Pfvbl Oktober 2024: Perspektive Ruhestand

Was Pfarrer/inn/en im Blick auf einen guten Weg in den Ruhestand brauchen könnten
 
Im Rahmen der letzten FILA (Fortbildung in den letzten Amtsjahren) im Herbst 2023 wurden wir drei, als Mitglieder der Pfarrvertretung, gebeten, wichtige Fragestellungen im Blick auf den Ruhestand zusammenzutragen. Was wir nun hier präsentieren, versteht sich als eine Sammlung von Empfehlungen, die wir (und auch die anderen Mitglieder des Vorstandes der Pfarrvertretung) für wichtig und hilfreich erachten. Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind dankbar für Rückmeldungen und eventuelle Ergänzungen.
 
Worauf ist wann zu achten?
 
Ganz am Anfang:
Zum Berufsanfang ist es sinnvoll, zu überlegen, ob zusätzlich zur Pension eine weitere Altersversorgung abgeschlossen werden soll. Leitfrage: Wie kann ich im Ruhestand meinen Lebensstandard sichern?
Eine mögliche Überlegung kann bereits hier sein: Will ich eine eigene Immobilie anschaffen und sie vermieten? Oder einen Sparplan erstellen?
 
Ab 55: 
Drei jährliche Rekreationstage können in Anspruch genommen werden. Die Beantragung ist völlig unkompliziert, nähere Auskünfte erteilt das jeweilige Dekanat.
 
Ab 60:
Jetzt besteht die Möglichkeit, sich beim EOK in der Abteilung Personalverwaltung ausführlich beraten lassen (Rentenberechnung; Regelungen bei Schwerbehinderung; Auswirkungen von Sabbatjahren, Dienstjahre, Kinderzeiten, Teildeputate etc.).
Spätestens jetzt wird es wichtig, die künftige Wohnsituation zu klären (evtl. sich auf die Warteliste bei der Stiftung Schönau setzen lassen); 
Versicherungsbeiträge prüfen und evtl. diese an die Pensionszeit anpassen; 
Bei Rentenberatung klären, ob BfA/DRV-Ansprüche außerhalb der Kirche gesammelt wurden, weil diese zu Erhöhung bzw. Kürzungen des berechnenden Pensionsanspruches führen können, da ein maximaler Pensionsanspruch Pension/DRV der möglichen Höhe von 71,75 % nicht überschritten werden darf.
 
Ruhestand:
Spätestens zum Eintritt in den Ruhestand ist abzuklären: Wie viel kann ich dazuverdienen, ohne dass dies zu Kürzungen in den Pensionsansprüchen führt?
 
Unsere Bitten:
 
Dekane/Dekaninnen könnten
o   darauf achten, dass die drei Rekreationstage bekannt sind und auch genommen werden;
o   bei Orientierungsgesprächen darauf hinweisen, dass es wichtig ist, auf persönliche Ressourcen zu achten, und dass dies mit gutem Gewissen getan werden darf.
 
Schuldekane/Schuldekaninnen könnten
o   rechtzeitig darauf aufmerksam machen, dass ab Vollendung des 60. Lebensjahres eine Reduktion von zwei Wochenstunden RU möglich ist – vorausgesetzt, dass diese beantragt wird.
o   ebenso darauf hinweisen, dass ab Beginn des Schuljahres, in dem man/frau das 63. Lebensjahr vollendet, die Unterrichtsverpflichtung ausläuft.
 
Das Personalreferat könnte
o   ein Glückwunschschreiben zum 60. Geburtstag versenden, das unter anderem auf Termine und Ansprechpartner/innen für den Ruhestand verweist.
o   diese Informationen leicht auffindbar auf der ekiba-Homepage platzieren.
o   Fachleute aus dem Versicherungsbereich bereits in FEA-Kurse einladen.
 
Stand: Juni 2024
 
Martin Grab, Ralf Kirschke, Sabine König