Zu den besonderen Aufgaben der Prälatin bzw. des Prälaten gehört:
- Die Gemeinden zu besuchen, ihre Anliegen zu hören und Gottesdienste zu feiern.
- Die Verbindung zwischen der Kirchenleitung und den Gemeinden zu fördern.
- Die Pfarrerinnen und Pfarrer, aber auch andere haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihren beruflichen und persönlichen Anliegen und Nöten zu beraten.
- Zur Zusammenarbeit und Zusammengehörigkeit über die Prälatur hinaus beizutragen, beispielsweise durch Freizeiten und Schulungen.
- Die Ältesten von Kirchenbezirken zu Rüstzeiten und Tagungen einzuladen, und sie mit den Aufgaben der Landeskirche und der Evangelischen Kirche in Deutschland sowie der Ökumene vertraut zu machen.
Prälatinnen und Prälaten nehmen sowohl an den Sitzungen des Oberkirchenrats, des Landeskirchenrats als auch der Landessynode mit beratender Stimme teil. Auf diese Weise sind sie einerseits informiert, andererseits aber an Entscheidungen nicht unmittelbar beteiligt und stehen deshalb zum Gespräch mit allen Betroffenen bereit. Deshalb gehört zu den besonderen Schwerpunkten der Prälatinnen und Prälaten die Seelsorge und die Beratung von Pfarrerinnen und Pfarrern sowie anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Prälatinnen und Prälaten können durch die Ältestenkreise eingeladen werden zu Gottesdiensten, zu Bibelwochen, zur Mitwirkung bei sonstigen Versammlungen in der Gemeinde, aber auch zur Beratung im Ältestenkreis.
