Pfvbl 1/2024: Antragsfristen für Deputatsermäßigungen/Salutogenese/Dienstrad-Leasing

Aus der Pfarrvertretung

Rechtzeitig vor Ende der Antragsfrist am 1. April weise ich darauf hin, dass sich das Regeldeputat von GemeindepfarrerInnen zu Beginn des Schuljahrs, in dem das 60. Lebensjahr vollendet wird, auf Antrag bei Schuldekan oder Schuldekanin um 2 Wochenstunden reduziert (bei Teildienst von 50 bis 80 % um eine Stunde). Ab dem Beginn des Schuljahrs, in dem das 63. Lebensjahr vollendet wird, entfällt das Deputat auf Antrag beim EOK über den Dienstweg vollständig[1].
Damit der eventuelle Verzicht auf einen Antrag nicht auf Unkenntnis beruht, bitte ich die SchuldekanInnen, die betroffenen KollegInnen auf die Antragsmöglichkeit hinzuweisen.
Ein weiterer Hinweis gilt den PfarrerInnen, die das 55. Lebensjahr erreicht haben oder in diesem Jahr noch erreichen: Nach § 4 Abs. 2 der Rechtsverordnung Urlaubsordnung[2] können auf Antrag vom Evangelischen Oberkirchenrat pro Kalenderjahr drei Tage Dienstbefreiung für eine Maßnahme der Rekreation bzw. Salutogenese bewilligt werden. Diese Tage sind nicht auf das Folgejahr übertragbar; sie dürfen mit maximal vier Tagen Erholungsurlaub kombiniert werden.
Die Interpretation dessen, was der EOK unter einer Maßnahme versteht, ist großzügig; das Personalreferat hat hierzu geschrieben: „Alle, die sich für Salutogenese interessieren, wissen (eigentlich), was ihnen zum Erhalt und zur Förderung ihrer Gesundheit guttut. Eine Überprüfung der Maßnahmen durch den EOK findet nicht (..) statt.“[3]
Was von der Landeskirche im Dezember 2021 bereits bei den Ergebnissen des Pfarrbildprozesses angekündigt wurde[4], das Dienstrad-Leasing für landeskirchlich Beschäftigte, ist nun endlich Wirklichkeit geworden. Die EOK-Infomail vom November 2023 verweist für Interessierte auf die 0721/9175-973 bzw. auf fahrradleasing@ekiba.de als Kontaktdaten.
Hauptamtlich bei der badischen Landeskirche Beschäftigte können ab sofort Fahrräder leasen – zu besonderen Konditionen, die sich aus einem Vertrag zwischen der Landeskirche und dem Anbieter Bikeleasing-Service ergeben. 
Die Leasing-Laufzeit für ein Rad beträgt 36 Monate, danach kann es bei Bedarf gekauft – oder ein Vertrag für ein neues Leasing-Rad abgeschlossen werden. Mit einem Firmencode, der beim jeweiligen Rechtsträger erfragt werden kann, kann man sich auf bikeleasing.de registrieren. Dort sind auch alle teilnehmenden Fahrradhändler vor Ort gelistet. Die Auswahl und Beratung erfolgen dann direkt im Geschäft. Pro Person und Haushalt können bis zu zwei Räder geleast werden. 
Wichtig für die vielen KollegInnen, die in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen: Das Dienstrad-Leasing ist nur dann möglich, wenn der Eintritt in den Ruhestand nicht vor dem Ablauf der dreijährigen Leasing-Laufzeit erfolgt. Ebenfalls von diesem Angebot ausgeschlossen sind LehrvikarInnen, was insofern schade ist, als dass in dieser Zeit das dienstliche Mobilitätsverhalten geprägt wird.
Für Erfahrungsberichte zum Handling des Dienstrad-Leasings bin ich dankbar.
Volker Matthaei
 
[1] www.kirchenrecht-baden.de/document/4251, RV ERU § 1 bzw. § 4).
[2] www.kirchenrecht-baden.de/document/4289
[3] PfvBl 6/2020, S.255
[4] Pfvbl 11-12/2021, S. 610f