannt und es steht noch die Konkretisierung aus. Manchmal ist der Prozess schon so weit gediehen, dass sogar Maßnahmen vereinbart wurden. Hieran kann sich dann die Visitationskommission anschließen. Sie kann zugleich darauf achten, ob der Außenblick Ergänzungen nötig macht bzw. dass geprüft wird, ob auch etwas gelassen werden soll.
Gaben und Schätze der Gemeinde für die Zielvereinbarungen nutzen
Nach § 1 VisO soll die Visitation „die Besuchten ermutigen, die ihnen von Gott verliehenen Gaben zum Aufbau der Gemeinde einzusetzen“. Um dies zu erreichen ist es hilfreich, wenn die Visitationskommission im Verlauf der Visitation besonders darauf achtet, wie die in der Gemeinde vorhandenen Gaben und Schätze mit den Herausforderungen zusammenkommen, vor denen die Gemeinde steht. Beide müssen aufeinander bezogen sein, wenn sich die Gemeinde in einem guten Sinn entwickeln soll.
Insbesondere im Gespräch bei der Zusammenkunft mit dem Gemeindebeirat (§ 8 VisO), mit dem Leitungsgremium im Zusammenhang mit der Besprechung der vorlaufenden Berichterstattung (§ 9.2 VisO) und im Gespräch mit den beruflich Tätigen (§ 11 VisO) kann gemeinsam entdeckt werden, welche Gaben in der Gemeinde vorhanden sind. Manche Gemeinden haben gute Erfahrungen damit gemacht, sich im Vorfeld der Visitation in einem eigenen Seminar mit dem Thema „Gaben“ zu beschäftigen (Infos: amd@ekiba.de ) oder auch Möglichkeiten für das Ehrenamt nach dem „Keywork-Prinzip auszuloten (Infos: seniorenbildung@ekiba.de). Möglicherweise ergibt sich aus den wahrgenommenen Gaben bereits ein besonderes Profil der Gemeinde. In einem weiteren Schritt kann dann gefragt werden, inwiefern die vorhandenen Gaben der Gemeinde helfen, die Herausforderungen zu meistern, vor denen sie steht. Die Zielvereinbarungen können dann so formuliert werden, dass die in der Gemeinde vorhandenen Stärken gestärkt und weiterentwickelt werden können, um den erkannten Herausforderungen zu begegnen.
Beispiel: In den Gesprächen im Verlauf der Visitationswoche wurde deutlich, dass in der Gemeinde viele Menschen sind, die auf seelsorglichem Gebiet begabt sind und sich dort gerne noch mehr engagieren möchten.
Bei dem Gespräch über Herausforderungen, vor denen die Gemeinde steht, kamen immer wieder zwei neue Alten- und Pflegeheime in den Blick, die auf dem Gemeindegebiet gerade entstanden sind.
Im Gespräch über die Zielvereinbarungen kann darüber gesprochen werden, ob Gaben und Herausforderungen an diesem Punkt dadurch zusammenkommen könnten, dass die Gemeinde einen Besuchsdienst in diesen beiden Heimen ins Leben ruft und für die Schulung landeskirchliche Beauftragte anfragt, ggf. zusammen mit der Nachbargemeinde, in der Ähnliches wahrgenommen wurde.
Die (kirchenbezirkliche) Außensicht der Visitationskommission als Chance bei den Zielvereinbarungen nutzen
Für die besuchte Gemeinde ist es etwas Besonderes, dass sie bei der Visitation Besuch von außen bekommt. Die Mitglieder der Visitationskommission kommen aus demselben Kirchenbezirk und sind selbst beruflich oder ehrenamtlich in der Kirche tätig. Zugleich sind sie nicht Glieder dieser Gemeinde und schauen damit von außen auf ihr Leben. Dieser Blick von außen ist eine große Chance, die bei der Formulierung der Ziele auf mehrfache Weise genutzt werden kann. Zum einen kann die Kommission den Ältesten ihre Außenwahrnehmung zur Verfügung stellen und damit helfen, mögliche Einseitigkeiten und Verengungen in der eigenen Gemeindearbeit wahrzunehmen und aufzubrechen. Zum anderen kann sie auf Schätze der Gemeinde aufmerksam machen, die diese vielleicht (noch) gar nicht sieht. Schließlich kennt die Kommission die besonderen Herausforderungen des Kirchenbezirks und die Situation in der Region der besuchten Gemeinde. Sie kann daher Zielvereinbarungen anregen, die über die Situation der Einzelgemeinde hinaus die Herausforderungen der Region und des Bezirks insgesamt im Blick haben. So kann sie dazu anleiten, den Blick über die eigene Gemeinde hinaus zu lenken und zu abgestimmtem und arbeitsteiligem Arbeiten in der Region überzugehen.
Ziele vereinbaren zwischen Tun und Lassen
Häufig lässt sich beobachten, dass die bei der Visitation vereinbarten Ziele darin bestehen, in der Gemeinde etwas zusätzlich ins Leben zu rufen, also z.B. ein zusätzliches Angebot zu schaffen. Eher selten wird dagegen vereinbart, dass Gemeinden etwas Bestehendes aufgeben.
Wenn aber Zielvereinbarungen den Gemeinden – bei geringer werdenden Ressourcen – helfen sollen sich zu konzentrieren und Schwerpunkte zu setzen, dann sollte zu der Frage „Was beginnen wir neu?“ notwendig die Frage treten „Was lassen wir zukünftig sein?“. Als dritte Frage schließlich sollte bedacht und entschieden werden: „Was behalten wir bewusst bei?“. Die Frage nach dem, was gelassen werden soll, ist wichtig, damit für Neues dann auch wirklich Kräfte frei sind; damit wird das, was gelassen wird, nicht als „schlecht“ qualifiziert, es wird vielmehr den veränderten Umständen Rechnung getragen.
Die Frage nach dem, was zu lassen ist, hat neben der organisationsentwickelnden auch eine geistliche Dimension, geht es doch darum, dass Gemeinden in eine gute Balance zwischen Tun und Lassen, Gebet und Arbeit kommen, dass Gemeinden neben zahlreichen guten und wertvollen Aktionen auch immer wieder Zeit finden zur Besinnung zu kommen, innezuhalten und sich auf den Einen auszurichten, den sie verkündigen.
Der Aspekt des Lassens wird selten von den Gemeinden selbst in den Visitationsprozess eingebracht. Umso wichtiger ist es, dass die Visitationskommission diesen Aspekt in den Prozess einbringt und so ein Gespräch über Tun und Lassen in der Gemeinde möglich macht. Geeignete Orte um dies zu thematisieren sind das Diskussionspapier der Kommission (§ 9 VisO), das Gespräch mit den beruflich Tätigen (§ 10 VisO), der Gemeindebeirat (§ 8 VisO) und dann natürlich v.a. das Gespräch mit dem Ältestenkreis über die Zielvereinbarungen (§ 15 VisO). Beim Zwischenbesuch (§ 19 VisO) kann das Thema dann erneut in den Blick kommen.
Im Anhang findet sich eine Reihe von Fragen, die (in Auswahl und je nach konkreter Situation vor Ort!) für den Prozess hilfreich sein können.
Will man sich ausführlicher mit der Frage nach Tun und Lassen beschäftigen, bietet sich eine SWOT-Analyse an: Welche Stärken (strengths) und Schwächen (weaknesses) haben wir als Gemeinde? Welche Chancen (opportunities) und Risiken (threats) ergeben sich aus dem Umfeld, in dem wir leben? Wie lassen sich Chancen in Stärken verwandeln, welche interessanten Angebote sind ggf. zu wenig anschlussfähig, welchen öffentlichen Auftritt wollen wir bewusst riskieren, wo lohnt sich Aufwand und Ergebnis, wo lässt sich ehrenamtliches und hauptamtliches Engagement angesichts von mangelndem Zuspruch nicht mehr rechtfertigen, und was ist um des Evangeliums willen unverzichtbar usf?
Diese SWOT-Analyse wird am besten bereits im Vorfeld der Visitation (z.B. im Rahmen eines moderierten Formats wie dem Kirchenkompass) durchgeführt; deren Ergebnisse können dann in den Prozess der Zielvereinbarungen einfließen.
Ziele vorstellen
Die Visitationsordnung sieht vor, dass die vereinbarten Ziele der Gemeinde bekannt gemacht werden (§ 15.3). Dies kann in der Gemeindeversammlung (§ 16) oder im Gottesdienst zum Abschluss der Visitation (§ 17) geschehen. Werden die Ziele im Gottesdienst verkündet, können sie im Fürbittgebet aufgenommen werden. Dadurch kann deutlich werden, dass es sich bei der Visitation und den Zielvereinbarungen auch um ein geistliches Geschehen handelt.
