Bei der digitalen Gesamtversammlung der Bezirkspfarrvertretungen am 7. März fand eine Nachwahl für mehrere Vorstandsmitglieder statt, die in den letzten Monaten aus verschiedenen Gründen ihr Amt niedergelegt hatten. Bei der Wahl wurde schon die neue Größe des Vorstands berücksichtigt (sieben statt bisher neun Mitglieder). In den Vorstand gewählt wurde Christoph Brandt (Kirchenbezirk Wertheim); neue StellvertreterInnen sind Luise Helm (Bretten-Bruchsal), Simon Layer (Südliche Kurpfalz), Hans-Christoph Meier (Heidelberg) und Martin Rathgeber (Hochrhein).
Den ausgeschiedenen Mitgliedern Bettina Fuhrmann, Dorothea Gulba, Jochen Kunath und Judith Winkelmann sei an dieser Stelle noch einmal gedankt für ihr jahrelanges Engagement in der Pfarrvertretung. Den Neuen sei gedankt für die Bereitschaft, sich in der Pfarrvertretung für die Belange ihrer KollegInnen einzusetzen.
Die Möglichkeit der Nachwahl ist ein großer Vorteil der neuen Struktur der Pfarrvertretung mit Bezirkspfarrvertretungen und Vorstand: Während bisher am Ende der Amtsperiode durch ausscheidende Mitglieder die Situation entstand, dass die Beschlussfähigkeit manchmal nur knapp erreicht wurde, kann sich der Vorstand nun aus der Mitte der Bezirkspfarrvertretungen heraus ergänzen; die Beschlussfähigkeit in Sitzungen ist damit auch beim Fehlen einzelner Vorstandsmitglieder wieder gewährleistet.
Den ausgeschiedenen Mitgliedern Bettina Fuhrmann, Dorothea Gulba, Jochen Kunath und Judith Winkelmann sei an dieser Stelle noch einmal gedankt für ihr jahrelanges Engagement in der Pfarrvertretung. Den Neuen sei gedankt für die Bereitschaft, sich in der Pfarrvertretung für die Belange ihrer KollegInnen einzusetzen.
Die Möglichkeit der Nachwahl ist ein großer Vorteil der neuen Struktur der Pfarrvertretung mit Bezirkspfarrvertretungen und Vorstand: Während bisher am Ende der Amtsperiode durch ausscheidende Mitglieder die Situation entstand, dass die Beschlussfähigkeit manchmal nur knapp erreicht wurde, kann sich der Vorstand nun aus der Mitte der Bezirkspfarrvertretungen heraus ergänzen; die Beschlussfähigkeit in Sitzungen ist damit auch beim Fehlen einzelner Vorstandsmitglieder wieder gewährleistet.
Im Laufe des Mai erhalten Sie in Ihren Bezirken bzw. Wahlbezirken die Einladung zur Pfarrvertretungswahl für die Amtsperiode 2025 bis 2030. Diese wird an einem vom Bezirk festgelegten Wahltermin im Juli erfolgen. Bei der Wahl soll für die gewählte Person auch eine Stellvertretung gewählt werden. Es wäre schön, wenn es nach diesen Wahlen für die Pfarrvertretung keine weißen Flecken mehr auf der badischen Landkarte gibt - um die Interessen von PfarrerInnen gut vertreten zu können, ist es wichtig, dass die landeskirchliche Realität in ihrer ganzen regionalen Verschiedenartigkeit angemessen abgebildet wird.
Bis vier Wochen vor dem Wahltermin können Wahlvorschläge von jeder wahlberechtigten Person beim Dekanat (bzw. Schuldekanat) eingereicht werden. Das Dekanat bzw. Schuldekanat bittet die vorgeschlagenen Personen um Zustimmung zu dem Wahlvorschlag sowie im Fall der Zustimmung um einen kurzen Vorstellungstext. Alle Vorstellungstexte, die bis zwei Wochen vor dem Wahltermin eingegangen sind, werden den Wahlberechtigten in Textform übermittelt. Aus der Mitte des Wahlkonvents können vor der Wahl weitere Wahlvorschläge eingereicht werden und Vorstellungen der Person erfolgen.
Bis vier Wochen vor dem Wahltermin können Wahlvorschläge von jeder wahlberechtigten Person beim Dekanat (bzw. Schuldekanat) eingereicht werden. Das Dekanat bzw. Schuldekanat bittet die vorgeschlagenen Personen um Zustimmung zu dem Wahlvorschlag sowie im Fall der Zustimmung um einen kurzen Vorstellungstext. Alle Vorstellungstexte, die bis zwei Wochen vor dem Wahltermin eingegangen sind, werden den Wahlberechtigten in Textform übermittelt. Aus der Mitte des Wahlkonvents können vor der Wahl weitere Wahlvorschläge eingereicht werden und Vorstellungen der Person erfolgen.
Zum Schluss noch eine Korrektur zum Beitrag in der Märzausgabe: Die Auslagerung der Wahlordnung aus dem Pfarrvertretungsgesetz in eine Rechtsverordnung ist nach Auskunft eines Synodalen nicht auf Wunsch des Oberkirchenrats, sondern aus der Synode heraus erfolgt.
Volker Matthaei
