Aus den Ausschüssen
Unsere Geschäftsordnung sagt über die Aufgaben der vier ständigen Ausschüsse folgendes:
- Der Bildungs- und Diakonieausschuss befasst sich mit Fragen der Bildung im Allgemeinen sowie der Aus- und Fortbildung im Besonderen sowie Aufgaben der Diakonie.
- Der Finanzausschuss berät den Haushalt und andere finanzielle Fragen.
- Der Hauptausschuss behandelt grundsätzliche Fragen der Kirche, der Verkündigung und des kirchlichen Lebens.
- Dem Rechtsausschuss obliegt die Vorberatung rechtlicher Fragen einschließlich der Verfassung.
Die Ausschusssitzungen sind nicht öffentlich. Die Ausschüsse befassen sich u. a. mit solchen Gegenständen, die ihnen von der Synode, der Präsidentin bzw. dem Präsidenten oder dem Ältestenrat zugewiesen wurden.
Die Mitglieder des Kollegiums des Evangelischen Oberkirchenrates nehmen an den Sitzungen beratend teil.
Zusätzlich zu den vier ständigen Ausschüssen nach der Geschäftsordnung der Landessynode besteht ein weiterer Ausschuss, der zwar während der gesamten Legislaturperiode ständig tätig ist, aber nicht als ständiger Ausschuss im Sinne der Geschäftsordnung gilt. Es handelt sich hierbei um den Rechnungsprüfungsausschuss.
Im Bildungs- und Diakonieausschuss geht es u.a. um Kinder- und Jugendarbeit, den Religionsunterricht sowie generell um Bildung, Aus- und Fortbildung sowie Aufgaben der Diakonie.
Der Finanzausschuss beschäftigt sich u.a. mit allen Angelegenheiten mit finanziellen Auswirkungen. Er ist federführend bei der Feststellung der Haushalte und bei die Finanzen betreffenden kirchlichen Gesetzen. Den Ober- und Leitsatz seines Handelns findet der Finanzausschuss in Artikel 101 der Grundordnung: „Das gesamte Vermögen der Kirchengemeinden, der Kirchenbezirke, der Landeskirche, der selbstständigen kirchlichen Stiftungen und anderer kirchlicher Rechtsträger dient der Verkündigung des Wortes Gottes und ihrer Diakonie und darf nur zur rechten Ausrichtung des Auftrags der Kirche verwendet werden.“ Dieser Absatz lässt es selbstverständlich erscheinen, dass der Finanzausschuss in möglichst ständiger Rückkopplung mit den drei anderen ständigen Ausschüssen arbeitet, um seine eigenen Beratungsergebnisse möglichst frühzeitig bekannt zu machen und im Gegenzug Erkenntnisse und Anmerkungen der anderen Ausschüsse in seine Beratungen einfließen zu lassen. Hierzu wurde im Finanzausschuss ein einfaches, aber wirkungsvolles Verfahren der gegenseitigen Information entwickelt. Dessen Ziel es ist, die jeweilige Materie so aufzubereiten, dass das Plenum der Synode nicht von unbekannten Argumenten überrascht werden sollte.
Dabei geht es zum einen um die Frage, ob das, was mit der Regelung gewollt ist, auch rechtlich einwandfrei ausgedrückt worden ist und ob es sinnvoll ist. Dazu muss sich der Ausschuss mit den jeweiligen Inhalten eingehend beschäftigen, was zunächst mit „Recht“ im engeren Sinn wenig zu tun hat. Gerade für diese Arbeit ist es nötig, dass sich im Rechtsausschuss neben der juristischen Fachkompetenz Mitglieder mit vielfältigen Kenntnissen zusammenfinden, insbesondere natürlich Theologinnen und Theologen.
