Es war ein denkbar knappes Ergebnis: Mit einer Mehrheit von 29 zu 27 Stimmen bei vier Enthaltungen hat die Landessynode im April beschlossen, dass die Besoldung dauerhaft bei einem Bemessungssatz von 98 % der Bundesbeamtenbesoldung festgeschrieben wird und dass die 2016 beschlossene Orientierung des Bemessungssatzes an der Höhe der Landesbeamtenbesoldung aufgegeben wird. Der Beschluss war die Antwort auf eine Eingabe der Pfarrvertretung. Diese hatte beantragt, dass der Bemessungssatz aufgegeben wird und dass dann, wie in vielen anderen Landeskirchen auch, 100 % der Bundesbesoldung gezahlt werden.
Sachlich war die Eingabe gut begründet: Vergleicht man die 98 % Bundesbesoldung mit der Landesbesoldung, stellt man fest, dass die Landesbesoldung seit 1.1.2020 durchgehend höher war als unser Gehalt. Ab dem 1.12.2022 entspricht die Landesbesoldung im Durchschnitt aller Gehaltsstufen 100,5 % der Bundesbesoldung und das Ruhegehalt 100,0 %. Der Antrag der Pfarrvertretung war insofern maßvoll.
Klar ist: Mit diesem Beschluss wird die Landeskirche viel Geld sparen. Eine andere Frage ist, ob der Beschluss nicht an anderer Stelle Kosten zur Folge hat, die möglicherweise nicht ausreichend berücksichtigt worden sind:
1. Zugesagt und von der Synode beschlossen war bei der Umstellung von Landesbeamtenbesoldung auf Bundesbeamtenbesoldung 2016, dass die Umstellung nicht zu einer Verschlechterung der Gehaltssituation im Vergleich zur Landesbesoldung führen wird. Darauf haben sich die badischen PfarrerInnen damals verlassen. Dass diese Zusage nun nicht eingehalten wird, das berührt den Vertrauensschutz.
Wertschätzung zeigt sich nicht nur in Worten der Anerkennung, sondern auch in ausbildungsadäquaten Gehältern. Mit den enttäuschten Erwartungen vieler KollegInnen wird die Landeskirche leben müssen.
Wertschätzung zeigt sich nicht nur in Worten der Anerkennung, sondern auch in ausbildungsadäquaten Gehältern. Mit den enttäuschten Erwartungen vieler KollegInnen wird die Landeskirche leben müssen.
2. Für noch gravierender halte ich die Konsequenzen der Besoldungsumstellung und der jetzigen Synodenentscheidung für die Chancen, ausreichend Pfarrnachwuchs an die badische Landeskirche zu binden: Es ist eine Besonderheit der baden-württembergischen Landesbesoldung, dass sie junge BeamtInnen vergleichsweise gut und alte vergleichsweise schlecht besoldet. ((Anm. des Autors: Dieser Satz wurde online am 5.10.22 in diese Form berichtigt.)) Die Differenz zwischen der früheren Landesbesoldung - wie sie noch heute in Württemberg gilt - und der heutigen badischen Pfarrbesoldung (mit 98 % Bundesbesoldung) ist also für die jüngeren KollegInnen relativ höher als für die älteren KollegInnen. Um eine Vorstellung davon zu geben, was die Besoldungsumstellung 2016 für die jungen KollegInnen heute konkret bedeutet: In den ersten fünf Jahren nach dem Lehrvikariat erhalten badische PfarrerInnen (Stichtag ist dabei 1.12.22) über 15.000 € (d.h. pro Monat über 250 €) weniger, als sie mit Landesbesoldung erhalten hätten.
Im Vergleich zu den Landeskirchen mit 100 % Bundesbesoldung erhalten sie in diesen ersten 5 Jahren Monat für Monat im Schnitt fast 100 € weniger.
Wie sich das langfristig entwickelt, ist nicht vorhersehbar. Kurz- und mittelfristig ist aber klar, dass das Gehalt für Baden ein Standortnachteil sein dürfte.
Für die Generation der geburtenstarken Jahrgänge ist es noch schwer zu verstehen: Wir sind mittlerweile in einer Situation, in der sich die Landeskirchen beim ausgebildeten Pfarrnachwuchs bewerben, nicht nur umgekehrt. Wenn der Pfarrdienst in der halben EKD besser bezahlt wird und in Baden zudem (anders als in vielen anderen Landeskirchen) noch mit verpflichtenden Deputaten im Religionsunterricht verbunden ist, dann müssen andere Faktoren wie regionale Bindung, Arbeitsbelastung oder „Betriebs“-Klima den Nachteil wettmachen. Ich bin gespannt, welche Antworten die Landeskirche auf diese Problematik findet.
Im Vergleich zu den Landeskirchen mit 100 % Bundesbesoldung erhalten sie in diesen ersten 5 Jahren Monat für Monat im Schnitt fast 100 € weniger.
Wie sich das langfristig entwickelt, ist nicht vorhersehbar. Kurz- und mittelfristig ist aber klar, dass das Gehalt für Baden ein Standortnachteil sein dürfte.
Für die Generation der geburtenstarken Jahrgänge ist es noch schwer zu verstehen: Wir sind mittlerweile in einer Situation, in der sich die Landeskirchen beim ausgebildeten Pfarrnachwuchs bewerben, nicht nur umgekehrt. Wenn der Pfarrdienst in der halben EKD besser bezahlt wird und in Baden zudem (anders als in vielen anderen Landeskirchen) noch mit verpflichtenden Deputaten im Religionsunterricht verbunden ist, dann müssen andere Faktoren wie regionale Bindung, Arbeitsbelastung oder „Betriebs“-Klima den Nachteil wettmachen. Ich bin gespannt, welche Antworten die Landeskirche auf diese Problematik findet.
Volker Matthaei
