Aus den Ausschüssen

Unsere Geschäftsordnung sagt über die Aufgaben der vier ständigen Ausschüsse folgendes:

  • Der Bildungs- und Diakonieausschuss befasst sich mit Fragen der Bildung im Allgemeinen sowie der Aus- und Fortbildung im Besonderen sowie Aufgaben der Diakonie.
  • Der Finanzausschuss berät den Haushalt und andere finanzielle Fragen.
  • Der Hauptausschuss behandelt grundsätzliche Fragen der Kirche, der Verkündigung und des kirchlichen Lebens.
  • Dem Rechtsausschuss obliegt die Vorberatung rechtlicher Fragen einschließlich der Verfassung.

Die Ausschusssitzungen sind nicht öffentlich. Die Ausschüsse befassen sich u. a. mit solchen Gegenständen, die ihnen von der Synode, der Präsidentin bzw. dem Präsidenten oder dem Ältestenrat zugewiesen wurden.

Die Mitglieder des Kollegiums des Evangelischen Oberkirchenrates nehmen an den Sitzungen beratend teil.

Zusätzlich zu den vier ständigen Ausschüssen nach der Geschäftsordnung der Landessynode besteht ein weiterer Ausschuss, der zwar während der gesamten Legislaturperiode ständig tätig ist, aber nicht als ständiger Ausschuss im Sinne der Geschäftsordnung gilt. Es handelt sich hierbei um den Rechnungsprüfungsausschuss.

 

Im Bildungs- und Diakonieausschuss geht es u.a. um Kinder- und Jugendarbeit, den Religionsunterricht sowie generell um Bildung, Aus- und Fortbildung sowie Aufgaben der Diakonie.

Im Zentrum des Aufgabenbereichs des Bildungs- und Diakonieausschusses stehen die Entwicklungen im Bereich des Religionsunterrichts, der evangelischen Schulen und Fachhochschulen, der Evangelischen Hochschule und des Theologiestudiums, derErwachsenenbildung und der Fort- und Weiterbildung im gesamten kirchlichen Bereich. Ebenso begleitet der Ausschuss die weit aufgefächerte diakonische Arbeit unserer Landeskirche in ihren unterschiedlichen Handlungsebenen. Für den Bereich dieser großen Arbeitsfelder unserer Kirche werden Eingaben bearbeitet, Gesetze - in intensiver Zusammenarbeit mit den anderen Ausschüssen - vorbereitet, aber auch eigene Initiativen entwickelt.
 
  

Dr. Thomas Schalla

Vorsitzender des Bildungs-/Diakonieausschuss

Cornelia Wetterich

Stellv. Vorsitzende des Bildungs-/Diakonieausschuss
 

Der Finanzausschuss beschäftigt sich u.a. mit allen Angelegenheiten mit finanziellen Auswirkungen. Er ist federführend bei der Feststellung der Haushalte und bei die Finanzen betreffenden kirchlichen Gesetzen. Den Ober- und Leitsatz seines Handelns findet der Finanzausschuss in Artikel 101 der Grundordnung: „Das gesamte Vermögen der Kirchengemeinden, der Kirchenbezirke, der Landeskirche, der  selbstständigen kirchlichen Stiftungen und anderer kirchlicher Rechtsträger dient der Verkündigung des Wortes Gottes und ihrer Diakonie und darf nur zur rechten Ausrichtung des Auftrags der Kirche verwendet werden.“ Dieser Absatz lässt es selbstverständlich erscheinen, dass der Finanzausschuss in möglichst ständiger Rückkopplung mit den drei anderen ständigen Ausschüssen arbeitet, um seine eigenen Beratungsergebnisse möglichst frühzeitig bekannt zu machen und im Ge­genzug Erkenntnisse und Anmerkungen der anderen Ausschüsse in seine Be­ratungen einfließen zu lassen. Hierzu wurde im Finanzausschuss ein einfaches, aber wirkungsvolles Verfahren der gegenseitigen Information entwickelt. Dessen Ziel es ist, die jeweilige Materie so aufzubereiten, dass das Plenum der Synode nicht von unbekannten Argumenten überrascht werden sollte.

  

Helmut Wießner

Vorsitzender des Finanzausschuss

Prof. Dr. Wolfgang Schmidt

Stellv. Vorsitzender des Finanzausschuss

Natalie Frey

Stellv. Vorsitzende des Finanzausschuss
 

Im Hauptausschuss geht es um „grundsätzliche Fragen der Kirche, der Verkündigung und des kirchlichen Lebens“. Schwerpunkte der Beratungen in den letzten Jahren waren u.a. die Verabschiedung der neuen Lebensordnungen und Agenden, die Entwicklung einer Seelsorge-Gesamtkonzeption, die Strukturreform der Kirchenbezirke der badischen Landeskirche, das Theologiestudium und das Pfarrerbild.
 
Der Hauptausschuss befasst sich schwerpunktmäßig auch mit dem Thema Gottes­dienst, Kirchenmusik, Prädikantenarbeit, Ehrenamt in unserer Kirche, Öffentlichkeits­arbeit, Fundraising oder mit den verschiedenen Aspekten zu Mission und Ökumene. Schließlich werden auch solche Themen behandelt, die allen Ausschüssen zugewiesen sind wie zum Beispiel die Beratung des Haushaltsbuches der Landeskirche. Bei der Beratung von Gesetzen stehen im Hauptausschuss nicht juristische Details im Mittelpunkt, sondern vor allem die grundsätzlichen Fragen, die durch die Gesetze geregelt werden sollen.
 
  

Angela Heidler

Vorsitzende des Hauptausschusses

Rüdiger Heger

Stellv. Vorsitzender des Hauptausschuss
 

Auch kirchliches Leben braucht Regelungen, weil es von Menschen gelebt wird. Es ist deshalb eine der wichtigsten Aufgaben der Landessynode, Rechtsvorschriften zu erlassen. Diese Vorschriften umfassen die gesamte Spannweite des kirchlichen Lebens: Sie reichen von der Grundordnung (der Verfassung) über die Diakonie, den Haushalt, das Dienstrecht für den Pfarrdienst bis hin zur Evangelischen Hochschule Freiburg und zum Religionsunterricht. Es ist Aufgabe des Rechtsausschusses, die Vorlagen für diese vielfältigen Regelungen in rechtlicher Hinsicht für die Synode zu überprüfen.

Dabei geht es zum einen um die Frage, ob das, was mit der Regelung gewollt ist, auch rechtlich einwandfrei ausgedrückt worden ist und ob es sinnvoll ist. Dazu muss sich der Ausschuss mit den jeweiligen Inhalten eingehend beschäftigen, was zunächst mit „Recht“ im engeren Sinn wenig zu tun hat. Gerade für diese Arbeit ist es nötig, dass sich im Rechtsausschuss neben der juristischen Fachkompetenz Mitglieder mit vielfältigen Kenntnissen zusammenfinden, insbesondere natürlich Theologinnen und Theologen.
 
Zum andern ist zu prüfen, ob die Regelung, z.B. eine Agende, von ihrer Sprache her klar ist und ob sie inhaltlich eindeutig ist. Hier ist eine gewisse Freude am Gestalten und Formulieren hilfreich und es spielt natürlich die rechtliche und theologische Bedeutung von Begriffen eine entscheidende Rolle. Ziel ist es letztlich, einen Text so verständlich zu formulieren, dass möglichst alle Betroffenen einheitlich damit umgehen können. Außerdem ist der Zusammenhang mit der kirchlichen Ordnung insgesamt immer im Auge zu behalten.
 
Der Rechtsausschuss befasst sich nach der GeschOLS auch mit anderen, für seine Mitglieder wichtigen Themen wie Seelsorge, Kirchenmusik, Gottesdienst u.a.m.
 
  

Julia Falk-Goerke

Vorsitzende des Rechtsausschuss

Werner Kadel

Stellv. Vorsitzender des Rechtsausschuss
 

Zusätzlich zu den vier ständigen Ausschüssen nach der Geschäftsordnung der Landessynode besteht ein weiterer Ausschuss, der zwar während der gesamten Legislaturperiode ständig tätig ist, aber nicht als ständiger Ausschuss im Sinne der Geschäftsordnung gilt. Es handelt sich hierbei um den Rechnungsprüfungsausschuss. Dieser setzt sich aus drei Mitgliedern des Finanzausschusses, je einem Mitglied der anderen ständigen Ausschüsse und einem Mitglied des Ältestenrats somit aus 7 Mitgliedern zusammen. Er ist im Übrigen der einzige Ausschuss, der auch in einem kirchlichen Gesetz, nämlich dem Rechnungsprüfungsgesetz, seine Rechtsgrundlage hat.
Ihm obliegt die wichtige Aufgabe, die Berichte über die vom Oberrechnungsamt der EKD Außenstelle Baden bei der Landeskirche durchgeführten Prüfungen des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, der Wirtschaftsführung und der Vermögensverwaltung zu beraten und hierüber der Synode zu berichten. Im Rahmen seiner Berichtserstattung kann der Ausschuss auch Anträge stellen (z.B. zur Entlastung des Evangelischen Oberkirchenrats oder zur Behebung von Prüfungsfeststellungen). Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses nehmen eine große Verantwortung hinsichtlich des Finanzgeschehens der Landeskirche wahr.