Christengemeinde und Bürgergemeinde

Wort von Landesbischof Dr. Ulrich Fischer an die Öffentlichkeit beim Empfang anlässlich der Bezirksvisitation Kehl, 11.04.2008

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Schwestern und Brüder,
ich möchte Sie, die Vertreterinnen und Vertreter der Öffentlichkeit wie die Vertreterinnen und Vertreter der Kirche, ganz herzlich begrüßen zu dieser Begegnung im Rahmen der Visitation im Kirchenbezirk Kehl. Ich freue mich, dass Sie sich Zeit genommen haben zu dieser Begegnung, die Gelegenheit gibt, für einen Augenblick aus dem gewohnten Alltag auszusteigen und uns mit grundsätzlichen Fragen zu beschäftigen.
Was läge bei einem Empfang der Kirche für Vertreterinnen und Vertreter der Öffentlichkeit näher, als das Verhältnis der Kirche zur gesellschaftlichen Öffentlichkeit näher zu bedenken. Als Ausgangspunkt für diese Verhältnisbestimmung gehe ich etwa 60 Jahre zurück: Im Jahr 1946 verfasste der große reformierte Theologe Karl Barth - noch ganz unter dem Eindruck der Verwüstungen durch den nationalsozialistischen Faschismus - eine Schrift mit dem Titel „Christengemeinde und Bürgergemeinde“, in dem er das Verhältnis von Kirche und Gesellschaft in grundsätzlicher Weise bedachte. Statt wie in der Vergangenheit Kirche und Staat voneinander abzugrenzen, wollte Barth mit der Verwendung des einen Begriffs „Gemeinde“ auf die positive Beziehung zwischen den in Kirche und Staat lebenden Gemeinschaften hinweisen. So spricht er statt von Kirche und Staat von „Christengemeinde und Bürgergemeinde“.

Zwei Gemeinwesen
Unter „Christengemeinde“ versteht Barth das Gemeinwesen derjenigen Menschen eines Ortes, einer Gegend, eines Landes, die als Christenmenschen durch das Bekenntnis zu Jesus Christus vereinigt sind. Das Leben der Christengemeinde stellt sich innerlich dar als der eine Glaube, die eine Liebe, die eine Hoffnung, von denen alle ihre Glieder bewegt sind. Äußerlich verbinden die Christengemeinde das gemeinsame Bekenntnis und die Verantwortung für die Verkündigung des Namens Jesu Christi an alle Menschen. Demgegenüber ist die „Bürgergemeinde“ das Gemeinwesen aller Menschen eines Ortes, einer Gegend, eines Landes, die als Bürgerinnen und Bürger unter einer für Alle verbindlichen Rechtsordnung stehen. Die Bürgergemeinde als solche ist geistlich unwissend. Sie kann sich - um einen Zeitgenossen unserer Tage zu zitieren - die geistlichen Voraussetzungen, von denen sie lebt, nicht selber schaffen.

"Indem die Christengemeinde so für die Bürgergemeinde betet, macht sie sich Gott gegenüber für sie verantwortlich."

Da nun die Christengemeinde noch nicht am Ziel ihres Weges hin zum Reich Gottes ist, weiß sie um die Notwendigkeit einer für alle verbindlichen Rechtsordnung „in der noch nicht erlösten Welt“. Die Christengemeinde weiß um die Notwendigkeit der besonderen Existenz der Bürgergemeinde; denn alle Menschen sind bedürftig, unter einer durch staatliche Gewalt geschützten Rechtsordnung zu stehen, die übrigens in Ländern mit christlicher Tradition auch auf Werten und Geboten der Christengemeinde fußt. Die Christengemeinde „weiß und dankt Gott dafür, dass sie - als innerer Kreis inmitten jenes weiteren - im Schutz der Bürgergemeinde existieren darf“ (S. 54). Im Raum der Bürgergemeinde ist die Christengemeinde mit der Welt solidarisch und hat diese Solidarität ins Werk zu setzen. Die Christengemeinde betet für die Bürgergemeinde. Sie betet
für alle, die Verantwortung haben, um Einsicht und Weisheit, damit sie den Frieden erhalten, für eine Welt, in der Grenzen nicht mehr trennen,
für alle, die Verantwortung übernehmen in Verwaltungen und Behörden, in Hochschulen und Schulen, da, wo Kinder erzogen und Menschen ausgebildet werden,
für das Miteinander von Christen und Nichtchristen.
Indem die Christengemeinde so für die Bürgergemeinde betet, macht sie sich Gott gegenüber für sie verantwortlich.

Es geht um den Menschen
Die Christengemeinde ist gegründet auf die Erkenntnis des einen ewigen Gottes, der des Menschen Nächster geworden ist, um Barmherzigkeit an ihm zu tun. Das zieht unweigerlich nach sich, dass die Christengemeinde sich im politischen Raum immer und unter allen Umständen in erster Linie des Menschen und nicht irgendeiner Sache annehmen wird. Was dies konkret bedeutet, will ich an zwei Beispielen kurz erläutern:

1. Die Christengemeinde ist Zeuge der göttlichen Rechtfertigung, der Annahme des Menschen durch Gott unabhängig von aller eigenen Leistungsfähigkeit. Das heißt: Die Christengemeinde ist in der Bürgergemeinde immer dort zu finden, wo Spielräume des Lebens durch menschenunwürdigen Rechtfertigungs- und Leistungsdruck eingeengt wird, insbesondere dort, wo Menschen auf Kostenfaktoren im ökonomischen Kalkül reduziert werden. Das ist der Kern allen kirchlichen Widerspruchs gegen die Ausweitung verkaufsoffener Sonntage. Der Sonntag ist Ausdruck des christlichen Grundverständnisses vom Menschen, das besagt, dass der Mensch nicht allein das ist, was er mit seiner Leistung aus sich macht. Insofern ist die Sonntagsruhe praktischer Vollzug erfahrener Rechtfertigung des Menschen allein aus Gnaden: Der Mensch erfährt am Sonntag ganz konkret, dass sein Lebenssinn nicht allein durch Arbeit und Leistung bestimmt ist. Die Unterbrechung des Alltags durch den Sonntag darf deshalb nicht nur als ökonomischer Nachteil wahrgenommen werden. Indem die Christengemeinde innerhalb der Bürgergemeinde für die Achtung des Sonntags eintritt, tritt sie ein für ein unverzichtbares Element humaner Sozialkultur. Um der Bürgergemeinde und ihrer menschlichen Gestaltung willen brauchen wir die durch den Sonntag gewährleisteten Räume, in denen eine Kultur des Betens und des Sozialen gepflegt werden kann. Wer den Sonntag nicht heiligt, wird auch den Alltag nicht human gestalten können.

"Mit ihrem Eintritt zugunsten der Armen wird die Christengemeinde innerhalb der Bürgergemeinde möglicherweise nicht immer Anerkennung finden. Dies aber muss ihr gleichgültig sein."

2. Die Christengemeinde ist Zeuge dessen, dass Jesus Christus in die Welt gekommen ist, um zu suchen und zu retten, was verloren ist. Das muss für sie bedeuten, dass sie - frei von aller falschen Unparteilichkeit - auch im politischen Raum vor allem nach unten blickt. Es sind die nach ihrer gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Stellung Schwachen und Bedrohten, es sind die Armen, für die sie sich immer vorzugsweise einsetzen, für die sie die Bürgergemeinde besonders verantwortlich machen wird. Auch hier im Kirchenbezirk Kehl gibt es konkrete Initiativen von Diakonischem Werk und Kirchengemeinden, zum Teil in ökumenischer Trägerschaft, seien es Beratungsangebote, eine Vesperkirche, ein Gebrauchtwarenkaufhaus und vieles mehr. Mit ihrem Eintritt zugunsten der Armen wird die Christengemeinde innerhalb der Bürgergemeinde möglicherweise nicht immer Anerkennung finden. Dies aber muss ihr gleichgültig sein. So werden wir etwa in der Wirtschafts- und Sozialpolitik immer wieder auch konstruktiven Streit mit kommunalen und staatlichen Behörden austragen müssen, wenn wir etwa nur an eine gerechte Steuergesetzgebung denken oder an Hilfen für Hartz IV-Empfängerinnen und Empfänger, an die Notwendigkeit einer Schuldnerberatung, an Hilfe für Migrantinnen und Migranten oder an neue Armutsgefährdungen, die nun auch die Mittelschicht erreichen. Hinwendung zu den Armen steht aber auch im Mittelpunkt, wenn wir uns etwa innerhalb der Bürgergemeinde engagieren in der Seelsorge an besonders Hilfebedürftigen, so etwa in der Notfallseelsorge. Mit diesem Engagement versucht die Christengemeinde nicht nur selbst ihrem Auftrag gerecht zu werden, sondern sie erinnert zugleich auch die Bürgergemeinde an ihre Verantwortung.

Salz der Erde
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sehen, dass es sich immer wieder einmal lohnt, Denkansätze früherer Zeit für aktuelle Fragestellungen zu aktivieren. Wie aktuell Karl Barths Ansatz von der Christengemeinde und Bürgergemeinde bis heute ist, werden Sie erkennen, wenn ich Ihnen abschließend kurz in Erinnerung bringe, was wir vor einem Jahr als ein Leitbild für die Zukunft unserer Evangelischen Landeskirche in Baden formuliert haben. Dort heißt es: „Als Salz der Erde hat die Evangelische Landeskirche in Baden Anteil an dem Auftrag, die "Bot­schaft von der freien Gnade Gottes auszurichten an alles Volk" (Barmen 6) und damit für Gottes gnädige Ge­rechtigkeit in allen Bereichen des Lebens einzutreten. Mit ihren unterschiedlichen Diensten ist die Evangelische Landeskirche in Baden für alle Menschen da - für Glaubende und Suchende, für Fragende und Zweifelnde, für Nahe und Distanzierte. Mit ihrer Arbeit wirkt sie heilend, versöhnend und wegweisend in der Gesellschaft. In Dienstgemeinschaften von spirituell und sozial kompetenten Haupt- und Ehrenamtlichen, selbststän­dig oder in Gemeinschaft mit nichtkirchlichen Organisationen und unter Aufnahme überparteilicher Angebote eröffnet sie Räume zur Gestaltung des Lebens in Frieden und Gerechtigkeit und zur Bewahrung der Schöpfung. Sie lässt sich in ihrem Handeln von Gottes Nähe zu den Armen leiten. Damit macht sie Gottes gnädige Gerechtigkeit im gesellschaftlichen Alltag wie im persönlichen Leben erfahrbar. Sie begleitet Menschen seelsorgerlich und diakonisch durch Höhen und Tiefen ihres Lebens. Sie weiß sich in der Einen Welt den Menschen in nah und fern verbunden und hilft, die Teilhabe aller an den Gaben der Schöpfung zu ermöglichen und Not zu lindern…

So haben wir formuliert. Unschwer erkennen Sie, wie wir als Christengemeinde im badischen Teil unseres Bundeslandes Verantwortung für die Bürgergemeinde, für die einzelnen Menschen in ihr wie für ihre Strukturen, übernehmen wollen. Indem wir die „Botschaft von der freien Gnade Gottes“ umsetzen in Seelsorge und Gesellschaftsdiakonie, nehmen wir öffentliche Verantwortung wahr. Aus eigener Kraft oder in Zusammenarbeit mit anderen Trägern wollen wir uns dafür einsetzen, dass Menschlichkeit gefördert, Unheil vermieden und Not gewendet wird. Das ist unser Auftrag als Christengemeinde innerhalb der Bürgergemeinde. Ich danke allen, die uns in der Bürgergemeinde an ihrem jeweiligen Ort helfen, diesen Auftrag zu erfüllen.